S3-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Community-Beschwerdemechanismus

[S3-3.27a, 27b, 27c] Bei OMV ist ein Community-Beschwerdemechanismus (Community Grievance Mechanism; CGM) ein zentrales Instrument zur Verhinderung und zum Management unserer potenziellen Auswirkungen auf die Abhängigkeit lokaler Gemeinschaften von OMV, der potenziellen Nichteinhaltung von Gemeinschaftsrechten und damit verbundener sozialer Risiken. Unser Beschwerdemanagement soll die Richtlinien der Ipieca für bewährte Verfahren und die Wirksamkeitskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vollumfänglich erfüllen. Gemäß den Wirksamkeitskriterien muss ein Beschwerdemechanismus legitim, zugänglich, berechenbar, ausgewogen, transparent, rechtekompatibel und eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein sowie auf Dialog und Austausch aufbauen.

Der CGM-Prozess ist bei OMV in das OGMS-System integriert, das sicherstellt, dass unser Beschwerdemanagement den Wirksamkeitskriterien der Leitprinzipien der Vereinten Nationen entspricht. Ziel ist es, die Effizienz und Wirksamkeit unseres Dialogs insbesondere mit Interessenträger:innen und Gemeinschaften zu erhöhen und die Risiken von Compliance-Verstößen und deren finanzielle Folgen für das Unternehmen zu reduzieren. Dazu gehören die Umsetzung angemessener und leicht zugänglicher Beschwerdekanäle für betroffene Gemeinschaften an den Standorten durch die zuständigen Geschäftsführer:innen, der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Beziehungen zu Interessenträger:innen aus den lokalen Gemeinschaften und die Auseinandersetzung mit lokalen Anliegen und Beschwerden gemäß den Community-Beschwerdemanagementsystemen.

Mithilfe des Community-Beschwerdemechanismus will OMV sicherstellen, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte geachtet werden. Der Community-Beschwerdemechanismus gilt in allen Geschäftsbereichen von OMV und seinen Tochtergesellschaften. Die lokalen Verfahren des Community-Beschwerdemechanismus von OMV fordern einen stringenten Ansatz zur systematischen Entgegennahme, Dokumentation, Bearbeitung und Klärung von Beschwerden in allen Ländern, in denen wir tätig sind. Fachexpert:innen und relevante Arbeitnehmer:innen von OMV waren entweder direkt an der Entwicklung der Community-Beschwerdemechanismen beteiligt oder wurden im Rahmen des internen Konsultationsprozesses um Feedback zum Entwurf gebeten. Einzelheiten zu den verfügbaren Kanälen sind auf unserer Unternehmenswebsite und an den Standorten zu finden.

[S3-3.28] [S3-3 AR 21] OMV unternimmt keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Gemeindemitgliedern, die eine Beschwerde vorbringen. Die Verfügbarkeit des Beschwerdemechanismus wird allen externen Interessenträger:innen mitgeteilt und ist so konzipiert, dass er für alle Mitglieder betroffener Gemeinschaften, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, leicht zugänglich ist. Wir sind uns der spezifischen Rolle und Vulnerabilität von Menschenrechtsverteidiger:innen bewusst, und treten Drohungen, Einschüchterungen und physischen, verbalen oder rechtlichen Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger:innen in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit entschieden entgegen. Um beispielsweise sicherzustellen, dass die von OMV betroffenen Gemeinschaften nicht nur unsere Beschwerdeverfahren kennen, sondern auch auf deren Wirksamkeit vertrauen, überwachen wir die Anzahl und Art der eingereichten Beschwerden. Wir analysieren das Verhältnis zwischen eingegangenen und gelösten Beschwerden, um einen Einblick in die Zuverlässigkeit unseres Verfahrens zu erhalten und die Anzahl der gelösten Beschwerden als Indikator dafür zu verfolgen, wie wirksam das Verfahren bei der Bereitstellung von Abhilfemaßnahmen ist. Diese genaue Überwachung von Missständen bei OMV wird den beteiligten Interessenträger:innen kommuniziert, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

