Um die Wirksamkeit und den Fortschritt unserer Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften zu verfolgen, haben wir messbare, ergebnisorientierte und zeitgebundene Ziele festgelegt. Wir wollen unseren negativen Auswirkungen der Nichteinhaltung, Nichtwahrung und Nichterfüllung wirtschaftlicher, sozialer, bürgerlicher und kultureller Rechte sowie der Nichtgewährleistung von Konsultationen, Entschädigungen und Wiedergutmachungen für die Gemeinschaften entgegenwirken. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, sicherzustellen, dass 100% der an unseren Standorten vorhandenen Community-Beschwerdemechanismen (Community Grievance Mechanisms; CGMs) anhand der UN-Wirksamkeitskriterien bewertet sind. Dieser Ansatz soll im Falle negativer Auswirkungen wirksame Abhilfe sicherstellen. Zur Bewältigung der negativen Auswirkungen, die sich aus dem Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten für lokale Gemeinschaften aufgrund fehlender Qualifikationen ergeben, und zur Förderung unserer positiven Auswirkungen, einschließlich der Unterstützung der lokalen Beschäftigung und der Unternehmensentwicklung, haben wir ein Ziel für die Ressourcen festgelegt, die den strategischen Community-Investitionen gewidmet sind. Beide Ziele stützen unmittelbar unsere Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung unserer CGMs und im Zusammenhang mit Community-Investitionen. So tragen sie schließlich dazu bei, die Ziele unseres Code of Conduct und unserer Menschenrechts-Grundsatzerklärung hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte in all ihren Dimensionen zu erreichen.
Nach den UN-Wirksamkeitskriterien überprüfte Community-Beschwerdemechanismen an Standorten
Im Code of Conduct von OMV verpflichten wir uns vollumfänglich zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und zur Einbeziehung lokaler Gemeinschaften, wenn wir diesbezügliche Aktivitäten planen und umsetzen. Unser Ansatz zum Umgang mit Beschwerden von betroffenen Gemeinschaften konzentriert sich darauf, positive Beziehungen mit ihnen und mit den potenziell von unserer Geschäftstätigkeit Betroffenen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, Probleme außergerichtlich zu lösen und bei Bedarf Zugang zu entsprechender Abhilfe zu bieten.
2025
100% der Community-Beschwerdemechanismen an allen Standorten nach den UN-Wirksamkeitskriterien überprüft
2030
100% der Community-Beschwerdemechanismen an allen Standorten nach den UN-Wirksamkeitskriterien überprüft
Absolutes Ziel |
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|---|---|
Aktivitäten der Wertschöpfungskette |
Eigene Tätigkeiten |
Im Umfang enthalten |
Sieben definierte Anlagen in den Geschäftsbereichen Upstream, Raffinerien und Power, die sich zu 100% unter der Betriebsführerschaft bzw. im Mehrheitsbesitz von OMV befinden (der Umfang kann sich je nach Betriebsführerschaft bzw. aufgrund von Veräußerungen ändern) |
Nicht im Umfang enthalten |
Nicht von OMV betriebene bzw. nicht mehrheitlich im Besitz von OMV befindliche Anlagen/Unternehmen; das Chemiegeschäft ist derzeit nicht im Umfang enthalten. Wir werden das Ziel nach 2025 überprüfen, um es mit Blick auf die Geschäftsstrategie anzupassen oder neu zu definieren. Zu den Optionen für eine Änderung des Umfangs gehören die Förderung von Beschwerdekanälen an Standorten, die nicht von OMV betrieben werden, die Einbindung des Chemiegeschäfts usw. |
Geografische Abdeckung |
Konzernweit |
Basisjahr |
2018 |
Bezugswert |
0 |
Zwischen 2015 und 2017 wurden die Community-Beschwerdemechanismen (CGMs) an den Standorten des Geschäftsbereichs Upstream (jetzt Energy), in den Kraftwerken und in den Raffinerien von OMV eingeführt. Seit 2018 sind sie bei OMV Energy, in den drei OMV Raffinerien (Schwechat in Österreich, Burghausen in Deutschland und Petrobrazi in Rumänien) und in einem Kraftwerk (Brazi in Rumänien) voll funktionsfähig. CGMs wurden auch in Malaysia und im Jemen eingesetzt, jedoch wurden diese Standorte aufgegeben und sind daher nicht mehr im Umfang enthalten. Im Jahr 2018 hat OMV sich das Ziel gesteckt, die CGMs an allen seinen Standorten anhand der UN-Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdemechanismen zu bewerten. Gemäß den UN-Wirksamkeitskriterien muss der Beschwerdemechanismus legitim, zugänglich, berechenbar, ausgewogen, transparent, rechtekompatibel und eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein sowie auf Dialog und Austausch aufbauen. Der Zweck des Ziels besteht in der Verbesserung der CGMs. Das Ziel wurde von Group Sustainability mit Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens vorgeschlagen. Das vorgeschlagene Ziel wurde dann in internen Sitzungen mit den relevanten Unternehmensfunktionen wie Group Strategy, Finance und HSSE diskutiert. Es wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat genehmigt. Im Berichtsjahr änderte OMV den Umfang dieses Ziels von neun definierten Anlagen in den Geschäftsbereichen Upstream, Raffinerien und Power, die sich zu 100% unter der Betriebsführerschaft bzw. im Mehrheitsbesitz von OMV befinden, auf sieben definierte Anlagen. Dies ist auf den Verkauf der malaysischen Betriebsstätten und den Rückzug aus dem Jemen zurückzuführen. Beide Standorte waren 2024 im Umfang enthalten und sind 2025 nicht mehr enthalten.
