Steuertransparenz

Unsere Geschäftstätigkeiten generieren einen hohen Steueraufwand in unterschiedlichster Form. Wir zahlen Körperschaftsteuern, Lizenzgebühren, Produktionssteuern, Stempelgebühren, Steuern im Zusammenhang mit Löhnen und Gehältern sowie andere Steuern. Darüber hinaus behalten wir Lohnsteuern und indirekte Steuern wie Verbrauchs- und Umsatzsteuer ein und führen diese ab. Die Steuern, die wir bezahlen und einbehalten, machen einen wesentlichen Teil unseres wirtschaftlichen Beitrags in den Ländern aus, in denen wir tätig sind.

Spezifische Richtlinien und Commitments

Die OMV verpflichtet sich, Steuergesetze auf verantwortungsvolle Weise einzuhalten sowie offene und konstruktive Beziehungen zu Steuerbehörden zu pflegen. Dies spiegelt sich auch in der öffentlichen Steuerstrategie der OMV wider. Unsere Steuerplanung unterstützt die Geschäftstätigkeit der OMV und berücksichtigt unsere kommerziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten. Die OMV betreibt keine aggressive Steuerplanung mit künstlichen Strukturen, die lediglich zur Steuerersparnis eingerichtet werden, oder mit Transaktionen ohne wirtschaftliche Substanz, die auf die Erlangung unzulässiger Steuervorteile abzielen. Wir halten uns an die geltenden Steuergesetze und versuchen, das Risiko von Unsicherheiten oder Streitigkeiten zu begrenzen. Wir führen Transaktionen zwischen Unternehmen des OMV Konzerns zu marktüblichen Bedingungen und in Übereinstimmung mit den aktuell geltenden -Grundsätzen durch.

Unsere Konzerngesellschaften werden in geeigneten Ländern unter Berücksichtigung unserer Geschäftstätigkeiten und des vorherrschenden regulatorischen Umfelds gegründet. Die OMV vermeidet die Errichtung von Tochtergesellschaften in Ländern, die sich nicht an internationale Standards hinsichtlich der Transparenz von und des Informationsaustauschs zu Steuerangelegenheiten halten, außer wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und nicht im Widerspruch zum Code of Business Ethics und zum Code of Conduct der OMV steht. Das wichtigste interne Richtliniendokument für Steuern im OMV Konzern ist die Global Tax Directive.

Management- und Due-Diligence-Prozesse

Risikobewertungen

Wir evaluieren laufend die aktuellen und zukünftigen finanziellen und nicht finanziellen Risiken, die auch steuerliche Risiken einschließen, bewerten die Bedeutung dieser Entwicklungen für die OMV und planen entsprechende Maßnahmen. Intern berichten wir in einem klar definierten Prozess mindestens zweimal jährlich dem Aufsichtsrat über die Schlüsselrisiken. Der Vorstand treibt das Risikomanagementprogramm der OMV aktiv voran und setzt entscheidende Akzente für den Aufbau einer nachhaltigen Kultur des Risikobewusstseins im gesamten Unternehmen.

Wir befolgen das Risikomanagementsystem der OMV als Teil unserer internen Kontrollprozesse. Wir identifizieren, bewerten und verwalten steuerliche Risiken, indem wir Risikomanagementmaßnahmen auf operativer Ebene mithilfe einer Reihe robuster und komplexer Kontrollen und Verfahren umsetzen. Damit gewährleisten wir, dass die Korrektheit der in den jeweiligen Steuererklärungen, unseren Steuerzahlungen sowie Mitteilungen an die Steuerbehörden enthaltenen Daten rechtzeitig überprüft wird. Die Wirksamkeit und Relevanz dieser Kontrollen und Verfahren werden regelmäßig bewertet, um gegebenenfalls notwendige Abhilfemaßnahmen und Änderungen umgehend vornehmen zu können.

Offenlegung

Seit 2016 erfüllt die OMV die Verpflichtung, Zahlungen an staatliche Stellen zu melden (-Rechnungslegungsrichtlinie umgesetzt in § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuches), und veröffentlicht Zahlungen an staatliche Stellen im Zusammenhang mit Explorations- und Fördertätigkeiten – wie beispielsweise Produktionszahlungsansprüche, Steuern oder Lizenzgebühren – im Konzernabschluss (mehr dazu siehe den Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen im Geschäftsbericht). Darüber hinaus berichtet die OMV Zahlungen an staatliche Stellen wie Steuern oder Lizenzgebühren im Zusammenhang mit Explorations- und Fördertätigkeiten in Ländern, die Teil der Extractive Industries Transparency Initiative () sind. Wir übermitteln den österreichischen Steuerbehörden außerdem einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report; ) für den OMV Konzern. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit der Maßnahme 13 des OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting; ). Der CbCR ist ein jährlicher Bericht, der wesentliche Elemente des Jahresabschlusses nach Steuerhoheit aufschlüsselt.

Maßnahmen im Jahr 2022

  • Im September 2022 einigte sich der Rat der Europäischen Union auf einen Rahmen für eine EU-weite Übergewinnsteuer für Unternehmen im Bereich der fossilen Energieträger. Es handelt sich um eine einmalige Steuer, die von Unternehmen erhoben wird, wenn die Wirtschaftslage zu hohen, unerwarteten Gewinnen führt. Damit sollen Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen finanziert werden, die mit hohen Energiepreisen konfrontiert sind. Einige europäische Länder, in denen die OMV tätig ist, haben bereits ähnliche Regelungen auf nationaler Ebene eingeführt.
  • Mit der Verabschiedung der ökosozialen Steuerreform in Österreich wurde im Oktober 2022 ein nationaler 2-Preis eingeführt. Die CO2-Bepreisung gilt für bestimmte Energieträger auf der Basis bestimmter Emissionsfaktoren. Uns als Energieversorgerin wird ein fixer CO2-Preis berechnet, der bis 2026 jährlich erhöht wird. Danach soll ein marktbasiertes System eingeführt werden. Die OMV unterstützt zwar generell die Schaffung derartiger wirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Anreize für klimafreundlicheres Verhalten, spricht sich jedoch für die Etablierung eines EU-weit harmonisierten Systems aus.

Ausblick

Die Besteuerung als zentrales Lenkungsinstrument für eine umweltfreundliche, grüne Wirtschaft nimmt in den aktuellen Initiativen der EU, der OECD-Mitgliedsstaaten und der österreichischen Regierung eine wichtige Rolle ein.

  • Im Jahr 2021 einigten sich die Mitglieder des inklusiven Rahmens der OECD/G20 auf eine Reform des internationalen Steuerrechts, indem sie neue Regeln für die Gewinnverteilung (Säule 1) einführten und sich auf ein globales Mindestbesteuerungssystem (Säule 2) einigten, das voraussichtlich 2024 in Kraft treten wird.
  • Im Jahr 2021 erzielten der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission eine Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie zum verpflichtenden Country-by-Country Reporting (CbCR). Unter Berücksichtigung der 18-monatigen Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten wird die Verpflichtung zur Veröffentlichung von CbCRs 2024 für das Steuerjahr 2023 in Kraft treten.
OECD
Organization for Economic Co-operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
EU
Europäische Union
EITI
Extractive Industries Transparency Initiative
CbCR
Country-by-Country Report; länderbezogener Bericht
BEPS
Base Erosion and Profit Shifting; Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
CO2
Kohlendioxid