Menschenrechte
Wesentliches Thema: Menschenrechte
Schutz und Erfüllung der Grundrechte (z.B. Arbeitnehmerrechte, Vereinigungsfreiheit und Landrechte) von Mitarbeiter:innen bzw. Geschäftspartner:innen des OMV Konzerns sowie von Dritten, wie zum Beispiel indigenen Bevölkerungsgruppen, im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten
Relevante GRIs
NaDiVeG
- Wahrung der Menschenrechte
- Arbeitnehmer- und Sozialbelange
Relevante SDGs
Menschenrechte sind universelle Werte, die unser Verhalten in allen Aspekten unserer Geschäftstätigkeit leiten. In seinem Bestreben, ein fairer und verantwortungsvoller Arbeitgeber zu sein, übernimmt der OMV Konzern die Verantwortung dafür, die Menschenrechte im Zusammenhang mit all unseren geschäftlichen Aktivitäten zu achten, zu erfüllen und zu unterstützen. Wir sprechen nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, an denen wir beteiligt sind, an und ergreifen angemessene Maßnahmen, um sie zu verhindern, zu mindern und gegebenenfalls wiedergutzumachen.
Die Verantwortung des OMV Konzerns für die Achtung der Menschenrechte gilt gleichermaßen für unsere Mitarbeiter:innen wie für jene Menschen, die direkt von unserer Geschäftstätigkeit betroffen oder an ihr beteiligt sind, so zum Beispiel für unsere Lieferant:innen und Vertragsunternehmen, Anrainergemeinden, indigene Bevölkerungsgruppen und die Gesellschaft, in der wir leben und unsere Geschäfte betreiben. Unsere Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte umfasst insbesondere Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, existenzsichernde Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung, Sicherheit, primäre Gesundheitsversorgung, Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette, Bildung, Armutsminderung, Landrechte sowie das Recht auf freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung (Free, Prior, and Informed Consent; FPIC). Wir konzentrieren uns insbesondere auf die Auswirkungen unserer Aktivitäten auf die Menschenrechte von Einzelpersonen und Gruppen, die sich mit größerer Wahrscheinlichkeit in prekären Verhältnissen wiederfinden, wie indigene Bevölkerungsgruppen, Frauen und Kinder.
Spezifische Richtlinien und Commitments
Unser Code of Conduct und die Menschenrechts-Grundsatzerklärung des OMV Konzerns, die beide vom Vorstand genehmigt sind, legen dar, wie wir unsere Verantwortung für die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte im geschäftlichen Umfeld verstehen und wahrnehmen. Unsere Menschenrechts-Grundsatzerklärung enthält detaillierte Beschreibungen unserer spezifischen Menschenrechtsverpflichtungen, etwa in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, vulnerable Gruppen und Sicherheit. Außerdem enthält sie auch unsere Verpflichtung, zu einem gerechten Wandel („Just Transition“) beizutragen.1 „Just Transition“ bzw. „gerechter Wandel“ bezieht sich auf die Auseinandersetzung mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Übergangs zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft gemäß den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für einen gerechten Klimaübergang. Auf der Grundlage der Grundsatzerklärung des OMV Konzerns entwickelten Borealis und die OMV Petrom ihre eigenen Menschenrechts-Grundsatzerklärungen, die jeweils vom CEO bzw. Vorstand genehmigt wurden.
Der OMV Konzern respektiert und unterstützt die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in international anerkannten Abkommen, einschließlich jener der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), beschrieben sind. Die OMV, die OMV Petrom und Borealis haben den Global Compact der Vereinten Nationen (UN) unterzeichnet und bekennen sich in vollem Umfang zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Dies beinhaltet auch eine Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, einschließlich angemessener und existenzsichernder Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung und Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Wir unterstützen damit die Ziele des UK Modern Slavery Act von 2015 in vollem Umfang und setzen uns dafür ein, unser Geschäft und unsere Lieferkette frei von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel zu betreiben. Die Erklärung der OMV zu moderner Sklaverei und Menschenhandel führt detailliert auf, welche Gegenmaßnahmen wir diesbezüglich in allen Geschäftsbereichen und in der Lieferkette ergreifen.
Ergänzend zu diesen Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Standards haben wir unsere Verantwortungsbereiche in einer umfassenden Menschenrechtsmatrix festgehalten, die als Grundlage für unsere Menschenrechtsaktivitäten dient. Die Menschenrechtsmatrix des OMV Konzerns umfasst Verantwortlichkeiten in den in der Folge angeführten Bereichen. Der Umgang mit diesen Verpflichtungen ist in einer Reihe von internen Richtlinien und Vorschriften festgelegt. Dazu gehören unser Handbuch für Community Relations und Community Development, das allen CSR-Manager:innen im OMV Konzern zur Verfügung steht, unser Managementsystem für Menschenrechte und unser Verfahren für Community-Beschwerden.
Im Jahr 2023 begannen wir mit einer gründlichen Überarbeitung unseres konzernweiten OMV Menschenrechtsmanagements im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie neuen oder geplanten Rechtsvorschriften, wie etwa der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive; CSDDD), und anderen Vorschriften betreffend die verpflichtende Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte. Mit der Überarbeitung der einzelnen Due-Diligence-Schritte und der Neuformulierung von Rollen und Verantwortlichkeiten wollen wir die Integration der Menschenrechte in unsere allgemeinen Risikomanagementprozesse und in alle Funktionen verbessern.
Auch unsere Menschenrechtsmatrix, die das Herzstück des Managementsystems für Menschenrechte des OMV Konzerns bildet und unsere konkreten menschenrechtlichen Verantwortungen beschreibt, wurde einer eingehenden Prüfung unterzogen (mehr dazu siehe Menschenrechtsmatrix).
Gleichberechtigung und Gleichbehandlung
Dazu gehören die Umsetzung geeigneter Leitlinien und Sensibilisierungsmaßnahmen. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Diversität, Gleichstellung und Inklusion.
Sicherheit
Dazu gehören präventive, defensive und am Gemeinwesen orientierte Sicherheitsansätze, klare Richtlinien sowie Supervision und Schulungen, jeweils in Übereinstimmung mit den Freiwilligen Grundsätzen zur Wahrung der Sicherheit und der Menschenrechte (Voluntary Principles on Security and Human Rights). Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Sicherheit des Unternehmens.
Gesundheit und Arbeitsschutz
Dazu gehören das Managementsystem des OMV Konzerns für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie entsprechende Vorkehrungen in den Anrainergemeinden. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen.
Arbeitnehmerrechte
Dieser Bereich umfasst angemessene und existenzsichernde Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung, Tarifverhandlungen sowie Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Wir unterstützen die in der Erklärung der ILO definierten fünf grundlegenden Rechte bei der Arbeit. Wir haben uns zur Einhaltung der Rechte von Arbeitnehmer:innen in Übereinstimmung mit den Kernarbeitsnormen der ILO verpflichtet und erwarten dies auch von unseren Vertragsunternehmen und Lieferant:innen sowie von Joint Ventures, an denen wir beteiligt sind. Wenn lokale arbeitsrechtliche Normen unter den Standards des OMV Konzerns liegen, die auf internationalem Recht zum Schutz der Menschenrechte basieren, richtet sich der OMV Konzern nach seinen eigenen höheren Standards, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
Der OMV Konzern bemüht sich, ein fairer und verantwortungsvoller Arbeitgeber zu sein. Die Wahrung und Förderung von Arbeitnehmerrechten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in einem lokalen und internationalen Umfeld. Sie ist auch entscheidend dafür, dass sich unsere Mitarbeiter:innen weltweit – im Einklang mit unseren Geschäftsanforderungen – beruflich weiterentwickeln und ihre persönlichen Ziele verwirklichen können.
