Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
§267c österreichisches Unternehmensgesetzbuch
Laut § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) haben große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, jährlich einen Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen zu erstellen. Dieser Paragraf setzt Abschnitt 10 der EU-Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) um. Der Abschnitt „Grundlagen der Erstellung“ enthält Informationen über den Inhalt des Berichts. Zudem enthält dieser Abschnitt Informationen über die Zahlungen, die offengelegt werden müssen, sowie darüber, wie die OMV die Bestimmungen bei der Erstellung des Berichts umgesetzt hat.
Grundlagen der Erstellung
Berichtende Unternehmen
Nach den Anforderungen der Bestimmung muss die OMV Aktiengesellschaft einen konsolidierten Bericht erstellen, in dem alle Geld- und Sachleistungen auszuweisen sind, die je Geschäftsjahr für die Tätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie durch die OMV Aktiengesellschaft oder eine ihrer im Konzernabschluss enthaltenen Tochtergesellschaften an eine staatliche Stelle geleistet werden.
Tätigkeiten im Sinne dieses Berichts
In diesem Bericht werden Geld- und Sachleistungen ausgewiesen, die vom OMV Konzern (nachstehend die OMV) für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl- oder Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in diesen Wirtschaftszweigen geleistet werden.
Staatliche Stellen
„Staatliche Stellen“ sind nationale, regionale oder lokale staatliche Behörden oder von solchen kontrollierte Abteilungen, Agenturen oder Unternehmen einschließlich nationaler Ölgesellschaften.
Bei Tätigkeiten einer staatseigenen Gesellschaft außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets gilt diese nicht als berichtspflichtige staatliche Stelle im Sinne dieser Bestimmung und Geld- und Sachleistungen an diese Gesellschaften müssen unter diesen Bedingungen nicht ausgewiesen werden.
Definition von Projekt
Die Bestimmung verlangt zudem, dass Geld- und Sachleistungen sowohl nach „Projekt“ als auch nach staatlicher Stelle ausgewiesen werden. Als Projekt ist die Gesamtheit der operativen Tätigkeiten anzusehen, die auf einem einzigen Vertrag oder einer Lizenz, einem Pachtvertrag, einer Konzession oder einer ähnlichen rechtlichen Vereinbarung basieren, welche die Grundlage für die Leistungen an die staatliche Stelle bildet. Mehrere inhaltlich miteinander verbundene Vereinbarungen werden im Sinne dieser Bestimmung als ein einziges Projekt behandelt.
„Inhaltlich miteinander verbunden“ ist definiert als eine Reihe von mit einer staatlichen Stelle geschlossenen operativ und geografisch verbundenen Verträgen, Lizenzen, Verpachtungen, Konzessionen oder verbundenen Vereinbarungen mit ähnlichen Bedingungen, welche die Grundlage für die Leistungen an die staatliche Stelle bilden. Solche Vereinbarungen können bestimmt werden durch einen einzelnen Vertrag, eine Joint-Venture-Vereinbarung, einen Produktionsteilungsvertrag oder sonstige übergeordnete rechtliche Vereinbarungen.
Es kann Fälle geben – beispielsweise die Körperschaftssteuer –, bei denen sich Leistungen nicht einem einzelnen Projekt zuordnen lassen. Diese Leistungen werden auf Landesebene ausgewiesen.
Geld- und Sachleistungen
Gemäß der Bestimmung müssen die Leistungen zahlungsbezogen angegeben werden. Das bedeutet, dass sie in der Periode angegeben werden, in der die Zahlungen geleistet werden, und nicht in der Periode, in der sie periodengerecht zugeordnet werden.
Rückzahlungen werden ebenfalls in der Periode angegeben, in der sie vereinnahmt werden, und werden entweder mit in der Periode geleisteten Zahlungen verrechnet oder als Negativbeträge im Bericht ausgewiesen.
An eine staatliche Stelle entrichtete Sachleistungen werden nach der angemessensten und relevantesten Bewertungsmethode für die jeweilige Leistungsart in einen entsprechenden Geldwert umgerechnet. Das können Kosten oder Verkehrswerte sein. Der Bericht enthält eine Erläuterung der Bewertungsmethode. Gegebenenfalls werden die zugrundeliegenden Mengen ebenfalls im Bericht angegeben.
Methodik der Berichterstattung
Die Bestimmungen verlangen, dass die Zahlungen da angegeben werden, wo sie von der OMV an staatliche Stellen geleistet werden. Der Bericht muss den Inhalt jeder Transaktion und Tätigkeit angeben. Auf Basis dieser Anforderungen ist die OMV ihrer Berichtspflicht wie folgt nachgekommen:
- Wenn die OMV direkt eine Zahlung an eine staatliche Stelle leistet, wird diese Zahlung vollständig ausgewiesen, unabhängig davon, ob sie alleine im Namen der OMV oder von der OMV in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer einer gemeinschaftlichen Tätigkeit geleistet wird.
- In Fällen, in denen die OMV Mitglied einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ist, deren Betriebsführer eine staatseigene Gesellschaft (das heißt eine staatliche Stelle) ist, werden an diese staatseigene Gesellschaft geleistete Zahlungen ausgewiesen, wo es möglich ist, die berichtspflichtige Zahlung von anderen Kostenpositionen zu trennen.
- Für Produktionszahlungsansprüche staatlicher Stellen von Gastländern sind die Bestimmungen der Vereinbarung zu berücksichtigen. Wo die OMV Betriebsführer ist, wird sie die Zahlungsansprüche staatlicher Stellen vollständig angeben.
Wesentlichkeit
Einzelne oder verbundene Leistungen, deren Gegenwert im Geschäftsjahr unter EUR 100.000 liegt, werden nicht in diesem Bericht ausgewiesen.
Berichtswährung
In anderen Währungen als Euro geleistete Zahlungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums umgerechnet.
Wien, am 11. März 2020
Der Vorstand
Rainer Seele e.h.
Vorstandsvorsitzender, Generaldirektor und Chief Marketing Officer
Johann Pleininger e.h.
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Chief Upstream Operations Officer
Reinhard Florey e.h.
Finanzvorstand
Thomas Gangl e.h.
Chief Downstream Operations Officer