24 – Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten 1

In EUR Mio

 

 

 

 

 

 

 

2020

2019

 

Kurzfristig

Langfristig

Gesamt

Kurzfristig

Langfristig

Gesamt

Anleihen

850

8.019

8.869

540

5.262

5.802

Sonstige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten

703

1.280

1.983

148

620

769

Leasingverbindlichkeiten

141

943

1.084

120

934

1.053

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.304

4.304

4.155

4.155

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

3.095

454

3.549

2.818

301

3.120

Sonstige Verbindlichkeiten

868

135

1.003

903

157

1.060

Verbindlichkeiten

9.961

10.830

20.791

8.684

7.274

15.958

1

Beinhaltet nicht zu Veräußerungszwecken gehaltene Verbindlichkeiten, welche in Anhangangabe 20 – Zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und Verbindlichkeiten – beschrieben werden.

Sonstige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten

In EUR Mio

 

 

 

 

 

 

 

2020

2019

 

Kurzfristig

Langfristig

Gesamt

Kurzfristig

Langfristig

Gesamt

Sonstige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten gegenüber Banken

703

1.280

1.983

148

473

622

Übrige sonstige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten

147

147

Sonstige verzinsliche Finanzverbindlichkeiten

703

1.280

1.983

148

620

769

Die OMV nimmt an mehreren Supplier Finance Programmen teil, in deren Rahmen sich ihre Lieferanten entscheiden können, eine vorzeitige Zahlung ihrer Rechnung von einer Bank zu erhalten, indem sie ihre Forderungen gegenüber dem Konzern an die Bank abtreten. Im Rahmen dieser Vereinbarung erklärt sich die Bank bereit, Beträge an einen am Programm teilnehmenden Lieferanten für die von der OMV geschuldeten Rechnungsbeträge zu zahlen, und erhält den Ausgleich von der OMV zu einem späteren Zeitpunkt. Der Hauptzweck dieser Programme ist die Erleichterung einer effizienten Zahlungsabwicklung und die Möglichkeit für die zustimmenden Lieferanten, ihre Forderungen gegenüber der OMV vor deren Fälligkeit an eine Bank zu verkaufen. Der Konzern hat den Großteil der ursprünglichen Verbindlichkeiten, auf die sich die Vereinbarung bezieht, nicht ausgebucht, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde noch die ursprüngliche Verbindlichkeit bei Abschluss der Vereinbarung wesentlich verändert wurde und weist diese Verbindlichkeiten bis zur Zahlung weiterhin in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus. Aus Sicht der OMV verlängern diese Vereinbarungen die Zahlungsfristen nicht wesentlich gegenüber den üblichen, mit anderen Lieferanten, die nicht an den Programmen teilnehmen, vereinbarten Fristen.