Für das Management der identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit allen betroffenen Gemeinschaften im Umfeld unserer Aktivitäten dienen unser Code of Conduct (CoC) und unsere Menschenrechts-Grundsatzerklärung als übergeordnete Frameworks, die unser allgemeines Commitment gegenüber betroffenen Gemeinschaften und hinsichtlich ihrer Menschenrechte darlegen. Die Nachhaltigkeitsrichtlinie beschreibt zusätzlich spezifische Prozesse und deckt das Thema der sozialen Verantwortung ab, darunter Community Relations und Sozialinvestitionen. Die Nachhaltigkeitsrichtlinie wurde im Jahr 2025 aktualisiert und umfasst damit neue Anforderungen in Bezug auf Community Relations und Sozialinvestitionen, einschließlich eines Verweises auf das Handbuch zu Community Relations und Sozialinvestitionen (Community Relations & Social Investments (CR & SI) Handbook). Dieses enthält zusätzliche Leitlinien für die Verwaltung dieser Aktivitäten und steht allen lokalen OMV Beauftragten für Community Relations und Sozialinvestitionen zur Verfügung.
Code of Conduct
In Bezug auf den Code of Conduct werden, sofern nicht anders angegeben, die wichtigsten Inhalte des Konzepts mit Relevanz für S3 Betroffene Gemeinschaften, der Überwachungsprozess, der Anwendungsbereich des Konzepts, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung des Konzepts (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie das Konzept potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, in den Konzepten im Abschnitt ESRS 2 Übergeordnete Konzepte behandelt.
Menschenrechts-Grundsatzerklärung
In Bezug auf die Menschenrechts-Grundsatzerklärung werden, sofern nicht anders angegeben, die wichtigsten Inhalte des Konzepts mit Relevanz für S3 Betroffene Gemeinschaften, der Überwachungsprozess, der Anwendungsbereich des Konzepts, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung des Konzepts (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie das Konzept potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, in den Konzepten im Abschnitt ESRS 2 Übergeordnete Konzepte behandelt.
Spezifische Commitments gegenüber betroffenen Gemeinschaften und indigenen Völkern
Über spezifische Bestimmungen in der Menschenrechts-Grundsatzerklärung verpflichtet sich OMV, jeglichen nachteiligen Auswirkungen auf lokale Kultur, Religion, Bräuche und Traditionen, die Rechte indigener Völker, legitime Landrechte und die Lebensgrundlagen entgegenzuwirken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit sowie durch unsere Community-Investitionsprojekte ergeben oder durch diese begünstigt werden.
OMV hält sich an den Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung gemäß dem International Finance Corporation (IFC) Performance Standard 7 und dem ILO-Übereinkommen 169. Dieses Commitment umfasst Konsultationen der betroffenen Gemeinschaften, um sicherzustellen, dass die Rechte, die Kultur und die Bräuche indigener Völker respektiert und geschützt werden. OMV ist bestrebt, Zwangsumsiedlungen zu vermeiden, und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unrechtmäßiger Landaneignung. Wir achten die legitimen Besitzrechte im Zusammenhang mit Land und natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser, gemäß dem IFC Performance Standard 5. Falls Aktivitäten von OMV zu einer Beeinträchtigung der Rechte von betroffenen Gemeinschaften, insbesondere von indigenen Völkern, führen könnten, verpflichten wir uns, in Absprache mit den entsprechenden Interessenträger:innen, einschließlich der staatlichen Stellen des jeweiligen Landes, Pläne zur Schadensbegrenzung, Wiedergutmachung und Entschädigung zu entwickeln. Wir verpflichten uns zu einem regelmäßigen Dialog mit den lokalen Gemeinschaften, um deren Bedürfnisse, Belange und Interessen zu verstehen. Die Formen der Einbeziehung lokaler Gemeinschaften sind auf den jeweiligen lokalen Kontext zugeschnitten. Durch Einbeziehung der ermittelten lokalen Bedürfnisse werden unsere Investitionsprioritäten gesetzt. Wir verpflichten uns, Community-Beschwerdemechanismen (Community Grievance Mechanisms; CGMs) an sämtlichen Betriebsstandorten verfügbar zu machen. Ein CGM ist ein formalisiertes Verfahren, um Beschwerden systematisch und transparent zu bearbeiten und Abhilfemaßnahmen bereitzustellen (siehe Abschnitt Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können). Die Menschenrechts-Grundsatzerklärung und das Menschenrechtsmanagementsystem von OMV orientieren sich an der Internationalen Menschenrechtscharta, humanitärem Völkerrecht (sofern anwendbar), den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), dem UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, um sicherzustellen, dass die Rechte betroffener Gemeinschaften und die Rechte indigener Völker respektiert und geschützt werden. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt ESRS 2 Übergeordnete Konzepte.
