Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
OMV Aktiengesellschaft, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Cashflow-Rechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, ausgenommen „Ergänzende Informationen zu Öl- und Gasreserven (ungeprüft)“, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Der Klimawandel und die Energiewende haben erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft von OMV und stellen eine strategische Herausforderung dar. Entsprechend handelt es sich um einen Sachverhalt von übergreifender Bedeutung für den Konzernabschluss und hat potentielle Auswirkungen auf eine Reihe einzelner Posten des Konzernabschlusses sowie auf die im Konzernanhang enthaltenen Angaben. Diese Effekte hatten einen wesentlichen Einfluss auf unsere gesamte Prüfungsstrategie. Als Ergebnis haben wir die folgenden besonders wichtigen Prüfungssachverhalte identifiziert, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Energiewende stehen:
Anhangangaben zu den Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende;
Werthaltigkeit von Öl- und Gasvermögen mit sicheren Reserven;
Werthaltigkeit von at-equity bewerteten Beteiligungen;
Bewertung von Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen; und
Werthaltigkeit von Raffinerien.
Diese einzelnen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte werden im Folgenden zusätzlich zu anderen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten ausführlich beschrieben.
Anhangangaben zu den Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende
Siehe Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende.
Das Risiko für den Konzernabschluss
Im Rahmen der im Jahr 2022 vorgestellten Strategie 2030 bekennt sich der Konzern zur Unterstützung der Energiewende. Der Konzern strebt an bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.
In der Anhangangabe 3 des Konzernabschlusses beschreibt der Konzern, wie das Management sowohl klimabezogene Auswirkungen als auch Emissionsreduktionsziele in Schlüsselbereichen des Konzernabschlusses berücksichtigt und wie sich dies auf die Bewertung von Vermögenswerten und die Bewertung von Verbindlichkeiten auswirkt.
OMV betrachtet zwei verschiedene Szenarien:
der Base Case, dessen Annahmen in Bezug auf die Nachfrage und die Öl- und Gaspreise mit dem Stated Policies Scenario (STEPS) der IEA übereinstimmen, wird für die Mittelfristplanung sowie für Schätzungen in verschiedenen Bereichen des Konzernabschlusses verwendet, einschließlich der Wertminderungstests für nicht finanzielle Vermögenswerte und der Bewertung von Rückstellungen; sowie
der „Netto-Null Emissionen bis 2050“ Case, dessen Annahmen mit dem Net Zero Emissions by 2050 (NZE) Szenario der IEA übereinstimmen, wird zur Durchführung von Sensitivitätsanalysen für die Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte und die Bewertung von Rückstellungen verwendet.
Diese Szenarien unterscheiden sich in den zugrundeliegenden Erwartungen über die Geschwindigkeit der künftigen weltweiten Dekarbonisierung und führen zu unterschiedlichen Annahmen für die Nachfrage und die Preise von Öl und Gas sowie die CO2-Preise.
2025 Preisannahmen
Die wesentlichsten von den Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende betroffen Bereiche sind:
die Werthaltigkeit von Vermögenswerten,
die Nutzungsdauern von Vermögenswerten,
die Bewertung von Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen.
Aufgrund des hohen Maßes an Unsicherheit und der Komplexität der Transformation in einem „Netto-Null Emissionen bis 2050“-Szenario für Raffinerien im Fuels-Segment sowie Vermögenswerten im Chemicals-Segment fokussieren die entsprechenden Angaben auf Sensitivitäten und qualitative Analysen.
Die Angaben zu den oben genannten Bereichen stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit und beinhalten ein hohes Maß an Ermessensspielraum sowie wesentliche makroökonomische Annahmen. Daher haben wir die Angaben zu den Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Angaben zu den Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende wie folgt beurteilt:
Wir haben die Gestaltung und Umsetzung der internen Kontrollen im Schätzungsprozess beurteilt, wobei wir uns darauf konzentriert haben, wie die Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende bei den wesentlichsten Annahmen in den betroffenen Bereichen des Konzernabschlusses berücksichtigt wurden.
