Der Aufsichtsrat der OMV besteht aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Vertreter:innen (Kapitalvertreter:innen) und fünf von der Konzernvertretung entsandten Mitgliedern. Zwei der derzeitigen Kapitalvertreter:innen wurden in der Hauptversammlung 2019 gewählt, ein Mitglied in der Hauptversammlung 2020, ein Mitglied in der Hauptversammlung 2021 und sechs Mitglieder in der Hauptversammlung 2022. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der OMV im Jahr 2022 und ihre Aufsichtsratsmandate in anderen in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen sowie ihre allfälligen Managementfunktionen sind nachstehend angeführt.
Mark Garrett, * 1962
Vorsitzender (Chief Executive Officer, Marquard & Bahls AG bis 30. Juni 2022) Mandate: Umicore, Orica (seit 15. Jänner 2023)
Christine Catasta, * 1958
Stellvertretende Vorsitzende (bis 3. Juni 2022) (Chief Executive Officer, Österreichische Beteiligungs AG bis 31. Jänner 2022) Mandate: VERBUND AG, Telekom Austria AG, Erste Group Bank AG
Edith Hlawati, * 1957
Stellvertretende Vorsitzende (seit 3. Juni 2022) (Chief Executive Officer, Österreichische Beteiligungs AG seit 1. Februar 2022) Mandate: VERBUND AG, Telekom Austria AG, Post AG
Saeed Al Mazrouei, * 1980
Stellvertretender Vorsitzender (Deputy Chief Executive Officer, Direct Investments, Mubadala Investment Company) Mandate: Abu Dhabi Commercial Bank (ADCB)
Alyazia Ali Al Kuwaiti, * 1979
(Executive Director Energy, Mubadala Investment Company) Keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen
Stefan Doboczky, * 1967
(Chief Executive Officer, Heubach Gruppe seit 10. Jänner 2022) Keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen
Jean-Baptiste Renard, * 1961
(seit 3. Juni 2022) Mandate: Neste Oyj (bis 30. März 2022)
Karl Rose, * 1961
(Strategy Advisor, Abu Dhabi National Oil Company bis 1. Juli 2022) Keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen
Elisabeth Stadler, * 1961
(Chief Executive Officer, VIENNA INSURANCE GROUP AG – Wiener Versicherung Gruppe) Mandate: voestalpine AG
Robert Stajic, * 1979
(seit 3. Juni 2022) (Executive Director, Österreichische Beteiligungs AG) Mandate: VERBUND AG
Christoph Swarovski, * 1970
(bis 3. Juni 2022) Keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen
Cathrine Trattner, * 1976
(bis 3. Juni 2022) Keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen
Gertrude Tumpel-Gugerell, * 1952
Mandate: Commerzbank Aktiengesellschaft, VIENNA INSURANCE GROUP AG – Wiener Versicherung Gruppe, AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Von der Konzernvertretung entsandt (Arbeitnehmervertreter:innen)
Alexander Auer, * 1969
Hubert Bunderla, * 1965
Mario Mayrwöger, *1976 (seit 7. Juni 2022)
Nicole Schachenhofer, * 1976
Angela Schorna, * 1980
Gerhard Singer, * 1960 (bis 7. Juni 2022)
Ausführlichere Informationen zu allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der OMV und ihren beruflichen Laufbahnen stehen auf der Website der OMV zum Download zur Verfügung: www.omv.com > Über uns > Aufsichtsrat.
Bei der Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats stehen einschlägiges Wissen, die persönliche Integrität und die Erfahrung in Führungspositionen im Vordergrund. Darüber hinaus werden bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats verschiedene Aspekte der Diversität berücksichtigt: Internationalität der Mitglieder, die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur. Dem Aufsichtsrat gehören (per Stand 31. Dezember 2022) sechs Frauen und vier nicht österreichische Staatsangehörige an. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind zwischen 42 und 70 Jahre alt.
