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Bestätigungsvermerk1

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

OMV Aktiengesellschaft, Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Cashflow-Rechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, ausgenommen „Ergänzende Informationen zu Öl- und Gasreserven (ungeprüft)“, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a .

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes berücksichtigt, jedoch geben wir kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Anhangangaben betreffend die Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende

Siehe Anhangangabe 2 „Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende“.

Das Risiko für den Konzernabschluss

Im Rahmen der im Jahr 2022 vorgestellten Strategie 2030 bekennt sich der Konzern zur Unterstützung und Beschleunigung der Energiewende. Der Konzern strebt an bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.

In der Anhangangabe 2 des Konzernabschlusses beschreibt der Konzern, wie das Management sowohl klimabezogene Auswirkungen als auch Emissionsreduktionsziele in Schlüsselbereichen des Konzernabschlusses berücksichtigt und wie sich dies auf die Bewertung von Vermögenswerten und die Bewertung von Verbindlichkeiten auswirkt.

Der Konzern betrachtet zwei verschiedene Szenarien:

  • der Base Case, dessen Annahmen in Bezug auf die Nachfrage und die Öl- und Gaspreise mit dem Announced Pledges Scenario (APS) der übereinstimmen, wird für die Mittelfristplanung sowie für Schätzungen in verschiedenen Bereichen des Konzernabschlusses verwendet, einschließlich der Wertminderungstests für nicht finanzielle Vermögenswerte und der Bewertung von Rückstellungen;
  • der „Netto-Null Emissionen bis 2050“ Case, dessen Annahmen mit dem Net Zero Emissions by 2050 (NZE) Szenario der IEA übereinstimmen, wird zur Durchführung von Sensitivitätsanalysen für die Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte und die Bewertung von Rückstellungen verwendet.

Diese Szenarien unterscheiden sich in den zugrundeliegenden Erwartungen über die Geschwindigkeit der künftigen weltweiten Dekarbonisierung und führen zu unterschiedlichen Annahmen für die Nachfrage und die Preise von Öl und Gas sowie die CO2-Preise.

Die wesentlichsten von den Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende betroffen Bereiche sind:

  • die Werthaltigkeit von Vermögenswerten,
  • die Nutzungsdauern von Vermögenswerten,
  • die Bewertung von Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen.

Die Angaben zu den oben genannten Bereichen stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit und beinhalten ein hohes Maß an Ermessensspielraum sowie wesentliche makroökonomische Annahmen. Daher haben wir die Angaben zu den Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende als einen besonders wichtigen Prüfungsschwerpunkt identifiziert.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Angaben zu den Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Gestaltung und Umsetzung der internen Kontrollen im Schätzungsprozess beurteilt, wobei wir uns darauf konzentriert haben, wie die Auswirkungen des Klimawandels und das Bekenntnis zur Klimaneutralität bei den wesentlichsten Annahmen in den betroffenen Bereichen des Konzernabschlusses berücksichtigt wurden.
  • Wir haben ein „Climate Change Panel“ bestehend aus einer Gruppe erfahrener internationaler KPMG-Partner mit spezifischen Fachkenntnissen in den Bereichen Klimawandel, Prüfung und Rechnungslegung eingerichtet, um die wesentlichen Annahmen und unsere wesentlichsten Entscheidungen und Schlussfolgerungen in Bezug auf die wichtigsten Annahmen in diesem besonders wichtigen Prüfungssachverhalt unabhängig zu überprüfen.
  • Wir haben Befragungen durchgeführt, um die Auswirkungen des Bekenntnisses zur Klimaneutralität und der klimabezogenen Risiken auf den Konzernabschluss zu verstehen.
  • Wir haben evaluiert, ob sich die vom Konzern angenommenen Auswirkungen des Bekenntnisses zur Klimaneutralität in den jeweiligen Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrages von Vermögenswerten, der Nutzungsdauern von Vermögenswerten und der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen widerspiegeln.
  • Wir haben die Annahmen für Öl- und Gaspreise als auch CO2-Preise, die in den Sensitivitätsanalysen verwendet wurden, mit öffentlich verfügbaren Informationen verglichen (Net Zero Emissions Szenario der IEA).
  • Wir haben den Nachhaltigkeitsbericht gelesen und beurteilt, ob es Unstimmigkeiten zu klimabezogenen Themen zwischen diesen Informationen und dem Konzernabschluss gibt.
  • Wir haben die Genauigkeit, Vollständigkeit und Relevanz dieser Angaben im Konzernabschluss evaluiert.

