14. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Bilanzierungsgrundsätze

Neben Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern werden auch die für das E&P-Geschäft typischen Steuern aus der Öl- und Gasproduktion, wie z. B. die jeweiligen Anteile des Landes bzw. der nationalen Ölgesellschaft aus bestimmten EPSA-Verträgen, als Ertragsteuern behandelt und ausgewiesen.

Ein Explorations- und Produktionsteilungsvertrag (Exploration and Production Sharing Agreement, EPSA) ist eine Vertragsform bei Erdöl- und Erdgaslizenzen, bei der sich ein oder mehrere Ölunternehmen und das Gastland bzw. die nationale Ölgesellschaft die Erdöl- bzw. Erdgasproduktion nach einem festgelegten Schlüssel teilen. Explorationsaufwendungen werden dabei grundsätzlich von den Ölgesellschaften getragen und nur im Erfolgsfall vom Staat oder der nationalen Ölgesellschaft in Form des sogenannten „cost oil“ erstattet. In bestimmten EPSA-Verträgen stellen die Anteile an der Produktion, die der nationalen Ölgesellschaft zustehen, eine Form der Ertragsbesteuerung dar. In solchen Fällen wird der Anteil der nationalen Ölgesellschaft an der Produktion in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertragsteueraufwand dargestellt. Für temporäre Differenzen werden latente Steuern bilanziert.

Aktive latente Steuern werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, gegen den die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, noch nicht genutzten Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Der Konzern wendete die temporäre, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern an, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben.

Wesentliche Schätzungen: Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung darüber, wann sie sich wahrscheinlich umkehren werden und ob zu versteuernde Gewinne in ausreichender Höhe den aktiven latenten Steuern zum Zeitpunkt ihrer Umkehrung entgegenstehen. Diese Beurteilung der Realisierbarkeit macht Annahmen über künftige, zu versteuernde Gewinne erforderlich und unterliegt deshalb Unsicherheiten. Bei OMV erfolgt diese Beurteilung auf Basis einer detaillierten Steuerplanung über die Feldlebensdauern bei E&P-Konzerngesellschaften bzw. über einen Zeitraum von fünf Jahren bei allen anderen Konzerngesellschaften.

2025 wurde für die österreichische Steuergruppe ebenso wie im Vorjahr eine Wertberichtigung auf aktive latente Steuern erfasst. Die für die österreichische Steuergruppe zum 31. Dezember 2025 erfassten aktiven latenten Steuern spiegeln die erwartete Nutzung von abzugsfähigen temporären Differenzen von Bilanzposten und steuerlichen Verlustvorträgen innerhalb des 5-Jahres-Planungshorizonts wider. Bei der Bemessung der realisierbaren aktiven latenten Steuern innerhalb sowie nach dem Planungszeitraum wurde die Begrenzung der steuerlichen Verlustnutzung auf 75% gemäß österreichischem Körperschaftsteuergesetz berücksichtigt.

Änderungen in Annahmen über künftige, zu versteuernde Gewinne können zu einem Anstieg oder einer Reduktion der aktiven latenten Steuern führen, was eine Auswirkung auf den Jahresüberschuss der Periode hat, in der die Änderung stattfindet.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

In EUR Mio

 

 

 

2025

2024

Ergebnis vor Steuern

3.047

4.099

Laufende Steuern

1.825

2.147

davon betreffend Vorjahre

42

–16

Latente Steuern

9

16

Steuern vom Einkommen und Ertrag

1.834

2.163

Direkt im sonstigen Ergebnis verbuchte Ertragsteuern

In EUR Mio

 

 

 

2025

2024

Latente Steuern

4

3

Laufende Steuern

Direkt im sonstigen Ergebnis verbuchte Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen

4

3

Direkt im sonstigen Ergebnis verbuchte Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

15

–5

Summe der direkt im sonstigen Ergebnis verbuchten Ertragsteuern

18

–2

Entwicklung der latenten Steuern1

In EUR Mio

 

 

 

2025

2024

Latente Steuern zum 1. Jänner

182

–114

Latente Steuern zum 31. Dezember

108

182

Veränderung latente Steuern

–74

297

Latenter Steueraufwand (–)/Steuerertrag (+) aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

–56

1

Direkt im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital verbuchte latente Steuern

–17

3

Konsolidierungskreisänderungen, Kursdifferenzen und Sonstiges2

8

309

Latenter Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung

–9

–16

Die latenten Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Steuersatzänderung

15

1

Nichtansatz und Änderungen der Wertberichtigung aktiver latenter Steuern

–147

14

Anpassungen bei den Verlustvorträgen (in den Vorjahren nicht berücksichtigte oder verfallene Verlustvorträge sowie sonstige Anpassungen)

–12

–10

Zugänge und Verbrauch von Verlustvorträgen

146

–64

Entstehung und Umkehrung von temporären Differenzen

–11

44

1

Latente Steuerpositionen beinhalten auch latente Steuerpositionen, welche in die Bilanzposition „zu Veräußerungszwecken gehalten“ umgegliedert wurden.