Arbeitszeiten und Flexibilität
Wir sorgen für die Einhaltung maßgeblicher lokaler Arbeitszeit- und Überstundenregelungen, die für ein professionelles Arbeitsumfeld unerlässlich sind. Wir ermöglichen auch Teilzeitarbeit. Unsere Teilzeitbeschäftigten haben generell Anspruch auf die gleichen Zusatzleistungen wie Vollzeitbeschäftigte, außer wenn diese Leistungen an den Umfang der geleisteten Arbeitsstunden gebunden sind (z. B. eine bestimmte Anzahl von Homeoffice-Tagen pro Monat, wobei Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf mehr Homeoffice-Tage haben als Teilzeitbeschäftigte). Entsprechend den lokalen gesetzlichen Vorschriften bieten wir weitere flexible Arbeitsmöglichkeiten an, wie etwa spezielle Teilzeitarbeit für bestimmte Altersgruppen oder Modelle für das Arbeiten von zu Hause aus, wodurch sich unsere Mitarbeiter:innen die Zeit flexibler einteilen können. Wir bieten verschiedene Formen von lang- und kurzfristigen Unterbrechungen der Berufstätigkeit an, wie Sabbaticals und Elternzeit oder andere Formen des Betreuungsurlaubs.
Betriebliche Veränderungen und Mindestkündigungsfristen
Unsere Personalpolitik basiert auf langfristiger Beschäftigung. Sowohl die Mitarbeiter:innen als auch unser Unternehmen profitieren von langfristigen Arbeitsverhältnissen. Es ist uns auch bewusst, dass Arbeitsplatzsicherheit nicht nur für die einzelnen Mitarbeiter:innen, sondern auch aus gesellschaftlicher Perspektive und für die jeweilige Region ein wichtiges Anliegen ist. Wir bemühen uns daher, dieser Verantwortung durch vorausschauende Planung gerecht zu werden. Erfordern geschäftliche, organisatorische oder sicherheitsrelevante Veränderungen Anpassungen am Arbeitsplatz oder gar eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, prüfen wir alle Möglichkeiten, führen einen konstruktiven Dialog und reagieren mit größtmöglicher Umsicht und Sensibilität. Für fast alle unsere Mitarbeiter:innen gelten im Falle von Umstrukturierungen arbeitsrechtliche oder tarifvertragliche Kündigungsfristen. Wenn trotz Schulungen, einer Versetzung oder Entwicklungsprogrammen eine Trennung von Mitarbeiter:innen unvermeidlich ist, bemühen wir uns nach Kräften, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen zu berücksichtigen. Wir verpflichten uns, in jedem Land, in dem wir tätig sind, die lokalen Gesetze hinsichtlich der Mindestkündigungsfristen einzuhalten.
Löhne
Wir sorgen für die Einhaltung lokal geltender angemessener Lohnstandards. Für fast alle unsere Mitarbeiter:innen sind Mindestlöhne oder -gehälter gesetzlich festgelegt oder tarifvertraglich vereinbart.
Recht auf Bildung
Dieser Bereich umfasst Schulungen für Mitarbeiter:innen sowie die Unterstützung der Grundbildung in den umliegenden Gemeinden. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie in den Abschnitten Kompetenzentwicklung und Training und Sozialinvestitionen.
Eigentum und Lebensstandard, einschließlich Landrechten und Armutsbekämpfung
Wir halten uns an internationale Best Practices, wonach Zwangsumsiedlungen zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu beschränken sind. Sind Umsiedlungen unvermeidlich, so sollten alle Betroffenen umfassend und fair entschädigt werden. Im Hinblick auf Landnutzung und Entschädigungszahlungen an lokale Gemeinden oder Behörden sorgen wir für faire und transparente Verfahren. Wenn sich Explorations-, Erschließungs- oder Produktionstätigkeiten potenziell auf Gemeinden bzw. deren Land auswirken könnten, konsultieren wir im Vorfeld alle relevanten Stakeholder:innen und holen die Erlaubnis ein, das Land entweder vorübergehend oder dauerhaft zu nutzen.
Anrainergemeinden und indigene Bevölkerungsgruppen
Wir verpflichten uns, den Gemeinden das Recht auf freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung (Free, Prior, and Informed Consent; FPIC) gemäß dem IFC Performance Standard 7 und dem ILO-Übereinkommen 169 zu gewähren. Wir wissen, dass es in den Regionen um Māui, Pohokura und Maari in Neuseeland sowie im Distrikt Arma im Jemen indigene Anrainergemeinden gibt. Mehr über unseren Ansatz zur Zusammenarbeit mit den Anrainergemeinden finden Sie im Abschnitt Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und Anrainerbeschwerden.
Privatsphäre und Familienleben
Dieser Bereich umfasst den Schutz personenbezogener Daten sowie angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen. Für unsere Mitarbeiter:innen gilt eine interne Datenschutzrichtlinie, und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir uns an eine öffentliche Datenschutzerklärung. Der OMV Konzern ist sich bewusst, dass besondere Umstände bei Einsätzen vor Ort (abgelegene Standorte weit weg von der Familie, Aufenthalte in Camps usw.) das Recht auf Privatsphäre und Familienleben beeinträchtigen können. Was die Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiter:innen anbelangt, wenden wir daher die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit an.
Umwelt und Klimawandel
Der OMV Konzern anerkennt das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als ein Menschenrecht, das untrennbar mit vielen anderen Menschenrechten verbunden ist. Mit unserer OMV Strategie 2030 haben wir uns verpflichtet, die Energiewende zu unterstützen und zu beschleunigen, verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen und die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu minimieren.
Im Wissen um die sozialen Auswirkungen, die die Energiewende mit sich bringt, ist der OMV Konzern bestrebt, zu einer gerechten Gestaltung des Übergangs hin zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft für seine Mitarbeiter:innen und Anrainergemeinden beizutragen („Just Transition“) und sich mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen auseinanderzusetzen, die aus diesem Übergang resultieren.
