Themenfilter

Ergebnisse

3 – Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen

1) Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Für die Erstellung des Konzernabschlusses sind vom Management Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Anhang angegebenen Beträge beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungswerten und anderen Faktoren, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als angemessen betrachtet werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen waren insbesondere in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Klimakrise und der Energiewende erforderlich. Diese Schätzungen und Annahmen werden in der Anhangangabe 2 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende – dargestellt.

Darüber hinaus gab es Schätzungen und Annahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis in Bezug auf Öl- und Gasreserven, die Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Rückstellungen, Leasingverträgen und Ertragsteuern. Diese werden im folgenden Abschnitt gemeinsam mit den betreffenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden graphisch in grau hervorgehoben erläutert.

2) Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenwerte

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei werden die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden bei Zugang zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens bewertet.

Der Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen und gegebenenfalls dem beizulegenden Zeitwert des zuvor von der OMV am erworbenen Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteils über das zum Erwerbszeitpunkt beim erworbenen Unternehmen bestehende Nettovermögen. Firmenwerte werden als Vermögenswerte erfasst und mindestens einmal jährlich auf eine Wertminderung überprüft. Jede Wertminderung wird sofort ergebniswirksam berücksichtigt. Eine spätere Wertaufholung ist nicht möglich. Ein Gewinn aus einem günstigen Unternehmenserwerb wird sofort als Ertrag erfasst.

b) Umsatzerlöse

Grundsätzlich werden die bei Kontrollübergang der Produkte oder Dienstleistungen auf den Kunden realisiert. Die Ertragsrealisierung erfolgt auf Basis der mit dem Kunden vereinbarten Gegenleistung mit Ausnahme von Beträgen, die im Auftrag Dritter eingezogen werden.

Beim Verkauf von Gütern wie Rohöl, , Ölprodukte, chemische und ähnliche Produkte stellt grundsätzlich die Lieferung einer Mengeneinheit eine separate Leistungsverpflichtung dar. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Kontrolle über die Güter an den Kunden übertragen wird, wobei dies der Zeitpunkt ist, an dem die Eigentumsrechte sowie das Untergangsrisiko auf den Kunden übergehen. Dieser Zeitpunkt kann auf Basis der im Kundenvertrag vereinbarten Incoterms festgestellt werden. Diese Verkäufe erfolgen mit entsprechend dem Industriestandard üblichen Zahlungszielen.

Umsatzerlöse aus der Rohölproduktion, an der die OMV mit anderen Produzenten beteiligt ist, werden gemäß der Umsatzmethode verbucht. Das bedeutet, dass die auf Basis der tatsächlichen Verkäufe an Dritte, unabhängig vom prozentualen Anteil oder Anspruch des Konzerns, verbucht werden. Für die Differenz zwischen den Kosten der verkauften Mengen und den Kosten auf Basis der Menge, für die ein Anspruch besteht, wird eine Anpassung der Produktionskosten auf Basis der durchschnittlichen Kosten mit Gegenbuchung in den sonstigen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten erfasst.

Im Tankstellengeschäft werden die Umsätze aus dem Verkauf von Treibstoffen realisiert, wenn die Produkte an den Kunden abgegeben werden. Abhängig davon, ob die OMV beim Verkauf von Tankstellenshopware als Prinzipal oder Agent handelt, werden die Erlöse und diesen Erlösen zuordenbaren Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung brutto oder netto dargestellt. Die OMV ist Prinzipal, wenn sie vor dem Verkauf Kontrolle über die Güter hat, wofür der Hauptindikator das Lagerrisiko bei der OMV ist. An Tankstellen sind die Zahlungen sofort zum Zeitpunkt des Kaufs oder bei Zahlung mit Tankkarten im Folgemonat der Lieferung fällig.

Die Gas- und Stromlieferverträge der OMV enthalten eine Leistungsverpflichtung, die über den vereinbarten Lieferzeitraum erbracht wird. Die Umsatzerlöse werden entsprechend den von den Kunden abgenommenen Mengen und in Übereinstimmung mit dem Betrag, den die OMV in Rechnung stellen darf, realisiert.

In einigen Kundenverträgen für die Lieferung von Erdgas umfasst das dem Kunden verrechnete Entgelt einen Fixbetrag und ein variables Entgelt abhängig von der gelieferten Menge. Diese Verträge enthalten nur eine Leistungsverpflichtung und zwar eine Zusage, über einen bestimmten Zeitraum für die Lieferung von Gas bereitzustehen. Die Erlöse aus dem fixen und variablen Entgelt werden entsprechend den Beträgen, die die OMV den Kunden in Rechnung stellen darf, verbucht. Gas- und Stromlieferungen werden monatlich in Rechnung gestellt und gezahlt.

Gasspeicherverträge enthalten eine Zusage, Speicherleistungen über einen vereinbarten Zeitraum zu erbringen. Die Umsatzerlöse werden entsprechend den Beträgen, die die OMV den Kunden in Rechnung stellen darf, verbucht. Diese Serviceleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und gezahlt.

In der OMV gibt es einige Kundenverträge für Öl- und Gaslieferungen sowie für Gasspeicherleistungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Gemäß  15 sind die gesamten auf die noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen entfallenden Teile der Transaktionspreise grundsätzlich für solche Verträge anzugeben. Die Verträge für Öllieferungen enthalten, so wie in der Ölindustrie üblich, variable Preise auf Basis der Marktpreise zum Lieferzeitpunkt, weshalb für diese Verträge eine Zuordnung des Transaktionspreises auf die nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen nicht möglich ist. Für Gasliefer- und Gasspeicherverträge wendet die OMV die Erleichterungsvorschriften gemäß IFRS 15.121 (b) an, wonach diese Informationen für Verträge, bei denen die Erlöse dem Wert, den die OMV in Rechnung stellen darf, entsprechen, nicht veröffentlicht werden müssen. Die OMV veröffentlicht diese Information daher nicht.

c) Umsätze aus anderen Quellen

Die Umsätze aus anderen Quellen enthalten Erlöse aus Warengeschäften, die in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen. Umsatzerlöse und Kosten für Rohstoffe werden netto dargestellt, wenn die Warentermingeschäfte zu Handelszwecken und nicht mit dem Ziel der finalen physischen Lieferung abgeschlossen wurden.