2

2024 standen diese Effekte hauptsächlich in Zusammenhang mit der Entkonsolidierung von OMVSapura (EUR 349 Mio).

Die OMV Aktiengesellschaft bildet eine Steuergruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG), in der das steuerpflichtige Ergebnis aller wesentlichen österreichischen Tochtergesellschaften sowie allfällige Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft (OMV AUSTRALIA PTY LTD) zusammengefasst werden.

Beteiligungserträge inländischer Tochtergesellschaften sind grundsätzlich in Österreich steuerbefreit. Dividenden von EU- und EWR-Beteiligungen sowie von Tochtergesellschaften, die in einem Staat ansässig sind, mit welchem Österreich ein umfassendes Amtshilfeabkommen abgeschlossen hat, sind in der Regel ebenfalls von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Dividenden sonstiger ausländischer Beteiligungen, an denen der Konzern einen Anteil von 10% oder mehr besitzt und mindestens ein Jahr hält, sind auf der Ebene der österreichischen Muttergesellschaft ebenfalls steuerbefreit.

Die Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern für die österreichische Steuergruppe wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, ausgenommen in dem Umfang, in welchem die aktiven latenten Steuern aus Geschäftsvorfällen oder Ereignissen herrührten, welche außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden, d. h. im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital.

Wie in Anhangangabe 4 – OMV und ADNOC gründen ein neues Polyolefins Joint Venture offengelegt, sind Borouge Group International AG und einige Gesellschaften des Borealis Konzerns Mitglieder der österreichischen Steuergruppe und werden auch nach Abschluss der Transaktion über eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft weiterhin Teil der österreichischen Steuergruppe sein. Ein proportionaler Anteil des steuerpflichtigen Ergebnisses der steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft wird der österreichischen Steuergruppe zugerechnet werden. Folglich wurden die aktiven latenten Steuern der österreichischen Steuergruppe im März 2025 neu bewertet.

Globale Mindeststeuer

Im Dezember 2023 wurde in Österreich, wo das oberste Mutterunternehmen der Gruppe ansässig ist, das Mindestbesteuerungsgesetz (Pillar Two) verabschiedet, das dann mit 1. Jänner 2024 in Kraft trat. Den Regelungen zufolge unterliegen Konzernunternehmen einer Ergänzungssteuer auf Gewinne, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15% besteuert werden. Bestimmte Tochterunternehmen der Gruppe unterliegen in den Ländern, in denen die Regeln der Pillar Two in nationales Recht umgesetzt wurden, einer qualifizierten inländischen Mindeststeuer.

Die Gruppe hat eine vorläufige Berechnung der temporären Safe Harbour-Regelungen für die Zwecke von Pillar Two durchgeführt. Auf Basis einer vorläufigen Berechnung der temporären Safe Harbour-Regelungen und einer detaillierten Pillar Two-Berechnung für jene Länder, die sich nicht als Safe Harbour qualifizieren, wird für das Geschäftsjahr 2025 kein wesentlicher Steueraufwand für die globale Mindeststeuer erwartet.

Effektivsteuersatz

Bei der Ermittlung des Effektivsteuersatzes werden die Ertragsteuern dem Ergebnis vor Steuern gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende Steuersatz wird in den nachfolgenden Tabellen mit dem österreichischen Regelsteuersatz von 23% (2024: 23%) verglichen und die wesentlichen Abweichungen werden analysiert.

