Kennzahlen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

[G1-4.21b] [G1-4.22, 24a, 24b] [G1-4.25a, 25b, 25c] [MDR-M.77c] [Freiwillig] [NaDiVeG]

 

 

2025

2024

ESRS-Kennzahlen

 

 

 

Präsenzschulungen

 

 

 

Derzeit im laufenden Schulungszyklus für das Programm der Präsenzschulungen in Geschäftsethik/Korruptionsbekämpfung abgedeckte risikobehaftete Funktionen

%

63

39

Derzeit im laufenden Schulungszyklus für das Programm der Präsenzschulungen in Wettbewerbsrecht abgedeckte risikobehaftete Funktionen

%

82

38

E-Learning-Programm

 

 

 

Durch das E-Learning-Programm zu Geschäftsethik/Korruptionsbekämpfung abgedeckte risikobehaftete Funktionen

%

97

n.a.

Sonstige Kennzahlen

 

 

 

Verurteilungen wegen Verstoßes gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

Anzahl

0

0

Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

EUR Mio

0

0

Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle

Anzahl

0

0

Bestätigte Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder abgemahnt wurden

Anzahl

0

0

Bestätigte Fälle, in denen Verträge mit Geschäftspartner:innen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden

Anzahl

0

0

Freiwillige Kennzahlen

 

 

 

Whistleblowing-Fälle im OMV Konzern, die der Compliance-Abteilung über die OMV Whistleblowing-Kanäle zur Kenntnis gebracht wurden1

Anzahl

69

60

Bestätigte Fälle von Interessenkonflikten

Anzahl

0

n.a.

Bestätigte Fälle von Geldwäsche oder Insiderhandel

Anzahl

0

n.a.

Standorte mit Ethikzertifizierung

%

100

n.a.

Standorte, die intern auf bestimmte Ethikbelange hin bewertet oder geprüft wurden

%

100

n.a.

1

Aufgrund von Verschwiegenheitsverpflichtungen können über Arten des Fehlverhaltens und ergriffene Maßnahmen keine Informationen veröffentlicht werden.

[MDR-M.77b] Die Messung aller unten angeführten Kennzahlen wird von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.

[G1-4.21b] [MDR-M.77a] Der Prozentsatz der von Präsenzschulungs- und E-Learning-Programmen abgedeckten risikobehafteten Funktionen wird wie folgt berechnet: Anzahl der Arbeitnehmer:innen (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte), die an Schulungsprogrammen teilgenommen haben, geteilt durch die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die in der Zielgruppe für Schulungsprogramme identifiziert wurden, multipliziert mit 100.

[G1-4. 24a] [MDR-M.77a] Die Anzahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften wird von Fall zu Fall für die spezifischen Verstöße gezählt. Die Geldstrafen (in EUR Mio) für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften basieren auf dem Gesamtbetrag der für die spezifischen Verstöße erhaltenen Geldstrafen.

[G1-4.25a] [MDR-M.77a] Die Anzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung bezieht sich auf die Anzahl der Fälle, in denen ein:e Arbeitnehmer:in einer anderen Person nachweislich einen finanziellen Vorteil gewährt, zusagt, verspricht oder anbietet, um Geschäfte mit OMV zu machen.

[G1-4.25b] [MDR-M.77a] Die Anzahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder abgemahnt wurden: bezieht sich auf die Anzahl der Fälle, in denen ein:e Arbeitnehmer:in einer anderen Person nachweislich einen finanziellen Vorteil gewährt, zusagt, verspricht oder anbietet, um Geschäfte mit OMV zu machen.

[G1-4.25c] [MDR-M.77a] Die Anzahl der bestätigten Fälle, in denen Verträge mit Geschäftspartner:innen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- oder Bestechungsvorschriften gekündigt oder nicht verlängert wurden: bezieht sich auf die Anzahl der Vorfälle, bei denen ein:e Geschäftspartner:in einer anderen Person nachweislich einen finanziellen Vorteil gewährt, zusagt, verspricht oder anbietet, um Geschäfte mit OMV oder einer dritten Partei zu machen.

[Freiwillig] [MDR-M.77a] Die Anzahl der Whistleblowing-Fälle im OMV Konzern bezieht sich auf Meldungen über mutmaßliches Fehlverhalten/Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften, die der Compliance-Abteilung über die OMV Whistleblowing-Kanäle zur Kenntnis gebracht wurden.