Governance
Im Jahr 2023 unternahmen wir wichtige Schritte, um die Zuständigkeit für Menschenrechte in unserer Unternehmensführung zu verankern. Auf Konzernebene wurde das Team der Menschenrechtsexpert:innen in das Nachhaltigkeitsteam integriert, das an den:die CFO berichtet. Die Hauptverantwortung für das Thema Menschenrechte liegt weiterhin bei unserem:unserer CEO, wobei der:die CFO Mitverantwortung trägt. Unsere halbjährlichen Briefings zu Menschenrechten mit dem:der CEO und dem:der CFO wurden fortgesetzt. Im Zuge dessen werden beide mindestens zweimal im Jahr (und immer dann, wenn kritische Fragen auftauchen) persönlich über unsere wichtigsten Erfolge und Herausforderungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte informiert. Zu den Hauptthemen der Briefings im Jahr 2023 gehörten die wichtigsten Errungenschaften, größten Lücken und nächsten Schritte unseres Menschenrechtsmanagementansatzes, die Einhaltung der Menschenrechte im Kontraktorenmanagement, Menschenrechtsbeschwerden, die jährliche Menschenrechtsrisikoeinstufung, das Human Rights Self-Assessment (HRSA) bei der Pak-Arab Refinery Limited (PARCO), die Bewertung des Community-Beschwerdemechanismus (Community Grievance Mechanism; CGM) bei der OMV Tunesien und unsere Ergebnisse des Corporate Human Rights Benchmark. Ende 2022 erneuerte der OMV Konzern seine Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte mit der formellen Genehmigung der überarbeiteten Menschenrechts-Grundsatzerklärung des OMV Konzerns durch den OMV Vorstand.
Unterhalb der Vorstandsebene liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte bei den jeweiligen Geschäftsführer:innen auf Länderebene. Lokale Menschenrechtsbeauftragte sorgen für die notwendige Sorgfalt an den Betriebsstandorten. Unterstützt werden sie dabei von fünf Menschenrechtsexpert:innen auf Konzernebene (bei der OMV, der SapuraOMV, der OMV Petrom und bei Borealis) sowie einem vierköpfigen Social-Compliance-Expertenteam bei Borealis. Aktionspläne und Abhilfemaßnahmen werden von den jeweiligen Funktionen umgesetzt und berichtet, je nachdem, um welchen Menschenrechtsaspekt es sich handelt. So zum Beispiel befasst sich die Abteilung People & Culture (P&C) mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, während der Einkauf das Management von Menschenrechtsaspekten in den Lieferantenbeziehungen steuert. Die HSSE-Abteilung ist wiederum für gesundheits-, arbeitsschutz- und sicherheitsrelevante Menschenrechtsfragen zuständig, und die Konzernfunktion Community Relations & Development überwacht die Verantwortlichkeiten der OMV in Bezug auf die Auswirkungen der Menschenrechte auf lokale Gemeinden und indigene Bevölkerungsgruppen.
Management- und Due-Diligence-Prozesse
Der Prozess der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht umfasst die Bewertung der Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit unseren aktuellen und zukünftigen Geschäftsaktivitäten sowie das Ergreifen von Risikomanagementmaßnahmen. Bei diesem fortlaufenden Prozess wird auf externe Ressourcen und Fachkenntnisse zurückgegriffen. Dies schließt externe Stakeholder:innen, insbesondere von betroffenen Gruppen, ein.
Menschenrechtsmatrix
Seit 2008 bilden wir unsere Verantwortungsbereiche in einer umfassenden Menschenrechtsmatrix ab. Sie dient als Grundlage für unsere Menschenrechtsaktivitäten und unterstützt uns dabei, unsere Herausforderungen und Aktivitäten zu bewerten und unsere Maßnahmen nach ihrer Priorität einzustufen. Dabei unterscheiden wir zwischen wesentlichen, erwarteten und wünschenswerten Maßnahmen. Im Jahr 2023 leiteten wir eine Überarbeitung der Menschenrechtsmatrix ein, nachdem im Jahr davor die Menschenrechts-Grundsatzerklärung des OMV Konzerns überarbeitet worden war. Unter Beibehaltung der allgemeinen Struktur soll unsere Menschenrechtsmatrix inhaltlich und sprachlich stärker an internationale Standards und Rechtsvorschriften zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angeglichen werden. Mit diesen Aktualisierungen wollen wir der wachsenden Verantwortung von Unternehmen Rechnung tragen und besonders relevante Aspekte umfassender berücksichtigen.
In allen Phasen des Due-Diligence-Prozesses in Bezug auf Menschenrechte verwenden wir die Menschenrechtsmatrix des OMV Konzerns als gemeinsamen Standard. Dabei stellen wir die Gegebenheiten vor Ort den in der Matrix definierten konkreten Verantwortlichkeiten gegenüber und identifizieren alle Lücken, auf die wir uns konzentrieren müssen. Dieser Ansatz hilft dabei, alle potenziellen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte zu identifizieren – sei es in Bezug auf Nichtdiskriminierung und Diversität, arbeitsbezogene Themen (z. B. existenzsichernde Löhne und angemessene Ruhezeiten), die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen oder die Menschenrechte in der Lieferkette.
Risikobewertungen
Der OMV Konzern hat Instrumente und Techniken für Sorgfaltsprüfungen entwickelt, um die Risiken für Menschenrechtsverletzungen2 Eine Menschenrechtsverletzung liegt vor, wenn die OMV die Menschenrechte im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit nicht respektiert, erfüllt und unterstützt oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht, so wie es das geltende Völkerrecht vorsieht und wie es in der Menschenrechts-Grundsatzerklärung des OMV Konzerns und in der OMV Menschenrechtsmatrix festgehalten ist. in Verbindung mit unserer Geschäftstätigkeit zu beurteilen – noch bevor wir in einem neuen Land tätig werden oder Unternehmen akquirieren. Menschenrechte sind eines der Kriterien, die bei der Entscheidung über ein Engagement der OMV in einem neuen Land berücksichtigt werden. Die relevanten Menschenrechtsrisiken werden dem zuständigen Vorstandsmitglied dargelegt und fließen in die Entscheidung für oder gegen ein Engagement in einem Land ein. Aus diesen Risikobewertungen leiten wir konkrete Maßnahmen ab, um das Risiko einer direkten und indirekten Beteiligung an potenziellen Menschenrechtsverletzungen zu verringern. Auch unsere laufenden Aktivitäten werden regelmäßig auf das Risiko von Verstößen gegen Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte hin überprüft.
Die Sorgfaltsprüfung beginnt mit einer ersten Risikoeinstufung auf Länderebene: Jedes Land, in dem wir tätig sind (oder tätig werden wollen), wird auf der Grundlage umfassender Menschenrechtsdaten und Konsultationen mit internen Expert:innen beurteilt. Die Länder werden in Niedrig-, Mittel- und Hochrisikoländer, Länder mit dem höchsten kontrollierbaren Risiko und No-go-Länder mit unkontrollierbarem Risiko eingeteilt. Auf der Grundlage dieser Einstufung entwickeln wir unseren jährlichen Arbeitsplan und definieren weitere Due-Diligence-Maßnahmen sowie Menschenrechtsschulungen. In Ländern mit hohen Menschenrechtsrisiken unterstützen international anerkannte externe Expert:innen den OMV Konzern bei der Durchführung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Im Jahr 2023 unterstützten externe Menschenrechtsexpert:innen beispielsweise unser Human Rights Self-Assessment in Libyen. Wir führten auch eine landesspezifische Prüfung zur Menschenrechtssituation durch, die eine Bewertung der Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit der potenziellen Geschäftstätigkeit der OMV im Land sowie Vorschläge für konkrete Abhilfemaßnahmen für den Fall eines Markteinstiegs umfasste. Ebenso wurden Compliance-Prüfungen von etwa zehn potenziellen Lieferant:innen für regenerative Versorgung – erneuerbare Rohstoffe, THG-Zertifikate und Produkte wie etwa nachhaltiger Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel; SAF) – durchgeführt. Mit diesen Compliance-Prüfungen soll geklärt werden, ob die betreffenden Lieferant:innen entsprechende Selbstverpflichtungen, Systeme und Prozesse implementiert haben, um den Menschenrechtsverpflichtungen der OMV Genüge zu tun.
