Grundkapital
Das Grundkapital der OMV Aktiengesellschaft besteht aus 327.272.727 (2024: 327.272.727) voll einbezahlten Stückaktien mit einem Gesamtbetrag von EUR 327.272.727 (2024: EUR 327.272.727). Es bestehen weder unterschiedliche Aktiengattungen noch Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Für das Geschäftsjahr 2025 sind alle Aktien dividendenberechtigt, mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.
Kapitalrücklagen
Kapitalrücklagen wurden bei der OMV Aktiengesellschaft durch Mittel gebildet, die der OMV Aktiengesellschaft von ihren Anteilseignern aufgrund ihrer Eigentümerstellung über das Grundkapital zugeführt wurden.
Hybridkapital
Bilanzierungsgrundsätze
Die Nettoerlöse aus den Hybridschuldverschreibungen werden gemäß IFRS zur Gänze als Eigenkapital klassifiziert, da die Rück- sowie Zinszahlungen im alleinigen Ermessen von OMV liegen.
Das im Eigenkapital ausgewiesene Hybridkapital in Höhe von EUR 1.985 Mio besteht aus unbefristeten, nachrangigen Hybridschuldverschreibungen.
Am 1. September 2020 begab OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 1.250 Mio in zwei Tranchen (Tranche 1: EUR 750 Mio; Tranche 2: EUR 500 Mio) mit folgender Verzinsung:
Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 1 werden bis zum 1. September 2026 (ausschließlich), dem ersten Resettermin von Tranche 1, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,500% verzinst. Vom ersten Resettermin (einschließlich) bis 1. September 2030 (ausschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 1. September 2030 (einschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.
Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 2 werden bis zum 1. September 2029 (ausschließlich), dem ersten Resettermin von Tranche 2, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,875% verzinst. Von 1. September 2029 (einschließlich) bis 1. September 2030 (ausschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 1. September 2030 (einschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.
Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 1. September eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die OMV Hauptversammlung beschließt, eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.
Am 30. Juni 2025 begab OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 750 Mio mit folgender Verzinsung:
Die Hybridschuldverschreibungen werden bis zum 30. Dezember 2030 (ausschließlich), dem ersten Resettermin der Hybridschuldverschreibungen, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 4,3702% verzinst. Vom ersten Resettermin (einschließlich) bis zum Step-Up-Datum (ausschließlich) werden die Hybridschuldverschreibungen mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem Step-Up-Datum (einschließlich) werden die Hybridschuldverschreibungen mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.
Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 30. Dezember eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die OMV Hauptversammlung beschließt, eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.
Die zum 31. Dezember 2025 ausstehenden Hybridschuldverschreibungen haben keinen Endfälligkeitstag und können seitens OMV unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. OMV hat insbesondere das Recht, die Hybridschuldverschreibungen zu bestimmten Stichtagen zurückzuzahlen. Bei Rückzahlung werden sämtliche ausständige Zinsen zur Zahlung fällig. Im Fall eines Kontrollwechsels, zum Beispiel, hat OMV die Möglichkeit, die Hybridschuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen, anderenfalls tritt gemäß Anleihebedingungen eine Erhöhung der Verzinsung ein.
Am 8. August 2025 veröffentlichte OMV an der Luxemburger Börse die Mitteilung über die vorzeitige Rückzahlung und übte damit das Recht aus, die am 7. Dezember 2015 emittierte zweite Tranche der Hybridanleihe über EUR 750 Mio zu kündigen und zurückzuzahlen. Infolgedessen wurde der beizulegende Zeitwert der Hybridanleihe zum 8. August 2025 aus dem Eigenkapital umgegliedert und der Nennwert zuzüglich Zinsen am 11. September 2025 zurückgezahlt. Die Umgliederung der Hybridanleihe ist in der Zeile „Verminderung Hybridkapital“ in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen.
Gewinnrücklagen
Die Ergebnisse aller in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen sind unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge in den Gewinnrücklagen des Konzerns enthalten.
Eigene Anteile
Bilanzierungsgrundsätze
Bei Erwerb eigener Aktien wird das Eigenkapital in Höhe der Anschaffungskosten der zurückgekauften eigenen Anteile gekürzt. Gewinne oder Verluste aus dem erneuten Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu den Anschaffungskosten erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
Auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2024 und der Genehmigung des Aufsichtsrats führte die OMV Aktiengesellschaft im März 2025 ein Aktienrückerwerbsprogramm durch. Das Volumen des Rückerwerbsprogramms belief sich auf bis zu 300.000 Aktien und wurde vollständig ausgenutzt. Der Rückerwerb erfolgte ausschließlich über die Wiener Börse und diente der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere Long-Term-Incentive-Plänen, Annual Bonus (Equity Deferrals) oder sonstigen Beteiligungsprogrammen.