Die Umsätze aus anderen Quellen enthalten weiters die Anpassung der Umsatzerlöse durch die Berücksichtigung des Produktionsanteils der nationalen Ölgesellschaft als Ertragsteueraufwand bei Produktionsteilungsverträgen im -Geschäft (siehe 3.2f) und realisierte und unrealisierte Ergebnisse aus der Absicherung von Umsatztransaktionen.

d) Explorationsaufwendungen

Explorationsaufwendungen betreffen ausschließlich das E&P-Geschäft im Energy-Segment und umfassen jene Kosten, die im Zusammenhang mit nicht sicheren Reserven stehen. Dazu zählen u. a. geologische und geophysikalische Kosten für die Identifikation und Untersuchung von Gebieten mit möglichen Öl- und Gasreserven sowie Verwaltungs-, Rechts- und Beratungskosten in Zusammenhang mit Explorationsaktivitäten. Des Weiteren umfasst diese Position alle Wertminderungen von Explorationsbohrungen, die keine sicheren Reserven nachweisen konnten.

e) Forschung und Entwicklung

Die im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten anfallenden Ausgaben werden in der Periode als Aufwand verbucht, in der sie angefallen sind. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E), die in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen werden, umfassen alle direkten und indirekten Material- und Personalkosten sowie Kosten für Fremdleistungen, die im Zusammenhang mit der gezielten Suche nach neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Entwicklung und wesentlichen Verbesserung von Produkten, Leistungen oder Prozessen und im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten anfallen. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien gemäß  38 erfüllt sind.

f) Explorations- und Produktionsteilungsverträge

Ein Explorations- und Produktionsteilungsvertrag (Exploration and Production Sharing Agreement, ) ist eine Vertragsform bei Erdöl- und Erdgaslizenzen, bei der sich eine oder mehrere Ölunternehmen und das Gastland bzw. die nationale Ölgesellschaft die Erdöl- bzw. Erdgasproduktion nach einem festgelegten Schlüssel teilen. Explorationsaufwendungen werden dabei grundsätzlich von den Ölgesellschaften getragen und nur im Erfolgsfall vom Staat oder der nationalen Ölgesellschaft in Form des sogenannten „cost oil“ erstattet. In bestimmten EPSA-Verträgen stellen die Anteile an der Produktion, die der nationalen Ölgesellschaft zustehen, eine Form der Ertragsbesteuerung dar. In solchen Fällen wird der Anteil der nationalen Ölgesellschaft an der Produktion in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertragsteueraufwand dargestellt.

g) Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert (inklusive Kosten für Großinspektionen und Generalüberholungen). Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten enthalten den Barwert für die erwarteten Rückbaukosten von Anlagen nach deren Nutzung, wenn eine Rückstellung für Rückbaukosten angesetzt wurde (siehe 3.2s). Kosten für den Austausch von Anlagenteilen werden aktiviert und die Buchwerte der ersetzten Teile ausgebucht. Kleinere Instandhaltungsleistungen und Reparaturen werden im Jahr des Anfallens als Aufwand gebucht.

Immaterielle Vermögenswerte und abnutzbare Sachanlagen werden (mit Ausnahme von Öl- und Gasvermögen, siehe 3.2h) linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nutzungsdauer

 

Jahre

Immaterielle Vermögenswerte

 

Software

 

3–7 oder Lizenzlaufzeit

Konzessionen, Lizenzen, vertragliche immaterielle Vermögenswerte u.Ä.

3–20 oder Vertragslaufzeit

Bereichsspezifische Sachanlagen

 

C&M

Chemische Produktionsanlagen

15–20

F&F

Leitungen

20–30

 

Hochbehälter

40

 

Raffinerieverarbeitungsanlagen

25

 

Tankstellen

5–20

Energy

Öl- bzw. Gasvermögen

Unit-of-Production-Methode

 

Gaskraftwerk

8–30

Sonstige Sachanlagen

 

Produktions- und Verwaltungsgebäude

20–50

Sonstige technische Anlagen

10–20

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3–15

h) Öl- und Gasvermögen

E&P-Aktivitäten werden nach der Successful-Efforts-Methode bilanziert. Der Erwerb von geologischen und geophysikalischen Studien vor der Auffindung von sicheren Reserven wird im Periodenaufwand erfasst. Die Kosten einer Bohrung werden bis zum Zeitpunkt der Feststellung, ob potenziell wirtschaftlich förderbare Öl- oder Gasreserven vorliegen, aktiviert und als immaterielle Vermögenswerte dargestellt. Kosten für nicht wirtschaftlich fündige Bohrungen werden aufwandswirksam erfasst. Ist die wirtschaftliche Fündigkeit noch nicht geklärt, bleiben die Kosten einer Explorationsbohrung aktiviert, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Durch die Bohrung wurden ausreichend Öl- oder Gasreserven gefunden, die eine Fertigstellung als Produktionsbohrung rechtfertigen würden.
  • Es werden ausreichende Fortschritte hinsichtlich der Einschätzung der wirtschaftlichen und technischen Realisierbarkeit gemacht, die die Aufnahme der Feldentwicklung in naher Zukunft rechtfertigen.
  • Der Zeitraum, für den das Unternehmen das Recht zur Exploration eines bestimmten Gebietes hat, ist nicht abgelaufen.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Werthaltigkeit von Öl- und Gasvermögen mit nicht sicheren Reserven

Es kann Fälle geben, bei denen die Kosten für Öl- und Gasvermögen mit nicht sicheren Reserven über einen längeren Zeitraum aktiviert bleiben, während die verschiedenen Evaluierungsaktivitäten und seismischen Analysen zur Beurteilung der Größe des Reservoirs und dessen Wirtschaftlichkeit fortgesetzt werden. Weitere Entscheidungen über den optimalen Zeitpunkt für solche Entwicklungen werden aus einer Ressourcen- und Portfoliosichtweise getroffen. Sobald keine Absichten mehr bestehen, einen Fund zu entwickeln, wird eine sofortige Wertminderung auf die Vermögenswerte erfasst.

Zum Jahresende werden noch nicht fertiggestellte Bohrungen, die sich nach dem Bilanzstichtag als nicht fündig herausstellen, als nicht zu berücksichtigende Ereignisse behandelt, d. h. die Kosten für die Explorationsbohrung bleiben zum jeweiligen Periodenende aktiviert und werden in der Folgeperiode als Aufwand verbucht.