Darüber hinaus führen wir spezielle Länderrisikobewertungen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte durch, um die Rechtslage und künftige Entwicklungen zu ermitteln und zu überwachen. Neben der Überwachung relevanter Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerrechte arbeiten wir je nach Art des Risikos und der potenziellen Auswirkungen eng mit Arbeitnehmervertretungen zusammen. Im Rahmen unserer jährlichen Länderrisikoeinstufung identifizieren wir auch Länder mit einem erhöhten Risiko3 Länder mit erhöhtem Risiko sind solche, die in unserer ursprünglichen Risikoeinstufung (mit den fünf Risikostufen niedriges, mittleres und hohes Risiko, höchstes kontrollierbares Risiko und No-go-Risiko) als Länder mit hohem, höchstem kontrollierbarem oder No-go-Risiko eingestuft sind. für schwere Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit. In 12 von 484 Im Jahr 2023 wurde Russland nicht in das Menschenrechtsrisiko-Ranking des OMV Konzerns aufgenommen. (25%) Ländern, in denen wir tätig sind (z. B. Jemen, Libyen und Brasilien), besteht ein erhöhtes Risiko von Kinderarbeit. In 18 von 48 (38%) Ländern (z. B. Jemen, Libyen und China) besteht ein erhöhtes Risiko von Zwangsarbeit. Die Vereinigungsfreiheit ist in 14 von 48 (29%) Ländern (z. B. VAE, China und Malaysia) generell eingeschränkt. Wir informieren die jeweiligen Geschäftsführer:innen und Menschenrechtsbeauftragten über die erhöhten Risiken in ihren Ländern und empfehlen spezifische Maßnahmen zur Risikominderung, wie etwa Menschenrechtsschulungen für Mitarbeiter:innen und die Erörterung der genannten Menschenrechtsfragen in Meetings mit den Vertragsunternehmen.
Selbstbewertungen
Das Human Rights Self-Assessment ist eines der Instrumente, die wir zur Beurteilung der Wirksamkeit unseres Due-Diligence-Ansatzes für Menschenrechte einsetzen. Solche Bewertungen schaffen internes Bewusstsein, erfassen unsere Selbstwahrnehmung in Bezug auf unsere Menschenrechtsleistung und ermöglichen die Identifizierung von Lücken und die Definition von weiteren Maßnahmen. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Bewertungen bieten wir Unterstützung an, etwa durch den weiteren Aufbau von Kapazitäten lokaler Expert:innen oder die Förderung von Initiativen unserer Mitbewerber:innen und Geschäftspartner:innen zur Bewältigung lokaler Herausforderungen. Im Jahr 2023 setzten wir unser Human Rights Self-Assessment bei der Pak-Arab Refinery Limited (PARCO)5 Die Pak-Arab Refinery Limited (PARCO) ist ein Joint Venture zwischen der pakistanischen Regierung (60%) und dem Emirat Abu Dhabi (40%) über dessen Mubadala Investment Company (MIC). Über die MIC hält die OMV einen Anteil von 10% an der PARCO. fort, das wir 2022 mit Unterstützung externer Menschenrechtsexpert:innen durchgeführt hatten. Dem Management der PARCO wurde ein von den Expert:innen erarbeiteter detaillierter Bericht vorgelegt, der unter anderem folgende wesentliche Empfehlungen enthielt:
- Etablierung eines Menschenrechtsmanagementsystems, das die Identifizierung, Berücksichtigung, Nachverfolgung und Minderung von Menschenrechtsrisiken unterstützt
- Ausbau der Kapazitäten des Teams der PARCO und Einrichtung von Funktionen, die sich mit der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei der PARCO befassen
- Entwicklung eines Beschwerdemechanismus auf operativer Ebene, der auch von externen Stakeholder:innen in Anspruch genommen werden kann
- Überprüfung der einschlägigen PARCO-Richtlinien und klares Bekenntnis zur Förderung der Gleichstellung in allen Unternehmensbelangen
- Anwendung einer Menschenrechtsperspektive mit Fokus auf die Rechteinhaber:innen, einschließlich vulnerabler Gruppen, in allen Prozessen und Praktiken
- Aufnahme einer Menschenrechtsklausel in Richtlinien, z. B. Verhaltens- und Ethikkodex, PARCO-Leitprinzipien; Entwicklung und Umsetzung von Verfahren zum Umgang mit Menschenrechtsrisiken in der Lieferkette sowie in den Bereichen Sicherheit, Grunderwerb und öffentlicher Gesundheitsschutz
- Nutzung von CSR-Initiativen zur Information der Stakeholder:innen über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte
- Schaffung von Richtlinien zum Schutz der Mitarbeiter:innen vor Repressalien
Bei der OMV Libyen führten wir ebenfalls ein Human Rights Self-Assessment durch, zu dem von den Expert:innen ein ausführlicher Bericht mit den folgenden Empfehlungen bereitgestellt wurde:
- Stärkeres Bewusstsein für Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit Assets unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer:innen und Anrainergemeinden
- Ausbau der Kapazitäten des Teams im Land und Einrichtung von Funktionen, die sich mit der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sowie der Überwachung der diesbezüglichen Fortschritte bei der OMV Libyen und zugehörigen Assets befassen
- Sondierung von Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Betreiber:innen und der staatlichen Ölgesellschaft (National Oil Company; NOC), um identifizierte Auswirkungen auf die Menschenrechte weitestgehend zu minimieren
- Einbindung wichtiger lokaler Stakeholder:innen, einschließlich der Zivilgesellschaft, in die Diskussion über Auswirkungen auf die Menschenrechte und den diesbezüglich bestmöglichen zukünftigen Umgang
- Sondierung von Möglichkeiten zur Einbindung der Anrainergemeinden, die von Aktivitäten im Zusammenhang mit Assets betroffen sein könnten
- Sicherstellung der Weiterverfolgung und ordnungsgemäßen Dokumentation aller Bemühungen der OMV in den oben genannten Bereichen
Schulungen und Bewusstseinsbildung
Besonderes Augenmerk legen wir auf Schulungen und Bewusstseinsbildung. Damit wird unser Engagement für die Menschenrechte zur gelebten Realität. Wir bieten Schulungen zu Menschenrechten an, die unseren Mitarbeiter:innen ein Verständnis des OMV Managementprozesses für Menschenrechte vermitteln und ihnen die Möglichkeit geben, an konkreten operativen Aspekten und lokalen Herausforderungen zu arbeiten. Auch wenn die Schlüsselkonzepte des Menschenrechtsmanagements des OMV Konzerns in allen Ländern, in denen wir tätig sind, gleich sind, variieren die Schulungsschwerpunkte und Diskussionen erheblich. Sie reichen von Menschenrechten im Umfeld bewaffneter Konflikte und dem Risiko der Komplizenschaft des OMV Konzerns über die Menschenrechtspflichten der OMV in Joint Ventures bis hin zur persönlichen Haftung und den Menschenrechten und Beschwerden von Mitarbeiter:innen. Im Jahr 2023 führten wir im Rahmen der Sustainability Academy des OMV Konzerns ein Schulungsangebot zum Thema Menschenrechte ein. Insgesamt 170 Teilnehmer:innen befassten sich in sechs von Referent:innen geleiteten Schulungen mit den Themenbereichen Menschenrechte im Allgemeinen und im geschäftlichen Kontext, Menschenrechte bei der OMV, Menschenrechte von Mitarbeiter:innen (unseren eigenen sowie den von Vertragsunternehmen und Lieferant:innen), Menschenrechte externer Stakeholder:innen sowie Menschenrechte und Sicherheit. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (z. B. Links zu Online-Webinaren und Materialien zum Nachlesen von renommierten externen Institutionen wie der ILO, den Vereinten Nationen, der Ipieca oder dem IKRK) konnten die Kolleg:innen spezifische Themen weiter vertiefen, wie beispielsweise Diversität und Nichtdiskriminierung, Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel und andere Menschenrechtsfragen.