Werthaltigkeit von Öl- und Gasvermögen in den Sachanlagen

Siehe Anhangangaben 2 „Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende“, 3 „Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen“, 8 „Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen“ und 17 „Sachanlagen“.

Das Risiko für den Konzernabschluss

Der Buchwert des Öl- und Gasvermögens in den Sachanlagen beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 8.927 .

Die betriebliche Leistung der jeweiligen Anlagen und externe Faktoren haben einen erheblichen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows und damit auf den erzielbaren Betrag der Öl- und Gasanlagen. Der erzielbare Betrag ist in hohem Maße ermessensabhängig und komplex zu schätzen. Zu den wesentlichsten Annahmen, die der Konzern bei der Bewertung des Nutzungswerts berücksichtigt, gehören Öl- und Gaspreise, CO2-Preise, Öl- und Gasreserven und Abzinsungssätze. Wie in Anhangangaben 2 und 3.2.j beschrieben, sind diese wesentlichen Annahmen zukunftsorientiert und können durch zukünftige Wirtschafts- und Marktbedingungen, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Energiewende, beeinflusst werden.

Der Konzern verzeichnete zum 31. Dezember 2023 eine Netto-Wertaufholung in Höhe von EUR 57 Mio für Öl- und Gasvermögen in den Sachanlagen.

Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung des Öl- und Gasvermögens in den Sachanlagen falsch dargestellt ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit des Öl- und Gasvermögens in den Sachanlagen wie folgt beurteilt:

  • Wir haben über den Prozess zur Ermittlung des erzielbaren Betrages von Öl- und Gasvermögen ein Verständnis erlangt und die Gestaltung und Umsetzung der wesentlichsten internen Kontrollen beurteilt. Unsere Arbeit umfasste die Prüfung der internen Kontrollen in Bezug auf die Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung und die Bestimmung der wesentlichen Managementannahmen, die dem erzielbaren Betrag der getesteten Vermögenswerte zugrunde liegen.

Zukünftige Cashflows

  • Wir haben die wesentlichsten Annahmen (zukünftige Öl- und Gaspreise, zukünftige CO2-Preise, Produktionsmengen, zukünftige Produktionskosten), die in den zukünftigen Cashflow-Modellen verwendet werden, mit jenen in der vom Aufsichtsrat genehmigten Mittelfristplanung verglichen.
  • Wir haben die Konsistenz der Annahmen zu den zukünftigen Produktionskosten beurteilt, indem wir das Verhältnis von Kosten zu Produktion über mehrere Jahre verglichen haben.

Preisannahmen

  • Wir haben die Angemessenheit der verwendeten kurz- und langfristigen Öl- und Gaspreisannahmen beurteilt, indem wir diese mit öffentlich verfügbaren Brancheninformationen verglichen haben, insbesondere mit dem Announced Pledges Scenario der und den Annahmen anderer Energieunternehmen.
  • Wir haben die in den zukünftigen Cashflows enthaltenen CO2-Preisannahmen mit aktuellen Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen (insbesondere der IEA) verglichen.

