Bilanzierungsgrundsätze
Beim Erstansatz stuft OMV seine finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten“, zum „beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis (FVOCI)“ oder zum „beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL)“ ein. Die Einstufung erfolgt abhängig vom Geschäftsmodell, nach dem die finanziellen Vermögenswerte vom Konzern gesteuert werden, sowie abhängig von ihren vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften. Käufe und Verkäufe im Rahmen handelsüblicher Verträge werden zum Handelstag – jenem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen – bilanziert.
Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. OMV berücksichtigt für alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte Wertberichtigungen auf Basis der erwarteten Kreditausfälle (Expected Credit Losses; ECL). Die erwarteten Kreditausfälle werden auf Basis externer oder interner Ratings der Kontrahenten und den entsprechenden Ausfallwahrscheinlichkeiten oder, wo es angemessener ist, auf Basis eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrags, der durch die Bewertung einer Reihe möglicher Ergebnisse bestimmt wird, ermittelt. Verfügbare zukunftsgerichtete Informationen werden berücksichtigt, sofern sie eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der erfassten Wertberichtigungen haben.
Erwartete Kreditausfälle werden in zwei Stufen erfasst. Wenn es seit dem Erstansatz keine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos gegeben hat, wird die Wertberichtigung auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen. Der 12-Monats-Kreditverlust ist der Kreditverlust, der aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb der nächsten zwölf Monate möglich sind. Ein finanzieller Vermögenswert weist aus Sicht des Konzerns ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von „Investment Grade“ entspricht.
Wenn das Kreditrisiko hingegen seit dem Erstansatz wesentlich angestiegen ist, ist eine Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts erforderlich, d. h. die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Für diese Einschätzung berücksichtigt der Konzern alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Darüber hinaus nimmt OMV an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist. Wenn die Bonität sich wiederum verbessert, geht OMV auf den Ansatz eines 12-Monats-Kreditverlusts zurück. Ein finanzieller Vermögenswert wird als ausgefallen betrachtet, wenn er für mehr als 90 Tage überfällig ist, es sei denn, es liegen vernünftige und vertretbare Informationen vor, dass ein längeres Ausfallkriterium angemessener ist. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine realistische Aussicht besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisierbar sind.
Für Lieferforderungen und vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen wird eine vereinfachte Vorgehensweise, bei der die Wertberichtigungen mit den über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusten berücksichtigt werden, angewandt. Im Fall, dass es für die ausstehenden Salden eine Kreditversicherung oder Sicherheiten gibt, werden die erwarteten Kreditverluste für den versicherten bzw. garantierten Betrag auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit des Versicherers bzw. Garantiegebers und für den verbleibenden Betrag auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit des Kontrahenten ermittelt.
Die nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at Fair Value through Profit or Loss; FVTPL) bewertet werden, enthalten Lieferforderungen aus Verkaufsverträgen mit vorläufiger Preisfestlegung, da die vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgung und Zinszahlungen auf ausstehende Rückzahlungsbeträge darstellen. Weiters sind in dieser Bewertungskategorie Portfolios von Lieferforderungen enthalten, für die eine Verkaufsabsicht besteht.
Eigenkapitalinstrumente werden entweder ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) oder ergebnisneutral durch das sonstige Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Fair Value through Other Comprehensive Income; FVOCI) bewertet. OMV klassifiziert den Großteil seiner Beteiligungen, die mit einer strategischen Zielsetzung und nicht zu Handelszwecken gehalten werden, unwiderrufbar als FVOCI.
OMV bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder wenn OMV den Vermögenswert und alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt.
Wesentliche Schätzungen: Werthaltigkeit und beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten
Das Management bewertet regelmäßig die Forderung gegenüber dem rumänischen Staat, die sich auf Verpflichtungen zur Rekultivierung und zu Umweltschutzmaßnahmen bei OMV Petrom S.A. beziehen und auf Grundlage des Privatisierungsvertrags anerkannt wurden. Der Bewertungsprozess berücksichtigt unter anderem die Historie der geltend gemachten Beträge, die Anforderungen an den Dokumentationsprozess, mögliche Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren sowie alle Fakten und Umstände, die Einfluss auf die Einbringlichkeit der Forderungen haben. Gemäß den einschlägigen Rechnungslegungsstandards wird die Forderung in der Bilanz angesetzt, wenn die Realisierung als nahezu sicher gilt.
