Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der OMV besteht aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Vertreterinnen und Vertretern (Kapitalvertreterinnen und -vertretern) und fünf von der Konzernvertretung entsandten Mitgliedern 1. Acht der derzeitigen Kapitalvertreterinnen und -vertreter wurden in der Hauptversammlung 2019 gewählt und zwei Mitglieder in der Hauptversammlung 2020. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der OMV im Jahr 2020 und ihre Aufsichtsratsmandate in anderen in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen sowie ihre allfälligen Managementfunktionen sind nachstehend angeführt.

Wolfgang C. Berndt, * 1942

Vorsitzender (bis 29. September 2020)
Mandate: keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen

Mark Garrett, * 1962

Vorsitzender (seit 29. September 2020)
(Chief Executive Officer, Marquard & Bahls AG)
Mandate: Axalta Coating Systems (Vorsitzender), Umicore

Thomas Schmid, * 1975

Stellvertretender Vorsitzender
(Chief Executive Officer, Österreichische Beteiligungs AG)
Mandate: Verbund AG, Telekom Austria AG

Alyazia Ali Al Kuwaiti, * 1979

Stellvertretende Vorsitzende
(Executive Director Upstream & Integrated, Mubadala Investment Company PJSC)
Mandate: keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen

Mansour Mohamed Al Mulla, * 1979

(Plattform-Finanzvorstand Petroleum & Petrochemicals, Mubadala Investment Company PJSC)
Mandate: Aldar Properties PJSC

Stefan Doboczky, * 1967

(Chief Executive Officer, Lenzing AG)
Mandate: keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen

Karl Rose, * 1961

(Strategy Advisor, Abu Dhabi National Oil Company)
Mandate: keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen

Elisabeth Stadler, * 1961

(Chief Executive Officer, VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe)
Mandate: voestalpine AG

Christoph Swarovski, * 1970

(Chief Executive Officer, Tyrolit AG)
Mandate: keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen

Cathrine Trattner, * 1976

Mandate: keine Mandate in in- oder ausländischen börsennotierten Unternehmen

Gertrude Tumpel-Gugerell, * 1952

Mandate: Commerzbank AG, VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

Von der Konzernvertretung entsandt (Arbeitnehmervertreterin und -vertreter)

  • Christine Asperger, * 1964 (bis 1. Oktober 2020)
  • Herbert Lindner, * 1961
  • Alfred Redlich, * 1966 (bis 2. Dezember 2020)
  • Gerhard Singer, * 1960
  • Angela Schorna, * 1980

Ausführlichere Informationen zu allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der OMV und ihren beruflichen Laufbahnen stehen auf der Website der OMV zum Download zur Verfügung: www.omv.com.

Diversity

Bei der Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats stehen einschlägiges Wissen, die persönliche Integrität und die Erfahrung in Führungspositionen im Vordergrund. Darüber hinaus werden bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats verschiedene Aspekte der Diversität berücksichtigt: Internationalität der Mitglieder, die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur. Dem Aufsichtsrat gehören (per Stand 31. Dezember 2020) fünf Frauen und drei nichtösterreichische Staatsangehörige an. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind zwischen 40 und 68 Jahre alt.

Unabhängigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Kriterien für die Unabhängigkeit definiert (Beschlüsse vom 21. März 2006 und 25. März 2009). Zusätzlich zu den in Anhang 1 öCGK festgelegten Leitlinien hat der Aufsichtsrat die folgenden Kriterien für seine von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder beschlossen:

  • Das Aufsichtsratsmitglied darf nicht Mitglied der Geschäftsführung einer OMV Konzerngesellschaft sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied darf von der Gesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft keine Aktienoptionen halten oder sonstige leistungsbezogene Vergütungen von einer OMV Konzerngesellschaft beziehen.
  • Das Aufsichtsratsmitglied darf keine/kein AnteilseignerIn mit einer Kontrollbeteiligung (im Sinne der -Richtlinie 83/349 EWG – das ist eine Beteiligung von mehr als 50% der Stimmrechte oder eine Beherrschung, etwa durch Nominierungsrechte) sein oder eine/einen solchen AnteilseignerIn vertreten.

