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23 – Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens

Grundkapital

Das Grundkapital der OMV Aktiengesellschaft besteht aus 327.272.727 (2022: 327.272.727) voll einbezahlten Stückaktien mit einem Gesamtbetrag von EUR 327.272.727 (2022: EUR 327.272.727). Es bestehen weder unterschiedliche Aktiengattungen noch Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Für das Geschäftsjahr 2023 sind alle Aktien dividendenberechtigt, mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.

Da das von der Hauptversammlung am 14. Mai 2014 geschaffene genehmigte Kapital am 14. Mai 2019 auslief, beschloss die Hauptversammlung am 29. September 2020 ein neues genehmigtes Kapital. Die Hauptversammlung ermächtigte den Vorstand, bis einschließlich 29. September 2025 das Grundkapital der OMV mit Zustimmung des Aufsichtsrats – auf einmal oder in mehreren Tranchen – um insgesamt höchstens EUR 32.727.272 durch Ausgabe von bis zu 32.727.272 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 Aktiengesetz durchgeführt werden. Der Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen können durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt werden.

Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung (i) dem Ausgleich von Spitzenbeträgen oder (ii) der Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere Long-Term-Incentive-Plänen, Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungsmodellen dient.

Zudem wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben.

Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen wurden bei der OMV Aktiengesellschaft durch Mittel gebildet, die der OMV Aktiengesellschaft von ihren Anteilseignern aufgrund ihrer Eigentümerstellung über das Grundkapital zugeführt wurden.

Hybridkapital

Das im Eigenkapital ausgewiesene Hybridkapital in der Höhe von EUR 2.483  besteht aus unbefristeten, nachrangigen Hybridschuldverschreibungen. Die Nettoerlöse aus den Hybridschuldverschreibungen werden gemäß zur Gänze als Eigenkapital klassifiziert, da die Rück- sowie Zinszahlungen im alleinigen Ermessen der OMV liegen.

Am 7. Dezember 2015 begab die OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 1.500 Mio in zwei Tranchen von je EUR 750 Mio:

  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 1 mit einem erstmöglichen Kündigungstag im Jahr 2021, wurden gekündigt und zu ihrem Nennbetrag (zuzüglich Zinsen) am 30. November 2021 zurückgezahlt.
  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 2 werden bis zum 9. Dezember 2025 (ausschließlich), dem erstmöglichen Kündigungstag von Tranche 2, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 6,250% verzinst. Ab 9. Dezember 2025 (einschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Zinssatz, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht, verzinst.

Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 9. Dezember eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich die OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die Hauptversammlung der OMV beschließt, eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.

Am 19. Juni 2018 begab die OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 500 . Die Hybridschuldverschreibungen werden bis zum 19. Juni 2024 (ausschließlich) mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,875% verzinst. Von 19. Juni 2024 (einschließlich) bis 19. Juni 2028 (ausschließlich) werden die Hybridschuldverschreibungen mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 19. Juni 2028 (einschließlich) werden die Hybridschuldverschreibungen mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 19. Juni eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich die OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die Hauptversammlung der OMV beschließt, eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.

Am 1. September 2020 begab die OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 1.250 Mio in zwei Tranchen (Tranche 1: EUR 750 Mio; Tranche 2: EUR 500 Mio) mit folgender Verzinsung:

  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 1 werden bis zum 1. September 2026 (ausschließlich), dem ersten Resettermin von Tranche 1, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,500% verzinst. Vom ersten Resettermin (einschließlich) bis 1. September 2030 (ausschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 1. September 2030 (einschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.
  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 2 werden bis zum 1. September 2029 (ausschließlich), dem ersten Resettermin von Tranche 2, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,875% verzinst. Von 1. September 2029 (einschließlich) bis 1. September 2030 (ausschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 1. September 2030 (einschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.

Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 1. September eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich die OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die Hauptversammlung der OMV beschließt, eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.

