Die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften hängt von der Projektphase und dem Grad der Etablierung des Projekts ab. Bei neuen Unternehmensprojekten erfolgt die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in der Regel über deren legitime Vertreter:innen, während bei ausgereiften Projekten, wie zum Beispiel in Raffinerien oder Produktionsstätten, die Einbeziehung auch direkt erfolgen kann. Wir pflegen einen regelmäßigen Dialog mit verschiedenen Interessenträger:innen, darunter auch mit Einzelpersonen aus lokalen Gemeinschaften, die wir als entscheidende Partner:innen für die Erreichung unserer Ziele betrachten. Im Rahmen des Prozesses der Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfung und regelmäßiger Konsultationssitzungen arbeiten wir mit ihnen in Bezug auf unsere Auswirkungen auf die Menschenrechte zusammen. Die im Rahmen dieses Prozesses ermittelten lokalen Bedürfnisse und das bei den Konsultationen erhaltene Feedback leiten unsere Prioritäten bei Sozialinvestitionen.
Unser Managementprozess für Community Relations und Entwicklung basiert auf zentralisierten Richtlinien und Zielen und wird von lokalen Verantwortlichen mit lokalen Ressourcen umgesetzt. Gemäß dem internen Community-Relations- und Entwicklungsverfahren, das in allen Ländern, in denen wir tätig sind, angewendet wird, implementieren wir gemeinsam mit lokalen Gemeinschaften maßgeschneiderte Programme. Zum Beispiel müssen alle Projekte des OMV Geschäftsbereichs Energy in der Entwicklungsphase mit den betroffenen Gemeinschaften besprochen werden. Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit betroffenen Gemeinschaften und bemühen uns, sie im Voraus über alle geplanten Geschäftsaktivitäten zu informieren, die sie betreffen könnten. In der Nähe unserer Raffinerien werden beispielsweise Interessenträger:innen wie lokale Behörden und Anrainer:innen proaktiv im Vorhinein über Arbeiten in Kenntnis gesetzt, die zu Störungen führen können (z. B. Lärm bei Wartungsarbeiten). Je nach Situation erfolgt die Verständigung im Rahmen von Treffen mit Interessenträger:innen, über soziale Medien, Broschüren oder andere Kanäle. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte „Grüne Telefon“ in der Raffinerie Schwechat, das seit einigen Jahren allen Anrainer:innen rund um die Uhr den direkten Kontakt ermöglicht. Jeder Anruf wird von dem:der Schichtleiter:in beantwortet, und bei Lärm- oder Geruchswahrnehmungen erfolgt unverzüglich eine Überprüfung der Raffinerie vor Ort zur Ermittlung möglicher Ursachen, die ehestmöglich behoben werden.
Wenn Anlagen stillgelegt werden oder wir uns von einem Standort zurückziehen, befasst sich unser Community-Relations-Team mit den potenziellen sozialen Auswirkungen, indem es gezielte Programme zur Einbindung betroffener Gemeinschaften, eine Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfung, Managementpläne und Ausstiegsstrategien für laufende Projekte zur Entwicklung von Gemeinschaften erarbeitet. Der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen ist eine präventive Maßnahme, um die negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit den Rechten von betroffenen Gemeinschaften, der Störung des kulturellen Erbes und der Unfähigkeit, eine Zwangsumsiedlung zu vermeiden, entgegenzuwirken.
(Stakeholder Engagement Plan), ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Art des Projekts, der geografischen Lage und den spezifischen Merkmalen des jeweiligen Projekts. An einigen Standorten kann die Einbindung beispielsweise weniger häufig erfolgen, weil die Projekte bereits gut etabliert sind oder OMV bereits als wertvoller Partner geschätzt wird, während sie an anderen Standorten aufgrund des Bedarfs an kontinuierlicher Entwicklung und Kommunikation häufiger stattfinden kann.
