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In % |
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2025 |
2024 |
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Geschlecht |
Anspruchsberechtigt |
In Anspruch genommen |
Anspruchsberechtigt |
In Anspruch genommen |
Weiblich |
100,0 |
10,0 |
100,0 |
8,2 |
Männlich |
100,0 |
5,6 |
98,7 |
5,3 |
Divers |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Keine Angaben |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Gesamt |
100,0 |
6,7 |
99,0 |
6,1 |
Die Messung der Kennzahlen wird von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.
Die Anspruchsquote gibt den Prozentsatz der Arbeitnehmer:innen wieder, die Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben, darunter Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, Mutterschutz und mutterschaftsbedingtes Arbeitsverbot. Sie wird berechnet als (Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen zum Jahresende)/(Gesamte Personenzahl zum Jahresende).
Die Inanspruchnahmequote ist der Prozentsatz der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen, die im Laufe des Jahres eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen von mehr als einem Monat genommen haben. Sie wird wie folgt berechnet: (Anzahl der Arbeitnehmer:innen, die im Laufe des Jahrs mehr als einen Monat Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen haben)/(Anzahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer:innen zum Jahresende).