[E5-5.35] OMV produziert und verkauft Rohöl und Erdgas und produziert und vermarktet verschiedene Produkte aus Raffinerieprozessen, darunter Kraftstoffe aus primären fossilen und erneuerbaren Einsatzstoffen, wie zum Beispiel Kraftstoffe für den Straßenverkehr und Flugkraftstoffe, sowie Industriegüter wie Bitumen und Koks. Das Unternehmen stellt auch Basischemikalien wie Olefine und Aromaten sowie Polyolefinprodukte in Form von Pellets her, für die fossile Primärrohstoffe, erneuerbare Einsatzstoffe oder recycelte Kunststoffabfälle verwendet werden können. Laut der Überprüfung der DMA im Jahr 2025 gelten Verpackungen nicht als einer der wesentlichen Abflüsse des Unternehmens. Mehr dazu finden Sie in den Abschnitten Fuels und Chemicals. [E5-5.36c] Die von der OMV Tochtergesellschaft Borealis verkauften Polyolefinprodukte sind zu 100% recycelbar, bevor sie von den Kund:innen des Unternehmens zu Endprodukten verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung zu Endprodukten können sie mit unverträglichen und untrennbaren Komponenten vermischt werden, was ihre Recyclingfähigkeit beeinträchtigen könnte. Diese Erklärung gilt nur für die von OMV verkauften Polyolefinprodukte. Die Kreislaufwirtschaftsprinzipien der Haltbarkeit und Reparierbarkeit finden auf die Produkte von OMV keine Anwendung. [E5-5.38a, 38b] Bei unseren Produktionsaktivitäten fallen sowohl feste als auch flüssige Abfälle an. Darunter befinden sich auch gefährliche Stoffe wie etwa Ölschlämme, Chemikalien und Katalysatoren. Beispiele für nicht gefährliche Abfälle umfassen Erdaushub, gemischte Siedlungsabfälle, Papier und Metall. Oft werden Kunststoffabfälle unkontrolliert verbrannt oder auf Deponien entsorgt, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass sie in Wasserläufe, Seen oder Ozeane gelangen und sich damit negativ auf die Umwelt, das Meeresleben und eventuell sogar die menschliche Gesundheit auswirken.

Abfall

[MDR-M.77c] [E5-5.37a-37d] [E5-5.39] [E5-5.40] [E5-5 AR 31] [Unternehmensspezifisch] [Freiwillig]

 

2025

2024

Gesamtmenge des Abfallaufkommens (t)

752.078

1.001.027

davon nicht gefährliche Abfälle1

386.673

628.992

davon gefährliche Abfälle

365.405

372.034

Insgesamt von Beseitigung abgezweigte Abfälle (t)

512.757

736.803

davon nicht gefährliche Abfälle

219.637

455.971

davon Vorbereitung zur Wiederverwendung

6.718

1.180

davon sonstige Verwertungsverfahren

113.891

380.682

davon Recycling

99.028

74.108

davon gefährliche Abfälle3

293.120

280.165

davon Vorbereitung zur Wiederverwendung

25

n.a.

davon sonstige Verwertungsverfahren

3.658

4.249

davon Recycling

288.953

275.916

Insgesamt zur Beseitigung bestimmte Abfälle (t)

239.322

264.224

davon nicht gefährliche Abfälle

167.036

172.913

davon Verbrennung

45.262

n.a.

davon Verbrennung (mit energetischer Verwertung)2

44.945

15.012

davon Verbrennung (ohne energetische Verwertung)2

317

2.246

davon Deponierung

105.772

150.965

davon sonstige Arten der Beseitigung

16.001

4.690

davon gefährliche Abfälle

72.285

91.549

davon Verbrennung

24.687

n.a.

davon Verbrennung (mit energetischer Verwertung)2

20.768

15.572

davon Verbrennung (ohne energetische Verwertung)2

3.919

6.204

davon Deponierung

5.974

16.747

davon sonstige Arten der Beseitigung

41.624

52.360

Gesamtrate der verwerteten oder wiederverwendeten Abfälle (%)2

68

74

Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle (t)

239.322

264.224

Prozentualer Anteil nicht recycelter Abfälle (%)

32

26

1

Unternehmensspezifisch

2

Freiwillige Kennzahlen

3

Diese Kennzahl umfasst die Menge an grenzüberschreitenden Verbringungen von gefährlichen Abfällen (2025: 484 t).

[MDR-M.77a, 77b] Alle offengelegten Abfalldaten sind von standortspezifischen Informationen abgeleitet, die auf einer Mischung aus Berechnungen und Schätzungen basieren. Werden Schätzungen verwendet, so basiert die Abfallmenge in Tonnen in erster Linie auf der Anzahl der Abfallcontainer und Abfallfahrzeuge. In einigen Fällen werden nicht jeder Container und jede Lkw-Ladung gewogen, und es können feste Faktoren zur Schätzung der Abfallmenge herangezogen werden. Eine wesentliche Einschränkung der Abfalldaten von OMV ist die Vermischung von Abfallstoffen innerhalb einer bestimmten Kategorie, wie sie durch den Abfallschlüssel definiert ist. Die Messung aller unten angeführten Kennzahlen wird von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.

