9. Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen

Bilanzierungsgrundsätze

Wertminderung von Vermögenswerten

Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen (inklusive Öl- und Gasvermögen) und at-equity bewertete Beteiligungen werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände einen Anhaltspunkt für eine potenzielle Wertminderung eines Vermögenswerts geben. Überprüfungen auf Werthaltigkeit werden auf der Ebene des Vermögenswerts oder der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten durchgeführt, die Zahlungsmittel weitgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten generieren, der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE).

Wenn festgestellt wurde, dass Vermögenswerte wertgemindert sind, werden die Buchwerte bis zu ihrem erzielbaren Betrag, der dem höheren aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert entspricht, abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die Cashflows werden aus den aktuellen Budget- und Planungsrechnungen abgeleitet, die für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen die einzelnen Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden.

Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen herangezogen. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell herangezogen. Falls in einer Folgeperiode die Gründe für eine Wertminderung wegfallen, wird eine ergebniswirksame Wertaufholung erfasst.

Der infolge einer Wertaufholung erhöhte Buchwert eines Vermögenswerts darf nicht den Buchwert übersteigen, der unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung bestimmt worden wäre, wäre in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden.

Wertminderungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen“ enthalten, mit Ausnahme der Wertminderungen auf Vermögenswerte aus Exploration und Evaluierung, welche in den „Explorationsaufwendungen“ gezeigt werden.

Wesentliche Schätzungen: Werthaltigkeit der Vermögenswerte

Die Beurteilung, ob Vermögenswerte oder ZGE wertgemindert sind oder ob vergangene Wertminderungen wieder zugeschrieben werden sollen, erfordert die Anwendung verschiedener Schätzungen und Annahmen, wie beispielsweise über die Preis- und Margenentwicklung, Produktionsmengen und Diskontierungssätze.

Änderungen der wirtschaftlichen Lage, der Erwartungen hinsichtlich klimabezogener Risiken oder anderer Tatsachen und Umstände können eine Überprüfung dieser Annahmen erforderlich machen und zu Wertminderungen oder Wertaufholungen von Vermögenswerten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres führen. Das Management führt diese Analyse für jede wesentliche ZGE durch.

Die den Wertminderungstests zugrundeliegenden Preis- und Margenannahmen werden jährlich im Rahmen der Mittelfristplanung (MTP) vom Management überprüft und vom Aufsichtsrat verabschiedet. Sie stellen die bestmöglichen Schätzungen des Managements dar und sind im Einklang mit externen Quellen. Während die kurzfristigen Annahmen aus aktuellen Forward-Preisen und Marktentwicklungen abgeleitet werden, werden die langfristigen Preisannahmen anhand einer Vielzahl von langfristigen Prognosen von anerkannten Fachleuten unter Berücksichtigung von weltweitem Angebot und Nachfrage entwickelt. Die langfristigen Annahmen von OMV berücksichtigen die Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende hin zu kohlenstoffärmeren Energieträgern (siehe mehr Informationen in Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende).

Die wesentlichen Bewertungsparameter zur Ermittlung der erzielbaren Beträge für E&P-Vermögenswerte sind die Öl- und Gaspreise, Produktionsmengen, Wechselkurse und die Diskontierungssätze. Die Förderprofile wurden aufgrund der Reservenschätzungen (siehe Anhangangabe 17 – Sachanlagen) und der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit geschätzt und stellen die beste Schätzung des Managements bezüglich der zukünftigen Produktionsmengen dar. Die Cashflow-Prognosen für die ersten drei Jahre basieren auf der Mittelfristplanung und darüber hinaus auf einer Feldlebensplanung und umfassen damit die gesamte Lebensdauer des Feldes.

Für die Berechnung des erzielbaren Betrags der Raffinerien sind die Hauptannahmen die relevanten Margen, Volumina sowie Diskontierungssätze und Inflationsraten. Die Nutzungswertberechnung basiert auf den Cashflows der Drei-Jahres-Mittelfristplanung, den Cashflows für die strategische Planungsperiode bis 2040 sowie einer ewigen Rente.

Die wesentlichen Preisannahmen für die Berechnung der Nutzungswerte sind in Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende enthalten.

