S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

[S3-3.27a-27d] Unser Umgang mit Beschwerden aus den lokalen Gemeinschaften folgt dem Vorsorgeprinzip und sichert uns die lokale Zustimmung für die Geschäftstätigkeit von OMV. Dazu gehört, dass wir frühzeitig die Bedenken der lokalen Bevölkerung identifizieren und lösen. Wir achten darauf, dass unsere Geschäftstätigkeiten für die Anrainer:innen möglichst störungsfrei ablaufen. Dennoch kann es zu Beschwerden kommen. Wir handhaben diese Beschwerden mithilfe lokaler Community-Beschwerdemechanismen (Community Grievance Mechanisms; CGMs). Die CGMs helfen OMV und den potenziell von seiner Geschäftstätigkeit Betroffenen, Probleme außergerichtlich zu lösen, und bieten je nach Fall Zugang zu entsprechenden Lösungen. Bei OMV sind lokale CGMs ein zentrales Instrument zur Verhinderung und zum Management unserer potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, da wir Sachverhalte frühzeitig erkennen, bearbeiten und deren Eskalation vermeiden können. Zudem können wir Abhilfemaßnahmen ergreifen, falls dennoch negative Auswirkungen auftreten. Sie schaffen Vertrauen bei den lokalen Gemeinschaften, helfen dabei, wertvolles Feedback von den Gemeinschaften zu sammeln, das die Projektentwicklung verbessert, und stellen sicher, dass wir unsere gesellschaftliche Akzeptanz aufrechterhalten können.

Die Einrichtung von CGMs ist ein formalisierter Prozess, um Belange und Beschwerden von Gemeinschaften und anderen Interessenträger:innen systematisch und transparent zu verwalten und Abhilfemöglichkeiten anzubieten. Auf Basis der Konzernprozesse fordern die lokalen Verfahren einen stringenten Ansatz zur systematischen Entgegennahme, Dokumentation, Bearbeitung und Klärung von Beschwerden in allen Ländern, in denen wir tätig sind. Hierzu gehören die Umsetzung angemessener und leicht zugänglicher Beschwerdekanäle für betroffene Gemeinschaften am Standort durch die zuständigen Geschäftsführer:innen, der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Beziehungen zu Interessenträger:innen aus den lokalen Gemeinschaften, die Auseinandersetzung mit lokalen Anliegen und Beschwerden und nach Bedarf das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Mögliche Abhilfemaßnahmen sind Entschuldigungen, finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigungen, die Vermeidung von Schäden durch gerichtliche Verfügungen oder Garantien für die Nichtwiederholung, Strafsanktionen (wie Bußgelder), Rückgabe, Wiederherstellung und Rehabilitation. Wir nutzen einen systematischen Ansatz zur Verfolgung und Überwachung von Problemen, die durch unsere Beschwerdemechanismen aufgeworfen werden. Jede Beschwerde wird gründlich untersucht und behandelt, um sicherzustellen, dass Mitglieder der betroffenen Gemeinschaften Zugang zu geeigneten und auf ihren spezifischen Fall zugeschnittenen Abhilfemaßnahmen haben.

Unser Beschwerdemanagement soll die Richtlinien von Ipieca und die Wirksamkeitskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vollumfänglich erfüllen. Gemäß den Wirksamkeitskriterien muss ein Beschwerdemechanismus legitim, zugänglich, berechenbar, ausgewogen, transparent, rechtekompatibel und eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein sowie auf Dialog und Austausch aufbauen.

Durch lokale Mechanismen können Fälle zeitnah durch Mitarbeitende bearbeitet werden, die mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind. Wir bemühen uns, alle Beschwerden umgehend zu lösen. Je nach Schweregrad und Art des Sachverhalts können die Reaktionszeiten zwischen 24 Stunden für dringende Fälle und maximal 45 Tagen für Fälle, die eingehende Untersuchungen erfordern, liegen. Ein praktisches Beispiel dafür ist das sogenannte „Grüne Telefon“ in der Raffinerie Schwechat, das seit einigen Jahren allen Anrainer:innen rund um die Uhr direkten Kontakt ermöglicht. Jeder Anruf wird von dem:der Schichtleiter:in beantwortet. Bei Lärm- oder Geruchswahrnehmungen, die die Hauptursache für Beschwerden in der Raffinerie sind, erfolgt unverzüglich eine Überprüfung der Raffinerie vor Ort zur Ermittlung möglicher Ursachen, die ehestmöglich behoben werden. Die lokalen Kanäle können sich also unterscheiden und werden an die Bedürfnisse der Rechteinhaber:innen angepasst.

Community-Beschwerdemechanismen sind in allen von OMV betriebenen Anlagen des Geschäftsbereichs Energy, in den OMV Raffinerien Schwechat (Österreich) und Burghausen (Deutschland) sowie in der Raffinerie Petrobrazi und dem Kraftwerk Brazi von OMV Petrom in Rumänien eingerichtet. Borealis verfügt über ein Hotline-System, über das interne und externe Interessenträger:innen Beschwerden einbringen können. Einzelheiten zu den verfügbaren Kanälen sind auf unseren Länderwebsites und an den Standorten zu finden. Wir unterstützen außerdem die Einrichtung von Beschwerdemechanismen in unseren Geschäftsbeziehungen. So haben wir beispielsweise im Jemen, aus dem wir uns 2025 zurückgezogen haben, wichtige Auftragnehmer:innen bei der Einführung von Beschwerdemechanismen unterstützt.