Alle von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder haben erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand im Geschäftsjahr 2020 und bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung unabhängig gewesen zu sein (C-Regel 53 öCGK). Gemäß C-Regel 54 öCGK haben Wolfgang C. Berndt, Mark Garrett, Stefan Doboczky, Karl Rose, Elisabeth Stadler, Christoph Swarovski, Cathrine Trattner und Gertrude Tumpel-Gugerell erklärt, im Geschäftsjahr 2020 und bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung weder AnteilseignerInnen mit einer Beteiligung von mehr als 10% gewesen zu sein noch die Interessen solcher Aktionärinnen und Aktionäre vertreten zu haben. Wolfgang C. Berndt, Mark Garrett, Stefan Doboczky, Karl Rose, Elisabeth Stadler, Christoph Swarovski, Cathrine Trattner und Gertrude Tumpel-Gugerell wurden von der Österreichischen Beteiligungs AG zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats nominiert. Die Österreichische Beteiligungs AG hat bei der Nominierung bzw. Bestellung von Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats ihrer Beteiligungsgesellschaften die strengen Unabhängigkeits- und Unvereinbarkeitskriterien des österreichischen Corporate Governance Kodex einzuhalten und darauf zu achten, dass sie ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaften unabhängig von eigenen Interessen oder denen von ihnen nahestehenden Rechtspersonen ausüben.

Funktionen und Mitgliedschaften in Ausschüssen 2020 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Name

Aufsichtsrat und Ausschüsse 2020 1

 

Amtsdauer

 

AR

PNA

PPA

PrüfA

VergA

 

 

Wolfgang C. Berndt

V

V

M

M

V

 

26. Mai 2010 bis 29. September 2020

Mark Garrett

V

V

M

M

SV

 

29. September 2020 bis HV 2023

Thomas Schmid

SV

SV

SV

M

V

 

14. Mai 2019 bis HV 2024

Alyazia Ali Al Kuwaiti

SV

SV

SV

SV

SV

 

22. Mai 2018 bis HV 2024

Mansour Mohamed Al Mulla

M

M

M

 

22. Mai 2018 bis HV 2024

Stefan Doboczky

M

2

 

14. Mai 2019 bis HV 2022

Karl Rose

M

V

 

18. Mai 2016 bis HV 2024

Elisabeth Stadler

M

SV

 

14. Mai 2019 bis HV 2022

Christoph Swarovski

M

M

 

14. Mai 2019 bis HV 2022

Cathrine Trattner

M

M

 

14. Mai 2019 bis HV 2022

Gertrude Tumpel-Gugerell

M

V

M

 

19. Mai 2015 bis HV 2022

Christine Asperger

M

M

 

1. Jänner 2013 bis 1. Oktober 2020

Herbert Lindner

M

3

M

M

 

seit 1. Juni 2013

Alfred Redlich

M

M

M

 

1. Juni 2013 bis 2. Dezember 2020

Angela Schorna

M

3

3

M

 

seit 23. März 2018

Gerhard Singer

M

M

M

 

seit 26. September 2016

1

Abkürzungen: AR = Aufsichtsrat, PNA = Präsidial- und Nominierungsausschuss, PPA = Portfolio- und Projektausschuss, PrüfA = Prüfungsausschuss, VergA = Vergütungsausschuss, V = Vorsitzende/Vorsitzender; SV = Stellvertretende Vorsitzende/Stellvertretender Vorsitzender; M = Mitglied, HV = Hauptversammlung

2

Seit 19. Juni 2020

3

Seit 3. Dezember 2020

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere der Überwachung und strategischen Unterstützung des Vorstands, diskutiert der Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen Lage und Ziele des Unternehmens. Beschlüsse werden ebenfalls in diesen Sitzungen gefasst, abgesehen von Dringlichkeitsfällen, in denen auch Umlaufbeschlüsse gefasst werden können. Vier Ausschüsse gewährleisten den bestmöglichen Einsatz der Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Ausschüsse werden im Folgenden kurz beschrieben (ein Überblick über die wichtigsten Aktivitäten der einzelnen Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020 findet sich auch im Bericht des Aufsichtsrats). 2020 wurden acht Sitzungen des Aufsichtsrats und 19 Ausschusssitzungen abgehalten. Bei mehreren dieser Treffen beschäftigten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat mit der Strategie der OMV. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse war 2020 wie folgt:

Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse 2020 1

 

 

 

 

 

 

