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Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

§ 267c österreichisches Unternehmensgesetzbuch

Laut § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs () haben große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu erstellen. Dieser Paragraf setzt Abschnitt 10 der EU-Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) um. Der Abschnitt „Grundlagen der Erstellung“ enthält Informationen über den Inhalt des Berichts. Zudem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Zahlungen, die offengelegt werden müssen, sowie darüber, wie die OMV die Bestimmungen bei der Erstellung des Berichts umgesetzt hat.

Wien, am 9. März 2022

Der Vorstand

Alfred Stern e.h.
Vorstandsvorsitzender, Generaldirektor und Executive Officer Chemicals & Materials

Reinhard Florey e.h.
Chief Financial Officer

Martijn van Koten e.h.
Executive Officer Refining

Johann Pleininger e.h.
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Executive Officer Exploration & Production

Elena Skvortsova e.h.
Executive Officer Marketing & Trading

UGB
Österreichisches Unternehmensgesetzbuch