Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

§ 267c österreichisches Unternehmensgesetzbuch

Laut § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs () haben große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu erstellen. Dieser Paragraf setzt Abschnitt 10 der -Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) um. Der Abschnitt „Grundlagen der Erstellung“ enthält Informationen über den Inhalt des Berichts. Zudem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Zahlungen, die offengelegt werden müssen, sowie darüber, wie die OMV die Bestimmungen bei der Erstellung des Berichts umgesetzt hat.

Wien, am 10. März 2021

Der Vorstand

Rainer Seele e.h.
Vorstands­vorsitzender und Generaldirektor

Johann Pleininger e.h.
Stellvertretender Vorstands­vorsitzender und
Chief Upstream Operations Officer

Reinhard Florey e.h.
Finanzvorstand

Thomas Gangl e.h.
Chief Downstream Operations Officer

Elena Skvortsova e.h.
Chief Commercial Officer

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