Wir haben ein „Climate Change Panel“, bestehend aus einer Gruppe erfahrener internationaler KPMG-Partner mit spezifischen Fachkenntnissen in den Bereichen Klimawandel, Energiewende sowie Prüfung und Rechnungslegung eingerichtet, um unsere wesentlichsten Entscheidungen und Schlussfolgerungen in Bezug auf die wichtigsten Annahmen in diesem besonders wichtigen Prüfungssachverhalt unabhängig zu hinterfragen.
Wir haben Befragungen durchgeführt, um die Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende auf den Konzernabschluss zu verstehen.
Wir haben die Annahmen für Öl- und Gaspreise als auch CO2-Preise, die im Base Case und im „Netto-Null Emissionen bis 2050“ Case verwendet wurden, mit öffentlich verfügbaren Informationen verglichen (STEPS und NZE-Szenario der IEA).
Wir haben evaluiert, ob sich die Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende in den jeweiligen Angaben zur Werthaltigkeit von Vermögenswerten, zu Nutzungsdauern von Vermögenswerten und zur Bewertung von Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen widerspiegeln.
Wir haben die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung gelesen und beurteilt, ob es Unstimmigkeiten mit dem Konzernabschluss gibt.
Wir haben die Genauigkeit dieser Angaben im Konzernabschluss evaluiert.
Werthaltigkeit von Öl- und Gasvermögen mit sicheren Reserven
Siehe Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende, Anhangangabe 9 – Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen und Anhangangabe 17 – Sachanlagen.
Das Risiko für den Konzernabschluss
Der Buchwert des Öl- und Gasvermögens mit sicheren Reserven beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 8.456 Mio.
Die operative Leistung der jeweiligen Anlagen und externe Faktoren haben einen erheblichen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows und damit auf den erzielbaren Betrag des Öl- und Gasvermögens mit sicheren Reserven. Der erzielbare Betrag ist in hohem Maße ermessensabhängig und komplex zu schätzen. Zu den wesentlichsten Annahmen, die der Konzern bei der Bewertung des Nutzungswerts berücksichtigt, gehören Öl- und Gaspreise, CO2-Preise, Öl- und Gasreserven und Abzinsungssätze. Wie in Anhangangabe 3 beschrieben, sind diese wesentlichen Annahmen zukunftsorientiert und können durch zukünftige Wirtschafts- und Marktbedingungen, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Energiewende, beeinflusst werden.
Der Konzern verzeichnete zum 31. Dezember 2025 Wertminderungen in Höhe von EUR 638 Mio für Öl- und Gasvermögen mit sicheren Reserven.
Öl- und Gasvermögen mit sicheren Reserven
(in EUR Mio)
Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung des Öl- und Gasvermögens mit sicheren Reserven nicht angemessen ist und Wertminderungen falsch dargestellt sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit des Öl- und Gasvermögens mit sicheren Reserven wie folgt beurteilt:
Wir haben über den Prozess zur Ermittlung des erzielbaren Betrages von Öl- und Gasvermögen mit sicheren Reserven ein Verständnis erlangt und die Gestaltung und Umsetzung der wesentlichsten internen Kontrollen beurteilt. Unsere Arbeit umfasste die Prüfung der internen Kontrollen in Bezug auf die Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung und die Bestimmung der wesentlichen Managementannahmen, die dem erzielbaren Betrag der getesteten Vermögenswerte zugrunde liegen.
Zukünftige Cashflows
Wir haben die wesentlichsten Annahmen (zukünftige Öl- und Gaspreise, zukünftige CO2-Preise, Produktionsmengen, zukünftige Produktionskosten), die in den zukünftigen Cashflow-Modellen verwendet werden, mit jenen in der vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung verglichen.
Wir haben die Konsistenz der Annahmen zu den zukünftigen Produktionskosten beurteilt, indem wir das Verhältnis von Kosten zu Produktion über mehrere Jahre verglichen haben.
Preisannahmen
Wir haben die Angemessenheit der verwendeten kurz- und langfristigen Öl- und Gaspreisannahmen beurteilt, indem wir diese mit verfügbaren Brancheninformationen verglichen haben, insbesondere mit dem STEPS Scenario der IEA.
Wir haben die in den zukünftigen Cashflows enthaltenen CO2-Preisannahmen mit aktuellen Marktdaten und verfügbaren Brancheninformationen verglichen.