Alle Mitarbeiter:innen sind aufgefordert, unseren interaktiven E-Learning-Kur über Menschenrechte zu absolvieren, der Teil des Schulungsplans aller unserer Mitarbeiter:innen weltweit ist. Im Jahr 2023 boten wir unseren neu eingeführten E-Learning-Kur zum Thema Menschenrechte an, der den Mitarbeiter:innen Normen und Situationen in Bezug auf Menschenrechte näherbringt. Der Kurs vermittelt ein grundlegendes Verständnis der Menschenrechte im geschäftlichen Kontext und gibt Einblick in unsere spezifische Verantwortung, beispielsweise in Bezug auf Diversität und Nichtdiskriminierung, Arbeitnehmerrechte unserer eigenen Mitarbeiter:innen und der Beschäftigten von Vertragsunternehmen, Menschenrechte in sicherheitsrelevanten Umgebungen und die Rechte unserer Anrainergemeinden sowie schwere Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Außerdem gibt er einen Einblick in unsere Instrumente und Techniken für Sorgfaltsprüfungen und informiert darüber, was im Falle einer beobachteten oder vermuteten Menschenrechtsverletzung zu tun ist. Bei Borealis wurde 2023 ein für die gesamte Belegschaft verpflichtender E-Learning-Kur zum Thema Menschenrechte eingeführt. Er ist in neun Sprachen verfügbar und deckt alle relevanten Menschenrechtsaspekte ebenso ab wie transparente Informationen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Zwischenfall, der sich 2022 beim Bau der PDH-Anlage in Kallo ereignete. Darüber hinaus behandelt das E-Learning zur Ethik-Richtlinie von Borealis Menschenrechtsthemen wie Diskriminierung, Belästigung, Vielfalt, Integration, Bestechung und Korruption. Im Jahr 2023 absolvierten 13% der Belegschaft von Borealis6 Basierend auf dem Headcount der Borealis Gruppe am 31. Dezember 2023 den E-Learning-Kur zum Thema Menschenrechte und 88% das E-Learning zur Ethik-Richtlinie. Zudem erhielten 100% des Vorstands und des Aufsichtsrats von Borealis eine persönliche Ethikschulung zu Menschenrechten.
Auch bei der SapuraOMV wurde die Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter:innen für Menschenrechte fortgeführt. Um sicherzustellen, dass alle, die für die SapuraOMV arbeiten, auf dem neuesten Stand sind, werden alle neuen Mitarbeiter:innen, einschließlich der Praktikant:innen, während ihrer Einarbeitungszeit entsprechend unterwiesen. Zudem müssen alle innerhalb des ersten Monats ihrer Anstellung ein Online-E-Learning-Modul über Menschenrechte absolvieren. In diesem Modul werden ihnen die Grundlagen und wichtigsten Prinzipien der Menschenrechte sowie deren Bedeutung für ihre eigene Tätigkeit vermittelt. Seit der Einführung des Moduls im Jahr 2022 absolvierten insgesamt 326 Mitarbeiter:innen das einstündige E-Learning.
Zudem organisieren wir interne Initiativen zur Bewusstseinsbildung im gesamten Konzern. Anlässlich des UN-Welttags gegen Menschenhandel am 30. Juli 2023 informierten wir unsere Mitarbeiter:innen über die Maßnahmen und Aktivitäten, die wir im Kampf gegen Menschenhandel durchführen. Im Rahmen einer internen Kommunikationsinitiative vermittelten wir außerdem, wie wir alle in unserem Alltag einen Beitrag leisten können, indem wir auf das Wohlergehen unserer eigenen Mitarbeiter:innen und das der Beschäftigten unserer Vertragsunternehmen und Lieferant:innen achten und Beschwerden oder Vorwürfe bezüglich der Arbeitsbedingungen ernst nehmen. Außerdem führten wir anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte im Dezember eine Sensibilisierungskampagne für Menschenrechte durch. Wir informierten konzernweit alle Mitarbeiter:innen über unser Engagement und unser Schulungsangebot zum Thema Menschenrechte und forderten sie dazu auf, die Menschenrechts-Trainingsmodule zu absolvieren.
Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2023 im Zusammenhang mit den Menschenrechten war die Förderung der Kompetenzen und des Bewusstseins unserer Geschäftspartner:innen. So nahmen im Rahmen des Onboarding-Austauschprogramms der libyschen NOC Vertreter:innen der NOC und der Betreibergesellschaften an einem anderthalbstündigen Workshop zur Sensibilisierung für Menschenrechte teil. Darüber hinaus entwickelten und implementierten wir ein Austauschprogramm zur Vertiefung der Menschenrechtskompetenzen der CSR-Managerin der PARCO. In einer zweiwöchigen Schulung erwarb sie Kenntnisse über die unternehmerische Verantwortung und Berichterstattung im Zusammenhang mit den Menschenrechten sowie deren Berücksichtigung und Wahrnehmung in verschiedenen Unternehmensfunktionen. Ziel war es, die erworbenen Kenntnisse auf die empfohlenen Maßnahmen aus dem Human Rights Self-Assessment (HRSA) umzusetzen und bei der PARCO zu implementieren. Die CSR-Managerin absolvierte Einzeltrainings in verschiedenen Unternehmensfunktionen der OMV, die sich mit menschenrechtsrelevanten Belangen befassen, darunter Sicherheit, Beschaffung, People & Culture, Community Relations und Entwicklung. Darüber hinaus wurden ihr Grundkenntnisse darüber vermittelt, wie man eine Menschenrechtsrichtlinie für eine Organisation erstellt.
Was spezifische arbeitsrechtliche Fragen anbelangt, so sind die Rechte und Pflichten unserer Mitarbeiter:innen in Arbeitsverträgen geregelt. Über unsere verschiedenen internen Kommunikationskanäle (z. B. Intranet, E-Mails und Newsfeed) weisen wir unsere Mitarbeiter:innen laufend auf rechtliche Änderungen oder neue Informationen hin. Für die Beantwortung von Fragen und die Bereitstellung spezifischer Informationen stehen lokale P&C-Ansprechpersonen und Hotlines für die Mitarbeiter:innen zur Verfügung.
