Menschen
Unsere Geschäftstätigkeit hat Auswirkungen auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch auf die Anrainergemeinden der Standorte, an denen wir vertreten sind. Diese Auswirkungen können positiver Natur (Beschäftigung, Förderung ansässiger Betriebe, Infrastruktur), aber auch negativer Art sein (Landnutzung, Staub, Privatsphäre, Abhängigkeit der lokalen Bevölkerung vom Unternehmen). Unsere gesellschaftliche Akzeptanz („License to Operate“) beruht darauf, dass wir Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte achten und positive Beziehungen zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch zu unseren Anrainergemeinden pflegen.
Der Aufbau und Erhalt eines talentierten Expertenteams für internationales und integriertes Wachstum ist für uns maßgeblich. Die OMV setzt sich für Chancengleichheit und eine faire Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und duldet keinerlei Diskriminierung oder Belästigung jeglicher Art. Wir wissen unsere Unterschiede zu schätzen und nutzen die Vielfalt unserer Gedanken und Erfahrungen als Katalysator für Wachstum und Kreativität.
Als Unterzeichnerin des Global Compact der Vereinten Nationen befürwortet die OMV die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in vollem Umfang und unterstützt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen durch eine Strategie der Investitionen in das Gemeinwesen, die auf lokale Bedürfnisse und die SDGs ausgerichtet ist. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Energiewende auch soziale Auswirkungen mit sich bringt. Die OMV verpflichtet sich, zu einem gerechten Übergang für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anrainergemeinden beizutragen und sich mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Wende hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft auseinanderzusetzen.
Unter dem strategischen Schwerpunktbereich „Menschen“ haben wir unsere Verpflichtungen und Maßnahmen in Bezug auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Anrainergemeinden zusammengefasst. Grundlegend für unseren Ansatz ist die Wahrung der Menschenrechte unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller Menschen an den Standorten, an denen wir tätig sind. Wie uns dies gelingt, ist im wesentlichen Thema „Menschenrechte“ beschrieben. In den drei wesentlichen Themenbereichen „Diversität, Gleichstellung und Inklusion“, „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sowie „Anrainergemeinden“ wird näher erläutert, wie wir sicherstellen, dass diese Rechte – ob auf wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder kultureller Ebene – durchgesetzt werden.