Steuerüberleitungsrechnung

 

2025

2024

 

In EUR Mio

In %

In EUR Mio

In %

Theoretische Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis des österreichischen Körperschaftssteuersatzes

701

23,0

943

23,0

Steuereffekte durch:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuersätze

939

30,8

1.149

28,0

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

224

7,4

267

6,5

Steuerfreies Einkommen und Steueranreize

–53

–1,7

–45

–1,1

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit at-equity bewerteten Beteiligungen

–97

–3,2

–137

–3,3

Steuersatzänderung

–15

–0,5

–1

–0,0

Permanente Effekte aus Verlustvorträgen

–0

–0,0

14

0,4

Steuerliche Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Beteiligungen an Tochterunternehmen

–27

–0,9

–32

–0,8

Nichtansatz und Änderungen der Wertberichtigung aktiver latenter Steuern

147

4,8

–14

–0,3

Steuern betreffend Vorjahre

29

1,0

1

0,0

Sonstige

–13

–0,4

18

0,4

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

1.834

60,2

2.163

52,8

2025 bezogen sich die Auswirkungen aus abweichenden ausländischen Steuersätzen hauptsächlich auf Tochtergesellschaften, die in Steuergebieten mit hohen Körperschaftsteuersätzen (Norwegen, Vereinigte Arabische Emirate und Libyen) tätig sind. Der Rückgang dieser Position war im Vergleich zu 2024 hauptsächlich auf den geringeren Gewinn vor Steuern dieser Tochtergesellschaften zurückzuführen.

Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen beinhalteten hauptsächlich Anpassungseffekte auf Bruttobeträge im Zusammenhang mit Explorations- und Produktionsteilungsvereinbarungen, permanente Effekte im Zusammenhang mit Abschreibungen und Amortisationen sowie Neubewertung von Forderungen. 2024 war hauptsächlich durch die Wertminderung eines Öl- und Gasvermögenswerts im Segment Energy beeinflusst, für den im Laufe des Jahres ein Veräußerungsprozess initialisiert wurde.

Steuerfreies Einkommen und Steueranreize bezogen sich im Jahr 2025 hauptsächlich auf Investitionsfreibeträge sowie auf nicht steuerpflichtige Einnahmen aus Strafen und Verzugszinsen, während diese Effekte im Jahr 2024 überwiegend durch staatliche Zuschüsse und Investitionsfreibeträge beeinflusst waren.

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit at-equity bewerteten Beteiligungen bezogen sich in den Jahren 2025 und 2024 hauptsächlich auf Gewinnanteile von at-equity bewerteten Beteiligungen.

Die Position Nichtansatz und Änderungen der Wertberichtigung aktiver latenter Steuern wurde im Jahr 2025 hauptsächlich durch die Neubewertung der latenten Steueransprüche der österreichischen Steuergruppe beeinflusst.

Steuern betreffend Vorjahre waren im Jahr 2025 hauptsächlich auf Veränderungen bei unsicheren Steuerpositionen, Anpassungen von Wertminderungen aus Vorjahren und auf Effekte aus Unterschieden zwischen der funktionalen Währung und der Steuerwährung bestimmter Tochterunternehmen zurückzuführen.

Latente Steuern

Latente Steuern

In EUR Mio

 

 

 

 

 

Aktive latente Steuern Gesamt

Nicht angesetzte aktive latente Steuern

Angesetzte aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

2025

Immaterielle Vermögenswerte

78

78

52

Sachanlagen

109

3

106

1.643

Vorräte

27

27

20

Derivate

24

24

41

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

88

20

68

70

Latente Steuern, die auf zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert wurden

508

368

140

482

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

122

81

41

84

Rückstellungen für Rekultivierungsmaßnahmen und Umweltschutzkosten

1.293

15

1.278

Sonstige Rückstellungen

81

81

3

Verbindlichkeiten

182

37

145

19

Abzugsfähige Siebentelabschreibungen (§ 12 (3) Z 2 KStG)

337

337

Verlustvorträge

1.178

982

196

Gesamt

4.028

1.506

2.522

2.413

Saldierung aufgrund gleicher Steuerhoheiten

 

 

–1.307

–1.307

Latente Steuern, die auf zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert wurden

 

 

–10

–352

Latente Steuern laut Bilanz

 

 

1.205

754

 

 

 

 

 

 

2024

Immaterielle Vermögenswerte

112

112

214

Sachanlagen

142

5

137

2.255

Vorräte

47

47

33

Derivate

22

22

49

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

113

22

92

253

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

209

97

112

109

Rückstellungen für Rekultivierungsmaßnahmen und Umweltschutzkosten

1.208

25

1.183

Sonstige Rückstellungen

103

103

1

Verbindlichkeiten

345

36

308

0

Abzugsfähige Siebentelabschreibungen (§ 12 (3) Z 2 KStG)

476

476

Verlustvorträge

1.438

1.075

364

Outside Basis Differenzen

141

141

Gesamt

4.357

1.259

3.097

2.915

Saldierung aufgrund gleicher Steuerhoheiten

 

 

–1.845

–1.845

Latente Steuern laut Bilanz

 

 

1.252

1.070

Latente Steuern resultierten im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bewertungsregeln, Unterschieden bei Wertminderungen, Wertaufholungen und Abschreibungen sowie unterschiedlichen Kostendefinitionen.