[MDR-M.77a] [E5-5.37a] [E5-5.39] Die Gesamtmenge des Abfallaufkommens ist die Summe der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle in den verschiedenen Kategorien, einschließlich der Abfälle, die deponiert werden, der Abfälle für das Recycling, der Abfälle für die Verbrennung, der Abfälle für sonstige Arten der Beseitigung, der Abfälle für sonstige Verwertungsverfahren, der Abfälle, die für die Wiederverwendung vorbereitet werden, und der gefährlichen Abfälle, die grenzüberschreitend verbracht werden.

  • [Unternehmensspezifisch] Davon nicht gefährliche Abfälle bezieht sich auf alle Abfälle, die gemäß den lokalen Gesetzen und Vorschriften als nicht gefährlich eingestuft sind. In Ermangelung spezifischer lokaler Vorschriften und Definitionen sollten andere Definitionen, wie beispielsweise die des Basler Übereinkommens, angewendet werden.

  • [E5-5.39] Davon gefährliche Abfälle bezieht sich auf alle Abfälle, die gemäß den lokalen Gesetzen und Vorschriften als gefährlich eingestuft sind. In Ermangelung spezifischer lokaler Vorschriften und Definitionen sollten andere Definitionen, wie beispielsweise die des Basler Übereinkommens, angewendet werden. Der Begriff „lokal“ bezieht sich auf den Ort der Abfallerzeugung.

[MDR-M.77a] [E5-5.37b] [E5 AR 31] Insgesamt von der Beseitigung abgezweigte Abfälle werden als Summe der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle berechnet, die für das Recycling, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, sonstige Verwertungsverfahren und die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle bestimmt sind. Dies wird weiter unterteilt in die folgenden Punkte:

  • [E5-5.37b] Davon nicht gefährliche Abfälle ist die Summe der nicht gefährlichen Abfälle, die für das Recycling, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und sonstige Verwertungsverfahren bestimmt sind und somit von der Beseitigung abgezweigt werden.

  • [E5-5.37b-i] Davon Vorbereitung zur Wiederverwendung bezieht sich auf die Summe aller nicht gefährlichen Abfälle, die nach Überprüfung, Reinigung oder Reparatur für denselben Zweck verwendet werden, für den sie konzipiert wurden.

  • [E5-5.37b-iii] Davon sonstige Verwertungsverfahren bezieht sich auf alle nicht gefährlichen Abfälle, die zur Erfüllung eines Zwecks anstelle neuer Produkte, Komponenten oder Materialien vorbereitet werden, die ansonsten für diesen Zweck verwendet worden wären.

  • [E5-5.37b-ii] Davon Recycling bezieht sich auf die Summe aller nicht gefährlichen Abfälle, die einem Recyclingverfahren unterzogen werden, bei dem die Abfälle in den kommerziellen und/oder produktiven Kreislauf zurückgeführt werden.

  • [E5-5.37b] Davon gefährliche Abfälle ist die Summe der gefährlichen Abfälle, die für das Recycling, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und sonstige Verwertungsverfahren bestimmt sind sowie die Menge der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und somit von der Beseitigung abgezweigt werden.

  • [E5-5.37b-i] Davon Vorbereitung zur Wiederverwendung bezieht sich auf die Summe aller gefährlichen Abfälle, die nach Überprüfung, Reinigung oder Reparatur für denselben Zweck verwendet werden, für den sie konzipiert wurden.

  • [E5-5.37b-iii] Davon sonstige Verwertungsverfahren bezieht sich auf alle gefährlichen Abfälle, die zur Erfüllung eines Zwecks anstelle neuer Produkte, Komponenten oder Materialien vorbereitet werden, die ansonsten für diesen Zweck verwendet worden wären.

  • [E5-5.37b-ii] Davon Recycling bezieht sich auf die Summe aller gefährlichen Abfälle, die einem Recyclingverfahren unterzogen werden, bei dem die Abfälle in den kommerziellen und/oder produktiven Kreislauf zurückgeführt werden.

Hinweis: Gegebenenfalls werden auch die am Standort und außerhalb des Standorts verarbeiteten Abfälle angegeben. „Am Standort“ bezieht sich auf Orte innerhalb der physischen Grenzen oder unter der administrativen Kontrolle der berichtenden Organisation, während „außerhalb des Standorts“ Orte außerhalb der physischen Grenzen oder der administrativen Kontrolle der berichtenden Organisation bezeichnet.