Der Aufsichtsrat hat die Kriterien für die Unabhängigkeit definiert (Beschlüsse vom 21. März 2006 und 25. März 2009). Zusätzlich zu den in Anhang 1 ÖCGK festgelegten Leitlinien hat der Aufsichtsrat die folgenden Kriterien für seine von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder beschlossen:
Das Aufsichtsratsmitglied darf nicht Mitglied der Geschäftsführung einer OMV Konzerngesellschaft sein.
Das Aufsichtsratsmitglied darf von der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft keine Aktienoptionen halten oder sonstige leistungsbezogene Vergütungen von einer OMV Konzerngesellschaft beziehen.
Das Aufsichtsratsmitglied darf kein:keine Anteilseigner:in mit einer Kontrollbeteiligung (im Sinne der EU-Richtlinie 83/349/EWG – das ist eine Beteiligung von mehr als 50% der Stimmrechte oder eine Beherrschung, etwa durch Nominierungsrechte) sein oder einen:eine solchen:solche Anteilseigner:in vertreten.
Alle von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder haben erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand im Geschäftsjahr 2022 und bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung unabhängig gewesen zu sein (C‑Regel 53 ÖCGK). Gemäß C-Regel 54 ÖCGK haben Mark Garrett, Stefan Doboczky, Jean-Baptiste Renard, Karl Rose, Elisabeth Stadler, Christoph Swarovski, Cathrine Trattner und Gertrude Tumpel-Gugerell erklärt, im Geschäftsjahr 2022 und bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung weder Anteilseigner:innen mit einer Beteiligung von mehr als 10% gewesen zu sein noch die Interessen solcher Aktionär:innen vertreten zu haben. Des Weiteren wurden die oben genannten Aufsichtsratsmitglieder von der Österreichischen Beteiligungs AG zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats nominiert. Die Österreichische Beteiligungs AG hat bei der Nominierung bzw. Bestellung von Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats ihrer Beteiligungsgesellschaften die strengen Unabhängigkeits- und Unvereinbarkeitskriterien des Österreichischen Corporate Governance Kodex einzuhalten und darauf zu achten, dass sie ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaften unabhängig von eigenen Interessen oder denen von ihnen nahestehenden Rechtspersonen ausüben.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere der Überwachung und strategischen Unterstützung des Vorstands, diskutiert der Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen Lage und Ziele des Unternehmens. Beschlüsse werden ebenfalls in diesen Sitzungen gefasst, abgesehen von Dringlichkeitsfällen, in denen auch Umlaufbeschlüsse gefasst werden können. Fünf Ausschüsse gewährleisten den bestmöglichen Einsatz der Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Ausschüsse werden im Folgenden kurz beschrieben. (Ein Überblick über die wichtigsten Aktivitäten der einzelnen Ausschüsse im Geschäftsjahr 2022 findet sich auch im Bericht des Aufsichtsrats.) Im Jahr 2022 wurden 8 Sitzungen des Aufsichtsrats und 28 Ausschusssitzungen abgehalten. Insbesondere beschäftigten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat mit der Strategie der OMV. Christoph Swarovski hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Saeed Al Mazrouei hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen der Ausschüsse, in die er gewählt wurde, teilgenommen.
Die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse war 2022 wie folgt:
Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse 20221
Name
AR
PNA
PPA
PrüfA
VergA
NTA
Mark Garrett
8/8
5/5
4/46
7/7
7/7
Edith Hlawati2
3/3
3/3
3/3
Christine Catasta3
5/5
2/2
2/2
3/3
4/4
1/2
Saeed Al Mazrouei
6/8
2/5
1/5
1/7
Alyazia Ali Al Kuwaiti
8/8
5/5
5/5
7/7
4/4
Stefan Doboczky
7/8
1/17
3/42
4/4
Jean-Baptiste Renard2
3/3
3/3
1/2
Karl Rose
8/8
5/5
Elisabeth Stadler
8/8
5/7
2/32
2/4
Robert Stajic2
3/3
3/3
4/4
2/2
Christoph Swarovski3
2/5
0/4
Cathrine Trattner3
5/5
3/3
Gertrude Tumpel-Gugerell
6/8
7/7
6/7
Alexander Auer
8/8
5/5
3/44
2/25
Hubert Bunderla
8/8
5/5
5/5
7/7
Mario Mayrwöger4
3/3
2/2
Nicole Schachenhofer
8/8
5/5
5/5
4/4
Angela Schorna
8/8
7/7
2/24
Gerhard Singer5
5/5
3/33
1
Abkürzungen: AR = Aufsichtsrat, PNA = Präsidial- und Nominierungsaus-schuss, PPA = Portfolio- und Projektausschuss, PrüfA = Prüfungsausschuss, VergA = Vergütungsausschuss, NTA = Nachhaltigkeits- und Transformationsausschuss
2
Seit 3. Juni 2022
3
Bis 3. Juni 2022
4
Seit 7. Juni 2022
5
Bis 7. Juni 2022
6
Bis 27. Oktober 2022
7
Seit 27. Oktober 2022
Gemäß C-Regel 36 ÖCGK befasst sich der Aufsichtsrat jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise (Selbstevaluierung).
