S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Im Zusammenhang mit unserem Community-Relations-Management verstehen wir die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften sowohl als Mittel zur Kommunikation und zum Aufbau gegenseitigen Verständnisses als auch als konkrete Maßnahme zum Management unserer wesentlichen Auswirkungen. Diese Einbeziehung erfolgt auf unterschiedliche Weise und zu verschiedenen Zwecken gemäß Erläuterung unter S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können und S3-4 Maßnahmen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften.

[S3-2.21a] Die Einbeziehung von Interessenträger:innen ist ein fortlaufender Prozess, der die Ermittlung und Analyse von Interessenträger:innen, die regelmäßige Offenlegung und Verbreitung von Informationen, aussagekräftige Konsultationen und Beteiligungen, die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Beschwerdemechanismus sowie die fortlaufende Kommunikation zu Themen, die für die Gemeinschaften als vorrangig ermittelt wurden, umfasst. Die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften hängt von der Projektphase und dem Reifegrad des Projekts ab. Bei neuen Unternehmensprojekten erfolgt die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in der Regel über deren legitime Vertreter:innen. Bei Projekten, die eine Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfung (Social and Human Rights Impact Assessment; SHRIA) erfordern, erfolgt während der Projektvorbereitung auch eine direkte Einbeziehung der Mitglieder der betroffenen Gemeinschaften sowie glaubwürdiger Vertreter:innen, etwa durch Fokusgruppen und Interviews. Bei ausgereiften Projekten, wie zum Beispiel in Raffinerien oder Produktionsstätten, erfolgt die Einbeziehung der betroffenen Gemeinschaften sowie der legitimen Vertreter:innen direkt.

[S3-2.21b] Wir beziehen lokale Gemeinschaften in jeder Phase unserer Projekte ein, um deren Sichtweisen in unsere Aktivitäten zu integrieren. Jeder Betriebsstandort ist dafür verantwortlich, eine Analyse der Interessenträger:innen durchzuführen und einen Plan zur Einbeziehung von Interessenträger:innen (Stakeholder Engagement Plan) zu entwickeln, in dem die Häufigkeit und Art der Einbeziehung entsprechend den lokalen Gegebenheiten festgelegt werden. Zu den Arten der Einbeziehung können beispielsweise persönliche Treffen, E-Mail-Updates, Kommunikation über soziale Medien und die Teilnahme an lokalen Versammlungen gehören. Die Häufigkeit der Einbeziehung richtet sich nach dem Plan zur Einbeziehung von Interessenträger:innen, ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Art des Projekts, der geografischen Lage und den spezifischen Merkmalen des jeweiligen Projekts. An einigen Standorten kann die Einbeziehung beispielsweise weniger häufig erfolgen, weil die Projekte bereits gut etabliert sind oder OMV den lokalen Gemeinschaften bereits bekannt ist (z. B. in Österreich), während sie an anderen Standorten aufgrund des Bedarfs an kontinuierlicher Entwicklung und Kommunikation häufiger stattfinden kann. Bei neuen Projekten, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften haben könnten, wird eine Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfung (Social and Human Rights Impact Assessment; SHRIA) durchgeführt, die nach Möglichkeit Feldforschung an und um die Standorte sowie eine konstruktive, diskriminierungsfreie und persönliche Einbeziehung umfasst. Gemäß den internen Richtlinien für die Durchführung von SHRIAs umfassen diese eine Bestandsaufnahme, eine Analyse der Interessenträger:innen, die Ermittlung und Analyse der Auswirkungen sowie vorgeschlagene Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen. Falls relevant, erfolgt auch eine Bewertung der Bedürfnisse der Gemeinschaft, um positive Ergebnisse zu erzielen und die positiven Auswirkungen des Projekts zu steigern. Wo immer möglich, werden SHRIAs auf partizipative Weise durchgeführt, indem wir uns direkt mit potenziell betroffenen Gemeinschaften beraten. Unsere Standards verlangen, dass die Ergebnisse der SHRIAs den betroffenen Interessenträger:innen möglichst über angemessene Mittel zur Kenntnis gebracht werden. Basierend auf diesen Bewertungen entwickeln und implementieren wir standortspezifische Strategien für Community Relations, Pläne zur Einbeziehung der Interessenträger:innen, Community-Beschwerdemechanismen und Sozialinvestitionen. Gelegentlich wird die SHRIA in eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (Environmental and Social Impact Assessment; ESIA) integriert, um Synergien zu nutzen und die Effizienz zu steigern. Neben den SHRIAs führen wir kulturelle Folgenabschätzungen für bestimmte Gemeinschaften durch, wie etwa indigene Bevölkerungsgruppen.

Um beispielsweise negative Auswirkungen auf kulturell bedeutsame Stätten zu vermeiden, haben wir die anfängliche Planung von Geschäftsprojekten geändert und unter anderem den Verlauf von Bohrungen angepasst. Während des gesamten Projektlebenszyklus und abhängig von der jeweiligen Projektphase werden die Sichtweisen der Gemeinschaftsmitglieder berücksichtigt, beispielsweise hinsichtlich der Planung von Zugangswegen und Zeiten, in denen die Arbeiten durchgeführt werden, sowie hinsichtlich der Formen von Community-Investitionen.

Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit betroffenen Gemeinschaften und bemühen uns, sie im Voraus über alle geplanten Geschäftsaktivitäten zu informieren, die sie betreffen könnten. In der Nähe unserer Raffinerien werden beispielsweise Interessenträger:innen wie lokale Behörden und Anrainer:innen proaktiv im Vorhinein über Arbeiten in Kenntnis gesetzt, die zu Störungen führen können (z. B. Lärm bei Wartungsarbeiten). Je nach Situation erfolgt die Verständigung im Rahmen von Treffen mit Interessenträger:innen, über soziale Medien, Broschüren oder andere Kanäle.

Wenn Anlagen stillgelegt werden oder wir uns von einem Standort zurückziehen, befasst sich unser Community-Relations-Team mit den potenziellen sozialen Auswirkungen, indem es beispielsweise gezielte Programme zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften erstellt, eine Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfung durchführt und Managementpläne und Ausstiegsstrategien für laufende Projekte zur Entwicklung von Gemeinschaften erarbeitet. Im Jahr 2025 führten wir eine umfassende Bewertung mit unabhängigen Menschenrechtsexpert:innen für den Jemen durch, bei der die mit dem Rückzug von OMV aus dem Jemen verbundenen Menschenrechtsrisiken untersucht wurden. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf den aktuellen und potenziellen Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften und die Belegschaft, einschließlich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Zudem wurden die mit dem Rückzug verbundenen Risiken bewertet, die Verantwortung von OMV für negative Auswirkungen analysiert und Maßnahmen zur Risikominderung und -behebung empfohlen, um diese Risiken während und nach dem Rückzug zu steuern.

[S3-2.21c] Die Abteilung Group Sustainability von OMV steuert, regelt und berichtet über die konzernweiten Aktivitäten im Bereich Community Relations und Sozialinvestitionen (CR & SI). Group Sustainability legt zudem die gesamte Agenda und die Ziele im Bereich CR & SI fest und stellt dem Unternehmen Werkzeuge, Schulungen, Anleitungen, Fachwissen und Unterstützung zur Verfügung, um CR & SI je nach Bedarf zu gestalten. Lokale Beauftragte für CR & SI sind für die Entwicklung und Umsetzung lokaler CR & SI-Aktivitäten verantwortlich, um die Nachhaltigkeitsagenda des Konzerns zu unterstützen. Die CR & SI-Expert:innen innerhalb der Abteilung Group Sustainability sind die führende Instanz, die die Community Relations und Sozialinvestitionen auf Konzernebene steuert. Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung der CR & SI-Aktivitäten, einschließlich der Umsetzung von Plänen zur Einbeziehung von Interessenträger:innen, obliegt den Geschäftsführer:innen/Standortleiter:innen. Gemäß unserer Nachhaltigkeitsrichtlinie können jeder Geschäftsbereich und alle Tochtergesellschaften im Rahmen der Prozesse der Nachhaltigkeitsstrategie von OMV soziale Investitionen und Projekte zu Investitionen in Gemeinschaften initiieren. Die CR & SI-Expert:innen innerhalb der Abteilung Group Sustainability sorgen zudem dafür, dass die Ergebnisse der Einbeziehungen in die Strategie des OMV Konzerns für Community Relations und Sozialinvestitionen einfließen. Wir halten beispielsweise strukturierte vierteljährliche Abstimmungsgespräche und bei Bedarf auch Ad-hoc-Besprechungen mit unseren lokalen Community-Relations-Beauftragten ab, um die lokale Umsetzung unserer globalen Community-Relations- und Entwicklungscommitments zu überwachen und zu steuern. Wir organisieren auch einen regelmäßigen Dialog zwischen allen Ländern, um Herausforderungen und Erfahrungen mit bewährten Verfahren als Ergänzung zu den bereitgestellten Leitlinien zu teilen.

[S3-2.21d] Unmittelbar nach der Lösung eines Problems oder dem Start eines Sozialinvestitionsprogramms holen wir das Feedback unserer Interessenträger:innen ein. Die Wirksamkeit der Einbeziehung unserer Interessenträger:innen wird durch die Erfassung und Auswertung derartigen Feedbacks bewertet. Dieses Feedback wird lokal durch Umfragen oder direkte Einbeziehung gesammelt und anschließend analysiert, um Bereiche mit Verbesserungsbedarf zu ermitteln, den Fortschritt im Hinblick auf unsere Einbeziehungsziele zu verfolgen und sicherzustellen, dass unsere Interaktion mit den betroffenen Gemeinschaften produktiv und sinnvoll ist. Unsere Community- und Sozialinvestitionen sind von den Bedürfnissen gelenkt, die bei den SHRIAs sowie den fortlaufenden Konsultationen mit den betroffenen Gemeinschaften ermittelt werden. Wir priorisieren die Kooperationsprojekte mit lokalen Interessenträger:innen jährlich, um den sozialen Nutzen unserer Investitionen zu maximieren.