In der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 wurde der Vorstand ermächtigt:
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals der Gesellschaft,
während einer Geltungsdauer von 15 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung,
zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen darf,
mit der Zustimmung des Aufsichtsrats zu erwerben, wobei allfällige Erwerbe so auszuüben sind, dass die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt mehr als 1.300.000 Stück eigene Aktien hält.
Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine jede sonstige gesetzlich zulässige Weise und zum Zweck der Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, erfolgen.
Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats, aber ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss, einzuziehen und der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
In der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, somit bis einschließlich 26. Mai 2030, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu veräußern oder zu verwenden (Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 und mit der Genehmigung des Aufsichtsrats führte die OMV Aktiengesellschaft einen begrenzten Aktienrückerwerb durch. Dieser begann am 3. November 2025 und wurde am 21. November 2025 abgeschlossen. Das Volumen des Rückerwerbsprogramms belief sich auf bis zu 1.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien und wurde vollständig ausgeübt. Der Rückerwerb erfolgte ausschließlich über die Wiener Börse und dient der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere Long-Term-Incentive-Plänen, Annual Bonus (Equity Deferrals) oder sonstigen Beteiligungsprogrammen.
|
Anzahl der Aktien |
in EUR Mio |
|---|---|---|
1. Jänner 2024 |
142.007 |
1,6 |
Abgang |
–84.678 |
–0,9 |
31. Dezember 2024 |
57.329 |
0,6 |
Rückkauf eigener Aktien |
1.300.000 |
62,1 |
Abgang |
–85.659 |
–3,5 |
31. Dezember 2025 |
1.271.670 |
59,3 |
|
Anzahl der Aktien |
Eigene Anteile |
Im Umlauf befindliche Anteile |
|---|---|---|---|
1. Jänner 2024 |
327.272.727 |
142.007 |
327.130.720 |
Bedienung von aktienbasierten Vergütungen |
– |
–84.678 |
84.678 |
31. Dezember 2024 |
327.272.727 |
57.329 |
327.215.398 |
Rückkauf eigener Aktien |
– |
1.300.000 |
–1.300.000 |
Bedienung von aktienbasierten Vergütungen |
– |
–85.659 |
85.659 |
31. Dezember 2025 |
327.272.727 |
1.271.670 |
326.001.057 |
Weitere Anhangangaben
Die direkt im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Gewinne und Verluste und damit verbundenen Steuereffekte setzten sich wie folgt zusammen:
In EUR Mio |
|
|
|
|
|
|
||||
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2025 |
2024 |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Brutto |
Steuer |
Netto |
Brutto |
Steuer |
Netto |
||||
Währungsumrechnungsdifferenzen |
–1.180 |
3 |
–1.177 |
510 |
–2 |
508 |
||||
Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Hedges |
–8 |
– |
–8 |
–1 |
0 |
–1 |
||||
Gewinne (+)/Verluste(–) aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen |
92 |
–8 |
83 |
–7 |
–2 |
–9 |
||||
Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten |
–8 |
2 |
–6 |
–3 |
1 |
–3 |
||||
Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Hedges, die nachfolgend auf den Buchwert des Grundgeschäftes übertragen werden |
– |
– |
– |
2 |
–1 |
1 |
||||
Auf at-equity bewertete Beteiligungen entfallender Anteil am sonstigen Ergebnis |
12 |
n.a. |
1 |
42 |
n.a. |
4 |
||||
Sonstiges Ergebnis des Jahres aus fortgeführten Geschäftsbereichen |
–1.104 |
–4 |
–1.107 |
504 |
–3 |
501 |
||||
Sonstiges Ergebnis des Jahres aus aufgegebenen Geschäftsbereichen |
24 |
–15 |
9 |
–14 |
5 |
–8 |
||||
Sonstiges Ergebnis des Jahres |
–1.080 |
–18 |
–1.098 |
491 |
2 |
493 |
||||
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||||||||||
Am 27. Mai 2025 genehmigte die Hauptversammlung die Zahlung einer Gesamtdividende von EUR 4,75 pro Aktie, davon EUR 3,05 je dividendenberechtigter Aktie als reguläre Dividende und EUR 1,70 je dividendenberechtigter Aktie als zusätzliche Dividende. Die gesamte Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte im Juni 2025 und betrug EUR 1.553 Mio. 2024 betrug die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2023 EUR 1.652 Mio (EUR 5,05 je Aktie). Im Jahr 2025 beliefen sich die ausgeschütteten Zinsen für im Eigenkapital ausgewiesene Hybridanleihen auf EUR 50 Mio (2024: EUR 80 Mio).
Am 4. Februar 2026 wurde seitens des Vorstands der OMV Aktiengesellschaft eine Gesamtdividende von EUR 4,40 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2025 vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Gesamtdividende umfasst eine reguläre Dividende von EUR 3,15 pro Aktie und eine zusätzliche Dividende von EUR 1,25 pro Aktie, welche von der Hauptversammlung in 2026 zu genehmigen sind.