Name

AR

PNA

PPA

PrüfA

VergA

Wolfgang C. Berndt 2

5/5

4/4

3/3

3/3

3/3

Mark Garrett 3

3/3

1/1

2/2

2/2

1/1

Thomas Schmid

8/8

5/5

4/5

4/5

4/4

Alyazia Ali Al Kuwaiti

6/8

4/5

3/5

4/5

4/4

Mansour Mohamed Al Mulla

7/8

5/5

3/5

 

 

Stefan Doboczky

6/8

 

3/3 6

 

 

Karl Rose

8/8

 

4/5

 

 

Elisabeth Stadler

7/8

 

 

4/5

 

Christoph Swarovski

5/8

 

 

 

2/4

Cathrine Trattner

8/8

 

 

5/5

 

Gertrude Tumpel-Gugerell

8/8

 

 

5/5

4/4

Christine Asperger 4

3/6

2/4

 

 

 

Herbert Lindner

8/8

1/1 7

5/5

5/5

 

Alfred Redlich 5

5/7

3/4

3/4

 

 

Angela Schorna

7/8

1/1 7

1/1 7

5/5

 

Gerhard Singer

7/8

 

5/5

4/5

 

1

Abkürzungen: AR = Aufsichtsrat, PNA = Präsidial- und Nominierungsausschuss, PPA = Portfolio- und Projektausschuss, PrüfA = Prüfungsausschuss, VergA = Vergütungsausschuss

2

Bis 29. September 2020

3

Seit 29. September 2020

4

Bis 1. Oktober 2020

5

Bis 2. Dezember 2020

6

Seit 19. Juni 2020

7

Seit 3. Dezember 2020

Gemäß C-Regel 36 öCGK befasst sich der Aufsichtsrat jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise (Selbstevaluierung).

Präsidial- und Nominierungsausschuss

Dieser Ausschuss ist ermächtigt, in dringenden Angelegenheiten zu entscheiden. Der Aufsichtsrat kann dem Präsidial- und Nominierungsausschuss im Einzelfall oder auf Dauer weitere Aufgaben und Genehmigungsbefugnisse übertragen. Als Nominierungsausschuss unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung neuer oder freiwerdender Mandate im Vorstand. Ferner unterbreitet er der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung von Aufsichtsratsmandaten. 2020 fanden fünf Sitzungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses statt, deren zentrales Thema Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten waren.

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss obliegen die Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a Aktiengesetz (AktG). Im Berichtsjahr haben fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses stattgefunden. Der Prüfungsausschuss befasste sich vorrangig mit der Vorbereitung der jährlichen Abschlussprüfung, mit der Prüfung der Tätigkeit der Abschlussprüfer, der internen Revision, des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements sowie mit der Präsentation des Jahresabschlusses. Gertrude Tumpel-Gugerell ist die Finanzexpertin im Prüfungsausschuss im Sinne von § 92 Abs. 4a Z 1 AktG.

Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat überwacht die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und überprüft eine Aufstellung des Prüfungsentgelts und der Entgelte für über die Prüfung hinausgehende zusätzliche Leistungen. Der Aufwand für den Abschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. (einschließlich dessen Netzwerks im Sinne des § 271b ) betrug 2020 für die jährliche Prüfung  3,57 ., für andere Bestätigungsleistungen EUR 0,89 Mio., für Steuerberatungsleistungen EUR 0,10 Mio. und für sonstige Beratungsleistungen EUR 1,15 Mio..

Portfolio- und Projektausschuss

Bei Bedarf unterstützt dieser Ausschuss den Vorstand bei der Vorbereitung komplexer Entscheidungen über grundlegende Fragen und berichtet über die Ergebnisse und allfällige Empfehlungen an den Aufsichtsrat. 2020 fanden fünf Sitzungen des Portfolio und Projektausschusses statt.

Vergütungsausschuss

Dieser Ausschuss (dem keine Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter angehören) befasst sich mit allen Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder und dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern. Er ist somit insbesondere zum Abschluss, der Änderung und Auflösung der Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern sowie zur Entscheidung über die Gewährung von Bonifikationen (variable Bezüge) und dergleichen an Vorstandsmitglieder ermächtigt. 2020 fanden vier Sitzungen des Vergütungsausschusses statt. Vorstandsmitglieder wurden eingeladen, an Teilen der Sitzungen des Vergütungsausschusses teilzunehmen.