Öl- und Gasreserven
Wir haben ein Verständnis über den „OMV Petroleum Resource Evaluation Standard“ erlangt und einen Walkthrough durch den Prozess und die Kontrollen der Reservenschätzung durchgeführt.
Wir haben die Produktionsprognosen mit den internen Bewertungen der nachgewiesenen und wahrscheinlichen Öl- und Gasreserven verglichen. Wie haben außerdem die internen Reservoir Engineers befragt und unterstützende Unterlagen beurteilt, um den Status der Produktionsprognosen, die nicht als Reserven klassifiziert sind, zu verstehen.
Wir haben für ausgewählte Vermögenswerte die für das Vorjahr vom unabhängigen Sachverständigen DeGolyer & MacNaughton vorgenommenen Schätzungen der Öl- und Gasreserven beurteilt und Abweichungen zu den internen Schätzungen hinterfragt.
Wir haben die Kompetenz und Objektivität der internen Reservoir Engineers, die für die Schätzung der Öl- und Gasreserven verantwortlich sind, sowie der unabhängigen Sachverständigen DeGolyer & MacNaughton anhand ihrer relevanten beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen beurteilt.
Wir haben die Gründe für wesentlichen Veränderungen bei den Öl- und Gasreserven für ausgewählte Vermögenswerte hinterfragt.
Abzinsungssätze
Mit Unterstützung unserer Bewertungsspezialisten haben wir die Inputfaktoren für die Bestimmung der Abzinsungssätze evaluiert, indem wir sie mit markt- und branchenspezifischen Benchmarks verglichen haben.
Andere Prüfungshandlungen
Wir haben die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten basierend auf der Art und Weise, wie Cashflows generiert werden, und der Branchenpraxis nachvollzogen.
Wir haben die Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung und eine Wertaufholung durch das Management beurteilt.
Wir haben die rechnerische Richtigkeit der relevanten Discounted-Cashflow-Modelle überprüft.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.
Werthaltigkeit von at-equity bewerteten Beteiligungen
Siehe Anhangangabe 18 – At-equity bewertete Beteiligungen.
Das Risiko für den Konzernabschluss
Der Buchwert der at-equity bewerteten Beteiligungen beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 5.255 Mio und enthält im Wesentlichen Borouge PLC (Teil von Borouge Beteiligungen), und Abu Dhabi Oil Refining Company (ADNOC Refining).
At-equity bewertete Beteiligungen zum 31. Dezember 2025
(in EUR Mio)
Borouge PLC ist an der Börse in Abu Dhabi notiert. Da die anteilige Markkapitalisierung den Buchwert der Beteiligung deutlich übersteigt und die Beteiligung regelmäßig hohe Dividendenausschüttungen aus dem laufenden Ergebnis vornimmt, gehen wir bei dieser Beteiligungen von keinem Werthaltigkeitsrisiko aus.
Die Ermittlung des erzielbaren Betrags von ADNOC Refining erfordert Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den folgenden Bereichen:
Feststellung, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beteiligung wertgemindert sein könnte, oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein in Vorperioden erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte, und
Ermittlung eines solchen Wertminderungsaufwands oder einer Wertaufholung.
Zu den wichtigsten Annahmen, die der Konzern bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags von ADNOC Refining berücksichtigt, gehören Margenprognosen, zukünftige Auslastungen oder Produktionsmengen, Abzinsungssätze als auch die Wachstumsrate in der ewigen Rente. In Anbetracht der Komplexität des Wertminderungsmodells, der Schätzungsunsicherheiten bei der Ableitung der verwendeten Daten und Parameter sowie der immanenten Ermessensentscheidungen wird die Werthaltigkeit der at-equity bewerteten Beteiligung ADNOC Refining als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt betrachtet.
Insgesamt besteht für den Konzernabschluss das Risiko, dass die Bewertung der at-equity bewerteten Beteiligungen falsch dargestellt ist.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der at-equity bewerteten Beteiligung ADNOC Refining wie folgt beurteilt:
Wir haben ein Prozessverständnis bezüglich der Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung und die Bestimmung der wesentlichen Annahmen, die dem erzielbaren Betrag der at-equity bewerteten Beteiligungen zugrunde liegen, erlangt.
