Menschenrechte

Menschenrechte sind universelle Werte, die unser Verhalten in allen Aspekten unserer Tätigkeit leiten. Die OMV hat 2003 den Global Compact unterzeichnet und bekennt sich in vollem Umfang zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu den -Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wir lernen aus internationalen Erfahrungen und bewährten Praktiken und arbeiten laufend an der Verbesserung unserer Managementsysteme für Menschenrechte und unserer Prozesse der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Als Mitglied des UN Global Compact Netzwerks Österreich und des internationalen Verbands der Öl- und Gasindustrie für Umwelt- und Sozialbelange profitieren wir von der professionellen Unterstützung international anerkannter externer Expertinnen und Experten. Die Achtung der Menschenrechte ist ein zentraler Bestandteil des wesentlichen Themas „Menschenrechte und Anrainergemeinden“.

Wir sind in Ländern tätig, in denen Menschenrechte nicht immer nach international anerkannten Menschenrechtsstandards eingehalten und geschützt werden. Die primäre Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte liegt bei den Regierungen. Wir übernehmen jedoch die Verantwortung dafür, die Menschenrechte im Zusammenhang mit all unseren geschäftlichen Aktivitäten zu achten, zu erfüllen und zu unterstützen sowie sicherzustellen, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen im Sinne des derzeitigen internationalen Rechts mitschuldig machen. Im Jahr 2020 waren wir in zehn Ländern mit erhöhten Menschenrechtsrisiken tätig. Uns als Unternehmen muss daher bewusst sein, welche Auswirkung wir auf die Menschenrechte haben. Wir müssen dafür sorgen, dass wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit nicht gegen Menschenrechte verstoßen. Die OMV hält sich bei der Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung strikt an geltendes nationales Recht. Um zu gewährleisten, dass die nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen den Menschenrechtsstandards der OMV entsprechen, führen wir vor der Aufnahme unserer Geschäftstätigkeit in einem Land eine Länderprüfung zur Menschenrechtssituation durch. Wenn nationale Gesetze unter den OMV Standards liegen, die auf internationalem Recht zum Schutz der Menschenrechte basieren, richtet sich die OMV nach ihren eigenen höheren Standards, sofern dies nicht im Widerspruch zu geltendem Recht steht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OMV und von Vertragsunternehmen sowie Behörden, Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, Investorinnen und Investoren, Aktionärinnen und Aktionäre, Gemeinden, Kundinnen und Kunden und Nichtregierungsorganisationen erwarten alle, dass wir die Menschenrechte respektieren und daran festhalten. Die Forderung unserer Stakeholder, die Menschenrechte zu respektieren, definiert die treibenden Kräfte hinter unseren diesbezüglichen Richtlinien. Das OMV Menschenrechts-Statement beschreibt, wie wir unsere Verantwortung für die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte im geschäftlichen Umfeld verstehen und wahrnehmen. Es wurde vom Vorstand genehmigt und bildet unsere Leitlinie für den alltäglichen Umgang mit dem Thema Menschenrechte in allen Aspekten unseres Geschäftslebens.

Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt bei den jeweiligen Geschäftsführerinnen und -führern. Für Menschenrechtsfragen zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für die notwendige Sorgfalt an den Betriebsstandorten. Sie werden dabei von drei Menschenrechtsmanagerinnen auf Konzernebene unterstützt (bei der OMV, der SapuraOMV und der OMV Petrom). Aktionspläne und Abhilfemaßnahmen werden von den jeweiligen Funktionen umgesetzt und berichtet, je nachdem, um welchen Menschenrechtsaspekt es sich handelt. So zum Beispiel befasst sich die Personalabteilung mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, während der Einkauf für das Management von Menschenrechtsaspekten in der Lieferkette verantwortlich ist. Die -Abteilung ist wiederum für sicherheitsrelevante Menschenrechtsfragen zuständig, und die Funktion Community Relations und Entwicklung setzt die OMV Politik in Bezug auf die Auswirkungen der Menschenrechte auf lokale Gemeinden und indigene Bevölkerungsgruppen um. International anerkannte externe Expertinnen und Experten unterstützen die OMV bei der Durchführung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht des Unternehmens.

Seit 2008 bilden wir unsere Verantwortungsbereiche in einer umfassenden Menschenrechtsmatrix ab. Sie dient als Grundlage für unsere Menschenrechtsaktivitäten und unterstützt uns dabei, unsere Herausforderungen und Aktivitäten zu bewerten und unsere Maßnahmen nach ihrer Priorität einzustufen. Dabei unterscheiden wir zwischen wesentlichen, erwarteten und wünschenswerten Maßnahmen. Die Prioritäten in unserer Matrix werden von uns regelmäßig überprüft und an internationale Best Practices sowie die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Menschenrechte angepasst.