[S3-1.16c] [S3-3.27a] Der Community-Beschwerdemechanismus (CGM) von OMV bietet einen systematischen, zeitnahen, fairen und konsistenten Prozess zur Entgegennahme, Untersuchung, Beantwortung und Lösung von Beschwerden oder Anliegen von betroffenen Gemeinschaften. Unser Beschwerdemanagementsystem basiert in erster Linie auf dem Dialog mit unseren Interessenträger:innen und ist darauf ausgelegt, Vergeltung zu vermeiden. So sorgen wir beispielsweise bei Bedenken oder Beschwerden im Zusammenhang mit Entschädigungen für die Nichtnutzung von Land (wie etwa durch oberirdische Rohrleitungen, Freileitungen, Betonblöcke) für eine angemessene finanzielle Entschädigung für die Landnutzung oder bieten, wenn möglich, ein Ersatzgrundstück an. Wenn ein Standort nach Abschluss des Projekts stillgelegt wird, stellen wir außerdem sicher, dass er ordnungsgemäß wiederhergestellt und saniert wird. [S3-3 AR 22] Wir gewährleisten die Bereitstellung von Abhilfemaßnahmen durch unseren Community-Beschwerdemechanismus. Damit soll die Effizienz und Wirksamkeit unseres Dialogs mit Interessenträger:innen und Gemeinschaften erhöht werden, um Abhilfemaßnahmen zu schaffen, wo diese erforderlich sind, und um die Risiken von Compliance-Verstößen und die finanziellen Folgen für das Unternehmen zu verringern. Auf der Grundlage unserer Verpflichtungen gegenüber indigenen Völkern in unserer Menschenrechts-Grundsatzerklärung ist der Prozess des Beschwerdemanagements so strukturiert, dass er transparent, glaubwürdig und gerecht ist. Er schafft Vertrauen, indem er ihre Sitten, Traditionen, Regeln und Rechtssysteme berücksichtigt.

[S3-3.27a] Unser Ansatz zum Umgang mit Beschwerden aus den lokalen Gemeinschaften folgt dem Vorsorgeprinzip und sichert uns die lokale Zustimmung für die Geschäftstätigkeit von OMV. Dazu gehört, dass wir frühzeitig die Sorgen und Nöte der lokalen Bevölkerung identifizieren und lösen. Wir achten darauf, dass unsere Geschäftstätigkeiten für unsere Anrainergemeinden möglichst störungsfrei ablaufen. Dennoch kann es zu Beschwerden kommen. Wir handhaben diese Beschwerden mithilfe lokaler . Die CGMs helfen OMV und den potenziell von seiner Geschäftstätigkeit Betroffenen, Probleme außergerichtlich zu lösen, und bieten je nach Fall Zugang zu entsprechenden Lösungen. [S3-3.27c] OMV stellt die Verfügbarkeit von Beschwerdekanälen nicht nur im direkten Betrieb, sondern auch durch unsere Geschäftsbeziehungen sicher. CGMs sind in allen -Assets unter der Betriebsführerschaft von OMV, in den Raffinerien von OMV in Schwechat, Österreich, und Burghausen, Deutschland, sowie in der Raffinerie Petrobrazi und dem Kraftwerk Brazi von OMV Petrom in Rumänien voll funktionsfähig. Bei SapuraOMV wurde ein Community-Feedback-Mechanismus (CFM) eingerichtet. Borealis verfügt über ein Hotline-System, über das interne und externe Interessenträger:innen Beschwerden einbringen können.

[S3-3.27a] [S3-3.27d] Bei OMV sind CGMs ein zentrales Instrument zur Verhinderung und zum Management unserer potenziellen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und der damit verbundenen sozialen Risiken. Unser Beschwerdemanagement soll die Richtlinien der Ipieca für bewährte Verfahren und die Wirksamkeitskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vollumfänglich erfüllen. Gemäß den Wirksamkeitskriterien muss ein Beschwerdemechanismus legitim, zugänglich, berechenbar, ausgewogen, transparent, rechtekompatibel und eine Quelle kontinuierlichen Lernens sein sowie auf Dialog und Austausch aufbauen. OMV hat sich das Ziel gesteckt, die CGMs an allen Standorten bis 2025 anhand der UN-Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdemechanismen zu bewerten. Bei den CGM-Bewertungen werden die bestehenden Prozesse und Praktiken überprüft und praktische Verbesserungsmaßnahmen identifiziert. Im Rahmen dieser Bewertungen werden interne und externe Interessenträger:innen unter anderem in Form von Interviews zur aktuellen Leistung der CGMs und zu eventuell erforderlichen Verbesserungen befragt. Die wichtigsten Erkenntnisse (z. B. wesentliche Stärken, Bereiche mit Verbesserungsbedarf und vorgeschlagene Maßnahmen) sind im CGM-Bewertungsbericht enthalten. Die Aktionspläne werden vom lokalen Management umgesetzt und von der Konzernfunktion Community Relations & Development überwacht.

