Für das Management der identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten in der Wertschöpfungskette und unserer wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit Rufschädigung aufgrund von Menschenrechtsverletzungen sowie dem Verlust qualifizierter Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette dienen unser Code of Conduct und unsere Menschenrechts-Grundsatzerklärung als übergreifende Dokumente, die unsere allgemeinen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette darlegen. Die HSSE-Direktive und die konzernweite Beschaffungsrichtlinie umfassen spezifische Anforderungen an die von OMV beauftragten Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Dies gilt unter anderem für jene Arbeitskräfte, die ausgelagerte Dienstleistungen erbringen (z. B. Sicherheit, Catering), sowie für Lieferant:innen von Ausrüstung, die vertraglich vereinbarte regelmäßige Wartungsarbeiten an von OMV kontrollierten Standorten durchführen.
Code of Conduct
In Bezug auf den Code of Conduct werden, sofern nicht anders angegeben, die wichtigsten Inhalte des Konzepts mit Relevanz für S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, der Überwachungsprozess, der Anwendungsbereich des Konzepts, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung des Konzepts (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie das Konzept potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt ESRS 2 Übergeordnete Konzepte behandelt. Unser Code of Conduct gilt gleichermaßen für alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Durch unseren Code of Conduct lehnen wir Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel strikt ab. Unsere Partner:innen in der Lieferkette müssen als Teil ihres Vertrags unseren Code of Conduct unterzeichnen und diesen Commitments zustimmen. OMV behält sich das Recht vor, die Vertragsbeziehungen mit Lieferant:innen zu kündigen, wenn Verstöße gegen unseren Code of Conduct festgestellt und nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden.
Menschenrechts-Grundsatzerklärung
In Bezug auf die Menschenrechts-Grundsatzerklärung werden, sofern nicht anders angegeben, die wichtigsten Inhalte des Konzepts mit Relevanz für S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, der Überwachungsprozess, der Anwendungsbereich des Konzepts, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung des Konzepts (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie das Konzept potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt ESRS 2 Übergeordnete Konzepte behandelt. Unsere Menschenrechts-Grundsatzerklärung gilt gleichermaßen für alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die in der Menschenrechts-Grundsatzerklärung dargelegten spezifischen Commitments für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette umfassen:
Gesundheit und Arbeitsschutz
Das Commitment von OMV zur Achtung der Menschenrechte der Arbeitskräfte unseres Unternehmens und aller Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gemäß den Kernarbeitsnormen und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sind im Abschnitt S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens zu finden. Ein zentrales Menschenrecht ist das Recht auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz. Daher haben wir uns insbesondere für die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette verpflichtet, Standards einzuhalten, um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Unser Sicherheitsmanagementsystem stützt sich auf die HSSE-Strategie des OMV Konzerns, die HSSE-Direktive und verschiedene Konzernvorschriften von OMV. Mit der Unterzeichnung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen verpflichten sich Auftragnehmer:innen und Lieferant:innen, dieselben Menschenrechtsstandards einzuhalten, die auch in unserem Code of Conduct dargelegt sind. Wir bemühen uns um eine Zusammenarbeit mit Lieferant:innen und Auftragnehmer:innen, die unsere Grundsätze achten, und verlangen von unseren Geschäftspartner:innen, diese Anforderungen sofern anwendbar auch an ihre eigenen Geschäftspartner:innen weiterzugeben. Auf diese Weise wollen wir starke Menschenrechtsgrundsätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette unterstützen.
Sorgfaltspflicht und Einbeziehung
Im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umfasst unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht die kontinuierliche Einbindung und Konsultation externer Interessenträger:innen, einschließlich jener, auf die unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen haben. Wir sind bestrebt, die Perspektive der Rechteinhaber:innen einzunehmen und zu gewährleisten, dass neben den geschäftsbezogenen Risiken auch tatsächliche und potenzielle menschenrechtliche Auswirkungen professionell bewertet und entsprechend behandelt werden. OMV bezieht die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette über jährliche Umfragen und regelmäßige Townhall-Meetings mit ein. Einige Beispiele für diese Einbeziehung sind die Durchführung von Lieferantenaudits und -bewertungen, die Abhaltung von Meetings zur Servicequalität, die Veranstaltung von Foren und Sitzungen zur Sicherheitsperformance mit Auftragnehmer:innen, die Durchführung von HSSE-Begehungen mit den Vorgesetzten der Auftragnehmer:innen in ihren Einrichtungen sowie die Organisation jährlicher Treffen mit strategischen Lieferant:innen und Veranstaltungen zum Tag der Nachhaltigkeit für Lieferant:innen. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen. Um negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten zu beheben, die die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette betreffen könnten, bieten wir Beschwerdemechanismen an, die es ihnen ermöglichen, ihre Bedenken zu melden – auf Wunsch auch anonym. Mehr dazu finden Sie unter S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können.