Wir arbeiten in jeder Phase unserer Geschäftsprojekte mit lokalen Gemeinschaften zusammen und stellen sicher, dass deren Sichtweisen in unsere Aktivitäten integriert werden. Unser Einbeziehungsprozess beginnt mit einer Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfung. Erst danach wird das Projekt und die vorherige auf Kenntnis der Sachlage gestützte Konsultation eingeleitet sowie die Zustimmung der lokalen Interessenträger:innen eingeholt. Diese fortlaufende Einbeziehung erstreckt sich über den gesamten Projektlebenszyklus – von der Inbetriebnahme über die Betriebsphasen bis hin zur Stilllegung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Standpunkte der betroffenen Gemeinschaften konsequent integriert und berücksichtigt werden. Die Häufigkeit der Einbindung richtet sich nach dem Plan zur Einbeziehung von Interessenträger:innenDie der Abteilung Group Sustainability unterstehende Funktion Community Relations & Development regelt und steuert die Beziehungen zu Gemeinschaften auf Konzernebene und setzt Entwicklungsaktivitäten in den Ländern um, in denen wir tätig sind. Weiters erhält sie vierteljährlich Berichte und Feedback von den Social-Responsibility-Teams, darunter Menschenrechtsexpert:innen und Teams vor Ort, und stellt sicher, dass die Konzernvorgaben für Community Relations und Entwicklung eingehalten werden. Wir halten vierteljährliche strukturierte Abstimmungsgespräche und bei Bedarf auch spontane Treffen mit unseren lokalen Community-Relations-Manager:innen ab, um die lokale Umsetzung unserer standortspezifischen globalen Community-Relations- und Entwicklungsverpflichtungen zu überwachen und zu steuern. Überdies organisieren wir den regelmäßigen Austausch zwischen allen Ländern, um Herausforderungen und Erfahrungen mit bewährten Verfahren als Ergänzung zu den bereitgestellten Leitlinien zu teilen. Gemäß unserer Nachhaltigkeitsrichtlinie können alle Geschäftsbereiche und Tochtergesellschaften im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie von OMV Investitionen in die Entwicklung von Gemeinschaften und Investitionen in das Gemeinwesen initiieren.
Zur Einbeziehung der Interessenträger:innen gehört die Verbesserung der Maßnahmen für die positiven Auswirkungen, die wir auf unsere Anrainergemeinden haben. Der ständige Dialog mit den betroffenen Gemeinschaften ist eine wertvolle Quelle der Unterstützung für die Beschäftigung und Geschäftsentwicklung vor Ort und fördert die Achtung des Rechts auf Meinungsäußerung, indem wir unsere Initiativen auf die Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinschaft zuschneiden.
Unmittelbar nach der Lösung eines Problems oder dem Start eines Sozialinvestitionsprogramms holen wir das Feedback unserer Interessenträger:innen ein. Die Wirksamkeit der Einbeziehung unserer Interessenträger:innen wird durch die Erfassung und Auswertung derartigen Feedbacks systematisch bewertet. Dieses Feedback wird entweder direkt oder über Umfragen eingeholt und anschließend im jährlichen Bericht über die Einbeziehung von Interessenträger:innen konsolidiert und zusammengefasst. Durch diesen Prozess können wir die Auswirkungen unserer Einbeziehungsaktivitäten bewerten. Durch die Analyse dieses Feedbacks ermitteln wir Bereiche mit Verbesserungsbedarf, verfolgen den Fortschritt im Hinblick auf unsere Einbeziehungsziele und stellen sicher, dass unsere Interaktion mit den betroffenen Gemeinschaften produktiv und sinnvoll ist. Unsere Community- und Sozialinvestitionen sind von den Bedürfnissen gelenkt, die bei den Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfungen sowie den fortlaufenden Konsultationen mit den betroffenen Gemeinschaften ermittelt werden. Wir priorisieren jedes Jahr die Kooperationsprojekte mit lokalen Interessenträger:innen, um den sozialen Nutzen unserer Investitionen zu maximieren.
Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfung
(Social and Human Rights Impact Assessment; SHIA) schreibt Konsultationen zu Beginn und während jeder Projektphase vor, um einen fortlaufenden Dialog zu fördern. Darüber hinaus ermöglicht unser Community-Beschwerdemechanismus ein schnelles Feedback und geht auf Bedenken ein. Der Zeitplan eines Projekts und die sich entwickelnden Bedürfnisse der betroffenen Gemeinschaften sind ausschlaggebend dafür, wie oft unsere Interessenträger:innen einbezogen werden. Zunächst führen wir eine SHIA durch. Dazu gehört auch die freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free, Prior, and Informed Consent; FPIC) der lokalen Interessenträger:innen. In einigen Fällen wird die SHIA in eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (Environmental and Social Impact Assessment; ESIA) integriert, um Synergien zu nutzen und die Effizienz zu steigern. Ziel der SHIA ist es, sicherzustellen, dass die Ansichten der betroffenen Gemeinschaften, insbesondere indigener Bevölkerungsgruppen, in allen Phasen des Projektlebenszyklus – von der Inbetriebnahme über den Betrieb bis hin zur Stilllegung – berücksichtigt werden. Wir legen auch besonderes Augenmerk auf mögliche Auswirkungen auf Menschenrechte, insbesondere von potenziell gefährdeten Einzelpersonen und Gruppen, wie indigenen Bevölkerungsgruppen, Frauen und Kindern. Wo immer möglich, führen wir Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfungen auf partizipative Weise durch, indem wir uns direkt mit potenziell betroffenen Gemeinschaften beraten.