[Freiwillig] [MDR-M.77a] Bestätigte Fälle von Interessenkonflikten beziehen sich auf die Anzahl der Vorfälle, in denen es ein:e Arbeitnehmer:in nachweislich unterlassen hat, einen Interessenkonflikt offenzulegen, sodass ein bestätigter Korruptions- oder Bestechungsfall eintritt (d. h. Fälle, in denen ein:e Arbeitnehmer:in einer anderen Person nachweislich einen finanziellen Vorteil gewährt, zusagt, verspricht oder anbietet, um Geschäfte mit OMV zu machen).

[Freiwillig] [MDR-M.77a] Bestätigte Fälle von Geldwäsche oder Insiderhandel beziehen sich auf die Anzahl der Vorfälle, bei denen ein:e Arbeitnehmer:in offiziell durch Gerichtsverfahren oder behördliche Verfahren für schuldig befunden oder nachgewiesen wurde, dass diese:r unter Verstoß gegen geltende Gesetze Geldwäsche oder Insiderhandel betrieben hat.

[Freiwillig] [MDR-M.77a] Standorte mit Ethikzertifizierung beziehen sich auf von OMV betriebene Standorte, die von einer externen Zertifizierung gemäß dem Prüfungsstandard (PS) 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) umfasst sind; ausgewiesen als Prozentsatz.

[Freiwillig] [MDR-M.77a] Intern auf spezifische ethische Fragestellungen geprüfte oder auditierte Standorte beziehen sich auf den Prozentsatz der von OMV betriebenen Standorte, die von der jährlichen Standardberichterstattung zu Ethikangelegenheiten und der jährlichen Risikobewertung, die Teil des unternehmensweiten Risikomanagements (EWRM) von OMV ist, umfasst sind.

Schulungen zu Geschäftsethik/Bekämpfung von Korruption (Präsenzschulungen)

[G1-3.21a, 21b, 21c] [MDR-M.77c] [NaDiVeG]

 

2025

 

Risikobehaftete Funktionen

Führungskräfte

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Sonstige eigene Arbeitskräfte

Abdeckung durch Schulungen (Anzahl)

 

 

 

 

Zielgruppe insgesamt

1.178

824

47

n.a.

Im Berichtsjahr geschulte Personen insgesamt

402

152

13

383

Schulungsmethode und -dauer (Stunden)

 

 

 

 

Präsenzschulungen

1

1

1

1

Computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Freiwillige computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Häufigkeit

 

 

 

 

Wie häufig sind Schulungen erforderlich?

Dreijähriger Schulungszyklus

Dreijähriger Schulungszyklus

Dreijähriger Schulungszyklus

n.a.

Behandelte Themen

 

 

 

 

Definition von Korruption

x

x

x

x

Konzepte (Code of Business Ethics, Ethics & Integrity Policy, Whistleblowing-Richtlinie)

x

x

x

x

Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

x

x

x

x

Schutz von Hinweisgeber:innen

x

x

x

x

Schulungen zu Geschäftsethik/Bekämpfung von Korruption (Präsenzschulungen)

[G1-3.21a, 21b, 21c] [MDR-M.77c] [NaDiVeG]

 

2024

 

Risikobehaftete Funktionen

Führungskräfte

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Sonstige eigene Arbeitskräfte

Abdeckung durch Schulungen (Anzahl)

 

 

 

 

Zielgruppe insgesamt

920

723

59

n.a.

Im Berichtsjahr geschulte Personen insgesamt

357

344

22

844

Schulungsmethode und -dauer (Stunden)

 

 

 

 

Präsenzschulungen

1

1

1

1

Computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Freiwillige computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Häufigkeit

 

 

 

 

Wie häufig sind Schulungen erforderlich?

Dreijähriger Schulungszyklus

Dreijähriger Schulungszyklus

Dreijähriger Schulungszyklus

n.a.

Behandelte Themen

 

 

 

 

Definition von Korruption

x

x

x

x

Konzepte (Code of Business Ethics, Ethics & Integrity Policy, Whistleblowing-Richtlinie)

x

x

x

x

Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

x

x

x

x

Schutz von Hinweisgeber:innen

x

x

x

x

Schulungen zum Wettbewerbsrecht (Präsenzschulungen)

[G1-3.21a, 21b, 21c] [MDR-M.77c] [NaDiVeG]

 

2025

 

Risikobehaftete Funktionen

Führungskräfte

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Sonstige eigene Arbeitskräfte

Abdeckung durch Schulungen (Anzahl)

 

 

 

 

Zielgruppe insgesamt

850

181

45

n.a.