Die zum 31. Dezember 2023 ausstehenden Hybridschuldverschreibungen haben keinen Endfälligkeitstag und können seitens der OMV unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Die OMV hat insbesondere das Recht, die Hybridschuldverschreibungen zu bestimmten Stichtagen zurückzuzahlen. Bei Rückzahlung werden sämtliche ausständige Zinsen zur Zahlung fällig. Im Fall eines Kontrollwechsels, zum Beispiel, hat die OMV die Möglichkeit, die Hybridschuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen, anderenfalls tritt gemäß Anleihebedingungen eine Erhöhung der Verzinsung ein.

Gewinnrücklagen

Die Ergebnisse aller in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen sind unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge in den Gewinnrücklagen des Konzerns enthalten.

Eigene Anteile

In den Hauptversammlungen der Jahre 2000 bis 2011 (mit Ausnahme von 2010) und 2019 wurde der Erwerb eigener Anteile genehmigt. Das Eigenkapital wurde in Höhe der Anschaffungskosten der zurückgekauften eigenen Anteile gekürzt. Gewinne oder Verluste aus dem erneuten Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu den Anschaffungskosten erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

In der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, somit bis einschließlich 1. Juni 2026, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu veräußern oder zu verwenden (Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Die direkt im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Gewinne und Verluste und damit verbundenen Steuereffekte setzen sich wie folgt zusammen:

Steuereffekte im Zusammenhang mit den Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses

In EUR Mio

 

 

 

 

 

 

 

2023

2022

 

Brutto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Steuer
Aufwand (–)
Ertrag (+)1

Netto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Brutto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Steuer
Aufwand (–)
Ertrag (+)1

Netto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Währungs­umrechnungs­differenzen

–542

–0

–542

603

–2

602

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Hedges

–360

83

–277

40

–3

37

Gewinne (+)/Verluste(–) aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen

–58

7

–51

263

–35

228

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten

–2

1

–2

2

1

3

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Hedges, die nachfolgend auf den Buchwert des Grund­geschäftes übertragen werden

–27

6

–21

–67

8

–58

Auf at-equity bewertete Beteiligungen entfallender Anteil am sonstigen Ergebnis

02

n.a.

0

62

n.a.

6

Sonstiges Ergebnis des Jahres

–989

97

–893

847

–30

817

1

Enthält Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern für die österreichische Steuergruppe. Weitere Details sind in der Anhangangabe 14 – Steuern vom Einkommen und Ertrag – zu finden.

2

Stellt das Nettoergebnis (nach Steuern) dar.

Am 31. Mai 2023 genehmigte die Hauptversammlung die Zahlung einer Gesamtdividende von EUR 5,05 pro Aktie, davon EUR 2,80 je dividendenberechtigter Aktie als reguläre Dividende und EUR 2,25 je dividendenberechtigter Aktie als Sonderdividende. Die gesamte Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2022 erfolgte im Juni 2023 und betrug EUR 1.652 Mio. 2022 betrug die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 EUR 752 Mio (EUR 2,30 je Aktie). Im Jahr 2023 beliefen sich die bezahlten Zinsen für Hybridanleihen auf EUR 94 Mio (2022: EUR 94 Mio).

Am 31. Jänner 2024 wurde seitens des Vorstands der OMV Aktiengesellschaft eine Gesamtdividende von EUR 5,05 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2023 vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Gesamtdividende umfasst eine reguläre Dividende von EUR 2,95 pro Aktie und eine Sonderdividende von EUR 2,10 pro Aktie, welche von der Hauptversammlung in 2024 zu genehmigen sind.

Eigene Anteile

 

 

 

 

Anzahl der Aktien

in EUR Mio

1. Jänner 2022

261.326

2,9

Abgang

–59.652

–0,7

31. Dezember 2022

201.674

2,2

 

 

 

Abgang

–59.667

–0,7

31. Dezember 2023

142.007

1,6

Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile

 

 

 

 

 

Anzahl der Aktien

Eigene Anteile

Im Umlauf befindliche Anteile

1. Jänner 2022

327.272.727

261.326

327.011.401

Bedienung von aktienbasierten Vergütungen

–59.652

59.652

31. Dezember 2022

327.272.727

201.674

327.071.053

 

 

 

 

Bedienung von aktienbasierten Vergütungen

–59.667

59.667

31. Dezember 2023

327.272.727

142.007

327.130.720

Mio
Million, Millionen
IFRSs
International Financial Reporting Standards
Mio
Million, Millionen