Das Framework für die Sozialverträglichkeits- und MenschenrechtsprüfungGemäß den internen Richtlinien für SHIAs führen wir eine Bestandsaufnahme, Bedarfsanalysen für Gemeinschaften, Analysen der Interessengruppen und eine Bewertung der mit dem Projekt verbundenen sozialen Risiken durch. Wo immer möglich, werden SHIAs auf partizipative Weise durchgeführt, indem wir uns direkt mit potenziell betroffenen Gemeinschaften beraten. Unsere Standards verlangen, dass die Ergebnisse der SHIA den betroffenen Interessenträger:innen zur Kenntnis gebracht werden. Basierend auf diesen Ergebnissen entwickeln und implementieren wir standortspezifische Strategien für das Community-Relations- und Entwicklungsmanagement, für Programme zur Einbindung der Interessenträger:innen und für entsprechende Beschwerdemechanismen. Neben der SHIA führen wir kulturelle Folgenabschätzungen für bestimmte Gemeinschaften durch, wie etwa indigene Bevölkerungsgruppen. Um beispielsweise negative Auswirkungen auf kulturell bedeutsame Stätten zu vermeiden, haben wir die anfängliche Planung von Geschäftsprojekten geändert und unter anderem den Verlauf von Bohrungen angepasst.
Einbeziehung von Gemeinschaften
In enger Zusammenarbeit mit NGOs wollen wir über verschiedene soziale Projekte, Sponsorings und Spendenaktionen Einblicke in die Anfälligkeiten bestimmter Gruppen der von uns betroffenen Gemeinschaften gewinnen. Unser Dialog mit den Interessenträger:innen, unsere Beschwerdemechanismen und unsere SHIAs erleichtern den Erhalt von direktem Feedback von betroffenen Gemeinschaften und stellen sicher, dass ihre Anliegen gehört und gelöst werden. Über diesen kooperativen Ansatz können wir gefährdete Gruppen wie Kinder und Frauen ermitteln und schützen.
FPIC) in Übereinstimmung mit dem Performance Standard 7 der International Finance Corporation (IFC) und dem ILO-Übereinkommen 169 an. OMV berücksichtigt und respektiert die legitimen Besitzrechte im Zusammenhang mit Eigentum und der Nutzung von Land und natürlichen Ressourcen (einschließlich Wasser), wie im IFC Performance Standard 5 festgelegt. Wir verpflichten uns, Zwangsumsiedlungen zu vermeiden und verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unrechtmäßiger Landnahme und respektieren gleichzeitig das Recht auf Wasser. Sollte es zu einer Beeinträchtigung der Rechte lokaler Gemeinschaften, insbesondere jener indigener Völker, durch OMV kommen, verpflichten wir uns, in enger Absprache mit allen Interessenträger:innen, einschließlich der staatlichen Stellen des jeweiligen Landes, angemessene Pläne zur Schadensbegrenzung, Wiedergutmachung und Entschädigung zu entwickeln.
In einigen Ländern, in denen wir tätig sind, wie zum Beispiel Neuseeland, sind die betroffenen Gemeinschaften indigene Völker. In unserer Menschenrechts-Grundsatzerklärung verpflichten wir uns, ihre Menschenrechte zu respektieren und zu wahren, insbesondere ihr kulturelles, intellektuelles, religiöses und spirituelles Eigentum, die Aktivitäten, die sich auf ihr Land und ihre Gebiete auswirken, und die legislativen oder administrativen Maßnahmen, die sie betreffen. Wir verpflichten uns zur Konsultation der Gemeinschaften und erkennen den Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (Free, Prior, and Informed Consent;Die Assets von OMV Neuseeland sind seit Langem etabliert. Als betroffene Gemeinschaften wurden Landwirtschaftsbetriebe in der Nachbarschaft und indigene Bevölkerungsgruppen ermittelt, die mit Land und Meer verbunden sind. Die Māori, die als das indigene Volk Neuseelands anerkannt sind und dem Vertrag von Waitangi unterliegen, haben das Recht, ihre Lebensweise und Ressourcen zu schützen. Der Vertrag beeinflusst die Geschäftstätigkeit von OMV Neuseeland und unterstreicht die enge Zusammenarbeit mit den iwi (Stämmen) und hapū (Unterstämmen), um eine laufende gesellschaftliche Akzeptanz aufrechtzuerhalten. Die langjährige Beziehung zu den iwi und hapū basiert auf gegenseitigem Respekt und wechselseitiger Kommunikation, wobei es die iwi vorziehen, sich zeitweise getrennt von größeren Gruppen der Gemeinde zu engagieren. Zu den Einbeziehungsmethoden gehören Telefonate, persönliche Meetings, Foren mit mehreren Gruppen, Standortbesuche und E-Mails. Die Häufigkeit dieser Interaktionen hängt von den Aktivitäten am Standort oder laufenden Projekten ab, wobei einige monatlich, andere wiederum je nach Bedarf stattfinden. In den Diskussionen geht es um die Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen, insbesondere um die kulturellen Auswirkungen. Häufig bedarf es einer Bewertung der kulturellen Auswirkungen durch die indigene Gruppe. Auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit, wie etwa Kulturbeobachter:innen, Einführungen in die jeweilige Kultur und Beschäftigungsmöglichkeiten, werden untersucht.