Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

§ 267c österreichisches Unternehmensgesetzbuch

Laut § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) haben große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu erstellen. Dieser Paragraf setzt Abschnitt 10 der EU-Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) um. Der Abschnitt „Grundlagen der Erstellung“ enthält Informationen über den Inhalt des Berichts. Zudem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Zahlungen, die offengelegt werden müssen, sowie darüber, wie OMV die Bestimmungen bei der Erstellung des Berichts umgesetzt hat.

Grundlagen der Erstellung

Berichtende Unternehmen

Nach den Anforderungen der Bestimmung muss die OMV Aktiengesellschaft einen konsolidierten Bericht erstellen, in dem alle Geld- und Sachleistungen auszuweisen sind, die je Geschäftsjahr für die Tätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie durch die OMV Aktiengesellschaft oder eine ihrer im Konzernabschluss enthaltenen Tochtergesellschaften an eine staatliche Stelle geleistet werden.

Tätigkeiten im Sinne dieses Berichts

In diesem Bericht werden Geld- und Sachleistungen ausgewiesen, die vom OMV Konzern (nachstehend „OMV“) für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl- oder Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in diesen Wirtschaftszweigen geleistet werden.

Staatliche Stellen

„Staatliche Stellen“ sind nationale, regionale oder lokale staatliche Behörden oder von solchen kontrollierte Abteilungen, Agenturen oder Unternehmen einschließlich nationaler Ölgesellschaften.

Bei Tätigkeiten einer staatseigenen Gesellschaft außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets gilt diese nicht als berichtspflichtige staatliche Stelle im Sinne dieser Bestimmung und Geld- und Sachleistungen an diese Gesellschaften müssen unter diesen Bedingungen nicht ausgewiesen werden.

Definition von Projekt

Die Bestimmung verlangt zudem, dass Geld- und Sachleistungen sowohl nach „Projekt“ als auch nach staatlicher Stelle ausgewiesen werden. Als Projekt ist die Gesamtheit der operativen Tätigkeiten anzusehen, die auf einem einzigen Vertrag oder einer Lizenz, einem Pachtvertrag, einer Konzession oder einer ähnlichen rechtlichen Vereinbarung basieren, die die Grundlage für die Leistungen an die staatliche Stelle bildet. Mehrere inhaltlich miteinander verbundene Vereinbarungen werden im Sinne dieser Bestimmung als ein einziges Projekt behandelt.

„Inhaltlich miteinander verbunden“ ist definiert als eine Reihe von mit einer staatlichen Stelle geschlossenen operativ und geografisch verbundenen Verträgen, Lizenzen, Verpachtungen, Konzessionen oder verbundenen Vereinbarungen mit ähnlichen Bedingungen, die die Grundlage für die Leistungen an die staatliche Stelle bilden. Solche Vereinbarungen können bestimmt sein durch einen einzelnen Vertrag, eine Joint-Venture-Vereinbarung, einen Produktionsteilungsvertrag oder sonstige übergeordnete rechtliche Vereinbarungen.

Es kann Fälle geben – beispielsweise im Zusammenhang mit der Körperschaftssteuer –, bei denen sich Leistungen nicht einem einzelnen Projekt zuordnen lassen. Diese Leistungen werden auf Landesebene ausgewiesen.

Geld- und Sachleistungen

Gemäß der Bestimmung müssen die Leistungen zahlungsbezogen angegeben werden. Das bedeutet, dass sie in der Periode angegeben werden, in der sie geleistet werden, und nicht in der Periode, in der sie periodengerecht zugeordnet werden.

Rückzahlungen werden ebenfalls in der Periode angegeben, in der sie vereinnahmt werden, und entweder mit in der Periode geleisteten Zahlungen verrechnet oder als Negativbeträge im Bericht ausgewiesen.