Lizenzanschaffungskosten sowie aktivierte Vemögenswerte aus Exploration und Evaluierung werden nicht planmäßig abgeschrieben, solange sie im Zusammenhang mit nicht sicheren Reserven stehen, aber bei Vorliegen eines Indikators für eine potenzielle Wertminderung auf Wertminderung überprüft. Sobald es sich um sichere und wirtschaftlich förderbare Mineralölvorkommen handelt, werden die damit im Zusammenhang stehenden Vermögenswerte in das Sachanlagevermögen umgegliedert. Entwicklungskosten für die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen wie Ölplattformen und Pipelines sowie für Entwicklungsbohrungen werden innerhalb des Sachanlagevermögens aktiviert.

Mit Produktionsbeginn erfolgt eine planmäßige Abschreibung der aktivierten Kosten. Aktivierte Explorations- und Entwicklungsaufwendungen sowie Hilfseinrichtungen werden grundsätzlich produktionsabhängig auf Basis sicherer entwickelter Reserven abgeschrieben. Davon ausgenommen sind aktivierte Kosten für Aufsuchungsrechte sowie erworbene Reserven, die auf Basis der gesamten sicheren Reserven abgeschrieben werden, sofern nicht eine andere Basis von Reserven für die Abschreibung angemessener ist. Die Abschreibungen von wirtschaftlich erfolgreichen Explorations- und Produktionsvermögenswerten werden als Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen ausgewiesen.

Wesentliche Schätzung: Öl- und Gasreserven

Die Öl- und Gasreserven werden durch firmeninterne Fachleute unter Anwendung von Industriestandards geschätzt und zumindest einmal jährlich neu beurteilt. Zusätzlich werden regelmäßig externe Überprüfungen durchgeführt. 2023 wurde eine externe Überprüfung der Reserven zum Jahresende 2022 aller wesentlicher Öl- und Gasvermögenswerte außer jener in Tunesien, der Kurdischen Region im Irak (KRI), Malaysia und Jemen von DeGolyer and MacNaughton (D&M) durchgeführt. Die Reserven der Öl- und Gasvermögenswerte in Tunesien, KRI und Malaysia wurden im Jahr davor extern überprüft.

Die Ergebnisse der externen Reviews zeigten abgesehen von Ausnahmefällen keine wesentlichen Abweichungen zu den internen Schätzungen. Bei Vorliegen von wesentlichen Abweichungen führt die OMV weiterführende Analysen, ggf. unter Einbindung von weiteren, unabhängigen Fachleuten, durch.

Die Schätzungen der Öl- und Gasreserven haben eine wesentliche Auswirkung auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Öl- und Gasvermögenswerte des Konzerns. Korrekturen dieser Schätzungen nach unten können zu einer Wertminderung des Buchwerts des Vermögenswerts führen. Zusätzlich beeinflussen Schätzungsänderungen der Öl- und Gasreserven prospektiv die Höhe der Abschreibungen.

i) Assoziierte Unternehmen und gemeinsame Vereinbarungen

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung hat. Für gemeinsame Vereinbarungen, d. h. Vereinbarungen, die der gemeinsamen Führung durch den OMV Konzern und einer oder mehreren weiteren Parteien unterliegen, erfolgt eine Einstufung als Gemeinschaftsunternehmen oder gemeinschaftliche Tätigkeit. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, wobei die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt werden und in den Folgeperioden um den Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis und anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst werden.

Wesentliche gemeinschaftliche Explorations- und Produktionsaktivitäten im -Bereich werden über gemeinschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, die nicht als eigenständiges Vehikel aufgebaut sind. Die OMV bilanziert im Konzernabschluss für diese gemeinschaftlichen Tätigkeiten ihren Anteil an den mit den anderen Partnern gehaltenen Vermögenswerten und eingegangenen Verbindlichkeiten und Aufwendungen sowie die Erlöse des Konzerns aus dem Verkauf ihres Anteils an der Produktion sowie Verbindlichkeiten und Aufwendungen, die der Konzern für die gemeinschaftliche Tätigkeit eingegangen ist. Akquisitionen von Beteiligungen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, bei denen die gemeinschaftliche Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb darstellt, werden nach den Vorschriften des  3 als Unternehmenszusammenschluss bilanziert (siehe 3.2a).

Zusätzlich gibt es vertragliche Vereinbarungen ähnlich zu den gemeinschaftlichen Tätigkeiten, bei denen aber keine gemeinschaftliche Führung besteht und die deshalb nicht die Definition einer gemeinschaftlichen Tätigkeit gemäß IFRS 11 erfüllen. Das ist der Fall, wenn die wesentlichen Entscheidungen durch mehr als eine Kombination der Zustimmung durch die involvierten Parteien getroffen werden können oder eine Partei über Beherrschung verfügt. Die Beurteilung, ob die Vereinbarungen inner- oder außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 11 sind, wird von der OMV auf Basis der relevanten rechtlichen Vereinbarungen wie Konzessions-, Lizenz- oder gemeinsamen Betriebsvereinbarungen vorgenommen, die festlegen, wie und durch wen die relevanten Entscheidungen für diese Aktivitäten getroffen werden. Die Bilanzierung dieser Vereinbarungen erfolgt grundsätzlich analog zu den gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Da Erwerbe von Anteilen an solchen Vereinbarungen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fallen, bilanziert die OMV solche Transaktionen als Anschaffung von Anlagevermögen.

j) Wertminderung von Vermögenswerten

Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen (inklusive Öl- und Gasvermögen) und at-equity bewertete Beteiligungen werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände einen Anhaltspunkt für eine potenzielle Wertminderung eines Vermögenswerts geben. Überprüfungen auf Werthaltigkeit werden auf der Ebene des Vermögenswerts oder der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten durchgeführt, die Zahlungsmittel weitgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten generieren, der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheit ().

Wenn festgestellt wurde, dass Vermögenswerte wertgemindert sind, werden die Buchwerte bis zu ihrem erzielbaren Betrag, der dem höheren aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert entspricht, abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die Cashflows werden aus den aktuellen Budget- und Planungsrechnungen abgeleitet, die für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen die einzelnen Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden.

Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen herangezogen. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell herangezogen.

Falls in einer Folgeperiode die Gründe für eine Wertminderung wegfallen, wird eine ergebniswirksame Wertaufholung erfasst. Der infolge einer Wertaufholung erhöhte Buchwert eines Vermögenswerts darf nicht den Buchwert übersteigen, der unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung bestimmt worden wäre, wäre in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Werthaltigkeit der Vermögenswerte

Die Beurteilung, ob Vermögenswerte oder ZGE wertgemindert sind oder ob vergangene Wertminderungen wieder zugeschrieben werden sollen, erfordert die Anwendung verschiedener Schätzungen und Annahmen wie beispielsweise über die Preis- und Margenentwicklung, Produktionsmengen und Diskontierungssätze.

