Im Jahr 2025 kam es bei OMV zu keiner Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen durch Projekte im Rahmen der eigenen Tätigkeiten oder in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette.
|
|||
|
|
2025 |
2024 |
|---|---|---|---|
Gesamt |
t CO2e |
311.573 |
346.094 |
Anteil von Entnahmeprojekten |
% |
0,0 |
0,0 |
Anteil von Reduktionsprojekten |
% |
100,0 |
100,0 |
Anteil von Projekten innerhalb der EU |
% |
0,00 |
0,03 |
Anteil von CO2-Zertifikaten, der als entsprechende Anpassung gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris gilt |
% |
0,0 |
0,0 |
Anerkannte Qualitätsstandards |
|
|
|
CDM (Clean Development Mechanism) |
% |
22,7 |
18,4 |
Gold Standard |
% |
0,0 |
0,1 |
VCS (Verified Carbon Standard) |
% |
77,3 |
81,4 |
Freiwillige CO2-Kompensation
OMV bietet seinen Kund:innen die Möglichkeit der freiwilligen CO2-Kompensation und arbeitet dabei eng mit ClimatePartner, einem international anerkannten Servicepartner mit Sitz in München, zusammen. OMV wählt zertifizierte Klimaschutzprojekte aus, ClimatePartner bietet diese an und stellt sicher, dass OMV Kund:innen, die diese Möglichkeit nutzen, diese Projekte mit einem bestimmten Betrag unterstützen können. Die Kriterien für die Nutzung von CO2-Zertifikaten zur freiwilligen CO2-Kompensation sind im THG-Management-Framework von OMV klar definiert. Im Jahr 2025 machten Wind-, Solar- und Wasserkraftprojekte in Indien und China den größten Teil der CO2-Kompensationen in unserem Portfolio aus. Die Klimaschutzprojekte zur CO2-Kompensation setzten sich wie folgt zusammen: Wasserkraftprojekte (9%) in Indien; Solarprojekte (54%) in Indien; und Windenergieprojekte (37%) in China und Indien. Die CO2-Zertifikate sind nach einem oder mehreren der folgenden international anerkannten Standards verifiziert: Gold Standard (GS), Verified Carbon Standard (VCS), Clean Development Mechanism (CDM) und Climate, Community & Biodiversity Standard (CCBS).
Die Nutzung freiwilliger CO2-Kompensationen durch OMV behindert oder verringert die Erreichung der OMV THG-Emissionsreduktionsziele nicht, die auf tatsächlichen Emissionsreduktionen innerhalb der Wertschöpfungskette von OMV basieren. CO2-Zertifikate werden nicht auf diese bis 2050 zu erreichenden Ziele angerechnet, sondern den Kund:innen als freiwillige Kompensation angeboten. Für das OMV Netto-Null-Ziel bis 2050 sollen die verbleibenden THG-Emissionen (nach der Reduktion der THG-Emissionen um zirka 90–95%) durch Methoden wie CO2-Zertifikate neutralisiert werden. Der THG-Management-Framework-Standard von OMV enthält Mindestanforderungen für freiwillige CO2-Kompensationen. Die Gesamtmenge der CO2-Zertifikate außerhalb der Wertschöpfungskette von OMV, deren Löschung geplant ist, beträgt 219.140 t CO2e (2024: 612.288 t CO2e). Alle diese Zertifikate basieren auf bestehenden vertraglichen Vereinbarungen.
Im Berichtsjahr insgesamt gelöschte CO2-Zertifikate (nach Projektart und Qualitätsstandard): Diese Kennzahl stellt die Anzahl der im Berichtsjahr offiziell gelöschten CO2-Zertifikate dar, die durch Zertifikattransaktionen nachverfolgt und verifiziert werden, um die Einhaltung der Anforderungen regulatorischer und freiwilliger Kompensationsprogramme sowie anerkannter Qualitätsstandards (z. B. Verified Carbon Standard, Gold Standard) zu gewährleisten. Die Ergebnisse werden nach Projektart, EU-Anteil und Zertifikaten, die als entsprechende Anpassung gelten, ausgewiesen. Dieser Prozess umfasst eine detaillierte Dokumentation und Validierung der Zertifikattransaktionen anhand der anerkannten Qualitätsstandards. Zu den Einschränkungen gehören mögliche Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Aufzeichnungen, Verzögerungen bei der Löschung oder Validierung sowie neue oder uneinheitliche Anwendungen von regulatorischen und Qualitätsstandards bei Projekten und Registern. Die Kennzahlen werden von einer anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle nach Maßgabe der jeweils anerkannten Qualitätsstandards validiert.
In der Zukunft insgesamt zu löschende CO2-Zertifikate: Diese Kennzahl bildet die geschätzte Anzahl der CO2-Zertifikate ab, die auf Grundlage des voraussichtlichen Bedarfs für eine künftige Löschung vorgesehen sind. Zu den Einschränkungen gehören Unsicherheiten in Bezug auf zukünftige Vorschriften, Marktvolatilität und die Genauigkeit der Bedarfsschätzungen. Die Messung der Kennzahl wird von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.