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Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

§ 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuch

Laut § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs () haben große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu erstellen. Dieser Paragraf setzt Abschnitt 10 der EU-Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) um. Der Abschnitt „Grundlagen der Erstellung“ enthält Informationen über den Inhalt des Berichts. Zudem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Zahlungen, die offengelegt werden müssen, sowie darüber, wie die OMV die Bestimmungen bei der Erstellung des Berichts umgesetzt hat.

Wien, 5. März 2024

Der Vorstand

Alfred Stern e.h.
Vorstandsvorsitzender
und Chief Executive Officer

Reinhard Florey e.h.
Chief Financial Officer

Martijn van Koten e.h.
Executive Vice President Fuels & Feedstock

Daniela Vlad e.h.
Executive Vice President Chemicals & Materials

Berislav Gaso e.h.
Executive Vice President Energy

UGB
Österreichisches Unternehmensgesetzbuch
boe
Barrel Öläquivalent