Änderungen der wirtschaftlichen Lage, der Erwartungen hinsichtlich klimabezogener Risiken oder anderer Tatsachen und Umstände können eine Überprüfung dieser Annahmen erforderlich machen und zu Wertminderungen oder Wertaufholungen von Vermögenswerten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres führen. Das Management führt diese Analyse für jede wesentliche ZGE durch. Die in der Berichtsperiode erfassten Wertminderungen und Wertaufholungen werden in Anhangangabe 8 – Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen erläutert.

Die den Wertminderungstests zugrundeliegenden Preis- und Margenannahmen werden jährlich im Rahmen der Mittelfristplanung (MTP) vom Management überprüft und vom Aufsichtsrat verabschiedet. Sie stellen die bestmöglichen Schätzungen des Managements dar und sind im Einklang mit externen Quellen. Während die kurzfristigen Annahmen aus aktuellen Forward-Preisen und Marktentwicklungen abgeleitet werden, werden die langfristigen Preisannahmen anhand einer Vielzahl von langfristigen Prognosen von anerkannten Fachleuten unter Berücksichtigung von weltweitem Angebot und Nachfrage entwickelt. Die langfristigen Annahmen der OMV berücksichtigen die Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende hin zu kohlenstoffärmeren Energieträgern (siehe Anhangangabe 2).

Die wesentlichen Bewertungsparameter für die Ermittlung der erzielbaren Beträge für E&P-Vermögenswerte sind die Öl- und Gaspreise, Produktionsmengen, Wechselkurse und die Diskontierungssätze. Die Förderprofile wurden aufgrund der Reservenschätzungen (siehe Anhangangabe 3.2h) und Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt und stellen die beste Schätzung des Managements bezüglich der zukünftigen Produktionsmengen dar. Die Cashflow-Prognosen für die ersten fünf Jahre basieren auf der Mittelfristplanung und darüber hinaus auf einer Feldlebensplanung und umfassen damit die gesamte Lebensdauer des Feldes.

Im F&F- und -Geschäft sind die Hauptannahmen für die Berechnung des erzielbaren Betrags die relevanten Margen, Volumina sowie Diskontierungs‑, Inflations- und Wachstumsraten. Die Nutzungswertberechnung basiert auf den Cashflows der Fünf-Jahres-Mittelfristplanung sowie einer ewigen Rente.

Die wesentlichen Preisannahmen sind in Anhangangabe 2 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende – enthalten.

k) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als zu „Veräußerungszwecken gehalten“ klassifiziert, wenn ihr Buchwert durch Verkauf und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Voraussetzung für diese Klassifikation ist, dass der Verkauf als sehr wahrscheinlich eingeschätzt wird und der Vermögenswert bzw. die Gruppe von Vermögenswerten im derzeitigen Zustand zur sofortigen Veräußerung verfügbar ist. In der OMV werden diese Voraussetzungen üblicherweise als nicht erfüllt angesehen, solange sie keine verbindlichen Angebote von interessierten Parteien bekommen hat.

Langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten, die als zu „Veräußerungszwecken gehalten“ klassifiziert werden, werden mit dem niedrigeren Betrag aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, und Anteile an Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen werden nicht mehr at-equity konsolidiert.

l) Leasing

Die OMV setzt für Leasingverhältnisse, in denen sie Leasingnehmerin ist, gemäß IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte an. Sie wendet die Vereinfachungsregeln für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse mit geringwertigen zugrundeliegenden Sachvermögen an und setzt damit für solche Leasingverhältnisse keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz an. Nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen Leasingverhältnisse für die Exploration und die Nutzung von Öl und Erdgas, die hauptsächlich Pachtverträge für Grundstücke für solche Aktivitäten umfassen. Die Pacht für diese Verträge wird linear als Aufwand über den Leasingzeitraum erfasst.

Leasingverträge werden für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in ihre Leasingkomponenten und andere Elemente aufgeteilt. Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der fixen Leasingzahlungen und der Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, über den Leasingzeitraum abgezinst mit dem Diskontierungssatz bewertet. Nutzungsrechte werden in der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich Vorauszahlungen und anfänglichen direkten Kosten angesetzt.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Leasingverhältnisse

Die OMV hat eine Reihe von Verträgen über die Miete oder Pacht von Tankstellen. Viele von diesen Verträgen enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Verlängerungsoptionen bzw. Perioden nach Kündigungsoptionen wurden bei der Bestimmung des Leasingzeitraums berücksichtigt, wenn eine Verlängerung (bzw. keine Kündigung) hinreichend sicher ist. Bei der Feststellung des Leasingzeitraums berücksichtigt die OMV alle relevanten Fakten und Umstände, die zu wirtschaftlichen Anreizen für die Verkürzung oder Verlängerung des Leasingzeitraums gemäß den verfügbaren Optionen führen. Bei der Beurteilung des Leasingzeitraums von Tankstellenmiet- und -pachtverträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wurde von der Annahme ausgegangen, dass der Leasingzeitraum 20 Jahre nicht überschreitet.

Optionale Zeiträume, die in der Bewertung der Leasingverhältnisse nicht berücksichtigt wurden, gibt es in erster Linie für technische Ausrüstung für E&P-Tätigkeiten in Rumänien, Bürogebäude, ein Grundstück in Belgien sowie für Gasspeicherkavernen in Deutschland. Die Ausübung der Verlängerungsoption für die Bürogebäude und die Gasspeicherkavernen liegt in ferner Zukunft.

m) Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte

Beim Erstansatz stuft die OMV ihre finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis () oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust () ein. Die Einstufung erfolgt abhängig vom Geschäftsmodell, nach dem sie vom Konzern gesteuert werden, sowie den vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften der finanziellen Vermögenswerte. Käufe und Verkäufe im Rahmen handelsüblicher Verträge werden zum Handelstag – jenem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen – bilanziert.

Schuldinstrumente werden primär zu fortgeführten Anschaffungskosten und in einem geringen Umfang zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Die OMV berücksichtigt für alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte Wertberichtungen auf Basis der erwarteten Kreditausfälle (). Die erwarteten Kreditausfälle werden auf Basis externer oder interner Ratings der Kontrahenten und den entsprechenden Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Verfügbare zukunftsgerichtete Informationen werden berücksichtigt, sofern sie eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der erfassten Wertberichtigungen haben.

Erwartete Kreditausfälle werden in zwei Stufen erfasst. Wenn es seit dem Erstansatz keine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos gegeben hat, wird die Wertberichtigung auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen. Der 12-Monats-Kreditverlust ist der Kreditverlust, der aus Ausfallereignissen resultiert, der innerhalb der nächsten zwölf Monate möglich ist. Ein finanzieller Vermögenswert weist aus Sicht des Konzerns ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von „Investment Grade“ entspricht.

Wenn das Kreditrisiko hingegen seit dem Erstansatz wesentlich angestiegen ist, ist eine Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts erforderlich, d. h. die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Für diese Einschätzung berücksichtigt der Konzern alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Darüber hinaus nimmt die OMV an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist. Wenn die Bonität sich wiederum verbessert, geht die OMV auf den Ansatz eines 12-Monats-Kreditverlusts zurück. Ein finanzieller Vermögenswert wird als ausgefallen betrachtet, wenn er für mehr als 90 Tage überfällig ist, es sei denn, es liegen vernünftige und vertretbare Informationen vor, dass ein längeres Ausfallkriterium angemessener ist. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine realistische Aussicht besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisierbar sind.

Für Lieferforderungen und vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen wird eine vereinfachte Vorgehensweise, bei der die Wertberichtigungen mit den über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusten berücksichtigt werden, angewandt. Im Fall, dass es für die ausstehenden Salden eine Kreditversicherung oder Sicherheiten gibt, werden die erwarteten Kreditverluste für den versicherten bzw. garantierten Betrag auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit des Versicherers bzw. Garantiegebers und für den verbleibenden Betrag auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit des Kontrahenten ermittelt.

Die nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL) bewertet werden, enthalten Lieferforderungen aus Verkaufsverträgen mit vorläufiger Preisfestlegung und Investmentfonds, da die vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgung und Zinszahlungen auf ausstehende Rückzahlungsbeträge darstellen. Weiters sind in dieser Bewertungskategorie Portfolios von Lieferforderungen enthalten, für die eine Verkaufsabsicht besteht.

Eigenkapitalinstrumente werden entweder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch die Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) oder durch das sonstige Ergebnis (FVOCI) bewertet. Die OMV klassifiziert den Großteil ihrer nicht börsennotierten Beteiligungen, die mit einer strategischen Zielsetzung und nicht zu Handelszwecken gehalten werden, unwiderrufbar als FVOCI.

Die OMV bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder wenn sie den Vermögenswert und alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Beizulegender Zeitwert und Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten

Das Management bewertet periodisch die Forderungen in Zusammenhang mit vom rumänischen Staat rückerstattbaren Ausgaben für Rekultivierungs- und Entsorgungskosten der OMV Petrom SA. Die Schätzung berücksichtigt unter anderem die Entwicklung der eingeforderten Beträge, die Anforderungen an den Dokumentationsprozess und mögliche Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren.

Die OMV hat eine vertragliche Position gegenüber Gazprom aus der Neufeststellung der Reserven aus dem Juschno-Russkoje-Gasfeld, die als Teil des Erwerbs der Beteiligung an diesem Feld 2017 übernommen wurde. Gemäß dieser Vereinbarung wurden die Reserven vertraglich definiert, und falls die Reserven höher oder niedriger sind als in der Vereinbarung festgelegt, kann entweder die OMV verpflichtet sein, Gazprom zu entschädigen (hätte in diesem Fall aber in der Zukunft von höheren Absatzvolumen profitiert), oder kann umgekehrt Gazprom verpflichtet sein, die OMV zu entschädigen. Die Zahlung für die Neufeststellung der Reserven ist an die tatsächlich vorhandenen Gasreserven gebunden.

Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert beruht auf drei verschiedenen Szenarien, wovon eines auf den internen Reservenschätzungen der OMV basiert, und führte zu einem positiven Wert. Aufgrund der aktuell schwierigen politischen und rechtlichen Lage in Russland rechnet die OMV nicht mit der Einbringlichkeit dieser vertraglichen Position und bewertet diese Forderung deshalb mit Null (2022: null).

Details zur Bewertung der Beteiligungen am Gasfeld Juschno Russkoje, die zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden können der Anhangangabe 20 – Finanzielle Vermögenswerte – entnommen werden.

n) Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Warenpreisen und Zinssätzen als auch zu Handelszwecken eingesetzt. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Erfassung unrealisierter Gewinne und Verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, außer Hedge Accounting gemäß IFRS 9 wird angewandt.

Derivate, die die Voraussetzungen für die Verbuchung als Sicherungsgeschäft erfüllen und als solches designiert wurden, werden klassifiziert als

  • Fair-Value-Hedge, wenn das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit abgesichert wird,
  • Cashflow-Hedge, wenn das Risiko von Schwankungen der Cashflows, das sich aus einem speziellen, mit einer erfassten Forderung oder Verbindlichkeit oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko ergibt, abgesichert wird, oder
  • Net-Investment-Hedge, wenn das Währungsrisiko einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgesichert wird.

Bei Cashflow-Hedges wird der effektive Teil der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte im sonstigen Ergebnis erfasst, der ineffektive Teil hingegen wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Führt die Cashflow-Absicherung zum Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit, wird der Buchwert dieser Position um die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis abgegrenzt wurden, angepasst.

Die Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wird in ähnlicher Weise wie Cashflow-Hedges bilanziert. Der Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument, der als wirksame Absicherung ermittelt wird, wird im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Währungsdifferenzen kumuliert. Gewinne und Verluste aus dem ineffektiven Teil werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs werden die Gewinne und Verluste, die im Eigenkapital kumuliert wurden, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Verträge über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten, die durch einen Nettoausgleich in bar oder anderen Finanzinstrumenten erfüllt werden können, werden als Finanzinstrumente behandelt und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Damit verbundene Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Werden solche Verträge jedoch für den Empfang oder die Lieferung nicht-finanzieller Gegenstände gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Konzerns geschlossen und weiter gehalten, werden sie als schwebende Geschäfte bilanziert.

Die OMV hat mehrere langfristige Strombezugsverträge für den Eigenbedarf abgeschlossen und hält diese weiterhin zu diesem Zweck. Sie werden daher als schwebende Geschäfte bilanziert.

o) Fremdkapitalzinsen

Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten zurechenbar sind, werden bis zu dem Zeitpunkt aktiviert, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereit sind. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.

p) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden als Ertrag erfasst oder kürzen die Anschaffungskosten des subventionierten Vermögenswerts, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.

q) Vorräte

Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung niedrigerer Nettoveräußerungswerte angesetzt. Die Kosten werden bei austauschbaren Gütern nach ihren individuellen Kosten, bei Öl- und Gasvorräten nach dem Durchschnittspreisverfahren und bei chemischen Produkten nach der FIFO-Methode ermittelt. Für die Ermittlung der Herstellungskosten werden direkt zurechenbare Kosten sowie fixe und variable Material- und Fertigungsgemeinkosten herangezogen. Im Raffineriebereich kommt ein Kostentragfähigkeitsprinzip zur Anwendung, wonach die Herstellungskosten den produzierten Produktgruppen nach deren jeweiligen Marktwerten am Ende der Periode zugeordnet werden.

r) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und jederzeit verfügbare kurzfristige Veranlagungen mit geringem Verwertungsrisiko, welches dann gegeben ist, wenn die kurzfristige Verwertung mit einem vernachlässigbaren Kurs- und Zinsrisiko verbunden ist. Die Veranlagungen dürfen zum Anschaffungszeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten aufweisen.

s) Rückstellungen

Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn deren Eintritt wahrscheinlich ist und die Höhe der Inanspruchnahme zuverlässig geschätzt werden kann. Einzelverpflichtungen werden mit jenem Betrag rückgestellt, der aufgrund einer bestmöglichen Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig sein wird, im Fall von langfristigen Verpflichtungen abgezinst auf den Barwert.

Rekultivierungsverpflichtungen und Umweltrückstellungen: Im Zusammenhang mit den Kernaktivitäten des Konzerns entstehen regelmäßig Verpflichtungen zum Abbruch bzw. Rückbau von Anlagen sowie zur Bodensanierung. Diese Rekultivierungsverpflichtungen sind vor allem im Geschäftsbereich Energy (Öl- und Gassonden, obertägige Einrichtungen) und bei Tankstellen auf fremdem Grund von großer Bedeutung. Zum Zeitpunkt der Entstehung einer Verpflichtung wird für diese durch Passivierung des Barwerts der künftigen Rekultivierungsausgaben vollständig vorgesorgt. In gleicher Höhe wird ein Vermögenswert als Teil des Buchwerts des Anlagevermögens aktiviert. Die Berechnung der Verpflichtung beruht auf bestmöglichen Schätzungen. Die Aufzinsung der Rückstellungen führt zu einem Zinsaufwand und erhöht die Verpflichtung zu jedem Bilanzstichtag bis zum Anlagenrückbau. Für sonstige Umweltrisiken und -maßnahmen werden Rückstellungen gebildet, wenn diese Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtung vernünftig schätzbar ist.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Rekultivierungsrückstellungen

Die wesentlichsten Verpflichtungen für Rekultivierungen bestehen im Konzern für die Versiegelung von Bohrlöchern, die Stilllegung von Anlagen und die Beseitigung und Entsorgung von Offshore-Anlagen. Die Durchführung eines Großteils dieser Tätigkeiten ist in ferner Zukunft geplant, während Technologien für die Rekultivierung, Kosten, Vorschriften und öffentliche Erwartungen sich laufend ändern. Schätzungen künftiger Wiederherstellungskosten basieren auf Berichten interner Fachleute oder der Partnerunternehmen sowie auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. Änderungen in den erwarteten künftigen Kosten nach unten oder Verschiebungen in die Zukunft werden über eine Änderung der Rückstellung und des dazugehörigen Vermögenswerts berücksichtigt, sofern ein Buchwert in ausreichender Höhe vorliegt. Sonst wird die Rückstellung über das Ergebnis aufgelöst. Bei wesentlichen Erhöhungen wird eine Beurteilung der Werthaltigkeit des zugrundeliegenden Vermögenswerts erforderlich.

Rückstellungen für Rekultivierungs- und Entsorgungsverpflichtungen erfordern die Schätzung von Abzinsungssätzen und Inflationsraten, die eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der Rückstellung haben. Die verwendeten Annahmen sind in Anhangangabe 25 – Rückstellungen – enthalten.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Im OMV Konzern gibt es sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Pensionsvorsorgepläne. Bei beitragsorientierten Pensionszusagen trifft die OMV nach Zahlung der vereinbarten Prämien keine Verpflichtungen mehr. Eine Rückstellung wird daher nicht angesetzt. Bei den beitragsorientierten Plänen stimmt der Aufwand mit den Beitragsleistungen überein.

Teilnehmern leistungsorientierter Pensionspläne wird hingegen eine bestimmte Pensionshöhe zugesagt. Die Ansprüche sind bei leistungsorientierten Pensionsplänen grundsätzlich vom Dienstalter und den durchschnittlichen Bezügen abhängig. Diese leistungsorientierten Pläne setzen den Konzern versicherungsmathematischen Risiken aus, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko, Zinsrisiko, Inflationsrisiko (aufgrund der Wertsicherung) und dem Marktrisiko. Den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird durch die Bildung von Pensionsrückstellungen Rechnung getragen.

Beschäftigte österreichischer Konzerngesellschaften, die bis zum 31. Dezember 2002 eingetreten sind, haben im Falle der Erreichung des Pensionsalters bzw. wenn sie gekündigt werden, einen Abfertigungsanspruch. Der Anspruch ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe des letzten Bezugs. Für Beschäftigte, welche nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, wird für Abfertigungsansprüche in beitragsorientierten Plänen vorgesorgt. Ähnliche Verpflichtungen wie der Abfertigungsanspruch in Österreich bestehen auch in anderen Ländern, in denen der Konzern Personal beschäftigt.

In Österreich und Deutschland erhalten Beschäftigte nach Erreichung eines bestimmten Dienstalters Jubiläumsgelder. Diese Pläne erfordern keine Mitarbeiterbeiträge und keine Wertpapierdeckung.

Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Dabei werden die erwarteten Versorgungsleistungen auf den gesamten Zeitraum der Beschäftigung verteilt. Zukünftige Gehaltssteigerungen werden berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste für leistungsorientierte Pensionspläne und Verpflichtungen aus Abfertigungen werden vollständig zum Zeitpunkt ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis () ohne spätere Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung („Recycling“) berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Verpflichtungen für Jubiläumsgelder werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Der Netto-Zinsaufwand wird auf Basis der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Plänen ermittelt und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Differenz zwischen den Erträgen aus dem Planvermögen und dem im Netto-Zinsaufwand enthaltenen Zinsertrag aus dem Planvermögen wird im sonstigen Ergebnis erfasst.

Restrukturierungsrückstellungen für freiwillige und verpflichtende Personallösungen werden gebucht, wenn ein detaillierter Plan mit Zustimmung des Managements vor dem Bilanzstichtag vorliegt, der den Betroffenen kommuniziert wurde und dem sich das Unternehmen nicht mehr entziehen kann. Aufwendungen aus solchen Restrukturierungsplänen sind in der Zeile Sonstige betriebliche Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Freiwillige Änderungen in den Bezügevereinbarungen werden auf Basis der geschätzten Anzahl der Beschäftigten, die das Angebot der Gesellschaft annehmen, gebucht. Die im Rahmen von Einzelvereinbarungen betragsmäßig fixierten Lösungsverpflichtungen, die über einen feststehenden Zeitraum zur Auszahlung gelangen, werden mit dem Barwert der Verpflichtung ausgewiesen.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Berechnung von Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder gemäß der Projected-Unit-Credit-Methode erfordert Schätzungen von Abzinsungssätzen, Gehaltstrends und Pensionstrends. Für die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche und die entsprechenden Sensitivitäten siehe Anhangangabe 25 – Rückstellungen.

Für die österreichischen Konzerngesellschaften werden der Berechnung der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen die biometrischen Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018 P – Angestellte – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – zugrunde gelegt. In anderen Ländern werden ähnliche versicherungsmathematische Berechnungsgrundlagen verwendet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden altersspezifisch bzw. abhängig vom Dienstalter ermittelt. Das für die Berechnung herangezogene Pensionsantrittsalter richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes.

Rückstellungen für belastende Verträge werden für Verträge gebildet, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete Nutzen aus dem Vertragsverhältnis. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus den Kosten bei Vertragserfüllung und eventuellen Straf- oder Entschädigungszahlungen im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Rückstellungen für belastende Verträge

Die OMV ging in der Vergangenheit einige langfristige, nicht kündbare Verträge ein, die aufgrund von negativen Marktentwicklungen zu belastenden Verträgen wurden. Dies führte im Konzernabschluss zum Ansatz von Rückstellungen für belastende Verträge in Höhe der unvermeidbaren Kosten bei Erfüllung dieser Verträge.

Die für die Berechnung der positiven Beiträge, die die Fixkosten teilweise decken, erfolgten Schätzungen basieren auf externen Quellen und Erwartungen des Managements. Für nähere Details siehe Anhangangabe 25 – Rückstellungen.

t) Emissionzertifikate

Emissionszertifikate werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und unter den sonstigen, kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Von Regierungsstellen gratis zugeteilte Emissionszertifikate (im Rahmen des EU Emissionshandelssystems für Treibhausgas-Emissionszertifikate) werden mit Anschaffungskosten von null bewertet.

Durch die verursachten Emissionen entsteht eine Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsrechten. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet, die mit den Anschaffungskosten der gehaltenen Emissionszertifikate, Terminpreisen von offenen Forward-Einkäufen und für eine verbleibende Unterdeckung mit dem Marktwert bewertet wird.

Die OMV änderte freiwillig die Bilanzierungsmethode für Emissionszertifikate in der Berichtsperiode (siehe Abschnitt 3 dieser Anhangangabe).

u) Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Langfristige Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.

Finanzgarantieverträge werden zum Zeitpunkt der Gewährung der Garantie als finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Die Erstbewertung der Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. In der Folge wird die Verbindlichkeit zum höheren Wert aus dem gemäß dem Modell der erwarteten Kreditausfälle ermittelten Wertberichtigungsbetrag und dem anfänglich erfassten Betrag abzüglich der gemäß IFRS 15 erfassten kumulierten Erträge bewertet.

v) Ertragsteuern und latente Steuern

Neben Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern werden auch die für das E&P-Geschäft typischen Steuern aus der Öl- und Gasproduktion wie z. B. die jeweiligen Anteile des Landes bzw. der nationalen Ölgesellschaft aus bestimmten EPSA-Verträgen (vgl. 3.2f) als Ertragsteuern behandelt und ausgewiesen. Für temporäre Differenzen werden latente Steuern bilanziert.

Aktive latente Steuern werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, gegen den die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, noch nicht genutzten Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung darüber, wann sie sich wahrscheinlich umkehren werden und ob zu versteuernde Gewinne in ausreichender Höhe den aktiven latenten Steuern zum Zeitpunkt ihrer Umkehrung entgegenstehen. Diese Beurteilung der Realisierbarkeit macht Annahmen über künftige, zu versteuernde Gewinne erforderlich und unterliegt deshalb Unsicherheiten. In der OMV erfolgt diese Beurteilung auf Basis einer Planung über die Feldlebensdauern bei E&P-Konzerngesellschaften bzw. über einen Zeitraum von fünf Jahren bei allen anderen Konzerngesellschaften.

Änderungen in Annahmen über künftige, zu versteuerende Gewinne können zu einem Anstieg oder einer Reduktion der aktiven latenten Steuern führen, was eine Auswirkung auf den der Periode hat, in der die Änderung stattfindet.

w) Long Term Incentive (LTI) Pläne und Equity Deferral

Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütungen aus dem Long-Term Incentive (LTI) Plan – dem wesentlichen aktienbasierten Vergütungsplan in der OMV – wird mit Hilfe eines Modells ermittelt, das auf erwarteten Zielerreichungen und Aktienkursen beruht. Bei Vergütungen mit Barausgleich wird eine Rückstellung auf Basis der beizulegenden Zeitwerte des zu zahlenden Betrags über den Erdienungszeitraum verteilt gebildet. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag sowie zum Fälligkeitszeitpunkt neu bewertet, wobei Änderungen im beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden. Bei Vergütungen mit Ausgleich in Aktien wird der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt als Aufwand (inklusive Einkommensteuer) mit einer Gegenbuchung im Eigenkapital über den Erdienungszeitraum der Vergütung erfasst. Der als Aufwand berücksichtigte Betrag wird um nachträgliche Änderungen in den Leistungsbedingungen, die nicht Marktbedingungen darstellen, angepasst.

Zusätzlich erfolgt die Vergütung für den Equity Deferral Teil der jährlichen Bonifikation in Aktien. Dementsprechend werden die damit verbundenen Aufwendungen mit Gegenbuchung im Eigenkapital erfasst. Die Erfüllung von Vergütungen mit Ausgleich in Aktien erfolgt an die Teilnehmer nach Abzug der Einkommensteuer.

x) Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit am Bewertungsstichtag hätte übertragen werden können. Dabei wird von einem Transfer zwischen Teilnehmern im Hauptmarkt und ggf. von einer bestmöglichen Nutzung des Vermögenswerts ausgegangen.

