Bestätigungsbericht
An die Mitglieder des Vorstands der
OMV Aktiengesellschaft
Wien
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2021
Achtung: Dieses Schreiben wurde nur zu Referenzzwecken vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Bitte beziehen Sie sich auf die offiziell rechtsverbindliche Version, wie sie in englischer Sprache verfasst und unterzeichnet ist. Nur die englische Version ist die rechtsverbindliche Fassung.
Wir haben die Prüfung der nach den Anforderungen gemäß § 243b und § 267a UGB Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), der EU-TaxonomieVO sowie den GRI-Standards, Kern-Option aufgestellten nichtfinanziellen Berichterstattung 2021 (nachfolgend „Prüfung“) zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit der OMV Aktiengesellschaft (nachfolgend „OMV“), Wien, durchgeführt.
Die Prüfung umfasste die nichtfinanzielle Berichterstattung 2021 wie folgt:
Nachhaltigkeitsbericht 2021 hinsichtlich der Angaben und Verweise vom GRI-Inhaltsindex in die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021 als PDF.
Wir legen unserem Prüfungsumfang zu Grunde, dass keine für die Prüfung wesentlichen Informationen auf die Homepage ausgelagert werden.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die ordnungsgemäße Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2021 in Übereinstimmung mit § 243b und § 267a UGB1https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40189009/NOR40189009.pdf (NaDiVeG), der EU-TaxonomieVO2https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021R2178&qid=1639643622790 sowie den GRI-Standards3https://www.globalreporting.org/standards liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekanntgeworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung 2021 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 243b und § 267a UGB (NaDiVeG), der EU-TaxonomieVO sowie den GRI-Standards dargestellt wurde.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des „International Federation of Accountants’ ISAE 3000 (Revised)“ -Standards durchgeführt.
Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.
Gemäß der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ ist unsere Haftung beschränkt. Demnach haftet der Berufsberechtigte nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzungen der übernommenen Verpflichtungen. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die maximale Haftungssumme gegenüber dem Auftraggeber und etwaigen Dritten insgesamt EUR 726.730.
Unsere Prüfungshandlungen wurden gesetzt, um eine begrenzte Prüfsicherheit als Grundlage für unsere Beurteilung zu erlangen. Der Umfang der Prüfungshandlungen zur Einholung von Prüfungsnachweisen ist geringer als jener für eine hinreichende Prüfsicherheit (wie beispielsweise bei einer Jahresabschlussprüfung), sodass ein geringerer Grad an Prüfsicherheit gegeben ist.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Erlangung eines Gesamtüberblicks zur Unternehmenstätigkeit, sowie zur Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens;
- Durchführung von Interviews mit Unternehmensverantwortlichen, um relevante Systeme, Prozesse und interne Kontrollen bezüglich der geprüften Berichtsinhalte, welche die Erhebung der Informationen für die Berichterstattung unterstützen, zu verstehen;
- Durchsicht der relevanten Dokumente auf Konzern-, Vorstands- und Managementebene, um Bewusstsein und Priorität der Themen in der nichtfinanziellen Berichterstattung zu beurteilen und um zu verstehen, wie die Weiterentwicklung von Prozessen und Kontrollen umgesetzt wurde;
- Erhebung der Risikomanagement- und Governance-Prozesse in Bezug auf Nachhaltigkeit und kritische Evaluierung der Darstellung in der nichtfinanziellen Berichterstattung;
- Durchführung analytischer Prüfungshandlungen auf Unternehmensebene;
- Durchführung von virtuellen Meetings mit Verantwortlichen auf Standortebene, um Nachweise zu Leistungskennzahlen zu erhalten. Darüber hinaus führten wir eine stichprobenartige Überprüfung einzelner Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung 2021 auf Standortebene hinsichtlich Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Aktualität durch;
- Stichprobenartige Überprüfung der Daten und Prozesse, um zu erheben, ob diese auf Konzernebene angemessen übernommen, konsolidiert und berichtet wurden. Dies umfasste die Beurteilung, ob die Daten in genauer, verlässlicher und vollständiger Art und Weise berichtet wurden;
- Bewertung der Berichterstattung zu wesentlichen Themen, welche im Rahmen von Stakeholderdialogen angesprochen wurden, über welche in Medien Bericht erstattet wurden und zu welchen wesentliche Wettbewerber in ihren ökologischen und gesellschaftlichen Berichten Bezug nehmen;
- Beurteilung, ob die Anforderungen gemäß § 243b und § 267a UGB angemessen adressiert wurden;
- Beurteilung, ob die Anforderungen gemäß EU-TaxonomieVO angemessen adressiert wurden;
- Stichprobenartige Überprüfung der Aussagen in der nichtfinanziellen Berichterstattung 2021 auf Basis der Berichtsgrundsätze der GRI Standards und
- Beurteilung, ob für die Kern-Option die GRI Standards konform angewendet wurden.
Gegenstand unseres Auftrags war weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von vergangenheitsorientierten Finanzinformationen. Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüften Leistungsindikatoren und Aussagen, sowie Informationen aus dem Corporate Governance Bericht und der Risikoberichterstattung wurden von uns keiner weiteren Prüfung unterzogen. Wir überprüften lediglich die GRI-konforme Darstellung dieser Informationen in der Berichterstattung. Ebenso war weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstiger Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrags. Weiters waren Zahlen, die aus externen Studien entnommen wurden, zukunftsbezogene Angaben nicht Gegenstand unserer Beauftragung. Im Bericht wurden die im GRI-Inhaltsindex angeführten Verweise, jedoch nicht darüber hinaus gehende weitere (Web-) Verweise, geprüft.
Wir erstatten diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen geschlossenen Auftrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“4Fassung vom 18. April 2018, herausgegeben von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Kapitel 7, https://www.ksw.or.at/PortalData/1/Resources/aab/AAB_2018_de.pdf zugrunde liegen.
Zusammenfassende Beurteilung
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung 2021 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 243b und § 267a UGB (NaDiVeG), der EU-TaxonomieVO sowie den GRI-Standards dargestellt wurde.
Wien, 30. März 2022
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.