Präsidial- und Nominierungsausschuss
Dieser Ausschuss ist ermächtigt, in dringenden Angelegenheiten zu entscheiden. Der Aufsichtsrat kann dem Präsidial- und Nominierungsausschuss im Einzelfall oder auf Dauer weitere Aufgaben und Genehmigungsbefugnisse übertragen. Als Nominierungsausschuss unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung neuer oder frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit der Nachfolgeplanung. Ferner unterbreitet er Vorschläge zur Besetzung von Aufsichtsratsmandaten. Im Jahr 2022 fanden fünf Sitzungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses statt, deren zentrales Thema Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten waren.
Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss obliegen die Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a Aktiengesetz (AktG). Im Berichtsjahr fanden sieben Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Der Prüfungsausschuss befasste sich vorrangig mit der Vorbereitung der jährlichen Abschlussprüfung, der Prüfung der Tätigkeit der Abschlussprüfer:innen, der internen Revision, des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements, der Präsentation des Jahresabschlusses sowie die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers). Gertrude Tumpel-Gugerell ist die Finanzexpertin im Prüfungsausschuss im Sinne von § 92 Abs. 4a Z 1 AktG.
Abschlussprüfer:innen
Der Aufsichtsrat überwacht die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer:innen und überprüft eine Aufstellung des Prüfungsentgelts und der Entgelte für über die Prüfung hinausgehende zusätzliche Leistungen. Der Aufwand für die Abschlussprüferin Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., einschließlich deren Netzwerks im Sinne von § 271b Unternehmensgesetzbuch (UGB), betrug 2022 für die jährliche Prüfung EUR 3,47 Mio, für andere Bestätigungsleistungen EUR 0,60 Mio, für Steuerberatungsleistungen EUR 0,19 Mio und für sonstige Beratungsleistungen EUR 0,40 Mio.
Portfolio- und Projektausschuss
Bei Bedarf unterstützt dieser Ausschuss den Vorstand bei der Vorbereitung komplexer Entscheidungen über grundlegende Fragen und berichtet über die Ergebnisse und allfällige Empfehlungen an den Aufsichtsrat. Im Jahr 2022 fanden fünf Sitzungen des Portfolio- und Projektausschusses statt.
Nachhaltigkeits- und Transformationsausschuss
Der Zweck des Nachhaltigkeits- und Transformationsausschusses ist es, den Aufsichtsrat bei der Überprüfung und Überwachung der Strategie hinsichtlich Nachhaltigkeit, der ESG-bezogenen Standards, Leistungen und Prozesse sowie im Speziellen der Leistung in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit & Umweltschutz (HSSE) sowie insbesondere Klimawandel zu unterstützen. Darüber hinaus dient der Ausschuss der Unterstützung und Überwachung des Prozesses der Transformation zu einem nachhaltigeren Geschäftsmodell, einschließlich der kulturellen Integration strategisch bedeutender Akquisitionen. Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen des Nachhaltigkeits- und Transformationsausschusses statt.
