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2 – Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen

1) Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Für die Erstellung des Konzernabschlusses sind vom Management Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Anhang angegebenen Beträge beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungswerten und anderen Faktoren, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als angemessen betrachtet werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen waren insbesondere in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Klimakrise und der Energiewende sowie der Russland-Ukraine-Krise erforderlich. Diese Schätzungen und Annahmen werden nachfolgend in den Abschnitten a) und b) dargestellt.

Darüber hinaus gab es Schätzungen und Annahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis in Bezug auf Öl- und Gasreserven, die Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Rückstellungen, Leasingverträgen und Ertragsteuern. Diese werden im Abschnitt 2 gemeinsam mit den betreffenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden graphisch in grau hervorgehoben erläutert.

2) Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3) Änderungen in den Bilanzierungsgrundsätzen

Die folgenden Änderungen von Standards wurden ab 1. Jänner 2022 angewandt:

  • Änderung an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Verweis auf das Rahmenkonzept
  • Änderung an IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung
  • Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung
  • Jährliche Verbesserungen der IFRS Standards 2018-2020

Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der OMV.

4) Noch nicht verpflichtend anwendbare neue und überarbeitete Standards

Die folgenden neuen bzw. überarbeiteten Standards, die bereits veröffentlicht aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten sind, wurden vom OMV Konzern nicht angewandt. Durch diese Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Teilweise ist die Anerkennung dieser Standards durch die EU noch ausständig.

Standards und Änderungen

Datum des Inkrafttretens laut IASB

IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe von Rechnungslegungsmethoden

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 8: Definition von Schätzungen

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

1. Jänner 2024

Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion

1. Jänner 2024

Änderungen an IAS 1: Langfristige Schulden mit Kreditbedingungen

1. Jänner 2024

IFRSs
International Financial Reporting Standards
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
E&P
Geschäftsbereich Exploration & Production
R&M
Geschäftsbereich Refining & Marketing
C&M
Geschäftsbereich Chemicals & Materials
Mio
Million, Millionen
Mio
Million, Millionen
Mrd
Milliarde, Milliarden
TWh
Terawattstunde
LNG
Liquefied Natural Gas; Flüssigerdgas
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse ausgenommen Mineralölsteuer
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse ausgenommen Mineralölsteuer
IASs
International Accounting Standards
EPSA
Exploration and Production Sharing Agreement; Explorations- und Produktionsteilungsvertrag
E&P
Geschäftsbereich Exploration & Production
IFRSs
International Financial Reporting Standards
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit
CAGR
Compounded Annual Growth Rate; durchschnittliche jährliche Wachstumsrate
CAPEX
Capital Expenditure; Investitionen
FVOCI
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis
FVTPL
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust
ECL
Erwartete Kreditausfälle
Jahresüberschuss
Nettogewinn bzw. Nettoverlust nach Zinsen und Steuern