An eine staatliche Stelle entrichtete Sachleistungen werden nach der angemessensten und relevantesten Bewertungsmethode für die jeweilige Leistungsart in einen entsprechenden Geldwert umgerechnet. Das können Kosten oder Verkehrswerte sein. Der Bericht enthält eine Erläuterung der Bewertungsmethode. Gegebenenfalls werden die zugrunde liegenden Mengen ebenfalls im Bericht angegeben.

Methodik der Berichterstattung

Die Bestimmung verlangt, dass die Leistungen da angegeben werden, die von OMV an staatliche Stellen geleistet werden. Der Bericht muss den Inhalt jeder Transaktion und Tätigkeit darlegen. Auf Basis dieser Anforderungen ist OMV seiner Berichtspflicht wie folgt nachgekommen:

  • Wenn OMV direkt eine Zahlung an eine staatliche Stelle leistet, wird diese Zahlung vollständig ausgewiesen, unabhängig davon, ob sie alleine im Namen von OMV oder von OMV in seiner Eigenschaft als Betriebsführer einer gemeinschaftlichen Tätigkeit geleistet wird.

  • In Fällen, in denen OMV Mitglied einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ist, deren Betriebsführerin eine staatseigene Gesellschaft (d. h. eine staatliche Stelle) ist, werden an diese staatseigene Gesellschaft geleistete Zahlungen ausgewiesen, sofern es möglich ist, die berichtspflichtige Zahlung von anderen Kostenpositionen zu trennen.

  • Für Produktionszahlungsansprüche staatlicher Stellen von Gastländern sind die Bestimmungen der jeweiligen Vereinbarung zu berücksichtigen. Wenn OMV Betriebsführer ist, gibt OMV die Zahlungsansprüche staatlicher Stellen vollständig an.

Wesentlichkeit

Einzelne oder verbundene Leistungen, deren Gegenwert im Geschäftsjahr unter EUR 100.000 liegt, werden nicht in diesem Bericht ausgewiesen.

Berichtswährung

In anderen Währungen als Euro geleistete Zahlungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums umgerechnet.

Ausgewiesene Geld- und Sachleistungen

Produktionszahlungsansprüche

Im Rahmen von Produktionsteilungsverträgen hat die staatliche Stelle des Gastlands Anspruch auf einen Anteil der Öl- und Gasproduktion, der häufig in Sachleistungen abgegolten wird. Der Bericht weist Wert und Menge der Produktionszahlungsansprüche der staatlichen Stelle für die relevante Periode in Barrel Öläquivalent (boe) aus.

Der Anteil der staatlichen Stelle an Produktionszahlungsansprüchen umfasst auch etwaige Ansprüche aus Anteilen, die eine staatseigene Gesellschaft als Investorin an Projekten im eigenen Hoheitsgebiet hält. Aus Tätigkeiten oder Anteilen außerhalb des Hoheitsgebiets der staatseigenen Gesellschaft entstehende Produktionszahlungsansprüche werden nicht ausgewiesen.

Steuern

Auf die Erträge, die Produktion oder die Gewinne von Unternehmen erhobene Steuern werden ausgewiesen. Rückzahlungen werden mit Zahlungen verrechnet und entsprechend ausgewiesen. Verbrauchssteuern, Lohnsteuern, Umsatzsteuern, Vermögenssteuern und Umweltsteuern werden gemäß der Bestimmung nicht ausgewiesen. Obwohl in Österreich eine Steuergruppe besteht, beziehen sich die ausgewiesenen Ertragssteuern für Österreich ausschließlich auf in der mineralgewinnenden Industrie tätige österreichische Tochtergesellschaften. Ertragssteuern für nicht mineralgewinnende Tätigkeiten von OMV in Österreich werden nicht ausgewiesen.

Nutzungsentgelte

An eine staatliche Stelle gezahlte Nutzungsentgelte in Verbindung mit der Gewinnung von Mineralien, Erdöl oder Erdgas sind auszuweisen. Werden Nutzungsentgelte in Form von Sachleistungen entrichtet, werden zusätzlich Wert und Menge angegeben.