Arbeitnehmervertretung
Die Arbeitnehmervertretung ist ein geschätzter und langjähriger Bestandteil der strategischen Ausrichtung unseres Unternehmens. Den Arbeitnehmervertreter:innen werden die gesetzlich vorgesehenen Informations- und Anhörungsrechte eingeräumt. Eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung betrachten wir im Interesse des Konzerns und unserer Belegschaft als übergreifende Priorität.
In Anbetracht der Internationalität unserer Konzernaktivitäten und der verschiedenen Standorte, an denen wir tätig sind, ist die Arbeitnehmervertretung beim OMV Konzern je nach Rechtslage sowie der Zusammensetzung und Aktivitäten der lokalen Belegschaft unterschiedlich gestaltet. Wir arbeiten mit allen offiziellen Arbeitnehmervertretungsgremien zusammen. Wenn es keine Arbeitnehmervertretung gibt, setzen wir uns mit unseren Mitarbeiter:innen auf verantwortungsvolle Weise direkt auseinander.
Beschwerdemanagement
Laut UN-Leitprinzipien ist ein wirksamer Beschwerdemechanismus nicht nur eine entscheidende Maßnahme, um die Einhaltung unserer Menschenrechtsverpflichtung zu gewährleisten, sondern auch eine Quelle des kontinuierlichen Lernens zur Verbesserung der Menschenrechtsleistung von Unternehmen. Die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie die Integration von Menschenrechtsfragen in unsere Entscheidungsprozesse stehen hier im Fokus. Dazu gehört auch die Erfassung von Beschwerden, um einen präventiven Ansatz zu gewährleisten.
Beim Management von Beschwerden aus den Anrainergemeinden handeln wir nach dem Vorsorgeprinzip und sichern uns die lokale Zustimmung für die Geschäftstätigkeit des OMV Konzerns, indem wir frühzeitig die Sorgen und Nöte der lokalen Bevölkerung identifizieren und lösen. Die lokalen Verfahren des Community-Beschwerdemechanismus (Community Grievance Mechanism; CGM) der OMV fordern einen stringenten Ansatz zur systematischen Entgegennahme, Dokumentation, Bearbeitung und Klärung von Beschwerden in allen Ländern, in denen wir tätig sind. Menschenrechtsbeschwerden der lokalen Bevölkerung und von Lieferant:innen werden über den CGM eingereicht und dann vor Ort sowie auf Konzernebene analysiert. Mehr über den CGM finden Sie im Abschnitt Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und Anrainerbeschwerden.
Wir bieten unseren Mitarbeiter:innen verschiedene Kanäle, über die sie ihre Fragen, Bedenken und Beschwerden vorbringen können. Dazu gehört der PetrOmbudsman bei der OMV Petrom, eine Stelle, an die sich Mitarbeiter:innen und Führungskräfte wenden können, wenn sie ein vertrauliches, inoffizielles und informelles Gespräch suchen oder Fragen zum Arbeitsplatz haben. Darüber hinaus können Mitarbeiter:innen ihre Anliegen in einem persönlichen Gespräch mit Menschenrechtsmanager:innen, Personalvertreter:innen und Betriebsratsmitgliedern vorbringen. Bei Borealis können solche Anliegen auch anonym und vertraulich über die Borealis Ethik-Hotline, beim Konzernbereich Ethics & Compliance, bei den Ethics Ambassadors und über andere Kommunikationskanäle gemeldet werden. Im Falle rechtlicher oder anderer Veränderungen (z. B. Umstrukturierungen und Pensionsangelegenheiten) bieten wir unseren Mitarbeiter:innen interaktive Gesprächsrunden zu Arbeitsbedingungen an. Im Jahr 2023 wurden von sieben Mitarbeiter:innen interne Beschwerden über Rotationen im Außendienst und Jahresurlaub vorgebracht. Alle sieben Beschwerdefälle sind gelöst. Ende 2023 waren zwei von zwölf Beschwerdefällen noch nicht gelöst, und P&C befand sich noch im Dialog mit den Beschwerdeführer:innen, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden, die im Einklang mit nationalem Recht und internationalen Menschenrechtsstandards steht. Das Jahr 2022 wurde zur Bewährungsprobe für das starke Menschenrechtsmanagement des OMV Konzerns, als wir mit schweren Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit konfrontiert wurden:
Update zum Fall Kallo
Im Jahr 2022 wurde Borealis mit Berichten über angebliche Menschenhandelspraktiken durch das Vertragsunternehmen IREM und dessen Subunternehmen auf der Baustelle einer Propan-Dehydrierungsanlage (PDH-Anlage) in Kallo, Belgien, konfrontiert. Den Berichten zufolge handelte es sich dabei um Ausbeutung, unzureichende Entlohnung, fehlende soziale Absicherung und schlechte Wohnverhältnisse. In den Medien wurde daraufhin behauptet, dass Borealis bereits zwei Monate zuvor über diese massiven Menschenhandelspraktiken informiert worden sei. Die internen Prüfungen von Borealis ergaben, dass ein Mitarbeiter von Borealis im Mai 2022 über einen privaten Social-Media-Kanal zum ersten Mal von Vorwürfen sozialer Missstände in Bezug auf einen IREM-Mitarbeiter erfahren hatte, woraufhin dieser Vorfall der belgischen Sozialinspektion gemeldet wurde. Seither hat Borealis viel unternommen, um die Aufsicht auf der Baustelle der PDH-Anlage in Kallo zu verstärken und die organisatorischen Abläufe sowohl hinsichtlich der Kompetenzen als auch in Bezug auf die Governance zu verbessern.
Borealis investierte in zusätzliche Ressourcen und Kapazitäten, um das Risiko von sozialem Fehlverhalten und unlauteren Praktiken zu verringen. So zum Beispiel etablierte Borealis ein eigenes globales Team für Social Compliance mit einem:einer unternehmensweit zuständigen Social Compliance Manager:in und drei regionalen Social Compliance Manager:innen. Außerdem führte Borealis regelmäßige Abstimmungsgespräche mit der Sozialinspektion und den Arbeitsbehörden in Belgien und Österreich ein.
Borealis verbesserte auch seine Kompetenz, Fehlverhalten aufzudecken und zu bekämpfen. Das Bewusstsein für die Einhaltung der Social Compliance wurde grundlegend geschärft und ist nun fester Bestandteil der vierteljährlichen Berichte über die Geschäftsentwicklung. Zur Förderung der Meldekultur innerhalb der Organisation sowie für das Onboarding von Lieferant:innen unter besonderer Berücksichtigung der Einhaltung sozialer Standards wurden ein Social-Compliance-Video in 14 Sprachen und „Speak up“-Karten in 27 Sprachen produziert. Darüber hinaus hat Borealis in Österreich, Belgien, Finnland und Schweden damit begonnen, sogenannte Engagement Walks zum Thema Social Compliance durchzuführen. Bei diesen Begehungen werden externe Arbeitnehmer:innen während ihrer Tätigkeit an unseren Standorten zur Einhaltung der Sozialstandards befragt. Im Falle mutmaßlicher Missstände oder eines aus einer Risikobewertung resultierenden erhöhten Risikoprofils werden externe Social-Compliance-Audits durchgeführt. Bei allfälligen Bedenken werden Pläne mit Abhilfemaßnahmen vereinbart und genau überwacht. Die Borealis Ethik-Hotline wurde auch für externe Whistleblower:innen freigeschaltet. Zudem wurde in das Borealis Management System (BMS) eine Prozessbeschreibung implementiert, die im Detail erläutert, wie mit derartigen Meldungen umzugehen ist.
