Zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere der Überwachung und strategischen Unterstützung des Vorstands, diskutiert der Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen Lage und Ziele des Unternehmens. Beschlüsse werden ebenfalls in diesen Sitzungen gefasst, abgesehen von Dringlichkeitsfällen, in denen auch Umlaufbeschlüsse gefasst werden können. Vier Ausschüsse gewährleisten den bestmöglichen Einsatz der Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Ausschüsse werden im Folgenden kurz beschrieben (ein Überblick über die wichtigsten Aktivitäten der einzelnen Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020 findet sich auch im Bericht des Aufsichtsrats). 2020 wurden acht Sitzungen des Aufsichtsrats und 19 Ausschusssitzungen abgehalten. Bei mehreren dieser Treffen beschäftigten sich der Vorstand und der Aufsichtsrat mit der Strategie der OMV. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.
Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse war 2020 wie folgt:
Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse 2020 1
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Name |
AR |
PNA |
PPA |
PrüfA |
VergA |
Wolfgang C. Berndt 2 |
5/5 |
4/4 |
3/3 |
3/3 |
3/3 |
Mark Garrett 3 |
3/3 |
1/1 |
2/2 |
2/2 |
1/1 |
Thomas Schmid |
8/8 |
5/5 |
4/5 |
4/5 |
4/4 |
Alyazia Ali Al Kuwaiti |
6/8 |
4/5 |
3/5 |
4/5 |
4/4 |
Mansour Mohamed Al Mulla |
7/8 |
5/5 |
3/5 |
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Stefan Doboczky |
6/8 |
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3/3 6 |
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Karl Rose |
8/8 |
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4/5 |
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Elisabeth Stadler |
7/8 |
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4/5 |
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Christoph Swarovski |
5/8 |
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2/4 |
Cathrine Trattner |
8/8 |
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5/5 |
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Gertrude Tumpel-Gugerell |
8/8 |
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5/5 |
4/4 |
Christine Asperger 4 |
3/6 |
2/4 |
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Herbert Lindner |
8/8 |
1/1 7 |
5/5 |
5/5 |
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Alfred Redlich 5 |
5/7 |
3/4 |
3/4 |
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Angela Schorna |
7/8 |
1/1 7 |
1/1 7 |
5/5 |
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Gerhard Singer |
7/8 |
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5/5 |
4/5 |
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Gemäß C-Regel 36 öCGK befasst sich der Aufsichtsrat jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise (Selbstevaluierung).
Präsidial- und Nominierungsausschuss
Dieser Ausschuss ist ermächtigt, in dringenden Angelegenheiten zu entscheiden. Der Aufsichtsrat kann dem Präsidial- und Nominierungsausschuss im Einzelfall oder auf Dauer weitere Aufgaben und Genehmigungsbefugnisse übertragen. Als Nominierungsausschuss unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung neuer oder freiwerdender Mandate im Vorstand. Ferner unterbreitet er der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung von Aufsichtsratsmandaten. 2020 fanden fünf Sitzungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses statt, deren zentrales Thema Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten waren.
Prüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss obliegen die Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a Aktiengesetz (AktG). Im Berichtsjahr haben fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses stattgefunden. Der Prüfungsausschuss befasste sich vorrangig mit der Vorbereitung der jährlichen Abschlussprüfung, mit der Prüfung der Tätigkeit der Abschlussprüfer, der internen Revision, des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements sowie mit der Präsentation des Jahresabschlusses. Gertrude Tumpel-Gugerell ist die Finanzexpertin im Prüfungsausschuss im Sinne von § 92 Abs. 4a Z 1 AktG.
Abschlussprüfer
Der Aufsichtsrat überwacht die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und überprüft eine Aufstellung des Prüfungsentgelts und der Entgelte für über die Prüfung hinausgehende zusätzliche Leistungen. Der Aufwand für den Abschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. (einschließlich dessen Netzwerks im Sinne des § 271b UGB) betrug 2020 für die jährliche Prüfung EUR 3,57 Mio., für andere Bestätigungsleistungen EUR 0,89 Mio., für Steuerberatungsleistungen EUR 0,10 Mio. und für sonstige Beratungsleistungen EUR 1,15 Mio..
Portfolio- und Projektausschuss
Bei Bedarf unterstützt dieser Ausschuss den Vorstand bei der Vorbereitung komplexer Entscheidungen über grundlegende Fragen und berichtet über die Ergebnisse und allfällige Empfehlungen an den Aufsichtsrat. 2020 fanden fünf Sitzungen des Portfolio und Projektausschusses statt.
Vergütungsausschuss
Dieser Ausschuss (dem keine Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter angehören) befasst sich mit allen Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder und dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern. Er ist somit insbesondere zum Abschluss, der Änderung und Auflösung der Anstellungsverträge mit Vorstandsmitgliedern sowie zur Entscheidung über die Gewährung von Bonifikationen (variable Bezüge) und dergleichen an Vorstandsmitglieder ermächtigt. 2020 fanden vier Sitzungen des Vergütungsausschusses statt. Vorstandsmitglieder wurden eingeladen, an Teilen der Sitzungen des Vergütungsausschusses teilzunehmen.
Die hkp/// group wurde vom Vergütungsausschuss beauftragt und beriet den Ausschuss in Vergütungsfragen. Dies umfasste die Erarbeitung von Best-Practice Vergleichen zum Thema Vorstandsvergütung, die Beratung zur angemessenen Höhe und Struktur der einzelnen Vergütungselemente, sowie die Unterstützung bei der Finalisierung der Vergütungspolitik.
Die hkp/// group wurde im Jahr 2020 zudem von OMV und OMV Petrom beauftragt. Sie war für die OMV, zu Governance Prozessen zwischen OMV und OMV Petrom, sowie für die OMV Petrom bei der Erarbeitung und Aufstellung der Vergütungspolitik für den Vorstand und Aufsichtsrat von OMV Petrom, beratend tätig. Die hkp/// group hat ebenfalls bei der Erstellung des OMV Vergütungsberichts unterstützt und den Vergütungsausschuss bei der Diskussion der Vergütungspolitik begleitet. Das Beratungsunternehmen war jedoch nicht für den Vorstand der OMV in Vergütungsfragen beratend tätig, womit die Unabhängigkeit im Sinne des öCGK gewährleistet ist.
Interessenkonflikte und zustimmungspflichtige Geschäfte der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmungspflichtige Verträge gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG gab es nicht. Hingewiesen sei darauf, dass die Aufsichtsratsmitglieder Mark Garrett, Stefan Doboczky und Elisabeth Stadler Vorstandsvorsitzende von Gesellschaften sind, mit denen Lieferverträge bzw. Versicherungs- und zugehörige Verträge zu markt- und branchenüblichen Konditionen (inklusive Gegenleistung) abgeschlossen wurden. Obwohl diese Verträge keine Bedenken hinsichtlich eines möglichen Interessenkonflikts auslösen, wurden entsprechende Aufsichtsratsgenehmigungen eingeholt. Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats werden nach dem in der Geschäftsordnung ausführlich geregelten Verfahren behandelt.