Wir haben die wesentlichsten Annahmen zu zukünftigen Auslastungen oder Produktionsmengen, die in den zukünftigen Cashflow-Modellen verwendet werden, mit den Annahmen in den verfügbaren Budgets verglichen.
Wir haben die Margenprognosen mit externen Marktdaten und anderen öffentlich verfügbaren Informationen analysiert.
Wir haben die Annahmen des Discounted-Cashflow-Modells durch eine Sensitivitätsanalyse hinterfragt, bei der wir eine Reihe von wahrscheinlichen Ergebnissen auf der Grundlage verschiedener Szenarien berücksichtigt haben.
Mit Unterstützung unserer Bewertungsspezialisten haben wir die Inputfaktoren für die Bestimmung der Abzinsungssätze und die Wachstumsrate in der ewigen Rente beurteilt.
Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle überprüft.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.
Bewertung der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen
Siehe Anhangangabe 25 – Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen.
Das Risiko für den Konzernabschluss
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 sind Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen in Höhe von EUR 4.310 Mio ausgewiesen.
Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen
(in EUR Mio)
Wie in der Anhangangabe 25 beschrieben, führen die Kernaktivitäten des Konzerns regelmäßig zu Verpflichtungen zum Abbruch bzw. Rückbau von Anlagen sowie zur Bodensanierung. Die meisten dieser Tätigkeiten sind in ferner Zukunft geplant und können auch durch den Klimawandel und die Energiewende beeinflusst werden, während sich Technologien für die Rekultivierung, Kosten und Vorschriften ständig ändern.
Die Schätzung der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen ist daher ein Bereich, in dem Ermessensentscheidungen zu treffen sind und eine Reihe wesentlicher Schätzungen in Bezug auf die zukünftigen Kosten und den Zeitpunkt der Rekultivierung, die Inflation und die Annahmen zum Abzinsungssatz beinhaltet.
Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen falsch dargestellt ist.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bewertung der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen wie folgt beurteilt:
Wir haben ein Verständnis über den Prozess des Konzerns zur Berechnung des Barwerts der geschätzten zukünftigen Kosten für Rekultivierungsverpflichtungen in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften erlangt, die Gestaltung und Umsetzung sowie die Wirksamkeit der wichtigsten internen Kontrollen getestet.
Wir haben die Vollständigkeit der Vermögenswerte, die Rekultivierungsverpflichtungen unterliegen, beurteilt, insbesondere durch Nachvollziehen des Prozesses zur Bestimmung, ob eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zum Berichtszeitpunkt besteht, und durch Vergleich der wesentlichen Zugänge zu den Sachanlagen mit der Einschätzung des Konzerns zu neuen Rekultivierungsverpflichtungen.
Wir haben uns über regulatorische und rechtliche Veränderungen in den betroffenen Ländern informiert und beurteilt, ob solche Veränderungen einen Einfluss auf die Rekultivierungsverpflichtungen hatten.
Zukünftige Kosten und Zeitplan für die Rekultivierung
Wir haben uns vergewissert, dass die geschätzten Zeitpunkte für die Rekultivierung mit den Annahmen in anderen Bereichen übereinstimmen, insbesondere bei den Wertminderungstests für Öl- und Gasvermögen und der Schätzung der Öl- und Gasreserven.
Wir haben wesentliche Änderungen der Kostenschätzungen im Berichtszeitraum anhand von unterstützenden Nachweisen nachvollzogen.
Wir haben die Kostenschätzungen mit den tatsächlichen im Berichtsjahr angefallenen Kosten verglichen.
Abzinsungssatz und Inflationsraten
Mit Unterstützung unserer Bewertungsspezialisten haben wir Inflationsraten und Abzinsungssätze analysiert, indem wir sie mit markt- und branchenspezifischen Benchmarks verglichen haben.
Andere Prüfungshandlungen
Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Berechnung der Rekultivierungsverpflichtungen überprüft.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.
Werthaltigkeit von Raffinerien
Siehe Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende, Anhangangabe 9 – Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen und Anhangangabe 17 – Sachanlagen.
Risiko für den Konzernabschluss
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 sind Vermögenswerte für Raffinerien im Wert von EUR 3.758 Mio ausgewiesen.
