BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeits­erklärungen

OMV veröffentlicht seit 2008 jedes Jahr einen Nachhaltigkeitsbericht, zuletzt am 2. April 2026. Die Nachhaltigkeitserklärung für 2025 beschreibt, welche Resultate OMV bei Aspekten im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Governance vorweisen kann, die für OMV wesentlich sind. Sie bezieht sich auf die Geschäftstätigkeit von OMV mit Hauptsitz in Wien, Österreich, im Geschäftsjahr 2025.

[ESRS-2-BP-1.5a] Die nichtfinanzielle Berichterstattung wurde gemäß § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB) als Teil des Konzern-Lageberichts entsprechend den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG), dem zum 31. Dezember 2025 geltenden Rahmenwerk, erstellt. Das neue Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), das im Februar 2026 in Kraft trat, wird für zukünftige Berichterstattung gelten. Entsprechend den Berichtspflichten des NaDiVeG (UGB § 243b) werden die für die OMV Aktiengesellschaft besonders relevanten Kennzahlen in dem Anhang zur Nachhaltigkeitserklärung unter Governance-Informationen Kennzahlen der OMV Aktiengesellschaft gesondert berichtet. Die nichtfinanzielle Berichterstattung wurde außerdem in Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) zur Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD) erstellt. Entsprechend den ESRS-Anforderungen werden Vergleichsinformationen nur für Kennzahlen berichtet, die schon zuvor berichtet wurden und für die sich die Begriffsbestimmungen nicht geändert haben.

Umfang und Grenzen des Berichts

[ESRS-2-BP-1.5b] Grundsätzlich wurden die in der Nachhaltigkeitserklärung präsentierten Daten auf Konzernebene erhoben und umfassen analog zum Jahresabschluss des Unternehmens alle voll konsolidierten Gesellschaften. In Bezug auf die folgenden Aspekte geht die Nachhaltigkeitserklärung über den für den Konzernabschluss geltenden Umfang hinaus: Tochtergesellschaften, die mangels Wesentlichkeit nicht im Konzernabschluss konsolidiert sind, werden entsprechend ihrer thematischen Relevanz in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen. Dieser Rahmen gilt für alle wesentlichen Themen, es sei denn, im Text dieses Berichts wird zu einem bestimmten wesentlichen Thema ausdrücklich Anderweitiges festgelegt. Wenn eine Gesellschaft nicht in die Berichterstattung einbezogen ist, wird dies in einer Fußnote erwähnt. Daten zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (Health, Safety, Security, and Environment; HSSE), einschließlich der Daten zu Scope‑1-, Scope‑2- und Scope‑3-TreibhausgasemissionenFür die Scope‑3-Kategorien 10, 11 und 12 wird der Ansatz der operativen Kontrolle angewendet. Wenn sich beispielsweise im Geschäftsbereich Energy eine OMV Konzerngesellschaft an einer Joint Operation beteiligt und die operative Kontrolle hat, werden 100% des Umsatzes der jeweiligen OMV Konzerngesellschaft berücksichtigt. Allerdings stellt dieser Wert in der Regel nur den Anteil des OMV Konzerns an der Joint Operation dar. (THG-Daten) wurden zu 100% für die Aktivitäten berichtet, bei denen OMV Betriebsführer ist oder einen Anteil von über 50% hält und einen beherrschenden Einfluss ausübt. Eine Ausnahme ist die Scope-3-Kategorie 15 „Investitionen“, für deren Berichterstattung dem Equity-Ansatz gefolgt wird. Der Anteil von OMV an Scope‑1-, Scope‑2- und, sofern relevant, Scope‑3-Emissionen von Investitionen wird in dieser Kategorie erfasst. Handelt es sich bei einer Investition um eine:n Geschäftspartner:in in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette von OMV, werden die betreffenden Emissionen in Scope 3 in der entsprechenden Kategorie erfasst.

[ESRS-2-BP-1.5c] Geschäftsbeziehungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden bei der Ermittlung unserer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Die Wesentlichkeit wurde nach der Art der Tätigkeiten, der Geschäftsbeziehungen oder des geografischen Schwerpunkts bestimmt. Relevante Informationen zur Wertschöpfungskette in dieser Erklärung umfassen tatsächliche und potenzielle wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die vor- und nachgelagerte Geschäftsbeziehungen betreffen oder sich aus diesen ergeben können, sowie Strategien und Maßnahmen, die über unsere eigenen Tätigkeiten hinausreichen. Gegebenenfalls enthaltene Informationen zur Wertschöpfungskette sind als solche angegeben. [ESRS-2-BP-1.5d] Alle verpflichtenden Angaben zu den ermittelten wesentlichen Themen wurden in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen. Entsprechend den Bestimmungen gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.7 über die Zulässigkeit der Auslassung von Verschlusssachen oder vertraulichen Informationen wurden jedoch die wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem unternehmensspezifischen wesentlichen Thema der Cybersicherheit aufgrund ihres vertraulichen und sensiblen Charakters nicht angegeben.

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