Die Beteiligungen an den russischen Unternehmen JSC GAZPROM YRGM Development (YRGM) und OJSC Severneftegazprom (SNGP) werden seit ihrer Entkonsolidierung infolge des russischen Krieges gegen die Ukraine gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bilanziert.
Am 19. Dezember 2023 hat der russische Präsident einen Erlass in Bezug auf das Juschno-Russkoje-Feld unterzeichnet. Gemäß diesem Dekret sollen die OMV Beteiligungen an den russischen Firmen und damit die OMV Anteile an dem Gasfeld an neue russische Unternehmen übertragen werden. Diese Unternehmen sollen schließlich vom Versicherungsunternehmen JSC SOGAZ und Gazprom gehalten werden. Die Erlöse aus der Übertragung der OMV Anteile an JSC SOGAZ sollen auf ein russisches Sonderkonto eingezahlt werden. Dieser Erlass gleicht einer einseitigen und unumkehrbaren Zwangsenteignung durch die Beschlagnahme der OMV Anteile gegen eine Entschädigung, deren Höhe im Grunde durch Russland festgelegt wird und die auf letztlich unter Russlands Kontrolle stehende Konten gutgeschrieben wird. Am 1. Juli 2024 hat die russische Regierung die neuen Unternehmen gegründet. Den öffentlichen Aufzeichnungen zufolge wurden die OMV zuzurechnenden Anteile bis Jahresende 2025 nicht an die SOGAZ übertragen. Aufgrund dieser Entwicklung sowie der unveränderten Situation hinsichtlich des russischen Krieges gegen die Ukraine geht OMV davon aus, dass seine Beteiligungen an YRGM und SNGP zum 31. Dezember 2025 einen beizulegenden Zeitwert von Null (2024: Null) haben.
OMV hat eine vertragliche Position gegenüber Gazprom aus der Neufeststellung der Reserven aus dem Juschno-Russkoje-Gasfeld, die als Teil des Erwerbs der Beteiligung an diesem Feld 2017 übernommen wurde. Gemäß dieser Vereinbarung wurden die Reserven vertraglich definiert, und falls die Reserven höher oder niedriger sind als in der Vereinbarung festgelegt, kann entweder OMV verpflichtet sein, Gazprom zu entschädigen (hätte in diesem Fall aber in der Zukunft von höheren Absatzvolumen profitiert), oder kann umgekehrt Gazprom verpflichtet sein, OMV zu entschädigen. Die Zahlung für die Neufeststellung der Reserven ist an die tatsächlich vorhandenen Gasreserven gebunden.
Basierend auf den von einem unabhängigen Experten, der gemäß dem Swap-Vertrag bestellt wurde, ermittelten Reserven hätte OMV Anspruch auf eine Entschädigung. Aufgrund der aktuell schwierigen politischen und rechtlichen Lage in Russland rechnet OMV derzeit nicht mit der Einbringlichkeit dieser vertraglichen Position und bewertet diesen Vermögenswert deshalb mit Null (2024: Null).