[S3-3.27d] Wir nutzen einen systematischen Ansatz zur Verfolgung und Überwachung von Problemen, die durch unsere Beschwerdemechanismen aufgeworfen werden. Durch die detaillierte Aufzeichnung aller Beschwerden können wir die Anzahl der Beschwerden nach Kategorie und Unterkategorie erfassen, die Anzahl der eingegangenen Beschwerden im Vergleich zu den gelösten Beschwerden berechnen und die Anzahl der durch Abhilfemaßnahmen gelösten Beschwerden ermitteln. Jede Beschwerde wird gründlich untersucht und außergerichtlich behandelt, um sicherzustellen, dass Mitglieder der betroffenen Gemeinschaften Zugang zu geeigneten und auf ihren spezifischen Fall zugeschnittenen Rechtsbehelfen haben. Letztlich bewerten wir die Wirksamkeit unseres Beschwerdemechanismus, indem wir die Ergebnisse der Lösung und die Zufriedenheit der beteiligten Interessenträger:innen bewerten. Diese Bewertung hilft uns dabei, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass unsere Kanäle zugänglich, bedarfsorientiert und wirksam bleiben, um die Anliegen der betroffenen Gemeinschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, zu berücksichtigen.

[S3-3.27a] Wir sind bestrebt, alle Beschwerden umgehend zu lösen. Je nach Schweregrad und Art des Problems können die Reaktionszeiten zwischen 24 Stunden für dringende Fälle und maximal 45 Tagen für Fälle liegen, die eingehende Untersuchungen erfordern. Durch unseren Beschwerdemechanismus, der in das Compliance-Management-System integriert ist, stellen wir sicher, dass Abhilfemaßnahmen verfügbar sind. Diese Integration erhöht die Effizienz und Wirksamkeit des Dialogs mit den Interessenträger:innen und betroffenen Gemeinschaften, ermöglicht die Umsetzung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen und reduziert die Risiken von Compliance-Verstößen sowie die finanziellen Folgen für das Unternehmen. Der Beschwerdemanagementprozess ist so konzipiert, dass er transparent, glaubwürdig und gerecht ist, Vertrauen fördert und unsere soziale Leistung in den Beziehungen zu den betroffenen Gemeinschaften verbessert. Abhilfemaßnahmen sind Mittel, mit denen negative Auswirkungen, die durch unsere Aktivitäten entstehen, ausgeglichen oder bekämpft werden. Für betroffene Gemeinschaften könnten dies Entschuldigungen, finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigungen, die Vermeidung von Schäden durch gerichtliche Verfügungen oder Garantien für die Nichtwiederholung, Strafsanktionen (wie Bußgelder), Rückgabe, Wiederherstellung und Rehabilitation sein. Wenn eine Beschwerde gelöst ist, sollte festgestellt werden, ob die Lösung durch eine Abhilfemaßnahme oder auf andere Weise erreicht wurde. OMV setzt sich dafür ein, Beschwerden wirksam zu lösen, um das Wohlergehen und die Zufriedenheit der betroffenen Gemeinschaften zu gewährleisten. [S3-3.27b] Die CGM-Kanäle werden von OMV eingerichtet und verwaltet. Die CGMs fordern einen stringenten Ansatz zur systematischen Entgegennahme, Untersuchung, Dokumentation, Bearbeitung und Klärung von Beschwerden in allen Ländern, in denen wir tätig sind. All das muss rechtzeitig, fair und einheitlich erfolgen. Damit legen wir den Grundstein für unsere gesellschaftliche Akzeptanz.

Unser Beschwerdemanagementsystem basiert in erster Linie auf dem Dialog mit unseren Interessenträger:innen und ist darauf ausgelegt, jegliche Vergeltungsrisiken zu vermeiden. Die CGMs helfen OMV und den potenziell von seiner Geschäftstätigkeit Betroffenen, Probleme außergerichtlich zu lösen. Die CGMs von OMV hindern betroffene Interessenträger:innen, einschließlich der lokalen Bevölkerung, jedoch nicht daran, zur Behandlung ihrer Beschwerden auf gerichtliche oder andere Verfahren zuzugreifen. Sie ermöglichen die außergerichtliche Beilegung von Beschwerden und bieten je nach Fall einen Zugang zu Rechtsbehelfen für die lokale Bevölkerung.

CGMs
Community Grievance Mechanisms; Community-Beschwerdemechanismen
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Exploration & Produktion, Teil des Geschäftsbereichs Energy

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