25. Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen

Bilanzierungsgrundsätze

Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn deren Eintritt wahrscheinlich ist und die Höhe der Inanspruchnahme zuverlässig geschätzt werden kann. Einzelverpflichtungen werden mit jenem Betrag rückgestellt, der aufgrund einer bestmöglichen Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig sein wird, im Fall von langfristigen Verpflichtungen abgezinst auf den Barwert.

Der Konzern bildet Rückstellungen für Rekultivierungs- und Umweltverpflichtungen. Im Zusammenhang mit den Kernaktivitäten des Konzerns entstehen regelmäßig Verpflichtungen zum Abbruch bzw. Rückbau von Anlagen sowie zur Bodensanierung. Diese Rekultivierungsverpflichtungen sind vor allem im Geschäftsbereich Energy (Öl- und Gassonden, obertägige Einrichtungen) und bei Tankstellen auf fremdem Grund von großer Bedeutung. Zum Zeitpunkt der Entstehung einer Verpflichtung wird für diese durch Passivierung des Barwerts der künftigen Rekultivierungsausgaben vollständig vorgesorgt. In gleicher Höhe wird ein Vermögenswert als Teil des Buchwerts des Anlagevermögens aktiviert. Die Berechnung der Verpflichtung beruht auf bestmöglichen Schätzungen. Die Aufzinsung der Rückstellungen führt zu einem Zinsaufwand und erhöht die Verpflichtung zu jedem Bilanzstichtag bis zum Anlagenrückbau. Für sonstige Umweltrisiken und -maßnahmen werden Rückstellungen gebildet, wenn diese Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtung vernünftig schätzbar ist.

Rückstellungen für belastende Verträge werden für Verträge gebildet, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete Nutzen aus dem Vertragsverhältnis. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus den Kosten bei Vertragserfüllung und eventuellen Straf- oder Entschädigungszahlungen im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages.

Wesentliche Schätzungen: Rekultivierungs- und Rückstellungen für belastende Verträge

Die wesentlichsten Verpflichtungen für Rekultivierungen bestehen im Konzern für die Versiegelung von Bohrlöchern, die Stilllegung von Anlagen und die Beseitigung und Entsorgung von Offshore-Anlagen. Die Durchführung eines Großteils dieser Tätigkeiten ist in ferner Zukunft geplant, während Technologien für die Rekultivierung, Kosten, Vorschriften und öffentliche Erwartungen sich laufend ändern. Schätzungen künftiger Wiederherstellungskosten basieren auf Berichten interner Fachleute oder der Partnerunternehmen sowie auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. Änderungen in den erwarteten künftigen Kosten nach unten oder Verschiebungen in die Zukunft werden über eine Änderung der Rückstellung und des dazugehörigen Vermögenswerts berücksichtigt, sofern ein Buchwert in ausreichender Höhe vorliegt. Sonst wird die Rückstellung über das Ergebnis aufgelöst. Bei wesentlichen Erhöhungen wird eine Beurteilung der Werthaltigkeit des zugrundeliegenden Vermögenswerts erforderlich. Rückstellungen für Rekultivierungs- und Entsorgungsverpflichtungen erfordern die Schätzung von Abzinsungssätzen und Inflationsraten, die eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der Rückstellung haben.

Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Einhaltung der gegenwärtigen Gesetze und Bestimmungen und der künftig strengeren Gesetze und Bestimmungen in absehbarer Zukunft keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die Konzernergebnisse, -bilanz und -cashflows haben wird.

OMV ging einige langfristige, nicht kündbare Verträge ein, die aufgrund von negativen Marktentwicklungen zu belastenden Verträgen wurden. Dies führte im Konzernabschluss zum Ansatz von Rückstellungen für belastende Verträge in Höhe der unvermeidbaren Kosten bei Erfüllung dieser Verträge. Die Schätzungen zur Berechnung der positiven Beiträge, die die Fixkosten teilweise decken, basieren auf externen Quellen und Erwartungen des Managements.

Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen

In EUR Mio

 

 

 

 

Rekultivierungs­verpflichtungen

Sonstige Rückstellungen

Gesamt

1. Jänner 2025

4.093

1.327

5.420

Währungsumrechnungsdifferenzen

–164

–19

–183

Verbrauch

–105

–781

–886

Auflösungen

–30

–35

–65

Zuweisung

578

1.074

1.651

Umbuchungen

4

4

Umgliederung auf „Zu Veräußerungszwecken gehaltene Verbindlichkeiten“

–62

–133

–195

31. Dezember 2025

4.310

1.437

5.747

davon kurzfristig zum 31. Dezember 2025

97

1.043

1.140

davon kurzfristig zum 1. Jänner 2025

71

940

1.011

Rekultivierungsrückstellungen und sonstige Rückstellungen der Borealis Veräußerungsgruppe wurden auf zu Veräußerungszwecken gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert. Für weitere Details siehe Anhangangabe 5 – Zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und Verbindlichkeiten.

Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen

Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen

In EUR Mio

 

 

Buchwert

1. Jänner 2025

4.093

Währungsumrechnungsdifferenzen

–164

Neue Verpflichtungen

62

Erhöhung aus Parameteränderungen

314

Kürzung aus Parameteränderungen

–30

Aufzinsung

202

Umgliederung auf „Zu Veräußerungszwecken gehaltene Verbindlichkeiten“

–62

Verbrauch, Abgänge und andere Änderungen

–105

31. Dezember 2025

4.310

Die Erhöhung aus Parameteränderungen war vor allem bedingt durch niedrigere reale Diskontierungssätze für RON und USD verglichen mit 2024. Zusätzliche Auswirkungen ergaben sich aus den höheren Kostenschätzungen, vor allem in Rumänien.

Wesentliche Annahmen zur Berechnung der Rekultivierungsverpflichtungen zum 31. Dezember1

 

2025

 

Abzinsungssatz

Inflationsrate

Realer Abzinsungssatz

Eurozone (EUR)

3,00–3,50%

2,00%

1,00–1,50%

Neuseeland (NZD)

3,75–5,25%

2,00%

1,75–3,25%

Norwegen (NOK)

4,25%

2,00%

2,25%

Rumänien (RON)

6,75%

3,00%

3,75%

Vereinigte Staaten (USD)

4,25–4,75%

2,25%

2,00–2,50%

1

Basierend auf den Hauptwährungen der zugrundeliegenden Verpflichtungen. Mehrere Abzinsungssätze pro Währung entstehen durch unterschiedliche Laufzeiten.

Ein Rückgang um 1 Prozentpunkt bei den realen Abzinsungssätzen, die für die Berechnung der Rekultivierungsrückstellungen angewandt werden, würde zu einer zusätzlichen Rückstellung von EUR 538 Mio führen; im umgekehrten Fall würde die Rückstellung um EUR 459 Mio fallen. Details zur geschätzten Fälligkeit und zu den Mittelabflüssen der Rekultivierungsverpflichtungen können der Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende entnommen werden.

Die Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen enthielt Verpflichtungen der OMV Petrom S.A. in Höhe von EUR 2.036 Mio (2024: EUR 1.726 Mio). Gemäß der Privatisierungsvereinbarung sollte ein Teil der Verpflichtung vom rumänischen Staat erstattet werden. Für weitere Informationen siehe Anhangangabe 20 – Finanzielle Vermögenswerte.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

In EUR Mio

 

 

 

 

 

2025

2024

 

Kurzfristig

Langfristig

Kurzfristig

Langfristig

Umweltschutzkosten

12

122

27

98

Belastende Verträge

19

153

43

158

Sonstige Personalrückstellungen

121

8

172

10

Emissionszertifikate

544

509

Übrige sonstige Rückstellungen

347

110

189

120

Sonstige Rückstellungen

1.043

393

940

387

Zum 31. Dezember 2025 beziehen sich die Rückstellungen für Umweltschutzkosten hauptsächlich auf Umweltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Raffinerie Arpechim in Rumänien.

Die Rückstellungen für belastende Verträge beinhalteten im Wesentlichen Verpflichtungen für abgeschlossene Transportkapazitäten der OMV Gas Marketing & Trading GmbH. Die Rückstellung für unkündbare Transportverpflichtungen der OMV Gas Marketing & Trading GmbH betrug Ende 2025 EUR 168 Mio (2024: EUR 199 Mio). Die Ermittlung der Rückstellung wurde als Differenz zwischen den Fixkosten der Nutzung der Kapazitäten und dem erwarteten Gewinn aus der Verwendung der Kapazitäten ermittelt. Der angewandte Diskontierungssatz betrug 3,00% (2024: 2,25%). Neben dem Diskontierungssatz sind die Schlüsselannahmen die erwarteten Preise der relevanten Gas Hubs. Diese Preise basieren auf den Forward-Preisen oder auf den Managementannahmen von zukünftigen Preisen.

Die sonstigen Personalrückstellungen bezogen sich hauptsächlich auf Prämienrückstellungen, die aufgrund der Umgliederung der Borealis Veräußerungsgruppe in die Position „zu Veräußerungszwecken gehalten“ gesunken sind.

Die Rückstellungen für Emissionszertifikate stiegen im Jahr 2025 hauptsächlich aufgrund der Erhöhung des Fixpreises für Emissionszertifikate gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland.

Im Jahr 2025 beinhalten die übrigen sonstigen Rückstellungen die Verpflichtung im Zusammenhang mit CO2-Emissionen gemäß dem Nationalen Emissionszertifikategesetz (NEHG) in Österreich in Höhe von 257 Mio. EUR, die an Behörden zu entrichten sind. Aufgrund aktualisierter gesetzlicher Vorgaben, die die CO2-Steuerbelastung an den tatsächlichen fossilen Gehalt der Produkte koppeln, wird dieser Betrag ab 2025 unter den Rückstellungen ausgewiesen, während er zuvor unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurde.

Für weitere Informationen zu den für den OMV Konzern geltenden Emissionshandelssystemen siehe Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende.

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