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2 – Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen

1) Änderungen in den Bilanzierungsgrundsätzen

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen mit Ausnahme der nachfolgenden Änderungen jenen des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Die folgenden Änderungen von Standards wurden mit 1. Jänner 2021 angewandt:

  • Änderung an 16 Leasingverhältnisse: COVID-19-bezogene Mietkonzessionen
  • Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse: COVID-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021
  • Änderungen an IFRS 9, 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze – Phase 2

Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der OMV.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze – Phase 2

Der Konzern wandte die Phase 2-Änderungen an 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 an, mit denen das IASB die Fragen adressierte, die sich aus der Reform der Referenzzinssätze, einschließlich Austausches eines Referenzzinssatzes durch einen anderen, ergeben.

Diese Änderungen sind für die folgenden Sicherungsbeziehungen und Finanzinstrumente des Konzerns, deren Laufzeit über 2021 hinausgeht, relevant:

  • Zinsswaps, die als Sicherungsinstrument in einem Cashflow-Hedge designiert wurden und mit USD Libor indexiert sind
  • Sonstige Finanzinstrumente wie Ausleihungen, Darlehen und Kredite, derivative Finanzinstrumente, für die Hedge Accounting nicht angewandt wurde, und Zusagen, die mit dem LIBOR indexiert sind (hauptsächlich USD LIBOR, JPY LIBOR)

Die Anwendung dieser Änderungen hat im Konzern folgende Auswirkungen:

  • Änderungen zu den vertraglichen Cashflows: Die Basis für die Ermittlung der vertraglichen Cashflows von finanziellen Vermögenswerte oder Schulden, auf die die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten angewendet wird, kann sich infolge der IBOR Reform ändern, etwa wenn der Vertrag für den Ersatz des Referenzinssatzes durch einen alternativen geändert wird. Die Phase 2-Änderungen sehen eine Erleichterung für die Bilanzierung solcher Änderungen in der Bestimmung der vertraglichen Cashflows infolge der IBOR-Reform vor. Bei Anwendung dieser Erleichterung berücksichtigen Unternehmen diese Änderung mit einer Aktualisierung des Effektivzinssatzes ohne unmittelbare Erfassung eines Gewinns oder Verlusts in der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wandte der Konzern diese Erleichterungsvorschrift für den JPY Kredit an.
  • Hedge Accounting: Wenn die Anwendung der Phase 1-Änderungen endet, wird der Konzern die Designierung der Sicherungsbeziehungen entsprechend den durch die IBOR-Reform erforderlichen Änderungen anpassen und die Hedge Accounting Dokumentation zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderungen gemacht wurden, aktualisieren. Eine Beendigung der Sicherungsbeziehungen ist nicht erforderlich. Der Konzern hat in dieser Berichtsperiode keine Änderungen an der Dokumentatation der Sicherungsbeziehungen infolge der IBOR-Reform durchgeführt. Wenn der Konzern eine Designierung einer Sicherungsbeziehung ändert, wird angenommen, dass der in der Cashflow Hedge Rücklage kumulierte Betrag auf dem alternativen Referenzzinssatz basiert.
  • Zusätzliche Anhangangaben in Zusammenhang mit der Reform der Referenzzinssätze sind erforderlich. Für nähere Details siehe Anhangangabe 28 – Risikomanagement.

2) Noch nicht verpflichtend anwendbare neue und überarbeitete Standards

Die folgenden neuen bzw. überarbeiteten Standards, die bereits veröffentlicht aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten sind, wurden vom OMV Konzern nicht angewandt. Durch diese Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Teilweise ist die Anerkennung dieser Standards durch die EU noch ausständig.

