S1-5 Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Schulung aller Arbeitskräfte von OMV in Menschenrechten

[S1-5.44] [MDR-T-80a-80j]

Durch die Schulung der Arbeitskräfte des OMV Konzerns in Menschenrechten wollen wir eine angemessene Anwendung der Menschenrechtsstandards sicherstellen. In E-Learning-Modulen und Webinaren lernen sie über unsere Menschenrechtsrichtlinien und unseren Ansatz der Sorgfaltspflicht sowie darüber, wie negative Auswirkungen auf Menschenrechte verhindert und gemindert werden können. Dies beinhaltet auch solche, die als wesentlich eingestuft wurden, wie zum Beispiel die Freiheit von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel oder der Zugang zu Beschwerdemechanismen.

[MDR-T-80a] Professionelle Schulungen und die Sensibilisierung für Menschenrechte sind von entscheidender Bedeutung, um unser Engagement für die Menschenrechte, wie es in unserer OMV Menschenrechts-Grundsatzerklärung dokumentiert ist, mit Leben zu erfüllen. Es ist wichtig, dass unsere Arbeitskräfte ihre eigenen Rechte sowie die Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und der Gemeinschaften kennen. Dieses Wissen versetzt sie in die Lage, potenzielle oder tatsächliche Auswirkungen auf faire Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Rechte indigener Völker, Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften und Gemeinschaften zu erkennen und zu adressieren und zu einer Wertschöpfungskette beizutragen, die frei von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit ist. Daher ist unser verpflichtendes E-Learning zum Thema Menschenrechte ein wichtiger Bestandteil des Schulungsprogramms für alle Arbeitnehmer:innen weltweit.

2025

Alle Arbeitnehmer:innen des OMV Konzerns in Menschenrechten schulen

2030

Alle Arbeitnehmer:innen des OMV Konzerns in Menschenrechten schulen

Absolutes Ziel

Aktivitäten der Wertschöpfungskette

Eigene Tätigkeiten

Im Umfang enthalten

Alle Arbeitnehmer von OMV (auf Basis der Personenzahl)

Nicht im Umfang enthalten

Arbeitnehmer von Lieferanten/Vertragsunternehmen

Geografische Abdeckung

Alle Arbeitnehmer konzernweit

Basisjahr

2019

Bezugswert in %

47

[MDR-T-80f] Das Ziel wurde festgelegt, um eine messbare und vergleichbare KPI zu schaffen und durch Schulungs- und Sensibilisierungsinitiativen die Fähigkeiten im Umgang mit Menschenrechten zu verbessern. Zum Zeitpunkt der Festlegung dieses Ziels hatten nur wenige Mitbewerber:innen messbare Ziele im Zusammenhang mit Menschenrechten, und wir erkannten das Schulungsziel als ein wertvolles Instrument zur Unterstützung der Umsetzung unseres Commitments.

Ursprünglich konzentrierte sich die KPI auf eine bestimmte Zielgruppe (Arbeitskräfte in Konzernfunktionen, die Menschenrechtsrisiken managen, sowie entsprechende Funktionen in Ländern mit erhöhten Menschenrechtsrisiken) mit einem Bezugswert von 4%, die im Jahr 2017 geschult wurden. Im Jahr 2019 hatten wir bereits die Marke von 82% Schulungen in dieser Gruppe erreicht und beschlossen, die Schulungen auf die gesamte Belegschaft auszuweiten. Damit legten wir einen neuen Bezugswert von 47% fest, die im Jahr 2019 geschult wurden. [MDR-T-80h, 80i] Interne Interessenträger:innen, die in der Festlegung des Ziels involviert waren, umfassten Vorstandsmitglieder (z. B. im Rahmen von Vorstands-Workshops während der Entwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie 2017/18), den Betriebsrat (Diskussion und Zustimmung zum verpflichtenden E-Learning-Modul 2022) und die Abteilung P&C Learning (laufende Beratung und Abstimmung mit Expert:innen). Das Ziel wurde durch den OMV Vorstand freigegeben. Im Berichtsjahr wurden keine Änderungen an diesem Ziel oder den damit verbundenen Kennzahlen vorgenommen.

Stand 2024:

[MDR-T-80j] Das Ziel wird halbjährlich überwacht und jährlich berichtet. 80% (2023: 71%) der Arbeitnehmer:innen wurden in Menschenrechten geschult. Im Jahr 2024 absolvierten 6.868 (2023: 7.124) Arbeitnehmer:innen den E-Learning-Kurs zu Menschenrechtsthemen, und 23 (2023: 170) Arbeitnehmer:innen nahmen an einer virtuellen bzw. Präsenzschulung zu Menschenrechten teil.

[S1-5.47a, 47b, 47c] Zum Zielsetzungsprozess gehören eine umfassende Bewertung unserer aktuellen Performance, die Ermittlung von wichtigen Bereichen mit Verbesserungsbedarf sowie die direkte Einbindung von Geschäftsbereichen, des Topmanagements und von Arbeitnehmervertreter:innen im Rahmen von Meetings und Workshops. Dadurch erhalten wir Input und lernen, ihre Bedenken zu verstehen. Weitere Aspekte sind das Benchmarking mit Branchenstandards, um realistische Ziele festzulegen, sowie die regelmäßige Überwachung der Fortschritte, sodass wir die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen können. Die halbjährliche Überwachung des Fortschritts, kombiniert mit den jährlichen Zahlen, bietet einen Einblick in die Erreichung dieses Ziels. Unser:e Generaldirektor:in und unser:e CFO erhalten im Rahmen unserer halbjährlichen Briefings zu Menschenrechten Updates zu den Fortschritten in Bezug auf die Zielerreichung. Nur ausgewählte Arbeitnehmer:innen sind an der Verfolgung der Leistung von OMV im Hinblick auf dieses Ziel beteiligt, wie zum Beispiel Menschenrechtsexpert:innen von OMV, die untereinander sowie mit den für Learning & Development zuständigen Expert:innen über die Fortschritte und Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungsniveaus diskutieren.

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