Nachhaltigkeitsrichtlinie
Um sicherzustellen, dass lokale Gemeinschaften in der Nähe unserer Betriebe von unserer Präsenz profitieren, legt die Nachhaltigkeitsrichtlinie die Anforderungen für die Erlangung und Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Akzeptanz („Social License to Operate“) durch partnerschaftliche Community Relations und Sozialinvestitionen fest. Sozialinvestitionen befassen sich mit den ermittelten Bedürfnissen der Gemeinschaft und sind darauf ausgerichtet, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften abzumildern, die durch die mangelnde Achtung ihrer Rechte während der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstehen können. Gleichzeitig fördern sie die tatsächlichen und potenziellen positiven Auswirkungen einer respektvollen und vertrauensvollen Beziehung. Sie schaffen zudem wertvolle Geschäftsmöglichkeiten, indem sie das Vertrauen, die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Nutzen zwischen OMV und den betroffenen Gemeinschaften fördern. Mit der Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie durch regelmäßige Selbstbewertungen stellen wir sicher, dass die Anforderungen konsequent angewendet werden. Dadurch können wir auch Möglichkeiten für kontinuierliche Verbesserungen identifizieren. Die Nachhaltigkeitsrichtlinie gilt für die Aktivitäten von OMV weltweit, einschließlich Borealis und OMV Petrom.
Die endgültige Genehmigung der Nachhaltigkeitsrichtlinie obliegt dem Vorstand. Die Expert:innen von Group Sustainability steuern die gesamte Agenda und die Ziele im Bereich Community Relations und stellen dem Unternehmen Werkzeuge, Schulungen, Anleitungen, Fachwissen und Unterstützung zur Verfügung, um die Community Relations je nach Bedarf zu gestalten. Die Verantwortung obliegt den jeweiligen SVPs/Geschäftsführer:innen, die lokale Beauftragte für Community Relations und Sozialinvestitionen in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen ernennen, soweit diese Geschäftsbereiche aus Sicht der Community Relations relevant sind. Die lokalen Beauftragten sind dafür verantwortlich, Beziehungen zu lokalen Interessenträger:innen aufzubauen und zu pflegen, lokale Anliegen und Beschwerden gemäß den Community-Beschwerdemanagementsystemen zu bearbeiten sowie Sozialinvestitionen zu planen und umzusetzen. Darüber hinaus sind die lokalen Beauftragten dafür verantwortlich, die Einstellungen der Interessenträger:innen aus den lokalen Gemeinschaften gegenüber dem Unternehmen im Auge zu behalten, um negative Auswirkungen für das Unternehmen zu mindern. Außerdem obliegt es ihnen, das Linienmanagement über schwerwiegende soziale Probleme zu informieren, die weitreichende Auswirkungen auf Projektaktivitäten haben. Der in der Nachhaltigkeitsrichtlinie geregelte Prozess der Beziehungen zu und der Einbeziehung von Gemeinschaften dient der Überwachung der Wirksamkeit.
Über das übergeordnete Nachhaltigkeits-Framework von OMV (siehe Abschnitt ESRS 2 GOV-1 Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane) und zugehörige Aktivitäten ist die Nachhaltigkeitsrichtlinie darauf ausgerichtet, zur Erreichung der SDGs beizutragen. In Übereinstimmung mit diesen Bemühungen priorisieren wir Sozialinvestitionen gemäß definierten strategischen sozialen Aktivitäten (einschließlich Community-Investitionen), um auf die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinschaften einzugehen und positive Veränderungen, die sich aus unseren Geschäftstätigkeiten ergeben, zu steuern. Fachexpert:innen und relevante Abteilungen von OMV waren entweder direkt an der Entwicklung der Richtlinie beteiligt oder wurden im Rahmen des internen Konsultationsprozesses um Feedback zum Entwurf der Richtlinie gebeten. Die Richtlinie steht allen Arbeitnehmer:innen intern über entsprechende Plattformen zur Verfügung.