Die wirtschaftlichen Erträge aus den Raffinerien verändern sich im Zeitablauf aufgrund von Fluktuationen in Angebot und Nachfrage, die auf makroökonomische Einflüsse und Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende zurückzuführen sind. Darüber hinaus gibt es in den folgenden Bereichen Unsicherheiten, die Ermessensentscheidungen und Schätzungen erfordern:
das Niveau von Investitionen in die Raffinerien, um ihre Produktion hin zu nachhaltigen chemischen Grundstoffen und erneuerbare Treibstoffe anzupassen;
zukünftige Cashflows aus dem Verkauf der Produktion der Raffinerien;
wirtschaftliche Nutzungsdauern der Raffinerien, die sich aus der Geschwindigkeit der gesellschaftlichen Dekarbonisierung ergeben.
OMV Raffinerie-Referenzmarge Europa
(in USD/bbl)
Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der Raffinerien nicht angemessen ist und Wertminderungen falsch dargestellt sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Raffinerien wie folgt beurteilt:
Wir haben über den Prozess zur Ermittlung des erzielbaren Betrages von Raffinerien ein Verständnis erlangt und die Gestaltung und Umsetzung der wesentlichsten internen Kontrollen beurteilt. Unsere Arbeit umfasste die Prüfung der internen Kontrollen in Bezug auf die Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung und die Bestimmung der wesentlichen Managementannahmen, die dem erzielbaren Betrag der getesteten Vermögenswerte zugrunde liegen.
Wir haben ein Verständnis über die Strategie von OMV für ihre Raffinerien erlangt.
Wir haben interne und externe Marktstudien zur zukünftigen Entwicklung von Angebot und Nachfrage analysiert, um den Einfluss möglicher Veränderungen von Angebot und Nachfrage auf die Raffinerien zu verstehen.
Für Raffinerien in zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ohne Firmenwert haben wir die Analyse des Managements im Hinblick auf Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung beurteilt.
Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Managementannahmen (zukünftige Auslastung, zukünftige Raffineriemargen) in den zukünftingen Cashflow-Modellen beurteilt, indem wir diese mit verfügbaren Brancheninformationen verglichen haben.
Wir haben die wesentlichen Annahmen, die in zukünftigen Cashflow-Modellen verwendet werden, mit jenen in der vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung verglichen.
Mit Unterstützung unserer Bewertungsspezialisten haben wir die Inputfaktoren für die Bestimmung der Abzinsungssätze beurteilt, indem wir sie mit markt- und branchenspezifischen Benchmarks verglichen haben.
Wir haben auf der Basis eines Vergleichs von historischen Planungen und tatsächlich erzielten Ergebnissen die Prognosegenauigkeit des Managements evaluiert.
Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle überprüft.
Wir haben die wirtschaftlichen Nutzungsdauern beurteilt, indem wir sie mit Angaben von Vergleichsunternehmen der Branche verglichen haben.
Wir haben die Angemessenheit der wirtschaftlichen Restnutzungsdauern evaluiert, in dem wir sie den Prognosen für die Nachfrage nach raffinierten Erdölprodukten aus dem Stated Policies Szenario der IEA gegenübergestellt haben.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.
Bilanzierung und Darstellung der Borealis Veräußerungsgruppe als zu Veräußerungszwecken gehalten und als aufgegebener Geschäftsbereich
Siehe Anhangangabe 4 – OMV und ADNOC gründen ein neues Polyolefins Joint Venture und Anhangangabe 5 – Zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und Verbindlichkeiten.
Risiko für den Konzernabschluss
Die Vermögenswerte der Borealis Veräußerungsgruppe (Borealis Konzern mit Ausnahme der Borouge Beteiligungen) mit einem Buchwert von EUR 10.594 Mio und die damit verbundenen Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von EUR 3.510 Mio werden in der Konzernbilanz getrennt von den übrigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des Konzerns zum 31. Dezember 2025 ausgewiesen, ohne die Bilanz zum 31. Dezember 2024 anzupassen.