Übereinstimmung mit international anerkannten Instrumenten
Die OMV Menschenrechts-Grundsatzerklärung und das OMV Menschenrechtsmanagementsystem basieren auf internationalen Menschenrechtsstandards und -gesetzen, wie der Internationalen Menschenrechtscharta, dem humanitären Völkerrecht (sofern anwendbar), den Kernarbeitsnormen der ILO, dem UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Als engagiertes Mitglied der Initiative zu den Freiwilligen Grundsätzen zur Wahrung der Sicherheit und der Menschenrechte (Voluntary Principles on Security and Human Rights; VPs) haben wir uns verpflichtet, im Einklang mit diesen Grundsätzen und dem Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (International Code of Conduct for Private Security Service Providers; ICoC) zu handeln. OMV hat sich darüber hinaus zur Einhaltung des UK Modern Slavery Act 2015 verpflichtet und veröffentlicht jedes Jahr eine Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel. Darin werden die Maßnahmen dargelegt, die wir ergriffen haben und weiterhin ergreifen, um moderne Sklaverei oder Menschenhandel innerhalb der Wertschöpfungskette von OMV und den damit verbundenen Geschäftstätigkeiten zu verhindern.
HSSE-Direktive
In Bezug auf die HSSE-Direktive werden, sofern nicht anders angegeben, die wichtigsten Inhalte des Konzepts mit Relevanz für S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, der Überwachungsprozess, der Anwendungsbereich des Konzepts, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung des Konzepts (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie das Konzept potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt ESRS 2 Übergeordnete Konzepte behandelt. Unsere HSSE-Direktive gilt gleichermaßen für alle vorhin erwähnten Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Kontraktoren-HSSE-Managementstandard
Der Kontraktoren-HSSE-Managementstandard bietet Leitlinien zum Umgang mit den negativen Auswirkungen, die sich aus dem Versäumnis ergeben, angemessene Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu gewährleisten. Damit trägt dieser Standard zur Sicherheit unserer Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette unter OMV Managementkontrolle bei. Der Standard definiert die wichtigsten HSSE-Verantwortlichkeiten für alle Arbeitnehmer:innen, Partner:innen und Auftragnehmer:innen von OMV, von denen erwartet wird, dass sie sich an die in der HSSE-Direktive und unserem Managementsystem festgelegten Leitlinien halten. Unsere Tochtergesellschaft Borealis verpflichtet sich zur Implementierung der Richtlinien der Responsible Care Global Charter, einer freiwilligen Initiative der Chemieindustrie, die eine kontinuierliche Verbesserung der Performance in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit anstrebt. Die Wirksamkeit unserer HSSE-Konzepte wird regelmäßig von den jeweiligen Funktionen durch Audits, HSSE-Bewertungen, Standortbegehungen und die Verfolgung des Fortschritts anhand von Zielvorgaben überwacht.
Dieser Standard gilt weltweit auch für alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die unter OMV Managementkontrolle stehen. Im Hinblick auf die Einhaltung lokaler Rechtsvorschriften gelangen zusätzlich eigene Bestimmungen zur Anwendung. Dies betrifft die OMV Aktiengesellschaft und alle ihre Tochtergesellschaften, die Borealis GmbH und die OMV Petrom S.A. mit ihren jeweiligen Tochtergesellschaften. In geringem Umfang gibt es auch Ausnahmeregelungen. So gelten zum Beispiel bei Borealis separate Richtlinien für unternehmensspezifische betriebliche Vorfälle. Die Richtlinie gilt auch für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, einschließlich externer Expert:innen, die OMV Konzernunternehmen fachlich beraten, sowie für alle Arbeitnehmer:innen von Vertragsunternehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind die oberste Ebene, die für die Genehmigung und Umsetzung des Standards verantwortlich ist. Die im Standard definierten detaillierten Aspekte des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements werden beim Onboarding von Auftragnehmer:innen behandelt, während andere für Lieferant:innen relevante Aspekte in die vertraglichen Vereinbarungen aufgenommen werden.
Konzernweite Beschaffungsrichtlinie
Die konzernweite Beschaffungsrichtlinie legt den Rahmen, die Grundsätze und die Regeln für das Management der Beschaffungsaktivitäten von OMV fest, einschließlich des Managements der Lieferantenbeziehungen, der Beschaffungsprozesse und des Vertragsmanagements. Sie unterstreicht, wie wichtig eine frühzeitige Einbindung der Einkaufsabteilung, ethische Werte und die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sind, um Transparenz, Effizienz und Wertschöpfung zu gewährleisten. Das Dokument beschreibt den gesamten Prozess der Lieferanteneinbeziehung und des Lieferantenmanagements und erläutert detailliert, wie Menschenrechtsaspekte in die Präqualifikation und Audits von Lieferant:innen sowie in Meetings mit Lieferant:innen integriert werden. Die Richtlinie legt damit den Rahmen für unser Ziel in Bezug auf Lieferantenbewertungen fest (siehe S2-5 Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette). Ihre Wirksamkeit wird von der Einkaufseinheit „Strategy & Digitalization“ anhand der Fortschritte bei der Erreichung dieses Ziels überwacht. Indem wir die Menschenrechte in diesen wichtigen Beschaffungsaktivitäten verankern, stellen wir sicher, dass unsere Lieferkette ethisch und verantwortungsvoll arbeitet und international anerkannte Standards im Hinblick auf Menschenrechte erfüllt. Dieser Ansatz führt zu verbesserten Arbeitsbedingungen und Chancen für die Arbeitskräfte in der gesamten Wertschöpfungskette und verringert das Risiko einer Rufschädigung, die durch ungleiche Behandlung entstehen könnte. Die Richtlinie behandelt somit sowohl unsere negativen als auch unsere positiven wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Menschenrechtsgrundsätzen und dem Risiko der Rufschädigung durch ungleiche Behandlung und ungleiche Chancen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Die Richtlinie definiert außerdem qualitative Ziele in Bezug auf die sozialen Praktiken von Lieferant:innen, indem sie zwei Kriterien zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsperformance von Bieter:innen in deren wirtschaftlicher Bewertung festlegt: die Teilnahme an der EcoVadis-Bewertung und das Beantworten des Fragebogens zum Klimawandel, wie im Abschnitt „Bewertung von Angeboten“ der konzernweiten Beschaffungsrichtlinie beschrieben. Die Einkaufseinheiten „Governance & Analytics“ und „Strategy & Digitalization“ führen halbjährliche Kontrollen und Fortschrittsüberprüfungen anhand der Zielvorgaben durch, um die Wirksamkeit der Umsetzung der konzernweiten Beschaffungsrichtlinie zu überwachen. In Bezug auf die konzernweite Beschaffungsrichtlinie werden, sofern nicht anders angegeben, der Überwachungsprozess, der Anwendungsbereich des Konzepts, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung des Konzepts (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie das Konzept potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt G1 Unternehmensführung behandelt. Diese Richtlinie gilt für Lieferant:innen und Auftragnehmer:innen. Die Richtlinie legt spezifische Anforderungen fest in Bezug auf:
Präqualifikation
Die konzernweite Beschaffungsrichtlinie verlangt ein umfassendes Präqualifizierungsverfahren für Lieferant:innen, um sicherzustellen, dass diese von Beginn unserer Geschäftsbeziehung an unsere Standards in Bezug auf ökologische, soziale, wirtschaftliche und nachhaltige Beschaffung einhalten. Über solche Maßnahmen möchten wir die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsdefiziten minimieren und von vornherein ein Umfeld schaffen, das positive Auswirkungen in der Wertschöpfungskette begünstigt. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt G1 Unternehmensführung.
Lieferantenauswahl
Eine vergleichbare Logik gilt für die Lieferantenauswahl, wobei strenge Kriterien sicherstellen, dass Auftragnehmer:innen unsere Standards kennen und einhalten. Auf diese Weise entsteht eine Lieferkette, die weniger anfällig für Menschenrechtsverletzungen ist, die wiederum negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Reputationsrisiken für OMV mit sich bringen können. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt G1 Unternehmensführung.
Standard für unternehmensweites Risikomanagement
In Bezug auf den Standard für unternehmensweites Risikomanagement (Enterprise-Wide Risk Management; EWRM) werden, sofern nicht anders angegeben, die wichtigsten Inhalte des Konzepts mit Relevanz für S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, der Überwachungsprozess, der Anwendungsbereich des Konzepts, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung des Konzepts (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie das Konzept potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt ESRS 2 Übergeordnete Konzepte behandelt. Der EWRM-Standard gilt gleichermaßen für alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.