Vergütungsausschuss
Dieser Ausschuss (dem keine Arbeitnehmervertreter:innen angehören) befasst sich mit allen Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder und dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern. Er ist somit insbesondere zum Abschluss, zur Änderung und Auflösung der Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern sowie zur Entscheidung über die Gewährung von Bonifikationen (variable Bezüge) und dergleichen an Vorstandsmitglieder ermächtigt. Im Jahr 2022 fanden sieben Sitzungen des Vergütungsausschusses statt. Vorstandsmitglieder wurden eingeladen, an Teilen der Sitzungen des Vergütungsausschusses teilzunehmen.
Die hkp/// group wurde vom Vergütungsausschuss beauftragt und beriet den Ausschuss in Vergütungsfragen zur angemessenen Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung im Einklang mit regulatorischen Erfordernissen und der Marktpraxis.
Basierend auf einer von der hkp/// group durchgeführten Vergleichsstudie wurde die OMV Aufsichtsratsvergütung im Jahr 2022 angepasst.
Die hkp/// group hat die OMV auch bei der Erstellung des Vergütungsberichts unterstützt. Das Beratungsunternehmen war jedoch nicht für den Vorstand der OMV in Vergütungsfragen betreffend den Vorstand beratend tätig, womit die Unabhängigkeit im Sinne des ÖCGK gewährleistet ist.
Interessenkonflikte und zustimmungspflichtige Geschäfte der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmungspflichtige Verträge gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG gab es nicht. Hingewiesen sei darauf, dass die Aufsichtsratsmitglieder Mark Garrett und Elisabeth Stadler Vorstandsvorsitzende von Gesellschaften sind bzw. im Berichtsjahr waren, mit denen Lieferverträge bzw. Versicherungs- und zugehörige Verträge zu markt- und branchenüblichen Konditionen (inklusive Gegenleistung) abgeschlossen wurden. Obwohl diese Verträge keine Bedenken hinsichtlich eines möglichen Interessenkonflikts auslösen, wurden entsprechende Aufsichtsratsgenehmigungen eingeholt. Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats werden nach dem in der Geschäftsordnung ausführlich geregelten Verfahren behandelt.
Die Konzernvertretung hält regelmäßig Aussprachen mit dem Vorstand. Diese dienen der wechselseitigen Information über Arbeitnehmer:innen und diese betreffende Entwicklungen im Unternehmen. Darüber hinaus hat die Konzernvertretung von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (eine Person aus der Arbeitnehmervertretung für je zwei von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder). Somit sind 5 der 15 Aufsichtsratsmitglieder Personen aus der Arbeitnehmervertretung.
Hauptversammlung: Wenn mindestens 5% der Aktionär:innen dies verlangen, muss eine Hauptversammlung einberufen werden.
Mindestens 5% der Aktionär:innen können die Aufnahme von Tagesordnungspunkten verlangen.
Mindestens 1% der Aktionär:innen können zu jedem Punkt der Tagesordnung Beschlussvorschläge übermitteln. Diese sind auf Forderung der jeweiligen Aktionär:innen von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Mindestens 10% der Aktionär:innen können eine Sonderprüfung bei Vorliegen von Verdachtsgründen für Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen von Gesetz oder Satzung durchsetzen.
Bei der Hauptversammlung sind alle Aktionär:innen, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, zur Teilnahme, einschließlich Fragen und Abstimmung, berechtigt.
Wahl des Aufsichtsrats: Wenn dieselbe Hauptversammlung zwei oder mehr Aufsichtsratsmitglieder zu wählen hat, muss über jede zu besetzende Stelle gesondert abgestimmt werden. Wenn dieselbe Hauptversammlung wenigstens drei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen hat und sich vor der Abstimmung über die letzte zu besetzende Stelle ergibt, dass wenigstens ein Drittel aller abgegebenen Stimmen bei allen vorangegangenen Wahlen zugunsten derselben Person, aber ohne Erfolg abgegeben wurde, muss diese Person zum Aufsichtsratsmitglied erklärt werden.
ÖCGK
Österreichischer Corporate Governance Kodex
UGB
Österreichisches Unternehmensgesetzbuch
Mio
Million, Millionen
HSSE
Health, Safety, Security, and Environment; Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz