3 – Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen
1) Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Für die Erstellung des Konzernabschlusses sind vom Management Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Anhang angegebenen Beträge beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungswerten und anderen Faktoren, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als angemessen betrachtet werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Wesentliche Schätzungen und Annahmen waren insbesondere in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Klimakrise und der Energiewende erforderlich. Diese Schätzungen und Annahmen werden in der Anhangangabe 2 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende – dargestellt.
Darüber hinaus gab es Schätzungen und Annahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis in Bezug auf Öl- und Gasreserven, die Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Rückstellungen, Leasingverträgen und Ertragsteuern. Diese werden im folgenden Abschnitt gemeinsam mit den betreffenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden graphisch in grau hervorgehoben erläutert.
2) Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3) Änderungen in den Bilanzierungsgrundsätzen
Die folgenden neuen Standards und Änderungen von Standards wurden ab 1. Jänner 2023 angewandt:
- IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17
- Änderung an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe von Rechnungslegungsmethoden
- Änderung an IAS 8: Definition von Schätzungen
- Änderung an IAS 12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion
Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der OMV.
Änderungen zu IAS 12: Reform des internationalen Steuersystems – Mustervorschriften für Pillar 2
Der Konzern wendete die temporäre, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, unmittelbar nach der Veröffentlichung der Änderungen im Mai 2023 an.
Die temporäre, verpflichtende Ausnahme ist rückwirkend anzuwenden. Da jedoch zum 31. Dezember 2022 in keinem der Länder, in denen der Konzern tätig ist, ein neues Gesetz zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung bereits galt oder in Kürze gelten sollte und zu diesem Zeitpunkt keine damit verbundenen latenten Steuern erfasst wurden, hat die rückwirkende Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Freiwillige Änderung der Bilanzierungsmethoden
Die OMV hat ihre Bilanzierungsmethode für den Ausweis der erworbenen Emissionszertifikate und Rückstellungen für CO2-Emissionen freiwillig geändert. Während die Vermögenswerte aus gekauften Emissionszertifikaten in der Vergangenheit mit den Rückstellungen für CO2-Emissionen saldiert wurden, werden diese beiden Posten ab 31. Dezember 2023 in der Bilanz unsaldiert ausgewiesen. Der Grund für die Änderung ist eine transparentere Darstellung dieser Bilanzposten. Zum 31. Dezember 2023 führte diese Änderung zu einer Erhöhung der sonstigen Vermögenswerte und sonstigen Rückstellungen um EUR 400 Mio.
Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die Konzernbilanz der Vergleichsperiode. Auf die Veröffentlichung einer Konzernbilanz zum 1. Jänner 2022 im primären Abschluss wurde verzichtet, da die Änderung nur eine geringfügige Auswirkung auf die Vermögenswerte und Schulden des Konzerns hat.
In EUR Mio |
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Wie zuvor berichtet |
Anpassungen |
Angepasst |
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2022 |
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Sonstige Vermögenswerte |
1.198 |
434 |
1.632 |
Kurzfristiges Vermögen |
22.369 |
434 |
22.803 |
Summe Aktiva |
56.429 |
434 |
56.863 |
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Sonstige Rückstellungen |
505 |
434 |
939 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
13.567 |
434 |
14.001 |
Summe Passiva |
56.429 |
434 |
56.863 |
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2021 |
||
Sonstige Vermögenswerte |
621 |
376 |
997 |
Kurzfristiges Vermögen |
18.595 |
376 |
18.971 |
Summe Aktiva |
53.798 |
376 |
54.174 |
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Sonstige Rückstellungen |
360 |
376 |
736 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
13.677 |
376 |
14.053 |
Summe Passiva |
53.798 |
376 |
54.174 |
4) Noch nicht verpflichtend anwendbare neue und überarbeitete Standards
Die folgenden neuen bzw. überarbeiteten Standards, die bereits veröffentlicht aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten sind, wurden vom OMV Konzern nicht angewandt. Durch diese Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Teilweise ist die Anerkennung dieser Standards durch die EU noch ausständig.
Änderungen an IFRSs |
Datum des Inkrafttretens laut IASB |
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Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
1. Jänner 2024 |
Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion |
1. Jänner 2024 |
Änderungen an IAS 1: Langfristige Schulden mit Kreditbedingungen |
1. Jänner 2024 |
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
1. Jänner 2024 |
Änderungen an IAS 21: Mangel an Umtauschbarkeit |
1. Jänner 2025 |