Dividenden

Gemäß den Bestimmungen werden anstelle von Produktionszahlungsansprüchen oder Nutzungsentgelten an eine staatliche Stelle gezahlte Dividenden ausgewiesen. An eine staatliche Stelle als normale Anteilseignerin ausgezahlte Dividenden werden nicht ausgewiesen, sofern die Dividenden zu denselben Bedingungen an alle Anteilseigner:innen ausgezahlt werden.

In der Berichtsperiode 2025 hat OMV keine derartigen berichtspflichtigen Dividendenzahlungen an staatliche Stellen auszuweisen.

Boni

Unterzeichnungs-, Entdeckungs- und Produktionsboni werden angegeben, sofern sie in Verbindung mit den entsprechenden Tätigkeiten bezahlt wurden.

Gebühren

Dazu zählen Lizenz-, Miet- und Zugangsgebühren sowie sonstige Gegenleistungen für den Zugang zu dem Gebiet, in dem Gewinnungstätigkeiten ausgeführt werden.

Nicht ausgewiesen werden an staatliche Stellen gezahlte Gebühren, die nicht spezifisch mit Gewinnungstätigkeiten oder dem Zugang zu Rohstoffressourcen in Verbindung stehen. Als Gegenleistung für von einer staatlichen Stelle bereitgestellte Dienstleistungen geleistete Zahlungen werden ebenfalls nicht ausgewiesen.

Beiträge für die Verbesserung der Infrastruktur

Wenn von OMV Zahlungen für Verbesserungen der Infrastruktur (z. B. Bau von Straßen oder Brücken) geleistet werden, von denen die Allgemeinheit profitiert, werden diese Zahlungen im Bericht ausgewiesen, unabhängig davon, ob OMV den Betrag an nicht staatliche Stellen gezahlt hat. Diese Zahlungen werden in der Periode ausgewiesen, in der die Infrastruktur für die Allgemeinnutzung zur Verfügung gestellt wird.

Überblick über Geld- und Sachleistungen

Die folgende Übersichtstabelle zeigt die relevanten Geld- und Sachleistungen von OMV an staatliche Stellen im Berichtsjahr 2025.

Von den sieben Zahlungsarten, zu denen die österreichischen Bestimmungen eine Berichterstattung vorsehen, hat OMV keine Produktionszahlungsansprüche, Dividenden, Boni oder Beiträge zur Verbesserung der Infrastruktur geleistet, die den Definitionen der entsprechenden Rechnungslegungsrichtlinie entsprechen. Diese Kategorien werden daher nicht angeführt.

Überblick über Geld- und Sachleistungen

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Land

 

 

 

 

Österreich

8.622

73.517

82.139

Bulgarien

492

492

Italien

140

140

Neuseeland

23.715

21.625

4.490

49.830

Norwegen

746.687

43

746.730

Rumänien

280.463

154.712

35.768

470.944

Tunesien

17.782

13.037

134

30.953

Vereinigte Arabische Emirate

529.652

328.553

1.584

859.789

Vereinigtes Königreich

231

231

Gesamt

1.607.294

591.445

42.511

2.241.250

Für Libyen wurden für das Jahr 2025 keine Zahlungen ausgewiesen, da OMV nicht Betriebsführer war.

Am 29. Mai 2025 hat OMV eine Vereinbarung zur Veräußerung seines 5%-Anteils an der Ghasha-Konzession in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet und abgeschlossen.

Zahlungen je Land

Österreich

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

Bundesministerium für Finanzen

8.622

73.517

82.139

Gesamt

8.622

73.517

82.139

Projekte

 

 

 

 

Niederösterreich

8.622

73.517

82.139

Gesamt

8.622

73.517

82.139

Bulgarien

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

Ministerium für Energie der Republik Bulgarien

492

492

Gesamt

492

492

Projekte

 

 

 

 

Offshore Joint Operations

492

492

Keinen Projekten zuzuordnende Zahlungen

Gesamt

492

492

Italien

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

Die Agentur der Einnahmen

140

140

Gesamt

140

140

Projekte

 