Standards und Änderungen

Datum des Inkrafttretens laut IASB

Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Verweis auf das Rahmenkonzept

1. Jänner 2022

Änderungen an IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung

1. Jänner 2022

Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung

1. Jänner 2022

Jährliche Verbesserungen der IFRS Standards 2018–2020

1. Jänner 2022

IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe von Rechnungslegungsmethoden

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 8: Definition von Schätzungen

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion

1. Jänner 2023

3) Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Schätzungen und Annahmen

Schätzungen und Annahmen

Für die Erstellung des Konzernabschlusses sind vom Management Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Anhang angegebenen Beträge beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungswerten und anderen Faktoren, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als angemessen betrachtet werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und Annahmen mit dem größten Einfluss auf die Ergebnisse des OMV Konzerns sind im Folgenden hervorgehoben und sollten gemeinsam mit den betreffenden Anhangangaben gelesen werden. Wesentliche Schätzungen und Annahmen wurden vor allem getroffen in Bezug auf:

Auswirkungen von Aspekten des Klimawandels und der Energiewende

Die OMV hat die kurz- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende in der Aufstellung ihres Konzernabschlusses berücksichtigt. Die vom Management getroffenen, wesentlichen Schätzungen berücksichtigen die künftigen Auswirkungen der strategischen Entscheidungen und das Engagement der OMV, ihr Portfolio an den Zielen der Energiewende auszurichten, kurz- und langfristige klimabezogene Aspekte sowie den Übergang zu weniger kohlenstoffhaltigen Energieträgern zusammen mit einer bestmöglichen Schätzung des globalen Angebots und Nachfrage, inklusive prognostizierter Warenpreise.

Die OMV ist sich ihrer Verantwortung bewusst und wird ihrer Verpflichtung zum Pariser Abkommen sowie den Klimazielen der EU nachkommen. Die OMV verpflichtet sich, bis 2050 Netto-Null-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) zu erreichen, und hat Zwischenziele für 2030 und 2040 sowie klar definierte Maßnahmen festgelegt, um die Ziele bis 2030 zu erreichen. Bis 2030 sollen die Scope-1- und Scope-2-Emissionen um 30% und die Scope-3-Emissionen um 20% reduziert werden.

Nichtsdestotrotz gibt es eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Veränderungen im Energieträgermix in den nächsten 30 Jahren und dem Ausmaß, in dem mit diesen Veränderungen die Ziele des Pariser Abkommen erreicht werden. Während sich Unternehmen zu solchen Zielen verpflichten können, erfordert die Bilanzierung nach IFRS die Anwendung von Annahmen, die die aktuellen, bestmöglichen Schätzungen der Bandbreite an möglichen zukünftigen Rahmenbedingungen darstellen, die von solchen Zielen abweichen können.

Die OMV ist auf einem Weltmarkt mit globalen Produkten tätig und erwartet, dass sich die Energiewende in verschiedenen Teilen der Welt mit unterschiedlicher Geschwindigkeit vollzieht. Dementsprechend basieren die Annahmen der OMV für die Mittelfristplanung, die den Schätzungen in verschiedenen Bereichen des Konzernabschlusses, wie Wertminderungen von Vermögenswerten, Nutzungsdauern und Rekultivierungsverpflichtungen, zugrunde gelegt werden, auf einem Szenario das auf dem Stated Policies Scenario (STEPS) der IEA, das dem World Economic Outlook entnommen wurde, beruht und so angepasst wurde, dass die EU, die USA, China, Japan und Südkorea (mit einer zweijährigen Verzögerung für die politische Harmonisierung und die Messung der Wirksamkeit) das Sustainable Development Scenario (SDS) der IEA verfolgen und die Ziele des Pariser Abkommens erreichen.

Zur Berücksichtigung der Unsicherheit hinsichtlich Geschwindigkeit der Energiewende führte die OMV eine Stress-Test-Analyse durch, die auf einem Dekarbonisierungsszenario gemäß dem SDS der IEA, in dem die ganze Welt bis 2070 der Verpflichtung zu Netto-Null-Emissionen des Pariser Abkommens nachkommt, basiert. Ziel dieser Analyse ist eine Beurteilung der Auswirkungen eines solchen Szenarios auf die Werthaltigkeit der Vermögenswerte und Bewertung der Verbindlichkeiten.

Die Auswirkungen auf die globale Nachfrage, wenn die ganze Welt den Zielen des Pariser Abkommens folgt, haben wiederum Auswirkungen auf die Annahmen über Öl- und Gaspreise, CO2-Preise, Raffinerie- und petrochemische Margen und Cracks, Strompreise und Spreads sowie die Erwartungen zu Mengenentwicklungen, die in der Stress-Test-Analyse verwendet werden.

Werthaltigkeit von Vermögenswerten
Annahmen über Warenpreise können eine wesentliche Auswirkung auf die erzielbaren Beträge von Explorationsvermögen, Sachanlagevermögen und Goodwill haben.

Die Annahmen über Öl- und Gaspreise wurden bereits 2020 revidiert, um die potenziellen Auswirkungen der Energiewende zu berücksichtigen, was zu einer Wertminderung von Öl- und Gasvermögenswerten im E&P-Bereich von EUR 1,2 . führte. 2021 änderten sich die Öl- und Gaspreisannahmen in der Mittelfristplanung nicht wesentlich im Vergleich zu 2020. Es wurden folglich weder Wertminderungsaufwendungen noch Wertaufholungen auf Grund von Änderungen in den Preisannahmen verbucht.

Das Management wird weiterhin die relevanten Warenpreisannahmen in der Zukunft beobachten. Dies kann zu weiteren Wertminderungen oder Wertaufholungen führen.

Im Stresstest nimmt die OMV für das E&P-Segment um 15 bis 20 USD niedrigere, langfristige Ölpreise sowie um 5 EUR/ niedrigere Gaspreise als in der Mittelfristplanung an. Nach diesem Stresstest hätten die Buchwerte der Öl- und Gasvermögen mit sicheren Reserven um EUR 4,2 Mrd. reduziert werden müssen. Zusätzlich würden Firmenwerte um EUR 0,3 Mrd. reduziert und einige Öl- und Gasvermögenswerte ohne sichere Reserven aufgegeben werden (GuV-Effekt vor Steuern von EUR 0,3 Mrd.). Der verbleibende Buchwert des Sachanlagevermögens von Öl- und Gasfeldern mit einem Anteil der Produktion von Öl über 55% wäre in diesem Stress-Test-Szenario EUR 2,2 Mrd.

Im -Segment berücksichtigt der Stresstest die weltweit rückgängigen Volumen für fast alle Produkte mit negativen Wachstumsraten und weitere Rückgänge in den Margen und Cracks im Vergleich zur Mittelfristplanung. Dies würde zu einem zusätzlichen Rückgang der Buchwerte von EUR 1,0 Mrd. in Zusammenhang mit der Raffinerie in Rumänien sowie der Beteiligung an ADNOC Refining führen. Die Raffinerien Schwechat und Burghausen sind in einem solchen Szenario durch den starken Fokus auf petrochemische Produkte von keiner Wertminderung betroffen.

Die OMV sieht durch die Energiewende keine wesentlichen Auswirkungen auf das Segment, weshalb es für diesen Bereich keine anderen Stresstest-Annahmen als das Szenario der Mittelfristplanung gab.

Der Stress Case wurde anhand einer vereinfachten Methode berechnet. Die Berechnung basiert auf einem DCF-Modell ähnlich zu einer Nutzungswertberechnung, in der keine künftigen Investitionen in Erweiterungen, Verbesserungen und Restrukturierungen berücksichtigt werden. Im E&P-Segment basieren die Cashflows auf einer angepassten Mittelfristplanung für fünf Jahre und eine Feldlebensplanung für die Jahre bis zur Stilllegung. Im R&M-Segment sind die Cashflows aus der 5-Jahres-Mittelfristplanung sowie eine ewige Rente enthalten. Die für die Berechnung der ewigen Rente herangezogenen (negativen) Wachstumsraten wurden gemäß den erwarteten Änderungen in der Nachfrage nach den verschiedenen Produkten in den nächsten 20 Jahren geschätzt. Der Stress Case enthält keine anderen Änderungen zu den Inputfaktoren als der Preise und Volumen. Folgeänderungen, die das Management implementieren könnte, wie Kosteneinsparungen, Reservenneubewertungen, Divestments und Änderungen in den Business Plänen, wurden nicht berücksichtigt. Die oben angeführten Beträge sind deshalb nicht als eine beste Schätzung eines erwarteten Wertminderungsverlusts aus einem solchen Szenario zu sehen.