Öl- und Gasreserven

  • Wir haben ein Verständnis über den „OMV Petroleum Resource Evaluation Standard“ erlangt und einen Walkthrough durch den Prozess und die Kontrollen der Reservenschätzung durchgeführt.
  • Wir haben die Kompetenz, Autorität und Objektivität der internen Reservoir Engineers, die für die Schätzung der Öl- und Gasreserven verantwortlich sind, anhand ihrer relevanten beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen beurteilt.
  • Wir haben die Produktionsprognosen mit den internen Bewertungen der nachgewiesenen und wahrscheinlichen Öl- und Gasreserven verglichen.
  • Wir haben für ausgewählte Vermögenswerte die für das Vorjahr vom unabhängigen Sachverständigen DeGolyer & MacNaughton vorgenommenen Schätzungen der Reserven beurteilt und Abweichungen zu den internen Schätzungen evaluiert.
  • Wir haben für ausgewählte Vermögenswerte die Gründe für wesentliche Veränderungen bei den Öl- und Gasreserven hinterfragt.

Abzinsungssätze

  • Mit Unterstützung unserer Bewertungsspezialisten haben wir die Inputfaktoren für die Bestimmung der Abzinsungssätze evaluiert, indem wir sie mit markt- und branchenspezifischen Benchmarks verglichen haben.

Andere Prüfungshandlungen

  • Wir haben die Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung und eine Wertaufholung durch das Management beurteilt.
  • Wir haben die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten basierend auf der Art und Weise, wie Cashflows generiert werden, und der Branchenpraxis nachvollzogen.
  • Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Casflow-Modelle überprüft.
  • Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.

Werthaltigkeit von at-equity bewerteten Beteiligungen

Siehe Anhangangaben 3 „Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen“, 8 „Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen“ und 18 „At-equity bewertete Beteiligungen“.

Das Risiko für den Konzernabschluss

Der Buchwert der at-equity bewerteten Beteiligungen beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 6.668 Mio, der im Wesentlichen ADNOC Refining and Trading CGU (Abu Dhabi Oil Refining Company und ADNOC Global Trading LTD), die „Borouge Beteiligungen“ (Borouge PLC und Borouge 4 LLC) und Baystar (Bayport Polymers LLC) inkludiert.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags der at-equity bewerteten Beteiligungen erfordert Ermessensentscheidungen und Schätzungen in den folgenden Bereichen:

  • Feststellung, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beteiligung wertgemindert sein könnte, oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein in Vorperioden erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte, und
  • Ermittlung eines solchen Wertminderungsaufwands oder einer Wertaufholung.

Zu den wichtigsten Annahmen, die der Konzern bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags der at-equity bewerteten Beteiligung Baystar berücksichtigt, gehören Margenprognosen, zukünftige Produktionsmengen, Abzinsungssätze als auch die Wachstumsrate in der ewigen Rente. Trotz der erfolgreichen Inbetriebnahme des von Baystar betriebenen Crackers in 2022 besteht weiterhin ein Risiko in Bezug auf Cashflow-Prognosen aufgrund der Kalibrierung der Ausrüstung des Crackers und der Inbetriebnahme der Polymerisationsanlage „Bay 3“. Um diesem Risiko zu begegnen, schätzt der Konzern den erzielbaren Betrag anhand der Discounted-Cashflow-Methode. In Anbetracht der Komplexität des Wertminderungsmodells, der Schätzungsunsicherheiten bei der Ableitung der verwendeten Daten und Parameter sowie der immanenten Ermessensentscheidungen wird die Werthaltigkeit der at-equity bewerteten Beteiligung Baystar als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt betrachtet.

Für die Beteiligung Borouge PLC, die an der Börse in Abu Dhabi notiert ist, besteht das Risiko, dass der Marktwert den Buchwert der Beteiligung unterschreitet.

Für die Beteiligung Borouge 4 LLC, die sich im Konstruktionsprozess einer chemischen Anlage in Abu Dhabi befindet, besteht das Risiko von wesentlichen Verzögerungen im Bau der Anlage.

Für die ADNOC Refining and Trading CGU besteht das Risiko, dass Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht erkannt werden.