Einbeziehung schutzbedürftiger Gruppen

[S3-2.22] Wir legen unser Augenmerk auf mögliche Auswirkungen auf Menschenrechte, insbesondere jene von potenziell gefährdeten Einzelpersonen und Gruppen, wie indigenen Bevölkerungsgruppen, Frauen und Kindern. Im SHRIA-Framework wird beispielsweise besonderer Wert auf die direkte Einbeziehung dieser potenziell schutzbedürftigen Gruppen gelegt, wie etwa durch spezielle Fokusgruppen, an denen ausschließlich Frauen teilnehmen. In enger Zusammenarbeit mit NGOs wollen wir zudem durch verschiedene soziale Projekte, Sponsorings und Spendenaktionen Einblicke in bestimmte Gruppen der von uns betroffenen Gemeinschaften gewinnen. Unser Dialog mit den Interessenträger:innen, unsere Beschwerdemechanismen und unsere SHRIAs erleichtern den Erhalt von direktem Feedback von betroffenen Gemeinschaften und stellen sicher, dass ihre Anliegen gehört und gelöst werden. Über diesen kooperativen Ansatz können wir vulnerable Gruppen ermitteln und schützen.

[S3-2.23i-23iii] Alle Projekte des OMV Geschäftsbereichs Energy erfordern in der Entwicklungsphase eine Konsultation der Gemeinschaften. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Projekt Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften haben könnte und eine freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free, Prior, and Informed Consent; FPIC) erforderlich ist. Unsere betroffenen Gemeinschaften in Neuseeland schließen indigene Völker ein. In unserer Menschenrechts-Grundsatzerklärung verpflichten wir uns, ihre Menschenrechte zu respektieren und zu wahren, insbesondere ihr kulturelles, intellektuelles, religiöses und spirituelles Eigentum, die Aktivitäten, die sich auf ihr Land und ihre Gebiete auswirken, und die legislativen oder administrativen Maßnahmen, die sie betreffen. Wir verpflichten uns zur Konsultation der Gemeinschaften und erkennen den Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (Free, Prior, and Informed Consent; FPIC) in Übereinstimmung mit dem Performance Standard 7 der International Finance Corporation (IFC) und dem ILO-Übereinkommen 169 an. OMV berücksichtigt und respektiert die legitimen Besitzrechte im Zusammenhang mit Eigentum und der Nutzung von Land und natürlichen Ressourcen (einschließlich Wasser), wie im IFC Performance Standard 5 festgelegt. Wir verpflichten uns, Zwangsumsiedlungen zu vermeiden und verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unrechtmäßiger Landaneignung und respektieren gleichzeitig das Recht auf Wasser. Sollte es zu einer Beeinträchtigung der Rechte lokaler Gemeinschaften, insbesondere jener indigener Völker, durch OMV kommen, verpflichten wir uns, in enger Absprache mit allen Interessenträger:innen, einschließlich der staatlichen Stellen des jeweiligen Landes, angemessene Pläne zur Schadensbegrenzung, Wiedergutmachung und Entschädigung zu entwickeln (siehe Abschnitt S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können).

Die Standorte von OMV Neuseeland sind seit langem etabliert. Als betroffene Gemeinschaften wurden dort Landwirtschaftsbetriebe in der Nachbarschaft und indigene Bevölkerungsgruppen ermittelt, die mit Land und Meer verbunden sind. Die Māori, die als das indigene Volk Neuseelands anerkannt sind und dem Vertrag von Waitangi unterliegen, haben das Recht, ihre Lebensweise und Ressourcen zu schützen. Der Vertrag beeinflusst die Geschäftstätigkeit von OMV Neuseeland und unterstreicht die enge Zusammenarbeit mit den iwi (Stämmen) und hapū (Unterstämmen), um eine laufende gesellschaftliche Akzeptanz aufrechtzuerhalten. Die langjährige Beziehung zu den iwi und hapū basiert auf gegenseitigem Respekt und wechselseitiger Kommunikation, wobei es die iwi vorziehen, zeitweise getrennt von größeren Gruppen einbezogen zu werden. Zu den Einbeziehungsmethoden gehören Telefonate, persönliche Meetings, Foren mit mehreren Gruppen, Standortbesuche und E-Mails. Die Häufigkeit dieser Interaktionen hängt von den Aktivitäten am Standort oder laufenden Projekten ab, wobei einige monatlich, andere wiederum je nach Bedarf stattfinden. In den Diskussionen geht es um die Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen, insbesondere um die kulturellen Auswirkungen. Häufig bedarf es einer Bewertung der kulturellen Auswirkungen durch die indigene Gruppe. Auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit, wie etwa Kulturbeobachter:innen, Einführungen in die jeweilige Kultur und Beschäftigungsmöglichkeiten, werden untersucht.

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