Borealis verfolgt in Bezug auf soziales Fehlverhalten und unlautere soziale Praktiken eine Null-Toleranz-Politik. In das BMS wurde ein Managementdokument aufgenommen, das die Social-Compliance-Bestrebungen des Unternehmens darlegt und den Rahmen zur Identifizierung von Risiken im Zusammenhang mit regulatorischen und sozialrechtlichen Bestimmungen definiert. Es beinhaltet außerdem Empfehlungen für die Gestaltung und Umsetzung von Prozessen und Kontrollen zur Einhaltung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben sowie zur Risikominderung, entsprechenden Überwachung und Berichterstattung über die Wirksamkeit dieser Kontrollen. Borealis hat außerdem strengere Zugangskontrollen an den Eingängen zu seinen Produktionsstandorten in Österreich und Belgien eingeführt, wo nun auch häufigere risikobasierte Kontrollen vorgenommen werden.
Um den vom Fall Kallo betroffenen Arbeiter:innen Unterstützung zu bieten, nahm Borealis Kontakt mit der Organisation auf, die von den belgischen Behörden beauftragt ist, sich um Opfer von Menschenhandel in der Region Flandern zu kümmern. Im August 2022, unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls Kallo, bot Borealis dieser Organisation eine Spende aus dem Borealis Social Fund an, die sicherstellen sollte, dass die betroffenen Personen die nötige Unterstützung erhalten. Die Gespräche dauerten mehrere Monate an, doch letztendlich wurde das Angebot von Borealis nicht angenommen.
Der OMV Konzern ist stets bestrebt, sich zu verbessern, und setzt sich nachdrücklich dafür ein, seine Prozesse und Maßnahmen zur Verhinderung von Fehlverhalten und einer Missachtung der Menschenrechte von Arbeitnehmer:innen in der Lieferkette weiter zu stärken.
Auf Konzernebene analysierten wir die HSSE- und Vergaberichtlinien für das Kontraktorenmanagement und erstellten eine detaillierte Checkliste zur Einhaltung der Menschenrechte, die an den Standorten verwendet werden kann. Das E-Learning zum Thema Menschenrechte bezieht sich speziell auf die Menschenrechte in Geschäftsbeziehungen, und die neue Menschenrechts-Grundsatzerklärung des OMV Konzerns beschreibt unser Engagement für Menschenrechte in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Geschäftspartner:innen im Einklang mit den branchenüblichen Best Practices und internationalen Standards. Im Rahmen des Schulungsangebots zum Thema Menschenrechte der Sustainability Academy gab es eine spezielle, von Referent:innen geleitete Schulung, die sich ausschließlich mit den Menschenrechten im Kontraktoren- und Lieferantenmanagement befasste. Dabei lernten 25 Teilnehmende aus verschiedenen Funktionen bei der OMV Petrom, bei Borealis und der OMV die wichtigsten Menschenrechtsrisiken kennen und erfuhren, wie diese identifiziert und in Angriff genommen werden können. Unser Code of Conduct wird derzeit überarbeitet, um die menschenrechtlichen Verantwortlichkeiten unserer Geschäftspartner:innen noch genauer zu definieren, einschließlich der Verpflichtung zur Durchführung einer Sorgfaltsprüfung in Bezug auf die Menschenrechte. Wir nutzen die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartner:innen, um besonders relevante Menschenrechte in deren Geschäftspraktiken zu verankern und ihr Bewusstsein für Ethik- und Umweltstandards zu schärfen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartner:innen, dass sie diese Anforderungen gegebenenfalls auch an ihre jeweiligen eigenen Geschäftspartner:innen weitergeben, um die Anwendung der Werte und Grundsätze unseres Code of Conduct, einschließlich ethischen Verhaltens, über unsere gesamte Wertschöpfungskette hinweg sicherzustellen.
Auf lokaler Ebene wurden einzelne Überwachungsinitiativen fortgesetzt, um die Einhaltung der Menschenrechte durch unsere Geschäftspartner:innen zu gewährleisten. Dazu gehörten stichprobenartige Kontrollen und HSSE-Begehungen, die Einbeziehung von Menschenrechten in die Besprechungen zur Servicequalität und in die Bewertungskriterien für unsere Vertragsunternehmen, die Bestätigung der Anmeldung von Mitarbeiter:innen von Vertragsunternehmen bei den örtlichen Arbeitsämtern, die eingehende Prüfung von Rahmenverträgen und die verstärkte Förderung unserer Schulungsangebote zum Thema Menschenrechte. Darüber hinaus entwickelten alle Geschäftsbereiche kurz- und mittelfristige Pläne zur Intensivierung des Menschenrechtsmanagements in den Beziehungen zu Vertragsunternehmen.
Die SapuraOMV hat ihre kurz- und langfristigen Maßnahmen zur Verbesserung unserer Menschenrechtsleistung in den Geschäftsbeziehungen weiterverfolgt. Dazu gehören Themen wie Verträge und Arbeitsgenehmigungen, Löhne, Arbeits- und Ruhezeiten, Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse, Zugang zu Beschwerdemechanismen und Schulungen bei Vertragsunternehmen.
Maßnahmen im Jahr 2023
0 Fälle von Kinderarbeit
0 Fälle von Zwangsarbeit7 Dreißig Beschwerden im Zusammenhang mit angeblichen Menschenhandelspraktiken durch das Vertragsunternehmen bzw. dessen Subunternehmen auf der Baustelle der Propan-Dehydrierungsanlage in Kallo, Belgien, beziehen sich auf Ausbeutung, unzureichende Entlohnung, fehlende soziale Absicherung und schlechte Wohnverhältnisse der Arbeiter:innen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es jedoch keine Anhaltspunkte für Zwangsarbeitspraktiken im Sinne des IAO-Übereinkommens (Nr. 29) über Zwangsarbeit aus dem Jahr 1930.
0 Verstöße gegen Rechte indigener Bevölkerungsgruppen
19 eingegangene Menschenrechtsbeschwerden, davon 19 externe und 0 interne (0 bestätigte Verletzungen)
95,3% der Mitarbeiter:innen mit Tarifverträgen
Neben der Überarbeitung des konzernweiten OMV Menschenrechtsmanagementsystems und der Einführung des erweiterten Schulungsangebots zum Thema Menschenrechte konzentrierten wir uns im Jahr 2023 auf eine konsequentere Umsetzung der Menschenrechtsbewertungen bei bestehenden Assets mit hohem Risiko und bei neuen Projekten.
Im Februar 2023 wurde das Menschenrechts-Statement vom Vorstand der OMV Petrom genehmigt. Es beschreibt, wie die OMV Petrom ihre Verantwortung für die Menschenrechte im geschäftlichen Umfeld versteht und wahrnimmt, und bildet die Leitlinie der OMV Petrom für den alltäglichen Umgang mit dem Thema Menschenrechte in allen Aspekten des Geschäftslebens. Das Menschenrechts-Statement wurde auf www.omvpetrom.com veröffentlicht und Lieferant:innen und Händler:innen zur Kenntnis gebracht.
