12 – Steuern vom Einkommen und Ertrag
In EUR Mio |
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2020 |
2019 |
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Ergebnis vor Steuern |
875 |
3.453 |
Laufende Steuern |
244 |
1.207 |
davon betreffend Vorjahre |
2 |
13 |
Latente Steuern |
–846 |
100 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
–603 |
1.306 |
In EUR Mio |
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2020 |
2019 |
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Latente Steuern zum 1. Jänner |
–445 |
28 |
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Latente Steuern zum 31. Dezember |
–57 |
–445 |
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Veränderung latente Steuern |
388 |
–473 |
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Im Eigenkapital erfasste latente Steuern |
17 |
–4 |
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Konsolidierungskreisänderungen, Kursdifferenzen und Sonstiges 1 |
441 |
377 |
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Latente Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung |
846 |
–100 |
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Die latenten Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung setzen sich wie folgt zusammen: |
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Steuersatzänderung |
12 |
5 |
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Auflösung und Bildung von Wertberichtigungen zu latenten Steuern |
320 |
5 |
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Anpassungen bei den Verlustvorträgen (in den Vorjahren nicht berücksichtigte oder verfallene Verlustvorträge sowie sonstige Anpassungen) |
59 |
16 |
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Umkehrung von temporären Differenzen inklusive Neubildung und Verbrauch von Verlustvorträgen |
456 |
–125 |
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In EUR Mio |
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2020 |
2019 |
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Latente Steuern |
–8 |
–4 |
Laufende Steuern |
–0 |
0 |
Direkt im sonstigen Ergebnis verbuchte Ertragsteuern |
–8 |
–4 |
Die OMV Aktiengesellschaft bildet eine Steuergruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz 1988, in der das steuerpflichtige Ergebnis aller wesentlichen österreichischen Tochtergesellschaften sowie allfällige Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft (OMV AUSTRALIA PTY LTD) zusammengefasst werden.
Beteiligungserträge inländischer Tochtergesellschaften sind grundsätzlich in Österreich steuerbefreit. Dividenden von EU- und EWR-Beteiligungen sowie von Tochtergesellschaften, die in einem Staat ansässig sind, mit welchem Österreich ein umfassendes Amtshilfeabkommen abgeschlossen hat, sind ebenfalls in der Regel von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Dividenden sonstiger ausländischer Beteiligungen, an denen der Konzern einen Anteil von 10% oder mehr besitzt und mindestens ein Jahr hält, sind ebenfalls auf der Ebene der österreichischen Muttergesellschaft steuerbefreit.
Veränderungen der Wertberichtigung für die österreichische Steuergruppe wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, ausgenommen in dem Umfang, in welchem die aktiven latenten Steuern aus Geschäftsvorfällen oder Ereignissen herrührten, welche außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden, dies bedeutet im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital.
Bei der Ermittlung des Effektivsteuersatzes werden die Ertragsteuern dem Ergebnis vor Steuern gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende Steuersatz wird mit dem österreichischen Regelsteuersatz von 25% verglichen, und die wesentlichen Abweichungen werden analysiert.
in % |
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2020 |
2019 |
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Körperschaftsteuersatz in Österreich |
25,0 |
25,0 |
Steuereffekte durch: |
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Abweichende ausländische Steuersätze |
–8,3 |
14,7 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
22,6 |
5,0 |
Steuerfreies Einkommen |
–55,7 |
–5,3 |
Steuersatzänderung |
–1,3 |
–0,2 |
Permanente Effekte aus Verlustvorträgen |
0,1 |
–0,0 |
Steuerliche Beteiligungsabschreibungen und -zuschreibungen auf Ebene der Muttergesellschaft |
–14,1 |
–0,6 |
Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern |
–36,5 |
–0,1 |
Steuern betreffend Vorjahre |
–6,2 |
–0,6 |
Sonstige |
5,5 |
–0,1 |
Effektivsteuersatz im Konzernabschluss |
–68,8 |
37,8 |
In EUR Mio |
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2020 |
2019 |
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Theoretische Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis des österreichischen Körperschaftssteuersatzes |
219 |
863 |
Steuereffekte durch: |
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Abweichende ausländische Steuersätze |
–73 |
508 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
198 |
172 |
Steuerfreies Einkommen |
–487 |
–182 |
Steuersatzänderung |
–12 |
–5 |
Permanente Effekte aus Verlustvorträgen |
1 |
–2 |
Steuerliche Beteiligungsabschreibungen und -zuschreibungen auf Ebene der Muttergesellschaft |
–123 |
–20 |
Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern |
–320 |
–5 |
Steuern betreffend Vorjahre |
–55 |
–19 |
Sonstige |
49 |
–4 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
–603 |
1.306 |
Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen beinhalteten unter anderem negative Ergebnisbeiträge von at-equity bewerteten Beteiligungen und permanente Effekte aus Abschreibungen.
Das steuerfreie Einkommen 2020 war insbesondere auf Effekte aus der Neubewertung und Recycling im Zusammenhang mit den vormals gehaltenen 36% Anteilen an der Borealis AG (siehe Anhangangabe 3 – Änderungen in der Konzernstruktur) beeinflusst. Des Weiteren enthielt die Position positive Ergebnisbeiträge von at-equity bewerteten Beteiligungen und Steuerbegünstigungen in Norwegen.
Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern war im Wesentlichen durch die Auflösung von Wertberichtigungen auf Verlustvorträge in Österreich beeinflusst. Weitere Details können der Anhangangabe 25 – Latente Steuern – entnommen werden.