Die folgenden Tabellen zeigen eine Überleitung zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträgen:

Abschreibungen, Wertminderungen (ohne Exploration und Evaluierung) und Wertaufholungen

In EUR Mio

 

 

 

2025

2024

Planmäßige Abschreibungen

1.814

1.913

Wertaufholungen

–201

–15

Wertminderungen (ohne Exploration und Evaluierung)

698

559

Abschreibungen, Wertminderungen (ohne Exploration und Evaluierung) und Wertaufholungen

2.311

2.457

Wertminderungen (inkl. Exploration und Evaluierung)

In EUR Mio

 

 

 

2025

2024

Wertminderungen (ohne Exploration und Evaluierung)

698

559

Wertminderungen (Exploration und Evaluierung)

106

79

Wertminderungen (inkl. Exploration und Evaluierung)

804

638

Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen – Aufteilung auf die Funktionen

In EUR Mio

 

 

 

2025

2024

Planmäßige Abschreibungen

1.814

1.913

davon Explorationsaufwendungen

davon Produktions- und operative Aufwendungen

1.552

1.664

davon Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen

262

249

 

 

 

Wertaufholungen

–201

–15

davon Explorationsaufwendungen

davon Produktions- und operative Aufwendungen

–200

–15

davon Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen

–1

–0

 

 

 

Wertminderungen (inkl. Exploration und Evaluierung)

804

638

davon Explorationsaufwendungen

106

80

davon Produktions- und operative Aufwendungen

693

539

davon Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen

5

19

Wertminderungen und Wertaufholungen in Energy

Im Jahr 2025 wurden Wertminderungen in Höhe von EUR 135 Mio für bestimmte Öl- und Gasvermögenswerte sowie Firmenwerte in Tunesien erfasst. Diese Wertminderungen waren durch Produktionsrückgänge bedingt. Der erzielbare Betrag der zugehörigen Vermögenswerte, basierend auf dem Nutzungswert, betrug EUR 95 Mio. Der angewandte Diskontierungssatz nach Steuern betrug 10,25%.

Für bestimmte Gasvermögenswerte in Neuseeland wurden Wertminderungen in Höhe von EUR 131 Mio erfasst. Auch diese Wertminderungen waren auf Produktionsrückgänge zurückzuführen. Der erzielbare Betrag der zugehörigen Vermögenswerte, basierend auf dem Nutzungswert, betrug EUR 177 Mio. Der angewandte Diskontierungssatz nach Steuern betrug 7,50%.

In Rumänien wurden Netto-Wertminderungen in Höhe von EUR 122 Mio in Bezug auf bestimmte Öl- und Gasvermögenswerte erfasst. Diese sind hauptsächlich auf höhere Produktionsrückgänge einiger reifer Felder und eine erhöhte E&P-Besteuerung im Kontext der Vereinbarung zwischen OMV Petrom und dem rumänischen Staat zur 15-jährigen Verlängerung der Produktionslizenzen zurückzuführen. Der erzielbare Betrag der zugehörigen Vermögenswerte, basierend auf dem Nutzungswert, betrug EUR 2.162 Mio. Der angewandte Diskontierungssatz nach Steuern betrug 9,00%.

Die berichteten Wertminderungsverluste, die der Exploration und Evaluierung zuzurechnen sind, beliefen sich auf EUR 106 Mio und betrafen hauptsächlich erfolglose Explorationsbohrungen in Norwegen sowie Wertminderungen in Neuseeland und Österreich.

Weitere Wertminderungen im Jahr 2025 umfassten EUR 91 Mio, die hauptsächlich im Zusammenhang mit nicht erfolgreichen Generalüberholungen und veralteten oder ersetzten Sachanlagen in Rumänien standen.

Im Jahr 2024 wurde eine Wertminderung von EUR 222 Mio für Gasvermögenswerte in Neuseeland erfasst. Diese Wertminderung wurde durch erwartete niedrigere Produktionsvolumina verursacht. In Rumänien wurden Wertminderungen in Höhe von EUR 121 Mio für Öl- und Gasvermögenswerte erfasst, hauptsächlich bedingt durch erhöhte allgemeine Betriebskosten im Kontext hohen Inflationsdrucks. Im Geschäftssegment Energy führte die Umgliederung bestimmter Öl- und Gasvermögenswerte in die Position „zu Veräußerungszwecken gehalten“ zu einer Wertminderung in Höhe von EUR 125 Mio, basierend auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

Die berichteten Wertminderungsverluste, die der Exploration und Evaluierung zuzurechnen sind, beliefen sich 2024 auf EUR 79 Mio und betrafen hauptsächlich erfolglose Explorationsbohrungen in Österreich und Norwegen.

Weitere Wertminderungen im Jahr 2024 umfassten EUR 65 Mio, die hauptsächlich im Zusammenhang mit nicht erfolgreichen Generalüberholungen und veralteten oder ersetzten Sachanlagen in Rumänien standen.

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