Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

[S1-17-103a, 103b, 103c] [S1-17.104] [S1-17-104a, 104b] [S1-17 AR 106] [MDR-M.77c] [Freiwillig]

 

 

2025

2024

ESRS Kennzahlen

 

 

 

Zahl der Beschwerden, die über Kanäle eingereicht wurden, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können1

Anzahl

83

27

Zahl der Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung

Anzahl

43

31

Betrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Fällen von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, und eingereichten Beschwerden sowie ein Abgleich der angegebenen Geldbeträge mit dem aussagekräftigsten im Abschluss angegebenen Betrag

EUR Mio

0

0

Schwerwiegende Menschenrechtsprobleme und -vorfälle im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Anzahl

0

0

Davon schwerwiegende Vorfälle von Kinderarbeit

Anzahl

0

0

Davon schwerwiegende Vorfälle von Zwangsarbeit

Anzahl

0

0

Davon schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte, in denen das Unternehmen eine Rolle bei der Gewährleistung von Abhilfemaßnahmen für die Betroffenen übernommen hat

Anzahl

0

0

Davon Fälle des Verstoßes gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Anzahl

0

0

Betrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen in Verbindung mit schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

EUR Mio

0

0

Beschwerden, die bei nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingebracht wurden

Anzahl

0

0

Freiwillige Kennzahlen

 

 

 

Menschenrechtsbewertungen

 

 

 

Gesamtzahl der Betriebsstandorte, die in den letzten drei Jahren bewertet wurden

%

100,0

n.a.

davon Fälle, in denen Auswirkungen auf die Menschenrechte oder Risiken identifiziert wurden

%

9,5

n.a.

davon Fälle, in denen Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen wurden

%

100,0

n.a.

1

Wir stufen alle Beschwerden, die von den Arbeitskräften unseres Unternehmens über diese Kanäle eingereicht werden, als Menschenrechts­beschwerden ein. Im Jahr 2025 haben wir 106 Menschenrechts­beschwerden (begründete und unbegründete) von den Arbeitskräften unseres Unternehmens erhalten.

[MDR-M.77b] Die Messung aller Kennzahlen wird, sofern nicht anders angegeben, von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert. [MDR-M.77a] Bei Kennzahlen, die auf Daten aus dem OMV SpeakUp-Kanal basieren, gehen wir davon aus, dass der:die Beschwerdeführer:in eine OMV Arbeitskraft ist, es sei denn, es handelt sich eindeutig um eine Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette. In Fällen, in denen dies aufgrund des Sachverhalts unklar ist, wird der Vorfall in die Zählung unter S1-17 aufgenommen.

[S1-17.103b] [MDR-M.77a] Zahl der Beschwerden, die über Kanäle eingereicht wurden, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können: Meldung der einzelnen Länder zu Vorfällen im Jahr 2025.

[S1-17.103a] [MDR-M.77a] Die Zahl der Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, errechnet sich aus der Gesamtzahl der gemeldeten Fälle, in denen Personen diskriminiert oder belästigt wurden, wobei die einzelnen Länder über die Vorfälle im Jahr 2025 berichteten.

[S1-17.103c] [MDR-M.77a, 77d] Betrag der Geldstrafen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Fällen von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, und eingereichten Beschwerden: Summe aller bezahlten Geldstrafen und Sanktionen.

[S1-17.104a] [MDR-M.77a] Die Anzahl der schwerwiegenden Menschenrechtsprobleme und -vorfälle im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens bezieht sich auf die Anzahl der eingegangenen begründeten Beschwerden (bei denen der:die Beschwerdeführer:in als Arbeitskraft des Unternehmens identifizierbar ist), Rechtsfälle oder andere relevante Sachverhalte, die P&C oder Menschenrechtsexpert:innen gemeldet wurden und die OMV (oder seine Tochtergesellschaften) gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verursacht oder zu denen sie beigetragen haben. Für jeden Vorfall haben wir Ausmaß, Umfang und Unumkehrbarkeit auf einer Skala von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch) bewertet und anhand einer Berechnung den Schweregrad des Vorfalls ermittelt.

[S1-17.104] [MDR-M.77a] Die Anzahl der Fälle von Kinderarbeit und die Anzahl der Fälle von Zwangsarbeit basieren auf den Zahlen der schwerwiegenden Menschenrechtsvorfälle.

[S1-17.104] [S1-17 AR 106] [MDR-M.77a] Die Anzahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte, in denen das Unternehmen eine Rolle bei der Gewährleistung von Abhilfemaßnahmen für die Betroffenen übernommen hat, basiert auf der Zahl der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und der Analyse der unterstützenden Informationen, die dem:der Menschenrechtsexpert:in auf Anfrage im Fall von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zur Verfügung gestellt wurden.

[S1-17.104a] [MDR-M.77a] Fälle von Nichteinhaltung internationaler Standards (UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen), die im Zusammenhang mit den Arbeitskräften von OMV gemeldet wurden, sind schwerwiegende Vorfälle, bei denen die Sorgfaltspflicht von OMV nicht erfüllt wurde, keine Abhilfe geschaffen wurde und/oder dem Sachverhalt nicht weiter nachgegangen wurde.

[S1-17.103b] [MDR-M.77a] Die Anzahl der Beschwerden, die bei nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingebracht wurden, ergibt sich aus den Fällen, die auf Grundlage von Informationen des Leiters bzw. der Leiterin der Abteilung Group Sustainability gezählt wurden.

[S1-17.104c] [MDR-M.77a, 77d] Betrag der Geldstrafen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen in Verbindung mit schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens: Summe aller bezahlten Geldstrafen.

[Freiwillig] [MDR-M.77a] Die Anzahl der Menschenrechtsbeschwerden, davon externe und interne, und die Anzahl der nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen werden auf Grundlage der bei den Community-Beschwerdemechanismen eingegangenen Menschenrechtsbeschwerden und der in der internen Menschenrechts-Mailbox eingegangenen Beschwerden berechnet.

[Freiwillig] [MDR-M.77a] Die Gesamtzahl der Betriebsstandorte, die in den letzten drei Jahren bewertet wurden, ist der Prozentsatz der Betriebsstandorte, die im Rahmen der jährlichen Erfassung von Auswirkungen und Risiken in Bezug auf die Menschenrechte bewertet wurden.

[Freiwillig] [MDR-M.77a] davon mit identifizierten Auswirkungen oder Risiken im Bereich der Menschenrechte ist der Prozentsatz der Betriebsstandorte, an denen im Rahmen der jährlichen Erfassung von Auswirkungen und Risiken in Bezug auf die Menschenrechte ein hohes oder extremes Maß an Auswirkungen und Risiken festgestellt wurde.

[Freiwillig] [MDR-M.77a] davon mit ergriffenen Minderungsmaßnahmen ist der Prozentsatz der Betriebsstandorte mit einem hohen oder extremen Maß an Auswirkungen und Risiken, an denen Minderungsmaßnahmen ergriffen wurden.

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