[S3-3.AR 22] Sollte es zu einer Beeinträchtigung der Rechte lokaler Gemeinschaften, insbesondere jener indigener Völker, durch OMV kommen, verpflichten wir uns, in enger Absprache mit allen Interessenträger:innen, einschließlich der staatlichen Stellen des jeweiligen Landes, angemessene Pläne zur Schadensbegrenzung, Wiedergutmachung und Entschädigung zu entwickeln. So sorgen wir beispielsweise bei Bedenken oder Beschwerden im Zusammenhang mit Entschädigungen für die Nichtnutzung von Land (wie etwa durch oberirdische Rohrleitungen, Freileitungen oder Betonblöcke) für eine angemessene finanzielle Entschädigung für die Landnutzung oder bieten, wenn möglich, ein Ersatzgrundstück an. Wenn ein Standort nach Abschluss des Projekts stillgelegt wird, stellen wir außerdem sicher, dass er ordnungsgemäß wiederhergestellt und saniert wird. Besondere Umsicht ist auch im Umgang mit indigenen Gruppen geboten, insbesondere in Bezug auf Land- und Eigentumsrechte. Für nicht indigene Gruppen mag eine Entschädigung eine angemessene Abhilfemaßnahme darstellen, für indigene Gruppen hat das Land ihrer Vorfahren jedoch oft eine besondere Bedeutung. Bei der Ausgestaltung unserer Einbeziehungs- und Abhilfemaßnahmen berücksichtigen wir die Bräuche, Traditionen, Regeln und Rechtssysteme indigener Völker.

OMV hat sich das Ziel gesteckt, die CGMs an allen Standorten bis 2025 anhand der UN-Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdemechanismen zu bewerten (siehe Abschnitt S3-5 Ziele im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften). Bei den CGM-Bewertungen werden die bestehenden Prozesse und Praktiken überprüft und praktische Verbesserungsmaßnahmen identifiziert. Die Aktionspläne zur Verbesserung der CGMs werden von lokalen Community-Relations-Beauftragten umgesetzt und von der Konzernfunktion Community Relations & Social Investments überwacht.

[S3-3.28] [S3-3 AR 21] Beschwerden können auf Wunsch anonym eingereicht werden. Sie können persönlich, im Namen einer anderen Person oder als Sammelbeschwerde eingereicht werden, beispielsweise von einer Gruppe von Gemeinschaftsmitgliedern mittels eines gemeinsamen Schreibens von einem:einer Bürgermeister:in, der:die im Namen der Gemeinschaft an OMV herantritt, oder über eine Gewerkschaft, die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette vertritt. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Art der vorgebrachten Sachverhalte, und die Beschwerdekanäle sind nicht exklusiv in Bezug darauf, wer Beschwerden einreichen kann. Beschwerden werden vertraulich behandelt. OMV unternimmt keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Gemeinschaftsmitgliedern, die eine Beschwerde vorbringen. Der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gemäß unserem Code of Conduct ist eine wichtige Maßnahme, um zu gewährleisten, dass sich die Gemeinschaftsmitglieder sicher fühlen, wenn sie Bedenken äußern, einschließlich negativer Aspekte im Zusammenhang mit ihren Rechten, ihrem kulturellen Erbe oder Zwangsumsiedlungen. Wir bestärken die Gemeinschaftsmitglieder aktiv darin, Sachverhalte anzusprechen, und verpflichten uns, sie vor jeglicher Form von Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, die sich aus der Weitergabe ihres Feedbacks oder ihrer Bedenken ergeben könnten. Die CGMs helfen OMV und den potenziell von seiner Geschäftstätigkeit Betroffenen, Probleme außergerichtlich zu lösen. Die CGMs von OMV hindern betroffene Gemeinschaften jedoch nicht daran, zur Behandlung ihrer Beschwerden auf gerichtliche oder andere Verfahren zuzugreifen.

Die Verfügbarkeit des Beschwerdemechanismus wird allen externen Interessenträger:innen mitgeteilt. Er ist so konzipiert, dass er für alle Mitglieder betroffener Gemeinschaften, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, leicht zugänglich ist. Wir sind uns der spezifischen Rolle und Vulnerabilität von Menschenrechtsverteidiger:innen bewusst, und treten Drohungen, Einschüchterungen und physischen, verbalen oder rechtlichen Angriffen gegen diese in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit entschieden entgegen. Um sicherzustellen, dass die von OMV betroffenen Gemeinschaften nicht nur unsere Beschwerdeverfahren kennen, sondern auch auf deren Wirksamkeit vertrauen, überwachen wir die Anzahl und Art der eingereichten Beschwerden. Wir analysieren das Verhältnis zwischen eingehenden Beschwerden und gelösten Beschwerden, einschließlich jener, die durch Abhilfemaßnahmen gelöst wurden, um einen Einblick in die Zuverlässigkeit unseres Verfahrens zu erhalten. Ferner führt OMV Bewertungen der CGM-Prozesse durch, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Bewertungen werden interne und externe Interessenträger:innen zum Beispiel in Form von Interviews zur aktuellen Leistung der CGMs und zur Art der Gestaltung eventuell erforderlicher Verbesserungen befragt.

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