Am 3. März 2025 haben OMV und ADNOC eine verbindliche Vereinbarung über die Zusammenlegung ihrer Anteile an Borealis und Borouge in einem neuen Unternehmen, Borouge Group International, unterzeichnet. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass OMV und ADNOC nach einer Barmittelzufuhr von EUR 1,6 Mrd (abzüglich Dividendenzahlungen bis Transaktionsabschluss) durch OMV in das neue Unternehmen zu gleichen Anteilen und in gleichberechtigter Partnerschaft an Borouge Group International beteiligt sein werden. Basierend auf der unter-zeichneten Vereinbarung wird erwartet, dass OMV die Beherrschung über den Borealis Konzern (mit Ausnahme der Borouge Beteiligungen) nach Abschluss der Transaktion verliert, der im ersten Quartal 2026 vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen und der Erfüllung üblicher Abschlussbedingungen erwartet wird.
Folglich wird der Borealis Konzern (mit Ausnahme der Borouge Beteiligungen) gemäß IFRS 5 seit dem 3. März 2025 als zu Veräußerungszwecken gehalten und als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen, weil er für OMV einen separaten wesentlichen Geschäftsbereich im Segment „Chemicals“ darstellt. Der Jahresüberschuss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, der auf die Borealis Veräußerungsgruppe zurückzuführen ist, belief sich im am 31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahr auf EUR 307 Mio.
In EUR Mio |
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2025 |
2024 |
|---|---|---|
Zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen (Borealis Veräußerungsgruppe) |
10.594 |
– |
Zu Veräußerungszwecken gehaltene Verbindlichkeiten (Borealis Veräußerungsgruppe) |
3.510 |
– |
In EUR Mio |
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2025 |
2024 |
|---|---|---|
Jahresüberschuss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen |
307 |
88 |
Die Borouge Beteiligungen werden weiterhin nach der At-equity-Methode bilanziert und gehören nicht zur Borealis Veräußerungsgruppe, weil sie auch nach Abschluss der Transaktion weiterhin gemeinsam von OMV und ADNOC als Teil der Borouge Group International beherrscht werden.
Wir haben die Bilanzierung und die Darstellung der Borealis Veräußerungsgruppe als zu Veräußerungszwecken gehalten und als aufgegebener Geschäftsbereich aufgrund der folgenden Kriterien als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert:
Die Größe der Transaktion, weil die Borealis Veräußerungsgruppe einen separaten wesentlichen Geschäftsbereich darstellt.
Die Komplexität bei der Anwendung von IFRS 5, aufgrund der bereits bestehenden Beteiligungen von OMV und ADNOC in Borealis und Borouge.
Der erhebliche Einfluss auf die Darstellung im Konzernabschluss einschließlich des Konzernanhangs.
Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Bilanzierung und die Darstellung der Borealis Veräußerungsgruppe als zu Veräußerungszwecken gehalten und als aufgegebener Geschäftsbereich nicht sachgerecht sind.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Bilanzierung und die Darstellung der Borealis Veräußerungsgruppe als zu Veräußerungszwecken gehalten und als aufgegebener Geschäftsbereich wie folgt beurteilt:
Wir haben die Angemessenheit der Klassifizierung der Borealis Veräußerungsgruppe als zu Veräußerungszwecken gehalten und als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 evaluiert, insbesondere durch die Überprüfung der Protokolle der Sitzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion sowie die Analyse des am 3. März 2025 unterzeichneten verbindlichen Vereinbarung zwischen OMV und ADNOC.
Wir haben die korrekte Identifizierung und Bewertung der als zu Veräußerungszwecken gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz zum 31. Dezember 2025 sowie die Darstellung des Nettogewinns der Borealis Veräußerungsgruppe als Jahresüberschuss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in der Konzern-Gewinn- und Gewinnrechnung für die Geschäftsjahre 2025 und 2024 beurteilt.
Wir haben überprüft, dass die Borealis Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten gemäß IFRS 5 bewertet wurde.
Wir haben die Anpassung der Vergleichsinformationen auf Grundlage der Klassifizierung der Borealis Veräußerungsgruppe als aufgegebener Geschäftsbereich beurteilt.
Wir haben die bilanzielle Behandlung und Darstellung der bestehenden Transaktionen zwischen den fortgeführten Geschäftsbereichen der OMV und der Borealis Veräußerungsgruppe überprüft.
Wir haben die Neubewertung der Nettoposition der latenten Steueransprüche der österreichischen Steuergruppe analysiert, die durch die erwartete teilweise Veräußerung des Borealis Konzerns aus der österreichischen Steuergruppe bewirkt wurde.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.
Realisierbarkeit der Forderung gegenüber dem rumänischen Staat im Zusammenhang mit Rekultivierungsverpflichtungen und Umweltschutzmaßnahmen
Siehe Anhangangabe 11 – Sonstige betriebliche Aufwendungen und Anhangangabe 20 – Finanzielle Vermögenswerte.
Risiko für den Konzernabschluss
Der Buchwert der Forderung gegenüber dem rumänischen Staat im Zusammenhang mit Rekultivierungsverpflichtungen und Umweltschutzmaßnahmen der OMV Petrom S.A. belaufen sich zum 31. Dezember 2025 auf EUR 223 Mio, nach einer Wertminderung von EUR 297 Mio im Jahr 2025.
Im Rahmen der Privatisierungsvereinbarung zwischen dem rumänischen Staat und der OMV Aktiengesellschaft hat der Konzern Anspruch auf eine Erstattung vom rumänischen Staat für einen Teil der Rekultivierungskosten und Verpflichtungen für Umweltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Aktivitäten vor der Privatisierung im Jahr 2004. Folglich hat der Konzern eine Forderung gegenüber dem rumänischen Staat in Höher der geschätzten Rekultivierungs- und Umweltschutzkosten bilanziert, die der Privatisierungsvereinbarung unterliegt. Gemäß den relevanten Rechnungslegungsstandards kann ein solcher Erstattungsanspruch nur dann bilanziert werden, wenn die Realisierung nahezu sicher ist.
Im Dezember 2025 wurde nach Einigung auf eine Reihe rechtlicher und vertraglicher Ziele zwischen OMV Petrom S.A. und dem rumänischen Staat, zu denen unter anderem die Verlängerung der Produktionslizenzen um 15 Jahre gehört, eine Wertminderung von EUR 297 Mio in den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ erfasst. Diese betrifft die Forderung gegenüber dem rumänischen Staat im Zusammenhang mit Rekultivierungsverpflichtungen, die voraussichtlich von OMV Petrom S.A. auf eigene Kosten zu tragen sind. Der Abschluss dieses Pakets an rechtlichen und vertraglichen Zielen wird für 2026 erwartet. Folglich wurde zum 31. Dezember 2025 der Teil der Forderungen gegenüber dem rumänischen Staat, dessen Einbringlichkeit als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird, wertberichtigt, während der als nahezu sicher einbringliche Betrag weiterhin bilanziert wird.
Wir betrachten dieses Thema aufgrund der Höhe der Wertminderung und der Komplexität der Beurteilung der angemessenen Bilanzierung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der Forderung gegenüber dem rumänischen Staat im Zusammenhang mit Rekultivierungsverpflichtungen und Umweltschutzmaßnahmen falsch dargestellt ist.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Realisierbarkeit der Forderung gegenüber dem rumänischen Staat im Zusammenhang mit Rekultivierungsverpflichtungen und Umweltschutzmaßnahmen der OMV Petrom S.A. wie folgt beurteilt:
Wir haben uns ein Verständnis über die im Dezember 2025 mit dem rumänischen Staat vereinbarten rechtlichen und vertraglichen Ziele verschafft, und verifiziert, ob die Wertminderung von EUR 297 Mio auf die Forderung gegenüber dem rumänischen Staat mit den Bedingungen dieser rechtlichen und vertraglichen Ziele konsistent ist.
Wir haben wesentliche Unterlagen überprüft, die der Beurteilung des Managements zugrunde liegen, dass der als nahezu sicher einbringliche Betrag zum 31. Dezember 2025 weiterhin bilanziert wird (einschließlich Nachweisen zum vereinbarten Abwicklungsmechanismus und zum Zahlungsprofil, sofern zutreffend).
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den erlangten, sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am 21. August 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dipl. Betriebsw. (FH) Karl Braun.
Wien, 16. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Dipl.-Betriebsw. (FH) Karl Braun e.h.
Wirtschaftsprüfer