 

 

 

Offshore Joint Operations

140

140

Gesamt

140

140

Neuseeland

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

Inland Revenue

23.715

23.715

Maritime New Zealand

49

49

Ministry of Business, Innovation and Employment

21.625

4.360

25.985

Environmental Protection Authority

82

82

Gesamt

23.715

21.625

4.490

49.830

Projekte

 

 

 

 

Maari

10.890

66

10.956

Māui

4.421

4.383

8.804

Pohokura

6.314

11

6.325

Explorationsprojekte in Neuseeland

25

25

Keinen Projekten zuzuordnende Zahlungen

23.715

5

23.720

Gesamt

23.715

21.625

4.490

49.830

Norwegen

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

Sokkeldirektoratet

21

21

Skatteetaten

732.938

732.938

Fylkesmannen i Rogaland

1

1

Miljødirektoratet

21

21

Equinor Energy AS

13.750

13.750

Gesamt

746.687

43

746.730

Projekte

 

 

 

 

Gullfaks

8.756

8.756

Gudrun

2.150

2.150

Aasta Hansteen

2.925

2.925

Explorationsprojekte in Norwegen

43

43

Keinen Projekten zuzuordnende Zahlungen

732.857

732.857

Gesamt

746.687

43

746.730

Rumänien

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

Staatshaushalt

280.463

154.712

435

435.611

Gemeindeverwaltungen

3.687

3.687

Nationale Regulierungsbehörde für Bergbau, Erdöl und geologische Lagerung von Kohlendioxid (ANRMPSG)

11.480

11.480

Staatliche Forstverwaltung

16.445

16.445

Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Seehäfen AG

271

271

CONPET SA

105

105

Nationale Stromregulierungsbehörde (ANRE)

2.028

2.028

Regulierungsbehörde für Offshore-Aktivitäten (ACROPO)

1.317

1.317

Gesamt

280.463

154.712

35.768

470.944

Projekte

 

 

 

 

Onshore-Produktionszonen

130.249

137.002

24.294

291.545

Offshore Joint Operations

3.932

3.932

Offshore Schwarzes Meer

6.304

17.711

6.272

30.287

Keinen Projekten zuzuordnende Zahlungen

143.910

1.270

145.180

Gesamt

280.463

154.712

35.768

470.944

Tunesien

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

Receveur des Finances

17.413

6.539

134

24.086

Receveur des Douanes

369

369

Entreprise Tunisienne d’Activités Pétrolières1

6.4981

6.498

Gesamt

17.782

13.037

134

30.953

Projekte

 

 

 

 

Südtunesien

17.782

13.0371

134

30.953

Gesamt

17.782

13.037

134

30.953

1

Beinhaltet Sachleistungen für 130.828 bbl Öläquivalent, bewertet nach dem durchschnittlichen monatlichen Preis pro boe

Vereinigte Arabische Emirate

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC)

70.153

1.584

71.737

Emirate of Abu Dhabi – Finance Department

529.652

258.400

788.052

Gesamt

529.652

328.553

1.584

859.789

Projekte

 

 

 

 

Umm Lulu und SARB

529.652

328.553

980

859.185

Ghasha

604

604

Gesamt

529.652

328.553

1.584

859.789

Vereinigtes Königreich

In EUR 1.000

 

 

 

 

 

Steuern

Nutzungs­entgelte

Gebühren

Gesamt

Staatliche Stellen

 

 

 

 

His Majesty’s Revenues & Customs

231

231

Gesamt

231

231

Projekte

 

 

 

 

Offshore Joint Operations

231

231

Gesamt

231

231

Wien, 13. März 2026

Der Vorstand

Alfred Stern e.h.
Vorstandsvorsitzender und
Chief Executive Officer

Reinhard Florey e.h.
Chief Financial Officer

Martijn van Koten e.h.
Executive Vice President Fuels und
Executive Vice President Chemicals

Berislav Gaso e.h.
Executive Vice President Energy

Themenfilter

Ergebnisse