Im Berichtsjahr geschulte Personen insgesamt

449

88

19

n.a.

Schulungsmethode und -dauer (Stunden)

 

 

 

 

Präsenzschulungen

1,5

1,5

1,5

n.a.

Computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Freiwillige computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Häufigkeit

 

 

 

 

Wie häufig sind Schulungen erforderlich?

Dreijähriger Schulungszyklus

Dreijähriger Schulungszyklus

Dreijähriger Schulungszyklus

n.a.

Behandelte Themen

 

 

 

 

Horizontale Beziehungen/Kartelle

x

x

x

n.a.

Vertikale Beziehungen

x

x

x

n.a.

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

x

x

x

n.a.

Vorgehen bei Hausdurchsuchungen

x

x

x

n.a.

Schulungen zum Wettbewerbsrecht (Präsenzschulungen)

[G1-3.21a, 21b, 21c] [MDR-M.77c] [NaDiVeG]

 

2024

 

Risikobehaftete Funktionen

Führungskräfte

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Sonstige eigene Arbeitskräfte

Abdeckung durch Schulungen (Anzahl)

 

 

 

 

Zielgruppe insgesamt

642

209

38

n.a.

Im Berichtsjahr geschulte Personen insgesamt

245

73

17

51

Schulungsmethode und -dauer (Stunden)

 

 

 

 

Präsenzschulungen

1,5

1,5

1,5

1,5

Computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Freiwillige computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Häufigkeit

 

 

 

 

Wie häufig sind Schulungen erforderlich?

Dreijähriger Schulungszyklus

Dreijähriger Schulungszyklus

Dreijähriger Schulungszyklus

n.a.

Behandelte Themen

 

 

 

 

Horizontale Beziehungen/Kartelle

x

x

x

x

Vertikale Beziehungen

x

x

x

x

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

x

x

x

x

Vorgehen bei Hausdurchsuchungen

x

x

x

x

Geschäftsethik/Bekämpfung von Korruption (E-Learning-Programm)1

[G1-3.21a, 21b, 21c] [MDR-M.77c] [NaDiVeG]

 

2025

 

Risikobehaftete Funktionen

Führungskräfte

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Sonstige eigene Arbeitskräfte

Abdeckung durch Schulungen (Anzahl)

 

 

 

 

Zielgruppe insgesamt

10.066

1.465

131

n.a.

Im Berichtsjahr geschulte Personen insgesamt

9.716

1.443

122

n.a.

Schulungsmethode und -dauer (Stunden)

 

 

 

 

Präsenzschulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Computerbasierte Schulungen

0,75

0,75

0,75

n.a.

Freiwillige computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Häufigkeit

 

 

 

 

Wie häufig sind Schulungen erforderlich? (OMV)

Zweijähriger Schulungszyklus

Zweijähriger Schulungszyklus

Zweijähriger Schulungszyklus

n.a.

Behandelte Themen

 

 

 

 

Definition von Korruption

x

x

x

n.a.

Konzepte (Code of Business Ethics, Whistleblowing-Richtlinie)

x

x

x

n.a.

Verfahren zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

x

x

x

n.a.

Schutz von Hinweisgeber:innen

x

x

x

n.a.

1

Dieses E-Learning-Programm wird alle zwei Jahre angeboten. Daher sind keine Vergleichswerte angegeben.

Geschäftsethik/Bekämpfung von Korruption (E-Learning-Programm)1

[G1-3.21a, 21b, 21c] [MDR-M.77c] [NaDiVeG]

 

2024

 

Risikobehaftete Funktionen

Führungskräfte

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Sonstige eigene Arbeitskräfte

Abdeckung durch Schulungen (Anzahl)

 

 

 

 

Zielgruppe insgesamt

858

201

27

n.a.

Im Berichtsjahr geschulte Personen insgesamt

811

188

23

n.a.

Schulungsmethode und -dauer (Stunden)

 

 

 

 

Präsenzschulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Computerbasierte Schulungen

0,75

0,75

0,75

n.a.

Freiwillige computerbasierte Schulungen

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

Häufigkeit

 

 

 

 

Wie häufig sind Schulungen erforderlich? (OMV)

Zweijähriger Schulungszyklus

Zweijähriger Schulungszyklus

Zweijähriger Schulungszyklus

n.a.