Stand 2025
100%7 von 7 vorgesehenen Standorten wurden bewertet. CGM-Bewertungen wurden bisher im OMV Geschäftsbereich Energy in Österreich, Rumänien, Tunesien und Neuseeland sowie in den Raffinerien Schwechat, Burghausen und Petrobrazi durchgeführt. Der Umfang wurde aufgrund des Rückzugs aus dem Jemen und Malaysia gegenüber dem Jahr 2024 geändert. Malaysia wurde 2020 bewertet, wird jedoch nicht mehr im Zielumfang erfasst. Aufgrund des geplanten Rückzugs wurde im Jemen keine CGM-Bewertung durchgeführt. (2024: 89%) der Community-Beschwerdemechanismen an allen Standorten nach den UN-Wirksamkeitskriterien überprüft. Das Ziel wird vierteljährlich überwacht und jährlich überprüft. Die bewerteten Standorte repräsentieren 98% aller im Jahr 2025 bei OMV eingegangenen Beschwerden. Die anderen 2% der Beschwerden stammen von Borealis, was nicht zum Umfang des Ziels gehört.
Verwendung von mindestens 1% des den Aktionär:innen des Mutterunternehmens zuzurechnenden Jahresüberschusses des Vorjahres für Sozialinvestitionen
Im Code of Conduct von OMV verpflichten wir uns vollumfänglich zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Da wir uns der sozialen Auswirkungen, die die Energiewende mit sich bringt, bewusst sind, ist OMV bestrebt, zu einer gerechten Gestaltung des Übergangs für unsere betroffenen Gemeinschaften beizutragen („Just Transition“) und sich mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen auseinanderzusetzen, die aus diesem Übergang resultieren. In Anbetracht unserer Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, besteht der Zweck dieses Ziels darin, die sozialen Ausgaben für Community-Investitionen zu erhöhen, die den lokalen Bedürfnissen entsprechen und zu den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) beitragen.
2030
Mindestens 1% der strategischen Sozialinvestitionen (basierend auf dem den Aktionär:innen des Mutterunternehmens zuzurechnenden Jahresüberschuss des Vorjahres) bis 2030
Relatives Ziel |
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|---|---|
Aktivitäten der Wertschöpfungskette |
Eigene Tätigkeiten |
Im Umfang enthalten |
Alle Anlagen auf Basis von 100% Betriebsführerschaft/Mehrheitsbesitz aller OMV Geschäftsbereiche |
Nicht im Umfang enthalten |
Ohne Sport- und Kultursponsoring sowie Managementkosten |
Geografische Abdeckung |
Konzernweit |
Basisjahr |
2020 |
Bezugswert in EUR Mio |
16,8 |
Als Ergebnis eines 2020 durchgeführten internen Benchmarkings entwickelten wir 2021 in Abstimmung mit der Abteilung Group Finance einen KPI auf Konzernebene. Dieser KPI basiert auf dem den Aktionär:innen des Mutterunternehmens zuzurechnenden Jahresüberschuss des Vorjahres. Das Ziel wurde in Übereinstimmung mit der OMV Strategie 2030 definiert, die vollständig in die strategische und mittelfristige Planung von OMV zur Erhöhung der Sozialinvestitionen integriert ist. Wir werden das Ziel in regelmäßigen Abständen überprüfen, um es an wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Veränderungen anzupassen oder neu zu definieren. Das Ziel wurde von Group Sustainability mit Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens vorgeschlagen. Das vorgeschlagene Ziel wurde dann in internen Sitzungen mit den relevanten Unternehmensfunktionen wie Group Strategy, Finance und HSSE diskutiert. Es wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Ziele und die dazugehörigen Kennzahlen oder Methoden wurden im Berichtsjahr nicht aktualisiert.
Stand 2025
Wir verwendeten 1,7% (2024: 2,4%) des den Aktionär:innen des Mutterunternehmens zuzurechnenden Jahresüberschusses des Vorjahres für soziale Ziele. Das Ziel wird halbjährlich überwacht und jährlich überprüft.
Der Zielsetzungsprozess für beide unserer Ziele umfasst eine umfassende Bewertung unserer aktuellen Performance, die Identifizierung der wichtigsten Bereiche mit Verbesserungsbedarf sowie ausführliche Konsultationen mit den Geschäftsbereichen, den Fachexpert:innen, dem Senior Management und unserem Vorstand. Obwohl wir uns nicht direkt mit den betroffenen Gemeinschaften oder ihren Vertreter:innen ausgetauscht haben, wurden die Ziele in dem Bewusstsein festgelegt, dass Menschenrechtsprüfungen unerlässlich sind, um tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen auf die Rechte der Betroffenen (einschließlich der betroffenen Gemeinschaften) sowie damit verbundene Geschäftsrisiken zu ermitteln und entsprechend zu behandeln. Um realistische Ziele zu setzen, wurde ein Benchmarking mit Branchenstandards durchgeführt. Wir überwachen die Performance in Bezug auf diese Ziele jährlich. Die Zahlen im Jahresvergleich geben Aufschluss über die Wirksamkeit der zur Erreichung dieser Ziele ergriffenen Maßnahmen. Das Ziel im Zusammenhang mit Sozialinvestitionen hängt von dem den Aktionär:innen des Mutterunternehmens zuzurechnenden Jahresüberschuss des Vorjahres ab.