Insgesamt besteht für den Konzernabschluss das Risiko, dass die Bewertung der at-equity bewerteten Beteiligungen falsch dargestellt ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der at-equity bewerteten Beteiligungen wie folgt beurteilt:

  • Wir haben uns ein Prozessverständnis bezüglich der Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung und die Bestimmung der wesentlichen Annahmen, die dem erzielbaren Betrag der at-equity bewerteten Beteiligungen zugrunde liegen, verschafft.
  • Wir haben für Borouge PLC den Buchwert mit der anteiligen Marktkapitalisierung verglichen.
  • Wir haben anhand der Dokumentation des Konzerns für Borouge 4 LLC überprüft, ob im Konstruktionsprozess erhebliche Verzögerungen aufgetreten sind und mit dem Management diskutiert.
  • Wir haben für die ADNOC Refining and Trading CGU die Einschätzung des Managements hinsichtlich der Identifikation von Anhaltspunkten für eine Wertminderung beurteilt.
  • Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.

Für Baystar haben wir die folgenden Schritte durchgeführt:

  • Wir haben die wesentlichsten Annahmen zu Verkaufsvolumina und Industriemargen, die in den zukünftigen Cashflow-Modellen verwendet werden, mit den Annahmen in den verfügbaren Budgets verglichen.
  • Wir haben die Margenprognosen mit externen Marktdaten und anderen öffentlich verfügbaren Informationen analysiert.
  • Wir haben die Annahmen des Discounted-Cashflow-Modells durch eine Sensitivitätsanalyse überprüft, bei der wir eine Reihe von wahrscheinlichen Ergebnissen auf der Grundlage verschiedener Szenarien berücksichtigt haben.
  • Mit Unterstützung unserer Bewertungsspezialisten haben wir die Inputfaktoren für die Bestimmung der Abzinsungssätze und die Wachstumsrate in der ewigen Rente beurteilt.
  • Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle überprüft.

Bewertung der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen

Siehe Anhangangaben 3 „Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ und 25 „Rückstellungen“.

Das Risiko für den Konzernabschluss

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sind Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen in Höhe von EUR 4.148 ausgewiesen.

Wie in der Anhangangabe 3.2.s beschrieben, führen die Kernaktivitäten des Konzerns regelmäßig zu Verpflichtungen zum Abbruch bzw Rückbau von Anlagen sowie zur Bodensanierung. Die meisten dieser Tätigkeiten sind in ferner Zukunft geplant und können auch durch klimabezogene Risiken und die Energiewende beeinflusst werden, während sich Technologien für die Rekultivierung, Kosten und Vorschriften ständig ändern.

Die Schätzung der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen ist daher ein Bereich, in dem Ermessensentscheidungen zu treffen sind und eine Reihe wesentlicher Schätzungen in Bezug auf die zukünftigen Kosten und den Zeitplan für die Rekultivierung, die Inflation und die Annahmen zum Abzinsungssatz beinhaltet.

Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Bewertung der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen falsch dargestellt ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bewertung der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen wie folgt beurteilt:

  • Wir haben ein Verständnis über den Prozess des Konzerns zur Berechnung des Barwerts der geschätzten zukünftigen Kosten für Stilllegungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften erlangt, die Gestaltung und Umsetzung sowie die Wirksamkeit der wichtigsten internen Kontrollen getestet.
  • Wir haben die Vollständigkeit und Genauigkeit der Vermögenswerte, die Rekultivierungsverpflichtungen unterliegen, beurteilt, insbesondere durch Nachvollziehen des Prozesses zur Bestimmung, ob eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zum Berichtszeitpunkt besteht, und durch Vergleich der wesentlichen Zugänge zu den Sachanlagen mit der Einschätzung des Konzerns zu neuen Rekultivierungsverpflichtungen.