Die OMV Menschenrechtsmatrix umfasst Verantwortlichkeiten in den folgenden Bereichen:

  • Menschenrechts-Risikomanagement im Allgemeinen, einschließlich der Einhaltung nationaler und internationaler Normen, Menschenrechtsschulungen, Beschwerdemechanismen und organisatorischer Strukturen
  • Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, einschließlich der Umsetzung geeigneter Leitlinien und Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Sicherheit, einschließlich präventiver, defensiver und am Gemeinwesen orientierter Sicherheitsansätze, klarer Richtlinien sowie Supervision und Trainings für Sicherheitskräfte
  • Arbeitsschutz und Gesundheit, einschließlich des Managementsystems der OMV für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie entsprechender Vorkehrungen in den Communities
  • Arbeitsrecht, einschließlich angemessener Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung, Tarifverhandlungen und Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel
  • Recht auf Bildung, einschließlich der Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Unterstützung der Grundausbildung in den umliegenden Gemeinden
  • Eigentum und Lebensstandard, einschließlich Landrechten und Armutsbekämpfung
  • Anrainergemeinden und indigene Bevölkerungsgruppen, einschließlich auf Kenntnis der Sachlage gegründeter vorheriger Konsultation (Free, Prior, and Informed Consultation) gemäß dem Performance Standard 7 1 Der IFC (International Finance Corporation) Performance Standard über indigene Völker erkennt an, dass indigene Völker als soziale Gruppen mit Identitäten, die sich von den Mainstream-Gruppen in den nationalen Gesellschaften unterscheiden, oft zu den am stärksten marginalisierten und verwundbaren Teilen der Bevölkerung gehören. und dem -Übereinkommen 169 2 Das Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), das ILO-Übereinkommen 169, ist das wichtigste verbindliche internationale Übereinkommen, das die spezifischen Rechte indigener Völker anerkennt.
  • Privatsphäre und Familienleben, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten und angemessener Lebens- und Arbeitsbedingungen

Die Verantwortung der OMV für den Schutz der Menschenrechte gilt gleichermaßen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Hinblick auf Gleichbehandlung, angemessene Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung) wie für die Außenwelt, so zum Beispiel für unsere Lieferantinnen und Lieferanten, Gemeinden, indigene Bevölkerungsgruppen und die Gesellschaft als Ganzes. Unsere externe Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte umfasst insbesondere Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, Sicherheit, primäre Gesundheitsversorgung, Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette (wie gerechte Löhne und Arbeitszeiten), Bildung, Armutsminderung, Landrechte sowie auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Konsultation (Free, Prior, and Informed Consultation). Wir konzentrieren uns insbesondere auf die Auswirkungen unserer Aktivitäten auf die Menschenrechte von schwächeren Gruppen, wie etwa von indigenen Bevölkerungsgruppen, Frauen und Kindern.

Laut UN-Leitprinzipien ist ein wirksamer Beschwerdemechanismus eine entscheidende Maßnahme, um die Einhaltung unserer Menschenrechtsverpflichtung zu gewährleisten, sowie eine Quelle des kontinuierlichen Lernens zur Verbesserung der Menschenrechtsleistung von Unternehmen. Bei der OMV werden Menschenrechtsbeschwerden der lokalen Bevölkerung sowie von Lieferantinnen und Lieferanten über den Community-Beschwerdemechanismus (Community Grievance Mechanism; ) eingereicht und dann vor Ort sowie auf Konzernebene analysiert. Im Jahr 2020 wurden keine Fälle (2019: keine Fälle) von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Verstößen gegen Rechte indigener Bevölkerungsgruppen oder sonstigen Menschenrechtsverletzungen gemeldet. Im Jahr 2020 hat die OMV ihre Community-Beschwerdemechanismen anhand der UN-Wirksamkeitskriterien bei der OMV Neuseeland bewertet und einen CGM in Übereinstimmung mit den Wirksamkeitskriterien erarbeitet, der bei der SapuraOMV in Malaysia eingeführt werden soll. (Weitere Informationen zum Community-Beschwerdemechanismus und zu den Überprüfungen finden Sie im Abschnitt Community Relations und Entwicklung.)

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OMV können auf verschiedene Kanäle zur Meldung von Problemen und Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten zugreifen. Die Integrity Platform steht zum Beispiel sämtlichen Personen im Konzern zur Verfügung (mehr dazu im Abschnitt Verhinderung von Korruption). PetrOmbudsman bei der OMV Petrom ist jene Stelle, an die sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte wenden können, wenn sie ein vertrauliches, inoffizielles und informelles Gespräch suchen oder Fragen zum Arbeitsplatz haben. Darüber hinaus können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Bedenken in Bezug auf Diskriminierung, Arbeitnehmervertretungen in einem schwierigen Umfeld und Mutterschutz in einem persönlichen Gespräch mit Menschenrechtsmanagerinnen bzw. -managern, Personalvertreterinnen und -vertretern und Betriebsratsmitgliedern vorbringen.

1 Der IFC (International Finance Corporation) Performance Standard über indigene Völker erkennt an, dass indigene Völker als soziale Gruppen mit Identitäten, die sich von den Mainstream-Gruppen in den nationalen Gesellschaften unterscheiden, oft zu den am stärksten marginalisierten und verwundbaren Teilen der Bevölkerung gehören.

2 Das Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), das ILO-Übereinkommen 169, ist das wichtigste verbindliche internationale Übereinkommen, das die spezifischen Rechte indigener Völker anerkennt.

UN
Vereinte Nationen
OECD
Organization for Economic Co-operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IPIECA
Oil and Gas Industry Association for Environment and Social Issues; Verband der Öl- und Gasindustrie für Umwelt- und Sozialbelange
HSSE
Health, Safety, Security, and Environment; Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
IFC
International Finance Corporation
ILO
International Labour Organization; Internationale Arbeitsorganisation
CGM
Community Grievance Mechanism; Community-Beschwerdemechanismus