Die beizulegenden Zeitwerte werden entsprechend der folgenden Hierarchie ermittelt:

  • Stufe 1: Börsennotierte Kurse in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Diese Kategorie ist im OMV Konzern zumeist nur relevant für Aktien, Anleihen, Investmentfonds und Futures.
  • Stufe 2: Bewertungstechniken mit der Verwendung von direkt und indirekt beobachtbaren Inputs. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten innerhalb der Stufe 2 werden üblicherweise Terminpreise für Rohöl und Erdgas, Zinssätze und Wechselkurse als Inputs für das Bewertungsmodell herangezogen. Zusätzlich werden das Kreditrisiko der Gegenpartei und ggf. ein Volatilitätsfaktor berücksichtigt.
  • Stufe 3: Bewertungstechniken wie z. B. Discounted Cashflow-Modelle mit der Verwendung von wesentlichen nicht beobachtbaren Inputs (z. B. langfristige Preisannahmen und Schätzungen von Reserven).

y) Währungsumrechnung

Monetäre Fremdwährungspositionen werden mit den Stichtagskursen zum Bilanzstichtag bewertet, wobei eingetretene Kursgewinne und -verluste ergebniswirksam erfasst werden.

Die Umrechnung der Abschlüsse von Gesellschaften, bei denen die funktionale Währung von der Konzernwährung abweicht, erfolgt nach der Stichtagskursmethode. Dabei werden Differenzen, die sich aus der Umrechnung von Bilanzpositionen zu aktuellen Stichtagskursen ergeben, im sonstigen Ergebnis erfasst. Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit Periodendurchschnittskursen umgerechnet. Die aus der Anwendung des Durchschnittskurses in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber aktuellen Stichtagskursen bei Bilanzpositionen zusätzlich entstehenden Differenzen, werden gleichfalls im sonstigen Ergebnis verbucht.

Folgende wesentliche Kurse wurden für die Währungsumrechnung in EUR herangezogen:

Währungsumrechnung

 

 

 

 

 

 

2023

2022

 

Stichtag

Durchschnitt

Stichtag

Durchschnitt

Bulgarischer Lew (BGN)

1,956

1,956

1,956

1,956

Tschechische Krone (CZK)

24,724

24,004

24,116

24,566

Ungarischer Forint (HUF)

382,800

381,850

400,870

391,290

Neuseeland Dollar (NZD)

1,750

1,762

1,680

1,658

Norwegische Krone (NOK)

11,241

11,425

10,514

10,103

Rumänischer Leu (RON)

4,976

4,947

4,950

4,931

Schwedische Krone (SEK)

11,096

11,479

11,122

10,630

US Dollar (USD)

1,105

1,081

1,067

1,053

3) Änderungen in den Bilanzierungsgrundsätzen

Die folgenden neuen Standards und Änderungen von Standards wurden ab 1. Jänner 2023 angewandt:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17
  • Änderung an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe von Rechnungslegungsmethoden
  • Änderung an IAS 8: Definition von Schätzungen
  • Änderung an  12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion

Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der OMV.

Änderungen zu IAS 12: Reform des internationalen Steuersystems – Mustervorschriften für Pillar 2

Der Konzern wendete die temporäre, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, unmittelbar nach der Veröffentlichung der Änderungen im Mai 2023 an.

Die temporäre, verpflichtende Ausnahme ist rückwirkend anzuwenden. Da jedoch zum 31. Dezember 2022 in keinem der Länder, in denen der Konzern tätig ist, ein neues Gesetz zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung bereits galt oder in Kürze gelten sollte und zu diesem Zeitpunkt keine damit verbundenen latenten Steuern erfasst wurden, hat die rückwirkende Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Freiwillige Änderung der Bilanzierungsmethoden

Die OMV hat ihre Bilanzierungsmethode für den Ausweis der erworbenen Emissionszertifikate und Rückstellungen für CO2-Emissionen freiwillig geändert. Während die Vermögenswerte aus gekauften Emissionszertifikaten in der Vergangenheit mit den Rückstellungen für CO2-Emissionen saldiert wurden, werden diese beiden Posten ab 31. Dezember 2023 in der Bilanz unsaldiert ausgewiesen. Der Grund für die Änderung ist eine transparentere Darstellung dieser Bilanzposten. Zum 31. Dezember 2023 führte diese Änderung zu einer Erhöhung der sonstigen Vermögenswerte und sonstigen Rückstellungen um EUR 400 .

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die Konzernbilanz der Vergleichsperiode. Auf die Veröffentlichung einer Konzernbilanz zum 1. Jänner 2022 im primären Abschluss wurde verzichtet, da die Änderung nur eine geringfügige Auswirkung auf die Vermögenswerte und Schulden des Konzerns hat.

4) Noch nicht verpflichtend anwendbare neue und überarbeitete Standards

Die folgenden neuen bzw. überarbeiteten Standards, die bereits veröffentlicht aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten sind, wurden vom OMV Konzern nicht angewandt. Durch diese Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Teilweise ist die Anerkennung dieser Standards durch die EU noch ausständig.

Änderungen an IFRSs

Datum des Inkrafttretens laut IASB

Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

1. Jänner 2024

Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion

1. Jänner 2024

Änderungen an IAS 1: Langfristige Schulden mit Kreditbedingungen

1. Jänner 2024

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

1. Jänner 2024

Änderungen an IAS 21: Mangel an Umtauschbarkeit

1. Jänner 2025

Umsatzerlöse
Umsatzerlöse ausgenommen Mineralölsteuer
LNG
Liquefied Natural Gas; Flüssigerdgas
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse ausgenommen Mineralölsteuer
F&F
Geschäftsbereich Fuels & Feedstock
IFRSs
International Financial Reporting Standards
E&P
Exploration & Produktion, Teil des Geschäftsbereichs Energy
IASs
International Accounting Standards
EPSA
Exploration and Production Sharing Agreement; Explorations- und Produktionsteilungsvertrag
E&P
Exploration & Produktion, Teil des Geschäftsbereichs Energy
IFRSs
International Financial Reporting Standards
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit
C&M
Geschäftsbereich Chemicals & Materials
FVOCI
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis
FVTPL
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust
ECL
Erwartete Kreditausfälle
OCI
Other comprehensive income; sonstiges Ergebnis
Jahresüberschuss
Nettogewinn bzw. Nettoverlust nach Zinsen und Steuern
IASs
International Accounting Standards
Mio
Million, Millionen