Zukünftige Kosten und Zeitplan für die Rekultivierung

  • Wir haben uns vergewissert, dass die geschätzten Zeitpunkte für die Rekultivierung mit den Annahmen in anderen Bereichen übereinstimmen, insbesondere bei den Wertminderungstests für Öl- und Gasvermögen und der Schätzung der Öl- und Gasreserven.
  • Wir haben wesentliche Änderungen der Kostenschätzungen im Berichtszeitraum nachvollzogen.

Abzinsungssatz und Inflationsraten

  • Mit Unterstützung unserer Bewertungsspezialisten haben wir Inflationsraten und Abzinsungssätze analysiert, indem wir sie mit markt- und branchenspezifischen Benchmarks verglichen haben.

Andere Prüfungshandlungen

  • Wir haben die rechnerische Richtigkeit der Berechnung der Rekultivierungsverpflichtungen geprüft.
  • Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss beurteilt.

Bilanzierung für komplexe Transaktionen im Bereich Gasversorgung und -handel

Siehe Anhangangaben 3 „Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen“, 30 „Risikomanagement“ und 31 „Fair-Value-Hierarchie“.

Risiko für den Konzernabschluss

Die Aktivitäten des Konzerns sind einer Reihe von Marktrisiken ausgesetzt, einschließlich Gaspreis- und Gasmengenrisiken, die durch Forward- und -Future-Kontrakte gesteuert werden, die als derivative Finanzinstrumente klassifiziert werden oder, für die die „Own-use Exemption“ angewendet wird.

Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die derivativen Vermögenswerte im Zusammenhang mit Gasverkäufen und -käufen auf EUR 709 Mio und die derivativen Verbindlichkeiten auf EUR 386 Mio.

Aufgrund des Umfangs der Gasversorgungs- und -handelsgeschäfte, der Komplexität der zugrundeliegenden Buchhaltungssysteme, der erheblichen Ermessensentscheidungen, die für die Anwendung der „Own-use Exemption“ erforderlich sind, und der verschiedenen Arten von Geschäften, einschließlich derjenigen, die aufgrund der Art der Liefer- und Handelsverträge Saldierungen erfordern, betrachteten wir die Bilanzierung im Bereich Gasversorgung und -handel als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass derivative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen für Verträge, für die die „Own-use Exemption“ angewendet wird, falsch dargestellt sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bilanzierung für komplexe Transaktionen im Bereich Gasversorgung und -handel wie folgt beurteilt:

  • Wir haben über die wesentlichsten internen Kontrollen im Bereich Gasversorgung und -handel ein Verständnis erlangt und deren Gestaltung und Umsetzung sowie operative Wirksamkeit beurteilt.
  • Wir haben in wesentliche langfristige Liefervereinbarungen Einsicht genommen.
  • Wir haben die Vollständigkeit, Integrität und Genauigkeit der Transaktionsdaten im Bereich Gasversorgung und -handel evaluiert.
  • Wir haben die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente im Bereich Gasversorgung und -handel in Übereinstimmung mit „IFRS 9 – Finanzinstrumente“ und  32 – Finanzinstrumente: Darstellung“ beurteilt.
  • Wir haben die bilanzielle Behandlung der verschiedenen Arten von Liefer- und Handelsportfolios untersucht.
  • Wir haben die Auswirkungen von Saldierungen auf die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Konzern-Gesamtergebnisrechnung nachgerechnet.

Sonstiger Sachverhalt

Der Konzernabschluss der OMV Aktiengesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 9. März 2023 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk darauf aufmerksam zu machen oder unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 5. Juni 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dipl.-Betriebsw. (FH) Karl Braun.

Wien, 6. März 2024

KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Dipl.-Betriebsw. (FH) Karl Braun e.h.
Wirtschaftsprüfer

1 Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

IFRSs
International Financial Reporting Standards
UGB
Österreichisches Unternehmensgesetzbuch
IEA
International Energy Agency; Internationale Energieagentur
Mio
Million, Millionen
IEA
International Energy Agency; Internationale Energieagentur
Mio
Million, Millionen
IASs
International Accounting Standards