Nutzungsdauern
Das Sachanlagevermögen von R&M wird im Durchschnitt in den nächsten 7 Jahren voll abgeschrieben. Es wird erwartet, dass die Nachfrage für Mineralölprodukte in diesem Zeitraum stabil bleiben wird. Durch die Energiewende wird deshalb keine wesentliche Auswirkung auf die erwarteten Nutzungsdauern des Sachanlagevermögen im R&M-Segment erwartet. Im E&P-Segment ist die durchschnittliche, verbleibende Feldlebensdauer auf Basis von 2P-Reserven zwölf Jahre. Weiters wird die Abschreibung auf Basis der „Unit-of-production“-Methode berechnet, weshalb im E&P-Segment keine wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens im E&P-Segment erwartet werden. Da die OMV keine wesentlichen Auswirkungen durch die Energiewende auf das C&M-Segment erwartet, ist auch in diesem Bereich mit keiner wesentlichen Auswirkung auf die Nutzungsdauern zu rechnen.

Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen
Der wirtschaftliche Zeitpunkt für die Stilllegung ändert sich durch den Stress Case nicht wesentlich. Die Auswirkung auf den Buchwert der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen ist deshalb unwesentlich.

Für die Raffinerien wurden keine Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen angesetzt. Es wird erwartet, dass die Raffineriegelände auch unter einem Energiewendeszenario, das in Einklang mit den Pariser Zielen steht, weiterhin für die Produktion genutzt werden. Während die Raffinerien in Europa einen starken Fokus auf die Produktion von Chemikalien haben und weitere Maßnahmen für die Transformation dieser Raffinerien getroffen werden, wird auch für ADNOC Refining eine Fortsetzung des Betriebs in einem solchen Szenario erwartet.

4) Währungsumrechnung

Monetäre Fremdwährungspositionen werden mit den Stichtagskursen zum Bilanzstichtag bewertet, wobei eingetretene Kursgewinne und -verluste ergebniswirksam erfasst werden.

Die Umrechnung der Abschlüsse von Gesellschaften, bei denen die funktionale Währung von der Konzernwährung abweicht, erfolgt nach der Stichtagskursmethode. Dabei werden Differenzen, die sich aus der Umrechnung von Bilanzpositionen zu aktuellen Stichtagskursen ergeben, im sonstigen Ergebnis erfasst. Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit Periodendurchschnittskursen umgerechnet. Differenzen aus der Anwendung von Durchschnittskursen gegenüber aktuellen Stichtagskursen werden gleichfalls im sonstigen Ergebnis verbucht.

Folgende wesentliche Kurse wurden für die Währungsumrechnung in EUR herangezogen:

Währungsumrechnung

 

 

 

 

 

 

2021

2020

 

Stichtag

Durchschnitt

Stichtag

Durchschnitt

Bulgarischer Lew (BGN)

1,956

1,956

1,956

1,956

Tschechische Krone (CZK)

24,858

25,641

26,242

26,455

Ungarischer Forint (HUF)

369,190

358,520

363,890

351,250

Neuseeland Dollar (NZD)

1,658

1,672

1,698

1,756

Norwegische Krone (NOK)

9,989

10,163

10,470

10,723

Rumänischer Leu (RON)

4,949

4,922

4,868

4,838

Russischer Rubel (RUB)

85,300

87,153

91,467

82,725

Schwedische Krone (SEK)1

10,250

10,147

10,034

n.a.

US Dollar (USD)

1,133

1,183

1,227

1,142

1

Nur für die Borealis Gruppe relevant (siehe unterhalb)

Im Jahr 2020 erfolgte die Umrechnung der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung der Borealis Gruppe mit den monatlichen Durchschnittskursen anstatt dem jährlichen Periodendurchschnittskurs nach der Akquisition am 29. Oktober 2020.

IFRSs
International Financial Reporting Standards
IASs
International Accounting Standards
IFRSs
International Financial Reporting Standards
Mrd
Milliarde, Milliarden
MWh
Megawattstunde
R&M
Refining & Marketing Geschäftsbereich
C&M
Chemicals & Materials Geschäftsbereich
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse ausgenommen Mineralölsteuer
LNG
Liquefied Natural Gas; Flüssigerdgas
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse ausgenommen Mineralölsteuer
EPSA
Exploration and Production Sharing Agreement; Explorations- und Produktionsteilungsvertrag
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit
bbl
Barrel (Fass zu zirka 159 Liter)
FVOCI
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis
FVTPL
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust
ECL
Erwartete Kreditausfälle
Jahresüberschuss
Nettogewinn bzw. Nettoverlust nach Zinsen und Steuern