Behandelte Themen

 

 

 

 

Horizontale Beziehungen/Kartelle

x

x

x

n.a.

Vertikale Beziehungen

x

x

x

n.a.

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

x

x

x

n.a.

Vorgehen bei Hausdurchsuchungen

x

x

x

n.a.

1

Dieses E-Learning-Programm wird alle zwei Jahre angeboten. Daher sind hier keine Vergleichswerte angegeben.

[MDR-M.77b] Die Messung aller unten angeführten Kennzahlen wird von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert. [G1-3.21b] [MDR-M.77a] Tabelle zu Schulungen in Geschäftsethik (Präsenzschulungen und/oder E-Learning):

  • Im Berichtsjahr geschulte Personen insgesamt bezieht sich auf die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die eine Präsenzschulung und/oder E-Learning-Schulung zum Thema Geschäftsethik absolvierten.

  • Freiwillige computerbasierte Schulungen: Der Begriff „freiwillig“ bezieht sich auf Schulungen, die im Berichtszyklus nicht verpflichtend sind.

[G1-3.21b] [MDR-M.77a] Tabelle zu Schulungen zum Wettbewerbsrecht (Präsenzschulungen): Im Berichtsjahr geschulte Personen insgesamt bezieht sich auf die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen, die eine Präsenzschulung zum Thema Wettbewerbsrecht absolvierten.

G1 Geschäftsethik sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung bei Borealis

[G1-3.21b] [MDR-M.77c] [NaDiVeG]

Risikobehaftete Funktionen

 

 

 

2025

2024

Abdeckung durch Schulungen

 

 

Geschulte Personen insgesamt1

207

323

Schulungsmethode und Dauer

 

 

Präsenzschulungen (Stunden)

n.a.

n.a.

Computerbasierte Schulungen (Stunden)

0,5

0,5

Freiwillige computerbasierte Schulungen (Stunden)

n.a.

n.a.

Häufigkeit

 

 

Wie häufig sind Schulungen erforderlich?

Jährlich

Jährlich

1

Die Anzahl für 2024 wurde nach einer Datenüberprüfung im Berichtszyklus 2025 aktualisiert, wodurch es zu überarbeiteten Definitionen für die Abdeckung durch Schulungen kam.

[MDR-M77a] Borealis verwendet die folgenden Leistungskennzahlen, um Performance und Wirksamkeit zu bewerten.

G1 Kennzahlen zur Bewertung eigener Performance und Wirksamkeit bei Borealis

[MDR-M77a]

 

Kennzahl und Definition

Einheit

Methode

2025

2024

Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen von Borealis, die das E-Learning zur Borealis Ethics & Integrity Policy, dem Code of Business Ethics und dem Code of Conduct abgeschlossen haben

%

Anzahl der Arbeitnehmer:innen von Borealis, die das E-Learning absolvierten, als Prozentsatz der Anzahl der Arbeitnehmer:innen von Borealis, denen das E-Learning zugewiesen wurde

93

85

Anzahl der von den eigenen Arbeitskräften von Borealis über die Whistleblower-Hotline erstatteten Meldungen

Anzahl

Die Daten stammen von EQS, dem externen Dienstleister für die Borealis Whistleblower-Hotline. Unbestätigte Fälle werden gezählt, es sei denn, der gemeldete Missstand stellt offensichtlich kein Fehlverhalten dar.

79

62

Anzahl der Verstöße oder Empfehlungen aus Rezertifizierungs- oder Überwachungsaudits nach ISO 37301/37001

Anzahl

Die verpflichtende jährliche Prüfung der Borealis GmbH wird vom externen Prüfungsunternehmen durchgeführt. Danach wird ein Bericht erstellt und verteilt, in dem jeder Verstoß beschrieben wird.

2

2

[MDR-M77b] Sofern nicht anders angegeben, wird die Messung aller unten angeführten Kennzahlen von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert. Die Anzahl der Verstöße oder Empfehlungen aus Rezertifizierungs- oder Überwachungsaudits nach ISO 37301/37001 wird von der Zertifizierungsstelle Austrian Standards validiert. Die ISO-Zertifikate können von der Borealis Website heruntergeladen werden: www.borealisgroup.com. Mehr dazu finden Sie im Borealis Geschäftsbericht 2025 – Konzernlagebericht – Nachhaltigkeitserklärung.

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