Die hkp/// group wurde vom Vergütungsausschuss beauftragt und beriet den Ausschuss in Vergütungsfragen. Dies umfasste die Erarbeitung von Best-Practice Vergleichen zum Thema Vorstandsvergütung, die Beratung zur angemessenen Höhe und Struktur der einzelnen Vergütungselemente, sowie die Unterstützung bei der Finalisierung der Vergütungspolitik.

Die hkp/// group wurde im Jahr 2020 zudem von OMV und OMV Petrom beauftragt. Sie war für die OMV, zu Governance Prozessen zwischen OMV und OMV Petrom, sowie für die OMV Petrom bei der Erarbeitung und Aufstellung der Vergütungspolitik für den Vorstand und Aufsichtsrat von OMV Petrom, beratend tätig. Die hkp/// group hat ebenfalls bei der Erstellung des OMV Vergütungsberichts unterstützt und den Vergütungsausschuss bei der Diskussion der Vergütungspolitik begleitet. Das Beratungsunternehmen war jedoch nicht für den Vorstand der OMV in Vergütungsfragen beratend tätig, womit die Unabhängigkeit im Sinne des öCGK gewährleistet ist.

Interessenkonflikte und zustimmungspflichtige Geschäfte der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmungspflichtige Verträge gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG gab es nicht. Hingewiesen sei darauf, dass die Aufsichtsratsmitglieder Mark Garrett, Stefan Doboczky und Elisabeth Stadler Vorstandsvorsitzende von Gesellschaften sind, mit denen Lieferverträge bzw. Versicherungs- und zugehörige Verträge zu markt- und branchenüblichen Konditionen (inklusive Gegenleistung) abgeschlossen wurden. Obwohl diese Verträge keine Bedenken hinsichtlich eines möglichen Interessenkonflikts auslösen, wurden entsprechende Aufsichtsratsgenehmigungen eingeholt. Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats werden nach dem in der Geschäftsordnung ausführlich geregelten Verfahren behandelt.

Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretung 1

Die Konzernvertretung hält regelmäßig Aussprachen mit dem Vorstand. Diese dienen der wechselseitigen Information über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffende Entwicklungen im Unternehmen. Darüber hinaus hat die Konzernvertretung von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (eine Person aus der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmervertretung für je zwei von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder). Somit sind fünf der 15 Aufsichtsratsmitglieder Personen aus der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmervertretung.

Minderheitenrechte der Aktionärinnen und Aktionäre

  • Hauptversammlung: Wenn mindestens 5% der Aktionärinnen und Aktionäre dies verlangen, muss eine Hauptversammlung einberufen werden.
  • Mindestens 5% der Aktionärinnen und Aktionäre können die Aufnahme von Tagesordnungspunkten verlangen.
  • Mindestens 1% der Aktionärinnen und Aktionäre können zu jedem Punkt der Tagesordnung Beschlussvorschläge übermitteln. Diese sind auf Forderung der jeweiligen Aktionärinnen und Aktionäre von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
  • Mindestens 10% der Aktionärinnen und Aktionäre können eine Sonderprüfung bei Vorliegen von Verdachtsgründen für Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen von Gesetz oder Satzung durchsetzen.
  • Bei der Hauptversammlung sind alle Aktionärinnen und Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, zur Teilnahme, einschließlich Fragen und Abstimmung, berechtigt.
  • Wahl des Aufsichtsrats: Wenn dieselbe Hauptversammlung zwei oder mehr Aufsichtsratsmitglieder zu wählen hat, muss über jede zu besetzende Stelle gesondert abgestimmt werden. Wenn dieselbe Hauptversammlung wenigstens drei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen hat und sich vor der Abstimmung über die letzte zu besetzende Stelle ergibt, dass wenigstens ein Drittel aller abgegebenen Stimmen bei allen vorangegangenen Wahlen zugunsten derselben Person, aber ohne Erfolg abgegeben wurde, muss diese Person zum Aufsichtsratsmitglied erklärt werden.

1 Aufgrund des Ausscheidens von Christine Asperger (1. Oktober 2020) und Alfred Redlich (2. Dezember 2020) waren mit Jahresende 2020 drei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten.

EU
Europäische Union
UGB
Österreichisches Unternehmensgesetzbuch
EUR
Euro
Mio
Million, Millionen