[MDR-M.77a] [E5-5.37b] [E5-5.39] [E5 AR 32] Insgesamt zur Beseitigung bestimmte Abfälle ist die Summe der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle in den verschiedenen Kategorien, einschließlich gefährlicher Abfälle zur Deponierung, gefährlicher Abfälle zur Verbrennung, gefährlicher Abfälle für sonstige Arten der Beseitigung, nicht gefährlicher Abfälle zur Deponierung, nicht gefährlicher Abfälle zur Verbrennung, nicht gefährlicher Abfälle für sonstige Arten der Beseitigung. Dies wird weiter unterteilt in die folgenden Punkte:

  • [E5-5.37c] Davon nicht gefährliche Abfälle: Die Summe der nicht gefährlichen Abfälle zur Deponierung, der nicht gefährlichen Abfälle zur Verbrennung und der nicht gefährlichen Abfälle für sonstige Arten der Beseitigung.

  • [E5-5.37c-i] Davon Verbrennung: Summe aus Verbrennung mit energetischer Verwertung und davon Verbrennung ohne energetische Verwertung.

  • [Freiwillig] Davon Verbrennung (mit energetischer Verwertung): Die Summe aller als nicht gefährliche Abfälle eingestuften Materialien, die der Verbrennung zugeführt werden und bei denen Energie zur Nutzung oder zum Verkauf zurückgewonnen wird.

  • [Freiwillig] Davon Verbrennung (ohne energetische Verwertung): Die Summe aller als nicht gefährliche Abfälle eingestuften Materialien, die der Verbrennung zugeführt werden und bei denen keine Energie zurückgewonnen wird.

  • [E5-5.37c-ii] Davon Deponierung: Die Summe aller nicht gefährlichen Abfälle, die in einer genehmigten Deponie entsorgt werden. Deponien sind definiert als Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle auf dem oder im Erdreich abgelagert werden. Dazu gehören auch Abfallmengen, die bei der biologischen Sanierung anfallen und auf Deponien entsorgt werden.

  • [E5-5.37c-iii] Davon sonstige Arten der Beseitigung: bezieht sich auf jede genehmigte Methode zur endgültigen Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit Ausnahme von Deponierung, Recycling und Verbrennung. Beispiele für solche Entsorgungsmethoden sind die Entsorgung von Bohrabfällen aus einer Offshore-Anlage auf den Meeresboden, die Reinjektion in geologische Formationen, Landfarming, die externe Entsorgung zur biologischen Sanierung durch Dritte mit anschließender Entsorgung sowie eine nicht spezifizierte Behandlung, sofern sie rechtlich zulässig ist (z. B. nach der österreichischen Abfallnachweisverordnung).

[E5-5.37c] Davon gefährliche Abfälle ist die Summe der gefährlichen Abfälle zur Deponierung, der gefährlichen Abfälle zur Verbrennung und der gefährlichen Abfälle für sonstige Arten der Beseitigung. OMV erzeugt keine radioaktiven Abfälle, daher ist diese Kennzahl nicht wesentlich.

  • [E5-5.37c-i] Davon Verbrennung: Summe aus Verbrennung mit energetischer Verwertung und davon Verbrennung ohne energetische Verwertung.

  • [Freiwillig] Davon Verbrennung (mit energetischer Verwertung) ist die Summe aller als gefährliche Abfälle eingestuften Materialien, die der Verbrennung zugeführt werden und bei denen Energie zur Nutzung oder zum Verkauf zurückgewonnen wird.

  • [Freiwillig] Davon Verbrennung (ohne energetische Verwertung) ist die Summe aller als gefährliche Abfälle eingestuften Materialien, die der Verbrennung zugeführt werden und bei denen keine Energie zurückgewonnen wird.

  • [E5-5.37c-ii] Davon Deponierung bezieht sich auf die Summe aller gefährlichen Abfälle, die in einer genehmigten Deponie entsorgt werden. Deponien sind definiert als Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle auf dem oder im Erdreich abgelagert werden. Dazu gehören auch Abfallmengen, die bei der biologischen Sanierung anfallen und auf Deponien entsorgt werden.

  • [E5-5.37c-iii] Davon sonstige Arten der Beseitigung bezieht sich auf jede genehmigte Methode zur endgültigen Entsorgung gefährlicher Abfälle mit Ausnahme von Deponierung, Recycling und Verbrennung. Beispiele für solche Entsorgungsmethoden sind die Entsorgung von Bohrabfällen aus einer Offshore-Anlage auf den Meeresboden, die Reinjektion in geologische Formationen, Landfarming, die externe Entsorgung zur biologischen Sanierung durch Dritte mit anschließender Entsorgung sowie eine nicht spezifizierte Behandlung, sofern sie rechtlich zulässig ist (z. B. nach der österreichischen Abfallnachweisverordnung).

[MDR-M.77a] [Freiwillig] Die Gesamtrate der verwerteten oder wiederverwendeten Abfälle wird berechnet, indem die Menge der Abfälle berücksichtigt wird, die nach der Datenkonsolidierung von jedem Standort von der Beseitigung abgezweigt oder zur Beseitigung bestimmt werden.

[MDR-M.77a] [E5-5.37d] Die Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle ist die Summe aller Abfälle, die nicht recycelt werden.

[MDR-M.77a] [E5-5.37d] Der prozentuale Anteil nicht recycelter Abfälle wird als Summe aller nicht recycelten Abfälle berechnet, jedoch als Prozentsatz ausgedrückt.

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