28. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen

Das OMV Management vertritt den Standpunkt, dass für jene Rechtsstreitigkeiten, die nicht durch Rückstellungen oder Versicherungen gedeckt sind, keine gegenwärtige Verpflichtung besteht und/oder der Abfluss von Ressourcen unwahrscheinlich ist und/oder diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage haben werden.

OMV ging im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten des Konzerns und genehmigter Kreditrahmen bei Banken Garantien ohne zusätzliche Barsicherheiten ein. Es ist unwahrscheinlich, dass daraus wesentliche Verluste entstehen. Weitere Informationen zu finanziellen Garantien können der Anhangangabe 29 – Risikomanagement entnommen werden.

Zum 31. Dezember 2025 war im Zusammenhang mit lokalen Auftragnehmern in einer der Tochtergesellschaften ein Verfahren gegen OMV anhängig. Der OMV Anteil am geforderten Betrag beläuft sich auf etwa USD 300 Mio. Das Management geht derzeit nicht davon aus, dass einer der mutmaßlichen Sachverhalte einen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- oder Ertragslage haben wird. Diese Einschätzung basiert auf Annahmen, die vom Management als angemessen erachtet werden, einschließlich solcher über zukünftige Ereignisse und Ungewissheiten. Der Ausgang dieser Angelegenheiten ist letztlich ungewiss, so dass unvorhergesehene Ereignisse und Umstände eintreten könnten, die OMV dazu veranlassen könnten, diese Annahmen zu ändern, und zu einer wesentlichen nachteiligen Auswirkung auf die Finanzlage in der Zukunft führen könnten.

Der russische Einmarsch in die Ukraine und die darauffolgenden Sanktionen führten zu Unterbrechungen der Gaslieferungen in Österreich, was für den OMV Konzern aufgrund hoher Erdgaspreise und Volatilität zu erheblichen betrieblichen Verlusten führte. Im Jänner 2023 leitete OMV ein Schiedsverfahren bei der Stockholmer Handelskammer (SCC) gemäß dem österreichischen Liefervertrag ein, um Schadenersatz von Gazprom Export LLC (GPE) wegen unvorhersehbarer Lieferungen im Rahmen des bis 2040 laufenden österreichischen Vertrags zu fordern. Nach einer einseitigen vollständigen Lieferunterbrechung durch GPE am 16. November 2024 kündigte OMV den österreichischen Vertrag am 11. Dezember 2024 mit sofortiger Wirkung. Am 23. Dezember 2024 erklärte OMV eine teilweise Aufrechnung ihrer offenen Schadenersatzansprüche in Höhe von EUR 48 Mio gegen Verbindlichkeiten aus dem österreichischen Gasliefervertrag. Da das SCC-Schiedsverfahren jedoch zum 31. Dezember 2024 noch andauerte, berücksichtigte OMV den Gewinn dieser Aufrechnung nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, sondern als Eventualforderung im Jahr 2024.

Am 3. Jänner 2025 entschied die Stockholmer Handelskammer zugunsten von OMV im Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dem österreichischen Liefervertrag und sprach OMV eine Entschädigung durch Gazprom Export LLC zu. Angesichts dieses günstigen Urteils wurde die finanzielle Auswirkung der teilweisen Aufrechnung gegen Verbindlichkeiten aus dem österreichischen Gasliefervertrag im Jahr 2025 in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von EUR 48 Mio berücksichtigt, da der Gewinn nicht mehr bedingt war.

Im Mai 2025 haben OMV Tochtergesellschaften bei Gericht in Amsterdam, Niederlande, eine Schadenersatzklage in Höhe von rund EUR 1 Mrd gegen Clariant, Orbia, Celanese und Westlake eingereicht. Die Klage bezieht sich auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht im Markt für Ethylen-Einkäufe, der durch die Europäische Kommission im Juli 2020 sanktioniert wurde. Die Beklagten haben die Klage zurückgewiesen. Der erwartete Zeitplan für den weiteren Verlauf des Falls ist derzeit noch nicht bekannt.

Zusätzlich hat Borealis am 11. Juli 2025 eine separate Klage gegen vier Beklagte und deren verbundene Unternehmen bei Gericht in Amsterdam, Niederlande, eingereicht. Für nähere Details siehe Anhangangabe 4 – OMV und ADNOC gründen ein neues Polyolefins Joint Venture.

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