Wir betrachten Beschwerdemechanismen als ein zentrales Instrument zur Verhinderung und zum Management negativer Auswirkungen auf unsere Interessenträger:innen, einschließlich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Gemäß den UN-Wirksamkeitskriterien sind wir bestrebt, alle eingegangenen Beschwerden zu bearbeiten, unabhängig davon, ob sie auf tatsächliche oder vermeintliche Sachverhalte zurückzuführen sind und ob der:die Beschwerdeführer:in bekannt oder anonym ist. Diese Mechanismen bieten einen Kanal zur Ermittlung potenzieller oder tatsächlicher negativer Auswirkungen, zur Beilegung von Beschwerden und, falls wir eine negative Auswirkung verursacht oder dazu beigetragen haben, zur Behebung der Auswirkung auf die Rechteinhaber:innen. Wir erkennen an, dass durch diese Mechanismen die Rechte der Interessenträger:innen, rechtliche Schritte einzuleiten oder sonstige Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen, nicht beeinträchtigt werden dürfen. Jede Beschwerde einer Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette wird untersucht, wobei Vertraulichkeit, Datenschutz, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, Gleichbehandlung, Objektivität und Unparteilichkeit gewährleistet sind. Wo immer OMV negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten verursacht oder dazu beigetragen hat, ergreifen wir Abhilfemaßnahmen, um diesen entgegenzuwirken oder sie zu mildern, wie etwa durch finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung, Restitution, Wiederherstellung, Rehabilitation oder andere Abhilfemaßnahmen. Bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahme arbeiten wir mit den betroffenen Rechteinhaber:innen zusammen und stellen sicher, dass die Abhilfemaßnahme rechtskonform ist und nicht zu Folgeschäden führt. Die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette können ihre Anliegen über die folgenden Kanäle vorbringen: den SpeakUp-Kanal (auf unserer Integrity Platform) und unsere Community-Beschwerdemechanismen. Diese beiden Kanäle sind gegen Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wobei über unseren Code of Conduct Methoden wie der für OMV gesetzlich vorgeschriebene Schutz für Hinweisgeber:innen zum Einsatz kommen. Sie werden in Schulungen, Besprechungen und Veranstaltungen vermittelt und sind auf unserer Website und an den Standorten (z. B. über CGMs) öffentlich zugänglich. Bei Audits werden Gespräche mit Arbeiter:innen geführt, um ihr Vertrauen in diese Beschwerdekanäle zu bewerten.
SpeakUp-Kanal
Unser allgemeiner Ansatz und der entsprechende Prozess zur Behebung einer identifizierten wesentlichen negativen Auswirkung in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette besteht in der Bereitstellung von Beschwerdemechanismen. OMV hat daher den SpeakUp-Kanal eingerichtet, der technisch Teil unserer Integrity Platform für Hinweisgeber:innen ist. Diese bietet unseren Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und anderen Interessenträger:innen eine sichere Plattform, um vertraulich und, falls erforderlich, anonym Bedenken in Bezug auf schwerwiegendes arbeitsbezogenes Fehlverhalten, einschließlich Diskriminierung, Belästigung, ungleicher Beschäftigungschancen und jeglicher Verletzung arbeitsbezogener Menschenrechte (wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel) zu äußern und diese untersuchen zu lassen. OMV führte im Jahr 2025 Kommunikationsmaßnahmen für unsere Geschäftspartner:innen durch, um den Zugang zum SpeakUp-Kanal für Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Zu diesen Maßnahmen gehörten die Vorstellung dieses Beschwerdekanals in Besprechungen mit Auftragnehmer:innen, und wir initiierten zudem die Verteilung von Informationsplakaten an den Betriebsstandorten. Mehr über das Verfahren, mit dem wir die Verfügbarkeit des SpeakUp-Kanals unterstützen, sowie zu unserem Ansatz zur Verfolgung, Überwachung und Sicherstellung der Wirksamkeit unseres SpeakUp-Kanals finden Sie im Abschnitt S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können.
Community-Beschwerdemechanismen (CGMs)
Bei Menschenrechtsproblemen, wie unangemessenen Arbeitsbedingungen, oder anderen Belangen in Verbindung mit OMV Geschäftstätigkeiten kann jede externe Partei – auch Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – lokal verfügbare Community-Beschwerdemechanismen (Community Grievance Mechanisms; CGMs) nutzen. Diese Mechanismen werden im Einklang mit den Wirksamkeitskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie geltenden nationalen Vorschriften für Beschwerdeverfahren entwickelt und stehen an unseren Betriebsstandorten zur Verfügung. Sie ermöglichen die Meldung von Beschwerden, die Identifizierung potenziell nachteiliger Auswirkungen, die Lösung von Problemen und das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, wenn OMV negative Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen hat. Die CGMs, die von Community-Relations-Teams oder speziellen Beauftragten gemanagt werden, stehen an unseren Standorten zur Bearbeitung von Beschwerden von externen Interessenträger:innen zur Verfügung. In Übereinstimmung mit dem Code of Conduct von OMV müssen Geschäftspartner:innen von OMV, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls über einen zugänglichen und wirksamen Beschwerdemechanismus (oder einen anderen Mechanismus nach geltendem Recht) für ihre eigenen Arbeitskräfte und andere Interessenträger:innen verfügen, damit Menschenrechtsverletzungen gemeldet werden können. Bei Kontrollen der Einhaltung der Menschenrechte (z. B. bei Kontrollen vor Ort) überprüfen wir die Zugänglichkeit dieser Beschwerdemechanismen für Arbeitskräfte. Wir sind bemüht, alle Beschwerden umgehend zu lösen. Je nach Schweregrad und Art des Sachverhalts können die Reaktionszeiten zwischen 24 Stunden für dringende Fälle und maximal 45 Tagen für Fälle, die eingehende Untersuchungen erfordern, liegen. Unser Ansatz steht im Einklang mit dem bewährten Verfahren von Ipieca und den Wirksamkeitskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und stellt sicher, dass unsere CGMs legitim, zugänglich, berechenbar, gerecht, transparent und rechtekompatibel sind, sich kontinuierlich verbessern und auf Dialog basieren. Mehr über das Verfahren, mit dem wir die Verfügbarkeit unserer CGMs unterstützen, sowie über unseren Ansatz zur Verfolgung, Überwachung und Sicherstellung seiner Wirksamkeit finden Sie im Abschnitt S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können.