Im Verlauf des Jahres führte die OMV Petrom drei bereichsübergreifende Audits, die auch Menschenrechtsaspekte beinhalteten, einiger ihrer wichtigsten Vertragsunternehmen durch. Dabei handelt es sich um Unternehmen mit Verträgen mit mindestens zwei Geschäftsbereichen, deren Tätigkeit durch ein hohes oder mittleres HSSE-Risiko gekennzeichnet ist und die langfristige geschäftliche Beziehungen zur OMV Petrom unterhalten. Im Rahmen dieser Audits wurden Themen wie Mindestalteranforderungen, Arbeitnehmervertretungen, Schulungen und Beschwerdesysteme erörtert und entsprechende Unterlagen bereitgestellt.
Im Jahr 2023 wurden im gesamten OMV Konzern 13 Menschenrechtsaudits und -überprüfungen durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse, sowohl positive wie auch negative, fließen in Berichte ein, die an die verantwortlichen Manager:innen ergehen. Unsere konzernweiten Menschenrechtsexpert:innen unterstützen das lokale Management bei der Entwicklung von Aktionsplänen, um festgestellte Probleme oder Risiken in Angriff zu nehmen und die Integration der Menschenrechte in unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen weiter zu stärken. Bei regelmäßigen Update-Meetings prüfen wir die Aktivitäten und bieten Orientierungshilfen und Schulungen an, um etwaige Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Aktionspläne bestmöglich zu bewältigen.
Borealis unterzeichnete sein Menschenrechts-Statement im Oktober 2023 mit der formellen Genehmigung durch den CEO. Ein neues Social Compliance Team, bestehend aus einem:einer Social Compliance Manager:in von Borealis und drei regionalen Social Compliance Manager:innen, wurde eingesetzt und hat neue Prozesse und Verfahren zum Thema Social Compliance eingeführt und implementiert. Diese sollen ein regelkonformes Gebaren der Geschäftspartner:innen von Borealis, insbesondere im Hinblick auf die rechtliche und ethische Behandlung der Mitarbeiter:innen, gewährleisten. Borealis führte außerdem an allen Borealis Standorten in Belgien und den Niederlanden eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte durch. Die Prüfung kam zu dem Schluss, dass die Mitarbeiter:innen von Borealis ein grundlegendes Bewusstsein für die Anforderungen der Menschenrechte in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den Richtlinien der Borealis Gruppe in Bezug auf die Menschenrechte haben. Das im Herbst 2023 eingeführte E-Learning zu Menschenrechten wird weiterhin dazu beitragen, das Bewusstsein für Menschenrechte an den Borealis Standorten zu stärken.
In Malaysia setzte die SapuraOMV die Klärung aller offenen Fragen fort, die aus der im Jahr 2022 durchgeführten Überprüfung der Werft des Gasfelds Jerun resultierten, unter anderem in Bezug auf Löhne und Sozialleistungen. So soll sichergestellt werden, dass alle, die für das Projekt zur Entwicklung des Offshore-Felds Jerun arbeiten, über dem Mindestlohn bezahlt werden, die nötige PSA zur Verfügung haben und Informationen über den Zugang zum Beschwerdemechanismus erhalten. Auf der Asia Supply Base (ASB) in Labuan wurde eine Vor-Ort-Bewertung der Menschenrechtslage durchgeführt, die sowohl die eigenen Mitarbeiter:innen als auch die Beschäftigten von Vertragsunternehmen berücksichtigte. Die Bewertung konzentrierte sich im Besonderen auf die Bereiche Löhne und Sozialleistungen, Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Arbeits- und Ruhezeiten. Die SapuraOMV führte zudem Human Rights Self-Assessments in Jerun, auf der ASB und der B15 durch. Die jeweils zuständigen Manager:innen wurden über den Fragebogen und das Verfahren informiert und füllten in den darauffolgenden Wochen die an sie gerichteten Fragebögen aus. Die Analyse und der Abschlussbericht mit Empfehlungen werden für 2024 erwartet.
Ausblick
Der OMV Konzern wird in den kommenden Jahren die folgenden Maßnahmen ergreifen, um unseren Ansatz zum Schutz der Menschenrechte weiter zu verbessern:
- Fortsetzung unserer diesbezüglichen Bemühungen im Jahr 2024 mit regelmäßigen Schulungen und einer Sensibilisierungskampagne für Mitarbeiter:innen
- Finalisierung und Rollout des überarbeiteten Menschenrechtsmanagementsystems im gesamten Konzern sowie Angebot von Schulungen zur weiteren Verbesserung der internen Kompetenzen im Hinblick auf die Implementierung des Systems und zur verstärkten Integration der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in bestehende Geschäftsprozesse
- Wir haben vor, uns auf Menschenrechtsprüfungen vor Ort zu konzentrieren, um das Monitoring zu verbessern und das Bewusstsein für die Menschenrechte seitens unserer eigenen Mitarbeiter:innen wie auch der Beschäftigten von Vertragsunternehmen weiter zu schärfen.
- Wir beabsichtigen, Bewertungen von nicht operativen Assets mit hohem Risiko durchzuführen, um die Auswirkungen unserer Geschäftspraktiken auf die Menschenrechte zu identifizieren und einzudämmen.
- Borealis strebt eine Zertifizierung nach dem Social Compliance Standard SA8000 an und wird seine Social-Compliance-Verfahren auf der Grundlage der 2023 gewonnenen Erfahrungen weiter verbessern.
Ziel bis 2025
- Schulung aller Mitarbeiter:innen des OMV Konzerns in Menschenrechten
Ziel bis 2030
- Durchführung von Menschenrechtsbewertungen an allen Standorten des OMV Konzerns mit hohen Menschenrechtsrisiken und Entwicklung von Aktionsplänen alle 5 Jahre8 Durchgeführte Menschenrechtsbewertungen für Länder mit hohem, höchstem kontrollierbarem oder No-go-Risiko
Stand 2023
- 71% der Mitarbeiter:innen wurden in Menschenrechten geschult.9 Diese Zahl umfasst Schulungen einer Dauer von mindestens 30 Minuten, die zwischen 2016 und 2023 stattfanden. Compliance- und Menschenrechtsschulungen für Mitarbeiter:innen von Borealis sind in den Schulungszahlen nicht enthalten, da der Abschnitt über Menschenrechte keine 30 Minuten dauerte, sodass diese Schulungen nicht zur Zielerreichung gezählt werden. Im Jahr 2023 absolvierten 7.124 Mitarbeiter:innen den E-Learning-Kur zu Menschenrechtsthemen. 170 Mitarbeiter:innen nahmen an einer (virtuellen) Präsenzschulung zu Menschenrechtsfragen teil.
- 6 durchgeführte Bewertungen in den letzten 5 Jahren10 Die Daten umfassen Menschenrechtsbewertungen in Ländern mit erhöhtem Menschenrechtsrisiko. Länderprüfungen und Bewertungen in Ländern mit mittlerem oder geringem Menschenrechtsrisiko sind nicht berücksichtigt.
Relevante SDGs
SDG-Ziele:
4.7 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung
8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldat:innen, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen
8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer:innen, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern
16.1 Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern