Zeithorizonte
OMV folgt einem umfassenden Prozess zur Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks, and Opportunities; IROs) über verschiedene Zeithorizonte hinweg. Diese sind auf die Strategie und das Geschäftsmodell von OMV abgestimmt. Der kurzfristige Horizont (bis zu einem Jahr) konzentriert sich auf den Umgang mit tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen und Risiken, die das Tagesgeschäft betreffen. Der mittelfristige Horizont (bis zu fünf Jahren) integriert die Auswirkungen, Risiken und Chancen in die Mittelfristplanung des Konzerns. Der langfristige Horizont (über fünf Jahre hinaus) ist mit der Strategieumsetzung verknüpft und bietet dem Management eine objektive Perspektive zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen.
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Im Jahr 2025 wurden alle offengelegten Daten zu unseren eigenen Tätigkeiten und unserer Wertschöpfungskette auf der Grundlage tatsächlicher Daten gemessen oder berechnet, sofern nicht anders angegeben. Zu den spezifischen Kennzahlen in unserem Bericht, die anhand indirekter Quellen geschätzt werden, gehören Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel Sektordurchschnittsdaten zu Emissionsfaktoren. Bei dieser Kennzahl handelt es sich um „Scope-3-Treibhausgasemissionen“. Diese umfassen indirekte Emissionen, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen, wie sie zum Beispiel in der Kategorie 3.15 „Investitionen“ ausgewiesen werden. Mehr zur Berechnungsmethode für diese Kennzahl finden Sie unter E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen.
Unsere Nachhaltigkeitserklärung beinhaltet vorausschauende Aussagen. Diese Aussagen sind üblicherweise durch Bezeichnungen wie „Ausblick“, „erwarten“, „rechnen“, „beabsichtigen“, „planen“, „Ziel“, „Einschätzung“, „können/könnten“, „werden“ und ähnliche Begriffe gekennzeichnet oder können sich aus dem Zusammenhang ergeben. Aussagen dieser Art beruhen auf aktuellen Erwartungen, Einschätzungen und Annahmen von OMV sowie uns aktuell zur Verfügung stehenden Informationen. Vorausschauende Aussagen unterliegen ihrer Natur nach bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, weil sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden oder eintreten können und die außerhalb der Kontrolle von OMV liegen. Folglich können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen Ergebnissen abweichen, die in den vorausschauenden Aussagen beschrieben oder angedeutet wurden. Empfänger:innen dieses Berichts sollten die vorausschauenden Aussagen daher mit der gebotenen Vorsicht zur Kenntnis nehmen. Weder OMV noch irgendeine andere Person übernimmt Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Bericht enthaltenen vorausschauenden Aussagen.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Diese Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den ESRS erstellt und folgt dem gleichen Ansatz wie im Jahr 2024. In den Themenkapiteln sind daher Vergleichszahlen angegeben, die Fortschritte zwischen dem vorangegangenen und dem aktuellen Berichtszeitraum aufzeigen. Die Abkürzung „n.a.“ wird dabei verwendet, um auf fehlende Vergleichszahlen für neue, in den aktuellen Bericht aufgenommene Kennzahlen hinzuweisen. Bei Änderungen von Nachhaltigkeitsinformationen wird die Differenz zwischen den im vorangegangenen Zeitraum angegebenen Zahlen und den korrigierten Vergleichszahlen im Abschnitt Kennzahlen in den Themenkapiteln angegeben. Eine Begründung für die jeweilige Änderung wird dort ebenso angeführt.
Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
Im Vergleich zum vorangegangenen ESRS-Berichtszeitraum (2024) wurden bestimmte Arten von Daten oder Kennzahlen in der aktuellen Nachhaltigkeitserklärung angepasst. Anpassungen von Kennzahlen für das Vorjahr ergaben sich aufgrund von Änderungen der Definitionen von Kennzahlen oder wesentlichen Fehlern bei der Berichterstattung. Als wesentliche Fehler definiert wurden jene, die eine Wesentlichkeitsschwelle von über 5% überstiegen. Lag die Differenz zwischen der Vorjahreskennzahl und der angepassten Kennzahl über diesem Schwellenwert, wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassungen, einschließlich der Art des Fehlers im vorangegangenen Berichtszeitraum, werden für jede betroffene Angabe oder Kennzahl im jeweiligen Themenkapitel erläutert, um den relevanten Kontext beizubehalten.
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zusätzlich zu den Anforderungen gemäß NaDiVeG und ESRS enthält die OMV Nachhaltigkeitserklärung 2025 die von der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 und der Delegierten Verordnung 2025/19 verlangten Angaben. Unsere Nachhaltigkeitserklärung orientiert sich außerdem an den von Ipieca, API und IOGP entwickelten Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Öl- und Gasindustrie. Bei der Berichterstattung über die Ausrichtung von OMV an den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals; SDGs) richteten wir uns nach dem von der Global Reporting Initiative (GRI) und vom UN Global Compact (UNGC) veröffentlichten Leitfaden zur Berichterstattung zu den SDGs (Business Reporting on the SDGs). Die Nachhaltigkeitserklärung ist damit gleichzeitig unser Fortschrittsbericht für den UNGC. In diesem Bericht werden quantitative Angaben in drei Kategorien eingeteilt: ESRS‑konforme Angaben, die Informationen abbilden, die durch die ESRS‑Standards vorgeschrieben sind; unternehmensspezifische Angaben, die das Unternehmen auswählt, weil sie den Fortschritt in Bezug auf seine Ziele messen, branchenspezifisch sind oder sich auf eine identifizierte Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance beziehen; sowie freiwillige Angaben, die zusätzliche ESG‑Informationen umfassen, die für das Unternehmen als relevant erachtet werden.
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
In dieser Nachhaltigkeitserklärung verweist OMV auf andere Abschnitte des Kombinierten Geschäftsberichts 2025, insbesondere auf den Konzernanhang. Entsprechend der ESRS-Anforderung 9.1 wird darauf verwiesen, dass die folgenden Informationen im Konzernanhang enthalten sind:
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in Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende
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in Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende
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in der Konzern-Cashflow-Rechnung im Konzernabschluss und im Konzernanhang
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in Anhangangabe 12 – Personalaufwand und durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen