Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen, die Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben, im Vergleich zu jenen, die sie in Anspruch genommen haben

[S1-15.93a, 93b] [S1-15.94] [MDR-M.77c]

 

 

In %

 

 

 

 

 

2025

2024

Geschlecht

Anspruchs­berechtigt

In Anspruch genommen

Anspruchs­berechtigt

In Anspruch genommen

Weiblich

100,0

10,0

100,0

8,2

Männlich

100,0

5,6

98,7

5,3

Divers

0,0

0,0

0,0

0,0

Keine Angaben

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

100,0

6,7

99,0

6,1

[MDR-M.77b] Die Messung der Kennzahlen wird von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.

[S1-15.93a] [MDR-M.77a] Die Anspruchsquote gibt den Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen wieder, die Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben, darunter Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, Mutterschutz und mutterschaftsbedingtes Arbeitsverbot. Sie wird berechnet als (Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen zum Jahresende)/(Gesamte Personenzahl zum Jahresende).

[S1-15.93b] [MDR-M.77a] Die Inanspruchnahmequote ist der Prozentsatz der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen, die im Laufe des Jahres eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen von mehr als einem Monat genommen haben. Sie wird wie folgt berechnet: (Anzahl der Arbeitnehmer:innen, die im Laufe des Jahrs mehr als einen Monat Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen haben)/(Anzahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen zum Jahresende).

Themenfilter

Ergebnisse