In EUR Mio |
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Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
Ergebnisneutral durch das sonstige Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
Gesamt Buchwert |
davon kurzfristig |
davon langfristig |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
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2025 |
|||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Verträgen mit Kunden |
– |
– |
1.435 |
1.435 |
1.435 |
– |
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
– |
– |
465 |
465 |
465 |
– |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
– |
– |
1.900 |
1.900 |
1.900 |
– |
Eigenkapitalinstrumente |
– |
102 |
– |
102 |
– |
102 |
Anleihen |
– |
– |
43 |
43 |
27 |
15 |
Derivate |
331 |
– |
– |
331 |
223 |
107 |
Ausleihungen |
– |
– |
551 |
551 |
1 |
550 |
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte |
– |
– |
1.047 |
1.047 |
841 |
206 |
Summe sonstige finanzielle Vermögenswerte |
331 |
102 |
1.640 |
2.073 |
1.093 |
979 |
Finanzielle Vermögenswerte |
331 |
102 |
3.540 |
3.973 |
2.993 |
979 |
|
|
|
|
|
|
|
|
2024 |
|||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Verträgen mit Kunden |
128 |
– |
2.230 |
2.358 |
2.358 |
– |
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
– |
– |
484 |
484 |
484 |
– |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
128 |
– |
2.714 |
2.842 |
2.842 |
– |
Eigenkapitalinstrumente |
1 |
105 |
– |
106 |
– |
106 |
Investmentfonds |
29 |
– |
– |
29 |
– |
29 |
Anleihen |
– |
– |
91 |
91 |
59 |
33 |
Derivate |
269 |
39 |
– |
307 |
220 |
87 |
Ausleihungen |
– |
– |
1.286 |
1.286 |
5 |
1.282 |
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte |
2 |
– |
1.369 |
1.370 |
790 |
581 |
Summe sonstige finanzielle Vermögenswerte |
301 |
143 |
2.746 |
3.190 |
1.074 |
2.116 |
Finanzielle Vermögenswerte |
429 |
143 |
5.460 |
6.032 |
3.916 |
2.116 |
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte enthielten hauptsächlich zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte.
Die Position Ausleihungen enthielt 2025 Ausleihungen und damit verbundene abgegrenzte Zinsen im Rahmen eines Aktionärsdarlehensvertrags mit Borouge 4 LLC in Höhe von EUR 490 Mio (2024: EUR 435 Mio). Darüber hinaus enthielt 2024 Ausleihungen und damit verbundene abgegrenzte Zinsen in Höhe von EUR 769 Mio im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens an Bayport Polymers LLC, die auf zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen umgegliedert und in der Berichtsperiode großteils zurückgezahlt wurden. Für nähere Details wird auf Anhangangabe 35 – Nahestehende Unternehmen und Personen verwiesen.
Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalteten die Forderung gegenüber dem rumänischen Staat in Höhe von EUR 223 Mio (2024: EUR 429 Mio) im Zusammenhang mit Rekultivierungsverpflichtungen und Umweltschutzmaßnahmen der OMV Petrom S.A.
Am 2. Oktober 2020 hat die OMV Aktiengesellschaft als Partei des Privatisierungsvertrags ein Schiedsverfahren gegen das rumänische Umweltministerium gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer eingeleitet, in dem es um bestimmte unbezahlte Forderungen des rumänischen Umweltministeriums in Bezug auf Rekultivierungskosten für Bohrungen und Verpflichtungen für Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von EUR 31 Mio ging. Am 30. August 2022 erließ das Schiedsgericht den endgültigen Schiedsspruch und verpflichtete das Umweltministerium, der OMV Petrom S.A. den Betrag von EUR 31 Mio und die entsprechenden Zinsen zu erstatten. Im Oktober 2022 hat das Umweltministerium den Schiedsspruch vor dem Pariser Berufungsgericht beeinsprucht, zum 31. Dezember 2025 war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Außerdem hat die OMV Aktiengesellschaft als Partei des Privatisierungsvertrags Ende des Jahres 2022 weitere Schiedsgerichtsverfahren gegen das rumänische Umweltministerium gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer zu bestimmten unbezahlten Forderungen hinsichtlich Rekultivierungskosten für Bohrungen und Verpflichtungen für Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von EUR 46 Mio eingeleitet. Diese wurden zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Am 15. Jänner 2025 erließ das Schiedsgericht den endgültigen Schiedsspruch und verpflichtete das Umweltministerium, der OMV Petrom S.A. den vollen Betrag und die entsprechenden Zinsen zu erstatten. Zum 31. Dezember 2025 war das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs in Rumänien noch nicht abgeschlossen. Am 17. Februar 2026 hat das Pariser Berufungsgericht entschieden, den Antrag des Umweltministeriums auf Aufhebung abzuweisen.Am 20. Dezember 2024 hat die OMV Aktiengesellschaft als Partei des Privatisierungsvertrags ein Schiedsverfahren gegen das rumänische Umweltministerium gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer eingeleitet, in dem es um bestimmte unbezahlte Forderungen des rumänischen Umweltministeriums in Bezug auf Rekultivierungskosten für Bohrungen in Höhe von EUR 49 Mio ging. Zum 31. Dezember 2025 war das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Im Dezember 2025 wurde nach Einigung auf eine Reihe rechtlicher und vertraglicher Ziele zwischen OMV Petrom S.A. und dem rumänischen Staat – darunter unter anderem die Verlängerung der Produktionslizenzen um 15 Jahre – eine Wertminderung in Höhe von EUR 297 Mio in den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ erfasst. Diese betrifft eine Forderung gegenüber dem rumänischen Staat im Zusammenhang mit Rekultivierungsverpflichtungen, die voraussichtlich von OMV Petrom S.A. auf eigene Kosten zu tragen sind. Der Abschluss dieses Pakets an rechtlichen und vertraglichen Zielen wird für 2026 erwartet.
Daher wurde zum 31. Dezember 2025 der Teil der Forderung gegenüber dem rumänischen Staat, dessen Einbringlichkeit als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird, wertberichtigt, während die als einbringlich eingeschätzten Beträge weiterhin in der Bilanz ausgewiesen werden.
Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthielten des Weiteren Forderungen gegenüber Partnern im Bereich Exploration & Produktion sowie Seller Participation Notes und Complementary Notes an Carnuntum DAC (siehe untenstehendes Kapitel „Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen“ für weitere Details).
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
|
Entsprechend der externen Bonitätseinstufung |
Ausfallswahrscheinlichkeit |
|
|---|---|---|---|
|
|
2025 |
2024 |
Risikoklasse 1 |
AAA, AA+, AA, AA–, A+, A, A– |
0,13% |
0,13% |
Risikoklasse 2 |
BBB+, BBB, BBB– |
0,44% |
0,44% |
Risikoklasse 3 |
BB+, BB, BB– |
1,18% |
1,18% |
Risikoklasse 4 |
B+, B, B– |
8,52% |
8,52% |
Risikoklasse 5 |
CCC/C |
29,54% |
29,54% |
Risikoklasse 6 |
SD/D |
100,00% |
100,00% |
Weitere Informationen zur Steuerung des Kreditrisikos können der Anhangangabe 29 – Risikomanagement entnommen werden.
In EUR Mio |
|
|
|
2025 |
2024 |
|---|---|---|
1. Jänner |
127 |
101 |
Ausbuchungen |
–11 |
–6 |
Netto-Neubewertung der erwarteten Kreditausfälle |
–25 |
25 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
–8 |
3 |
Umgliederung aus der/in die Position „zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen“ |
–5 |
3 |
31. Dezember |
78 |
127 |
In EUR Mio |
|
|
|
2025 |
2024 |
|---|---|---|
Risikoklasse 1 |
593 |
666 |
Risikoklasse 2 |
538 |
700 |
Risikoklasse 3 |
564 |
952 |
Risikoklasse 4 |
141 |
262 |
Risikoklasse 5 |
110 |
225 |
Risikoklasse 6 |
33 |
37 |
Bruttobuchwert gesamt |
1.978 |
2.841 |
Erwartete Kreditausfälle |
–78 |
–127 |
Gesamt |
1.900 |
2.714 |
In EUR Mio |
|
|
|
|
||||
|
12-Monate ECL |
Lifetime ECL not credit impaired |
Lifetime ECL credit |
Gesamt |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|||||||
|
2025 |
|||||||
1. Jänner |
12 |
23 |
1.600 |
1.635 |
||||
Ausbuchungen |
–0 |
– |
–2 |
–3 |
||||
Netto-Neubewertung der erwarteten Kreditausfälle |
18 |
–4 |
421 |
435 |
||||
Währungsumrechnungsdifferenzen |
–1 |
–3 |
–15 |
–19 |
||||
Umgliederung in die Position „Zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen“ |
–7 |
– |
–1 |
–9 |
||||
22 |
17 |
2.002 |
2.041 |
|||||
|
|
|
|
|
||||
|
2024 |
|||||||
1. Jänner |
13 |
32 |
1.442 |
1.487 |
||||
Ausbuchungen |
–0 |
– |
–3 |
–3 |
||||
Netto-Neubewertung der erwarteten Kreditausfälle |
–1 |
–10 |
155 |
144 |
||||
Währungsumrechnungsdifferenzen |
–0 |
2 |
5 |
7 |
||||
12 |
23 |
1.600 |
1.635 |
|||||
|
||||||||
In EUR Mio |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
|
12-Monate ECL |
Lifetime ECL not credit impaired |
Lifetime ECL credit impaired |
Gesamt |
12-Monate ECL |
Lifetime ECL not credit impaired |
Lifetime ECL credit impaired |
Gesamt |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
||||||||||||
|
2025 |
2024 |
||||||||||||
Risikoklasse 1 |
244 |
– |
– |
244 |
452 |
– |
– |
452 |
||||||
Risikoklasse 21 |
1.229 |
48 |
380 |
1.656 |
832 |
81 |
91 |
1.004 |
||||||
Risikoklasse 3 |
158 |
– |
– |
158 |
1.401 |
0 |
– |
1.401 |
||||||
Risikoklasse 4 |
0 |
– |
– |
0 |
0 |
– |
– |
0 |
||||||
Risikoklasse 5 |
0 |
– |
22 |
22 |
15 |
– |
22 |
37 |
||||||
Risikoklasse 62 |
– |
– |
1.601 |
1.601 |
– |
– |
1.487 |
1.487 |
||||||
Bruttobuchwert gesamt |
1.632 |
48 |
2.002 |
3.681 |
2.700 |
81 |
1.600 |
4.381 |
||||||
Erwartete Kreditausfälle3 |
–22 |
–17 |
–2.002 |
–2.041 |
–12 |
–23 |
–1.600 |
–1.635 |
||||||
Gesamt |
1.610 |
30 |
– |
1.640 |
2.688 |
58 |
– |
2.746 |
||||||
|
||||||||||||||
Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Bilanzierungsgrundsätze
OMV verkauft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Securitization-Programms und übernimmt weiterhin das Servicing und das Inkasso der Forderungen. Das beim OMV Konzern verbleibende Risiko ist nicht signifikant, weshalb die veräußerten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Gänze ausgebucht werden.
OMV verkauft im Rahmen eines Securitization-Programms Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Carnuntum DAC mit Sitz in Dublin, Irland. Obwohl OMV weiterhin das Servicing der Forderungen übernimmt, hat OMV keine Beherrschung über die Carnuntum DAC. OMV führt das Inkasso der Forderungen streng nach den vertraglich vereinbarten Kredit- und Inkassorichtlinien durch, und alle Entscheidungen in Bezug auf überfällige Forderungen können nur vom Käufer getroffen werden. 2025 hat OMV Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wert von EUR 5.425 Mio an Carnuntum DAC übertragen (2024: EUR 5.505 Mio). Die Forderungen werden zu ihrem Nominalbetrag abzüglich eines Kaufpreisabschlags verkauft. Die Kaufpreisabschläge, die 2025 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden, beliefen sich in Summe auf EUR 42 Mio (2024: EUR 51 Mio). Die Zinserträge für die in Carnuntum DAC gehaltenen Notes betrugen 2025 EUR 7 Mio (2024: EUR 11 Mio). Weiters erhielt OMV ein Serviceentgelt für das Debitorenmanagement der verkauften Forderungen.
Zum 31. Dezember 2025 wurden von OMV in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Seller Participation Notes in Höhe von EUR 114 Mio (2024: EUR 83 Mio) und Complementary Notes an Carnuntum DAC in Höhe von EUR 75 Mio (2024: EUR 96 Mio) gehalten. Das maximale Verlustrisiko aus dem Securitization-Programm zum 31. Dezember 2025 betrug EUR 120 Mio (2024: EUR 107 Mio).
Eine Loss Reserve und eine Beteiligung durch einen Drittinvestor sind gegenüber den Seller Participation Notes nachrangig. Die Complementary Notes sind vorrangig zu den Seller Participation Notes und haben den gleichen Rang wie die durch das Programm ausgegebenen Senior Notes.