Latente Steuern, die auf zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert wurden, bezogen sich ausschließlich auf aufgegebene Geschäftsbereiche. Weitere Einzelheiten befinden sich in der Anhangangabe 4 – OMV und ADNOC gründen ein neues Polyolefins Joint Venture.

Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die abzugsfähigen temporären Differenzen, für die keine aktiven latenten Steuern erfasst wurden, auf EUR 629 Mio (2024: EUR 729 Mio).

Die Summe der angesetzten aktiven latenten Steuern von jenen Steuerhoheiten, die entweder im Berichtsjahr oder im vorangegangenen Jahr einen steuerlichen Verlust aufgewiesen haben, belief sich auf EUR 612 Mio, (2024: EUR 10 Mio) wovon EUR 320 Mio der österreichischen Steuergruppe zuzuordnen waren (2024: Null).

Steuerliche Verlustvorträge

Zum 31. Dezember 2025 setzte OMV steuerliche Verlustvorträge vor Wertberichtigung von EUR 4.979 Mio an (2024: EUR 6.108 Mio). Davon wurden EUR 757 Mio (2024: EUR 1.539 Mio) für die Berechnung latenter Steuern als werthaltig angesehen.

Die zeitliche Verteilung der Vortragsfähigkeit von steuerlichen Verlusten stellte sich wie folgt dar:

Steuerliche Verlustvorträge1

In EUR Mio

 

 

 

 

 

2025

2024

 

Basiswert (vor Wertberichtigung)

davon nicht angesetzt

Basiswert (vor Wertberichtigung)

davon nicht angesetzt

2025

11

11

2026

3

3

3

3

2027

3

3

3

3

2028

2

2

2

2

2029

1

1

4

3

2030

6

3

Nach 2030/2029

1

0

Unbegrenzt

4.963

4.210

6.085

4.547

Steuerliche Verlustvorträge

4.979

4.222

6.108

4.569

1

Steuerliche Verlustvorträge im Zusammenhang mit Veräußerungsgruppen, die auf „Zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen“ umgegliedert wurden, sind nicht inkludiert.

In bestimmten Steuergebieten sehen die örtlichen Steuergesetze Beschränkungen für die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge vor. Diese Beschränkungen liegen zwischen 50% und 80% des steuerpflichtigen Jahresgewinns. Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich die steuerlichen Verlustvorträge im Zusammenhang mit Steuergebieten mit den oben genannten Beschränkungen auf EUR 4.613 Mio (2024: EUR 5.725 Mio), wovon EUR 676 Mio (2024: EUR 1.470 Mio) für die Berechnung der latenten Steuern als werthaltig angesehen werden.

Nicht angesetzte steuerliche Verlustvorträge bezogen sich im Wesentlichen auf die österreichische Steuergruppe.

Outside Basis Differenzen

Zum 31. Dezember 2025 bestanden temporäre Differenzen in Höhe von EUR 5.052 Mio (2024: EUR 9.667 Mio), die im Zusammenhang mit Anteilen an vollkonsolidierten Tochtergesellschaften und at-equity bewerteten Beteiligungen in fortgeführten Geschäftsbereichen stehen und für die keine latente Steuerverbindlichkeit gebildet wurde.

Die Ausnahmekriterien gemäß IAS 12 für den Nichtansatz dieser latenten Steuerschulden werden als erfüllt angesehen, da der Konzern in der Lage ist, die relevanten Entscheidungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Umkehrung zu kontrollieren oder zu beeinflussen und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden oder der Konzern beabsichtigt, nicht ausgeschüttete Gewinne zu reinvestieren. Die Realisierung von Gewinnen aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen ist in Abhängigkeit von der Strukturierung des Veräußerungsvorgangs auf verschiedenen Stufen des Konzerns möglich. Aufgrund der komplexen rechtlichen Struktur im Konzern und der damit verbundenen steuerlichen Implikationen wurden für die Ermittlung der temporären Differenzen vereinfachende Annahmen getroffen, um Kaskadeneffekte zu minimieren.

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